Hallo, eine Mandantin möchte ihre Vollzeitkraft abmelden und für 3 Monate als kurzfristige Beschäftigte anmelden, da sie ab Oktober Studentin ist. Die Angestellte ist weiterhin Familienversichert, die Barmer hat der Studentin die kurzfristige Beschäftigung empfohlen. Soll jedoch ab Januar 2021 als Werkstudentin arbeiten. Sie soll 12€ die Stunde arbeiten und hat für den Oktober 139,00 Std. eingetragen. Meine Frage: Kann sie für die 3 Monate als kurzfristig Beschäftigte angemeldet werden? Wenn ja, Arbeitnehmertyp 7 Personengruppe 110 und Beiträge 0000? Wir arbeiten mit LODAS. Vielen Dank
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