Hallo liebe DATEV Community,
wir nutzen schon länger über DATEV Personal den Link für neue Mitarbeiter für den "Personalfragebogen".
Nun stehen wir vor einem kleinen Problem. Der Prüfer der DRV möchte den Fragebogen eines kurzfristig Beschäftigten sehen.
Papier liegt natürlich nicht vor da DATEV Personal genutzt wurde.
Eine Möglichkeit eines Downloads oder die Weitergabe einer Datei gibt es Seitens DATEV nicht.
Ebenfalls werden genau diese Daten auf die der Prüfer abzielt ( Status bei Beginn der Beschäftigung) gar nicht abgefragt.
Hatte das Problem bereits jemand?
Was wurde dem Prüfer geliefert?
Ich fahre ja wohl nicht zweigleisig und führe nebenbei noch Papierfragebögen?!
Danke für eure Rückmeldungen
Hallo,
wir nutzen, bzw. empfehlen den Mandanten:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/formulare
Das ist bestenfalls immer auf den aktuellsten Stand.
Datev ist leider nicht immer akteull, bzw. deckt leider nicht alles (zeitnah) ab..
Hallo,
das ist aber ja alles nicht digital sondern kommt dann in Papier oder halt als Mail mit PDF.
DATEV Personal wird ja sofort in LODAS übermittelt.
Fragebögen in Papier wären ja nicht das Problem die hätten wir alle aktuell aber man will ja davon wegkommen diese dann noch abtippen zu müssen.
Grüße
Seit der Einführung von Personaldaten online wird bemängelt, dass die Personalfragenbögen unvollständig und für die Praxis untauglich sind.
Hier ist beispielsweise eine Diskussion, die seit 2022 auf die Mängel hinweist: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Umsetzung-Personalfragebogen-aus-Personaldaten-online/m-p/321572
Bis heute sind die Mängel nicht behoben. Als Berater kann ich keinesfalls die Anwendung der digitalen Personalfragebögen der DATEV empfehlen, ohne weitere Angaben (über vollständige Fragebögen) anzufordern.
Wir haben uns zwischenzeitlich für eine andere Lösung entschieden. Es sollen zwar noch dieses Jahr Weiterentwicklungen der DATEV erfolgen. Das ist aber 6 Jahre zu spät.
Hallo @ConnyM-M2026,
ein direkter Download-Button steht zwar nicht zur Verfügung, der Personalfragebogen kann jedoch angezeigt und anschließend über das Browser-Kontextmenü gedruckt oder als Screenshot gespeichert werden.
Über das Drei-Punkte-Symbol in der Mitarbeiterliste lässt sich der Personalfragebogen anzeigen, indem Personalfragebogen einsehen ausgewählt wird.
Hallo Frau Frohmeyer,
leider sind das ja lediglich Personalstammdaten, also persönliche Daten.
Die Felder auf die ein Prüfer abzielt, werden ja gar nicht zur Verfügung gestellt.
Daher kann man von dieser Funktion eigentlich nur abraten und von DATEV sollte diese Anwendung auch nicht weiter angeboten werden.
Wir wollen ja digital werden, und nicht parallel einen Papierfragebogen führen.
@ConnyM-M2026 schrieb:Hallo Frau Frohmeyer,
leider sind das ja lediglich Personalstammdaten, also persönliche Daten.
Die Felder auf die ein Prüfer abzielt, werden ja gar nicht zur Verfügung gestellt.
Daher kann man von dieser Funktion eigentlich nur abraten und von DATEV sollte diese Anwendung auch nicht weiter angeboten werden.
Wir wollen ja digital werden, und nicht parallel einen Papierfragebogen führen.
Das kann oder will DATEV seit Anfang an nicht verstehen, dass ein vollständig ausgefüllter Personalfragebogen eine rechtliche Wirkung entfaltet. Gerade in den letzten drei der jährlichen Prüfungen wurden Personalfragebögen vermehrt angefragt, da sie Beweischarakter haben und ggf. eine Haftungsfreistellung bedeuten können.
Juckt nur niemanden in Nürnberg. Stattdessen werden die ach so tollen Labor-Abläufe zelebriert, an die sich in der Realität kaum jemand hält/halten kann. Ein Screenshot mag für den Abrechnenden möglicherweise in Ordnung sein, um die überall verstreuten Daten wenigstens visuell auf ein, zwei Seiten dargestellt zu bekommen.
Was ist aber mit dem vom AN zu unterschreibenden Passus bezüglich der wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben sowie der Verpflichtung zur Mitteilung von Änderungen? Da reicht auch nicht die Speicherung der E-Mail an den AN mit der Weiterleitung des Links zum PersFB zur Vervollständigung.
Momentan steht man sich selbst im Weg, es werden Doppelerfassungen mit möglichen Übertragungsfehlern nötig, ein durchgehender Workflow wird in der Praxis nicht erreicht.
