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kurzfristige Beschäftigung, Studentin

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letzte Antwort am 26.10.2020 17:01:40 von TN
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Paula-2
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo, eine Mandantin möchte ihre Vollzeitkraft abmelden und für 3 Monate als kurzfristige Beschäftigte anmelden, da sie ab Oktober Studentin ist. Die Angestellte ist weiterhin Familienversichert, die Barmer hat der Studentin die kurzfristige Beschäftigung empfohlen. Soll jedoch ab Januar 2021 als Werkstudentin arbeiten. Sie soll 12€ die Stunde arbeiten und hat für den Oktober 139,00 Std. eingetragen.

Meine Frage: Kann sie für die 3 Monate als kurzfristig Beschäftigte angemeldet werden?

Wenn ja, Arbeitnehmertyp 7 Personengruppe 110 und Beiträge 0000? Wir arbeiten mit LODAS.

Vielen Dank

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
268 Mal angesehen

Hallo Paula,

 

wenn ich es nämlich richtig verstanden habe, dann ist sie bis zum 30.09.2020 Vollzeitkraft und soll ab 01.10.2020 als kurzfristig beschäftigte arbeiten und ab 01.01.2021 als Werkstudentin.

 

Das sehe ich eher kritisch und sollte zur Sicherheit mit einem Anwalt geklärt werden.

 

Denn aus meiner Sicht ist die kurzfristige Beschäftigung von Beginn an nicht kurzfristig, da jetzt schon absehbar ist, dass diese länger als 3 Monate dauern wird.

 

Warum wird die Beschäftigung nicht gleich ab Oktober 2020 als Werkstudentin geführt?

 

 

Gruß

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 7
261 Mal angesehen

@björn  schrieb:

 

 

Denn aus meiner Sicht ist die kurzfristige Beschäftigung von Beginn an nicht kurzfristig, da jetzt schon absehbar ist, dass diese länger als 3 Monate dauern wird.

 

 


Hinzu kommt noch, dass es m.E. schwierig wird, eine rechtlich wirksame Befristung der kurzfristigen Beschäftigung hinzubekommen, da es bereits eine Vorbeschäftigung gab.

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Paula-2
Beginner
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Nachricht 4 von 7
255 Mal angesehen

Ihre Krankenkasse hatte ihr dazu geraten.

 

Ich werde sie als Werkstudentin anmelden, vielen Dank für die Hilfe.

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
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Hm, liegt denn der Oktober noch in der vorlesungsfreien Zeit?

Ansonsten scheinen mir 139 Stunden doch eine Überschreitung der 20-Stunden-Grenze für Status 106 zu sein...

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 7
205 Mal angesehen

Hallo,

 

ich schließe mich hier Herrn Lutz an. So viel ich weiß bedeutet Kurzfristigkeit, das man mit diesem Geld nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet und da die Dame vorher in einer Festanstellung bei Ihnen gewesen ist wäre ich da sehr vorsichtig. 

 

Ich würde die Dame ganz normal abrechnen und kein Risiko eingehen.

 

Grüße

B. Kärcher 

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TN
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
168 Mal angesehen

Ich bin gleicher Meinung. Nach meinem Dafürhalten ist hier weder 110 noch 106 möglich.

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6
letzte Antwort am 26.10.2020 17:01:40 von TN
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