Hallo,
eine Mandantin hat den KUG-Antrag zu spät abgegeben, somit wurde ihr dieser Monat von der Bundesagentur gestrichen.
Die Bundesagentur will nun, dass wir den Bezugsmonat in Lodas ändern, damit der gestrichene Monat rausgenommen wird. Laut Bundesagentur ist dies mit Datev auch möglich.
Weis jemand wie das in Lodas funktioniert ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
Auszug aus Dokument 1008704 :
Anzahl Bezugsmonate für laufende Abrechnungen ändern
In Ausnahmefällen ist es erforderlich die Anzahl der Bezugsmonate manuell zu berichtigen. Ab LODAS 11.6 (voraussichtlich 30.12.2020) stehen Ihnen für die Ermittlung von abweichenden Bezugsmonaten unter Personaldaten | Kurzarbeit 2 neue Möglichkeiten zur Verfügung:
Eingabefeld: abweichende Anzahl Bezugsmonate
Kontrollkästchen: Anzahl Bezugsmonate auf Null setzen
| Achtung Aktuell noch keine Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum möglich Die Verarbeitung der neuen Felder ist derzeit im DATEV-Rechenzentrum noch nicht möglich. Wir informieren Sie hier rechtzeitig, ab wann Sie die Bezugsmonate manuell für Abrechnungen anpassen können. |
Hallo Zusammen,
wir haben ein ähnliches Problem nach Übernahme eines Mandanten von Lohn & Gehalt nach LODAS. Die manuell eingegebenen Bezugsmonate werden aktuell nicht gerechnet.
@ DATEV: Bis wann kann man mit einer Berechnung im Rechenzentrum rechnen, damit dann korrigierte KuG-Anträge erstellt werden können?
Besten Dank & viele Grüße
J. Zeller
Nach Recherche sind wir in so einem Fall zu dem Schluß gekommen, das in dem Monat in für den der Antrag zu spät abgegeben wurde und daher die Auschlussfrist greift kein KUG abzurechnen ist und das Regelentgelt zu zahlen ist.
Also NB in den betreffenden Monat und die KUG Stunden stornieren. Den Rest wie Bezugsmonat und Korrekturantrag für die Folgemonate erledigt dann LODAS automatisch.
Danke jafrasch für die Info....wir haben allerdings KuG-Anträge mit den geringen Leistungssätzen eingereicht; letztendlich muss LODAS nur die höheren Bezugsmonate aus der manuellen Eingabe verarbeiten. Im o.g. DATEV Dokument wurde hingewiesen, dass die RZ-Verarbeitung noch nicht funktioniert...daher die Frage an einen DATEV-Vertreter, wenn die Berechnung im RZ funktioniert und somit Korrekturanträge i.S. KuG erstellt werden können.
Viele Grüße,
JZ
Im angegebenen Dokument wird aber auch beschrieben, wie du die Bezugsmonate des Vorsystems erfasst, wenn von LuG nach LODAS gewechselt wird.
Das muss auch aktuell schon funktionieren und tat es bei mir bei einem Arbeitgeberwechsel auch.
Entscheidend ist, dass die Bezugsmonate im Vormonat der ersten Abrechnung mit LODAS eingetragen werden.
Ist die erste Abrechnung mit LODAS der November, werden die Bezugsmonate im Bearbeitungsmonat Oktober eingetragen.
Hallo ich habe die Korrektur so gemacht wie Sie es beschrieben haben, allerdings bekomme ich keinen neuen Antrag. Ich vermute weil der Betrag gleich bleibt, allerdings möchte die Agentur einen neuen Antrag mit korrekten Bezugsmonaten. Wie erstellt Datev diesen?
Ich warte noch auf einen Rückruf der Datev. Wenn ich eine Lösung habe, schreibe ich sie hier rein.
Hallo Community,
der Leistungsantrag für das Kurzarbeitergeld wird nur dann neu erstellt, wenn sich die Beträge auf dem Leistungsantrag geändert haben.
Bitte nehmen Sie die Änderung der Bezugsmonate in diesem Fall auf dem Leistungsantrag manuell vor oder füllen Sie eine Blankovorlage des Leistungsantrags z.B. von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit aus.
Hallo Community,
die Lohnabrechnung August 2022 wurde mit dem Leistungssatz 1 abgerechnet.
Laut der Bundesagentur für Arbeit soll aber der Leistungssatz 3 abgerechnet werden.
In den Personaldaten/Kurzarbeit habe ich die Bezugsmonate manuell geändert und eine Probeabrechnung gemacht,
aber der Leistungssatz 3 wird nicht angenommen.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Vielen Dank im voraus.
Dann sollte es klappen, wenn du einen Bezugsmonat mehr eingibst.
Hast du nur den Bezugsmonat geändert?
Vielleicht musst du auch noch darunter ändern: Berücksichtigung erhöhter Leistungssatz
Funktioniert leider auch nicht. Habe gerade eine Probeabrechnung gemacht mit 8 Bezugsmonaten. Immer noch Leistungssatz 1.
Leider nein. Immer noch Leistungssatz 1.
Du hast die geänderten Bezugsmonate auch im August eingegeben?
Ja. Habe versucht die Datev tel. zu kontaktieren, ohne Erfolg.
Warte nun auf eine Rückmeldung von der Datev.
Hallo,
handelt es sich hier tatsächlich um den August 2022?
Die erhöhten Leistungssätze wurden laut Gesetzgeber nur bis inkl. Juni 2022 gezahlt. Daher kann im August 2022 lediglich der Leistungssatz 1 bzw. 2 ermittelt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1021894 ab Punkt 5.