Bei DATEV Personal wird an so vielen Bereichen geschludert, dass einem jetzt schon die Haare zu Berge stehen, wenn man an die zukünftigen Kernbereiche Rechnungswesen und Steuern in der Cloud denkt.
An der Stelle kann man nur @Emmy_Kraemer_Fastdocs loben. Von denen bekommt man ein druckbares Exemplar des ausgefüllten Fragebogens mit Unterschriftfeldern, das in der Personalakte abgelegt werden kann. Das war auch ein Grund, warum wir uns bei der Abwägung zwischen DATEV Personal und Fastdocs für letzteres entschieden haben.
Wobei der Personalfragebogen in DATEV Personal zumindest im kleinen Format doch noch kommt - bei sofortmeldepflichtigen Mandanten, die das außerhalb unserer Bürozeiten selbst erledigen müssen. Da werde ich den Kolleginnen aber empfehlen, dass der "große" Personalfragebogen trotzdem über Fastdocs angefordert werden soll.
Lieben Dank für das Feedback! Es freut uns sehr, dass Ihr gut damit klarkommt.
Wir haben diese Dokumentation, die wir erstellen ja jetzt auch schon mehrere Jahre.
Die Feedbacks, aus SV Prüfungen sind sehr sehr gut.
Aussage eines SV Prüfers, die ein Kunde an uns heran getragen hat:
Ich hatte noch nie so viele kfB in einem Unternehmen, bei denen ich keinerlei Rückfragen zu Berufstätigkeit etc. hatte, weil diese Software einfach alles abfragt.
Und das ist es auch, was uns dabei so wichtig ist. Unsere "wenn/dann Logiken", die Fastdocs zu einem Workflow und nicht zu einem Formular machen, stellen immer die nächste fachliche Abfrage nach einer Antwort, die ein Lohnbuchhalter an dieser Stelle ebenfalls hätte.
Unter anderem fragen wir ja auch Angaben ab, die laut dem Nachweisgesetz festzuhalten sind.
Das ist speziell dann sehr gut, wenn Minijobber oder kfB keinen AV haben.
Ich hatte noch nie so viele kfB in einem Unternehmen, bei denen ich keinerlei Rückfragen zu Berufstätigkeit etc. hatte, weil diese Software einfach alles abfragt.
Was für ein Schlag ins Gesicht der DATEV. Als Branchenprimus müsste man sich schämen und aufs schnellste reagieren.
Aber die DATEV ist mittlerweile so groß, da fühlt sich keiner mehr verantwortlich. Läuft schon irgendwie. Habe meinen sicheren Job bis zur Rente.
M.E. ergibt sich keine gesetzliche Pflicht, Personalbögen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Ich lasse mich gerne aufklären, aber wenn nein, entbürokratisiere ich gern . . .
Wir machen dies jetzt bereits seit geraumer Zeit mit dem DATEV-Personalbogen, was ein stimmiger, weitgehend barrierefreier Prozess; diese Personalbögen liefern alle beitragsrelevanten Daten, sonst wäre eine Verarbeitung nicht möglich.
Man sollte nicht vergessen, dass der Bogen lediglich dem Arbeitnehmer zum Ausfüllen überlassen wird; da haben irgendwelche Angaben zur Art der Beschäftigung, Tätigkeitschlüsseln o.ä. nichts verloren -> reduce to the max !
Der Prüfer kann das im Rahmen der Auskunfts- und Vorlagepflicht des Arbeitgebers schon verlangen, aber nicht, dass diese für seine Begriffe vollständig sind und sofern alle beitragsrelevanten Daten vorliegen, was auch bei den Personalbögen der DATEV der Fall ist, sehe ich hier kein enstehendes Problemfeld.
Ich vertrete meinen Mandanten in Betriesprüfungen und dazu gehört auch, nicht über jedes Stöckchen zu hüpfen, das einem ein Prüfer hinhält und ich würde meinem Mandanten schon gar nicht erzählen, wie zufrieden der Prüfer mit mir war, wenn Sie verstehen . . . 😉 Wenn so mancher auch denkt, dass er in der Gunst des Prüfers ist, wenn er ihm alle Wünsche von den Lippen abliest, liegt falsch. Ein freundlicher, höflicher, respektvoller Umgang steht außer Zweifel, aber Grenzen dürfen durchaus gezogen werden; wir sind keine DRV/FA-Lakeien.
Die Idee und den Links zu formularseitigen Personalbögen zum ausfüllen, empfinde ich schon recht "seltsam" und hat mit einer modernen Kanzleiführung bzw. Lohnbuchhaltung wenig zu tun.
Sofern ein Prüfer Unterlagen einfordert, kann er diese gerne via USB als Datei haben, aber es verlässt hier kein Blatt Papier die Kanzlei, was nicht als Papier reingekommen ist (physische Mandantenunterlagen).
Wenn fastdocs natürlich eventuelle rechtliche Unzulänglichkeiten der DATEV aufzeigt und abdeckt, muss sich die DATEV diesen Vorwurf schon gefallen lassen !
