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Buchungsliste Lohnfortzahlung

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letzte Antwort am 27.02.2025 14:44:50 von Kristin_Frohmeyer
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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 13
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Wir haben eine Differenz in der Buchungsliste und können die Ursache nicht finden. Die Lohnfortzahlung auf der Buchungsliste ist höher als der beantragte Erstattungsbetrag bei der Krankenkasse. 

 

Sie beigefügte Unterlagen. 

 

Um den Datenschutz einzuhalten, haben wir die angehängte Datei entfernt. 
Gerne können Sie eine neue Datei anhängen unter Einhaltung des Datenschutzes.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 13
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Moin,

 

lt. der Anlage zum Erstattungsantrag lag eine AU vom 30.08.2024 bis 15.09.2024 vor, die vermutlich insgesamt mit der Abrechnung 09/2024 erfasst wurde.

 

Es müssten zwei Erstattungsanträge an die KK übermittelt worden sein, einmal für den 30.-31.08.2024 und einmal der von Ihnen hochgeladene Antrag für den Zeitraum 01.-15.09.2024. Monatsübergreifende Anträge werden nicht erstellt, auch wenn die AU-Zeit durchgängig ist.

 

In der Buchungsliste wird der Erstattungsbetrag insgesamt für alle gestellten Anträge zusammen ausgewiesen.

 

Der Differenzbetrag wird sich daher aus dem Erstattungsantrag 30.-31.08.2024 ergeben, der in der Auswertung für 09/2024 mit enthalten sein müsste.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 13
334 Mal angesehen

Und dann noch ein Hinweis:

 

In Ihren hochgeladenen Unterlagen sind div. personenbezogene Daten (Betriebsnummer AG, Betriebsnummer Steuerberater, Sozialversicherungsnummer) nicht geschwärzt. Sie sollten daher gucken, ob Sie die hochgeladene Datei noch austauschen können.

 

 

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 13
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@B_Hermann

Wir haben eine Differenz in der Buchungsliste und können die Ursache nicht finden. Die Lohnfortzahlung auf der Buchungsliste ist höher als der beantragte Erstattungsbetrag bei der Krankenkasse. 


Vermutlich werden noch zwei Tage aus August erstattet:

450,00 EUR / 31 Tage x 2 Tage --> 29,03 EUR

29,03 EUR x 80% --> 23,22 EUR

180,00 EUR + 23,22 EUR --> 203,22 EUR

 

Zusammenhängende AUs über den Monatswechsel werden zum Monatsletzten aufgeteilt und auf zwei AAG-Anträge verteilt.

 

Die Auswertung 451 bietet eine bessere Übersicht über die gestellten AAG-Anträge.

 

 

//EDIT:

Oha, da war jemand schneller ...

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 13
324 Mal angesehen

@durchschnittsbenutzer  schrieb:

 

 

//EDIT:

Oha, da war jemand schneller ...

 


Ich hab's aber nicht noch extra ausgerechnet. 😉

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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 6 von 13
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Es wurde nur ein Antrag erstellt mit dem Erstattungsbetrag von 180,00 Euro. 

 

Die Auswertung 451 haben wir geschlüsselt. Dort ist der Erstattungsbetrag auch nur mit 180,00 Euro. 

Die Krankmeldung geht zwar vom 30.08.2023 an und wurde tatsächlich mit der Abrechnung September erfasst. Da es sich um eine Aushilfe handelt sind die Tage 30. und 31.08.2023 jedoch keine Arbeitstage und deshalb wurde korrekterweise kein AAG-Erstattungsantrag erstellt. Lediglich im Fehlerprotokoll darauf hingewiesen das keine ausgefallen Stunden bzw. Entgelt ermittelt werden konnten.


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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 13
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Dann müssten Sie in Lodas überprüfen, was alles mit den entsprechenden Fibu-Konten versehen ist.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 13
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Hallo,


@Uwe_Lutz und @durchschnittsbenutzer haben die Ursache schon korrekt beschrieben.


Vielleicht hilft aber zusätzlich noch das folgende Hilfe-Dokument weiter:
 1002506, Differenz zwischen Buchungsbeleg und Erstattungsantrag AAG

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 9 von 13
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sorry aber das verstehe ich nicht. Das würde bedeuten die Daten in der Buchungsliste werden abweichend von den gestellten Anträgen ermittelt?

noch einmal die Tage 30 + 31 waren keine Arbeitstage und damit wurde korrekter Weise kein AAG-Erstattungsantrag gestellt. Der Krankenschein war aber so ausgestellt und wurde deshalb auch so erfasst. 

In der Buchungsliste wurde eine "abweichende" Erstattung zum Antrag ermittelt und verbucht?


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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 13
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Hallo @B_Hermann ,


wenn ein AAG-Antrag nicht übermittelt werden kann, erhalten Sie dazu eine Meldung im Fehler- und Hinweisprotokoll.
Für diesen AAG-Antrag wird ein fiktiver Wert im Buchungsbeleg verwendet.
Sobald der AAG-Antrag entsprechend korrigiert wurde, wird auch der Wert im Buchungsbeleg richtig gestellt.
In einzelnen Fällen muss, wie im Dokument 1002506 beschrieben, der Wert im Buchungsbeleg manuell korrigiert werden.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 11 von 13
136 Mal angesehen

Wenn der Antrag aber überhaupt nicht erstellt wird, dann darf dazu auch kein Buchungssatz erstellt werden. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht.

LG
VM
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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 12 von 13
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noch einmal. Die Tage 30. und 31. waren keine Arbeitstage. Es wurde korrekterweise kein AAG-Antrag gestellt. Das Fehlerprotokoll wurde gelesen und akzeptiert. Es musste keine Korrektur erstellt werden. 

Wie wäre denn die korrekte Erfassung der Krankmeldung? 


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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo,


durch die bisherigen Beiträge vermute ich, dass als Beginndatum der entgeltfortzahlungspflichtigen Krankheiten der 1.09.2025 zu erfassen ist, da der 30.08.2024 und 31.08.2024 arbeitsfreie Tage sind.


Wir sehen uns Ihren Sachverhalt und Ihre Abrechnungsdaten gern einmal genauer an. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.02.2025 14:44:50 von Kristin_Frohmeyer
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