Hier allerdings ein etwas verunglücktes Werbeabsätzchen zu platzieren, erscheint mir für fastdocs an sich eher kontraprokuktiv; man möchte doch professionell wirken.@Emmy_Kraemer_Fastdocs , weiß das ihr Boss ? 😉
Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass es mir fern liegt, auch nur im entferntesten zu sagen „die Datev mache etwas schlecht“.
Ich wollte mich an dieser Stelle einfach bedanken, dass unsere Software genutzt wird und einmal mehr darauf hinweisen, wie wir arbeiten.
Gesetzliche „Pflichten“ habe ich mit keinem Wort erwähnt. Und es ist ebenso, dass unsere Kunden sehr wertschätzen, welchen Service wir bieten. Das ist auch schon alles.
Mein innerer Boss sagt, dass ich selbst mein Boss bin und ansonsten keinen habe (ebenfalls Scherz)
@deusex schrieb:M.E. ergibt sich keine gesetzliche Pflicht, Personalbögen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Ich lasse mich gerne aufklären, aber wenn nein, entbürokratisiere ich gern . . .
Wir machen dies jetzt bereits seit geraumer Zeit mit dem DATEV-Personalbogen, was ein stimmiger, weitgehend barrierefreier Prozess; diese Personalbögen liefern alle beitragsrelevanten Daten, sonst wäre eine Verarbeitung nicht möglich.
Man sollte nicht vergessen, dass der Bogen lediglich dem Arbeitnehmer zum Ausfüllen überlassen wird; da haben irgendwelche Angaben zur Art der Beschäftigung, Tätigkeitschlüsseln o.ä. nichts verloren -> reduce to the max !
Der Prüfer kann das im Rahmen der Auskunfts- und Vorlagepflicht des Arbeitgebers schon verlangen, aber nicht, dass diese für seine Begriffe vollständig sind und sofern alle beitragsrelevanten Daten vorliegen, was auch bei den Personalbögen der DATEV der Fall ist, sehe ich hier kein enstehendes Problemfeld.
Natürlich gibt es keine Pflicht zur Erstellung und auch keine zur Vorlage. Die beitragsrelevanten Daten sind für die Abrechnung wichtig, klar.
Allerdings kann, bei Nichtvorlage eines Arbeitsvertrages, ein korrekt und vollständig ausgefüllter PersFB wichtige Angaben nach dem Nachweisgesetz abdecken und auch durchaus zur Arbeitserleichterung, sowohl im Betrieb als auch beim Lohnabrechner, dienen.
Ich vertrete meinen Mandanten in Betriesprüfungen und dazu gehört auch, nicht über jedes Stöckchen zu hüpfen, das einem ein Prüfer hinhält und ich würde meinem Mandanten schon gar nicht erzählen, wie zufrieden der Prüfer mit mir war, wenn Sie verstehen . . . 😉 Wenn so mancher auch denkt, dass er in der Gunst des Prüfers ist, wenn er ihm alle Wünsche von den Lippen abliest, liegt falsch. Ein freundlicher, höflicher, respektvoller Umgang steht außer Zweifel, aber Grenzen dürfen durchaus gezogen werden; wir sind keine DRV/FA-Lakeien.
Da bin ich ebenfalls bei Ihnen. Allerdings kann man es sich und dem Prüfenden auch leichter machen, denn nur schnell abgeschlossene Prüfungen sind gute Prüfungen. Und wenn dann ein korrekt und vollständig ausgefüllter PersFB dabei helfen kann, who cares?
Die Idee und den Links zu formularseitigen Personalbögen zum ausfüllen, empfinde ich schon recht "seltsam" und hat mit einer modernen Kanzleiführung bzw. Lohnbuchhaltung wenig zu tun.
Da kann jeder natürlich eine eigene Meinung haben, die von den eigenen Workflows bestimmt wird. Die einzig richtige Lösung wird es naturgemäß nicht geben.
Sofern ein Prüfer Unterlagen einfordert, kann er diese gerne via USB als Datei haben, aber es verlässt hier kein Blatt Papier die Kanzlei, was nicht als Papier reingekommen ist (physische Mandantenunterlagen).
Das hat sich durch Cryptshare ohnehin erledigt. Auch wenn diese Lösung sicherlich umständlich ist und einen nicht unerheblichen Anfall von E-Mails produziert (Verifizierungen, Abrufmitteilungen, Löschnachrichten) produziert, hat seit drei Jahren kein Papier mehr das Haus verlassen. Bei der letzten Präsenz-Prüfung vor vier Jahren wurde der Prüferin die Funktion des Kopierers gezeigt und das wars.
PS: Vor vier Jahren hätte ein vollständiger und unterschriebener PersFB eine mögliche Haftungsfreistellung eines Mandanten für nachzufordernde Beiträge auslösen können. Natürlich wäre dies eine Ermessensentscheidung der Prüferin gewesen, fair enough, aber ich habe mich tatsächlich mit ihr sehr gut verstanden.