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Beitragsschätzung für eine neue Krankenkasse

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letzte Antwort am 16.03.2026 10:01:42 von roland1
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alexg79
Einsteiger
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Nachricht 1 von 14
1465 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe folgende Frage. Ich muss für eine neue Krankenkasse eine Beitragsschätzung machen. Diese taucht aber nicht im Fenster der Beitragsnachweis-Schätzung auf. Ich hab 2 neue Mitarbeiter im Mai (ein Mitarbeiter ist schon länger im Unternehmen). Für den einen neuen Mitarbeiter taucht auch die neue Krankenkasse im Fenster auf, für den bestehenden Mitarbeiter auch, nur die 3. Krankenkasse fehlt. Woran liegt das?

 

Unbenannt.PNG

 

Viele Grüße

Alexander Güller

 

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 14
1451 Mal angesehen

Hallo.

 

Was sagt das Fehler-Hinweisprotokoll -

 

Ggf. dass das im nächsten Monat passieren wird?

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 14
1372 Mal angesehen

Hallo Herr Güller,


ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt. Für Sie besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

 

Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst.


Die Krankenkasse des neuen Mitarbeiters müssen Sie manuell in der Beitragsnachweis-Schätzung Maske über das grüne +-Symbol neu erfassen.


Im Dokument ist das Vorgehen unter Punkt 2.6 - Eintritte, Austritte und Einmalbezüge berücksichtigen beschrieben.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alexg79
Einsteiger
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Nachricht 4 von 14
1325 Mal angesehen

Hallo Herr Aras,

 

erstmal vielen Dank für die Information.

 

Gibt es die Möglichkeit, wenn keine Schätzung im Monat des Eintrittes gemacht wird, die entsprechende Krankenkasse trotzdem über das anstehende Schätzverfahren zu informieren, so dass keine Schreiben der Krankenkasse an den Mandaten rausgeht wegen fehlender Beitragsnachweise? Gibt es hier Seitens DATEV eine Möglichkeit?

 

Viele Grüße

Alexander Güller

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alexg79
Einsteiger
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Nachricht 5 von 14
1290 Mal angesehen

Hallo Herr Aras,

 

kurzer Nachtrag: was kann man bei einem Stundenlöhner machen? Hier wird es schwierig zu sagen, wie viele Stunden am Ende gearbeitet werden.

 

Viele Grüße

Alexander Güller

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 6 von 14
1284 Mal angesehen

@alexg79  schrieb:

 

 

was kann man bei einem Stundenlöhner machen? Hier wird es schwierig zu sagen, wie viele Stunden am Ende gearbeitet werden.

 

 


Beiträge anhand geschätzter Stunden ermitteln und erfassen. Der Differenzbetrag wird dann nach erfolgter Abrechnung automatisch im Folgemonat mit berücksichtigt. Dies ist ja dann das übliche Prinzip bei der Beitragsschätzung.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 14
1209 Mal angesehen

Hallo Herr Güller,

 

seitens DATEV gibt es diese Möglichkeit nicht.

 

Um einem Schreiben vorzubeugen, können Sie im Vorfeld die Krankenkasse aktiv informieren.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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n_h_2015
Einsteiger
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Nachricht 8 von 14
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Hallo,

 

ist vermutlich schon zu spät und die Antwort nicht mehr nötig versuche es dennoch...

Sachverhalt:
Schätzverfahren bei Krankenkasse im April bereits für Mai 2025 ausgeführt/erstellt worden.

Nun aber neuer Mitarbeiter für Mai 2025 und neue Krankenkasse.
Somit kein Beitragsnachweis erstellt, aber wenn das nicht gemacht wird, bekommt man nicht so nette Post von der Krankenkasse, die dann dennoch einen Beitragsnachweis haben möchte und man das nicht extra über SV-Meldeportal machen möchte, richtig?

Krankenkasse anlegen, dann über die Menü-Leiste Abrechnung dort Beitragsnachweis-Schätzung anklicken, müsste nun das Bild wie beigefügt wurde angezeigt werden.
Da gibt es die beiden Button neben der Schwärzung, also das Blatt mit mit Plus, darauf klicken und man wählt die benötigte Krankenkasse.
Fiktiv die Grundlage entsprechend geplanten Stunden ausrechnen und dazu die Beiträge erfassen und auf weitergeben klicken.

 

Hoffe ist verständlich.

 

MfG nh

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roland1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 14
447 Mal angesehen

Hallo,

ist es tatsächlich immer noch so, dass die Beiträge für alle 7 Beitragsarten selbst ermittelt werden müssen? Also mit der Hand am Arm oder über Lovor. Hat es die DATEV in den vergangen 20 Jahren nicht geschafft, einfach ein Berechnungstool in die Betragsschätzung zu integrieren, dass aus Bruttolöhnen Schätzbeiträge macht? 

 

Oder ist es vielleicht möglich, den Wert bei "Änderungen gegenüber Vormonat" in Einmalbezüge zu erfassen. Aber wahrscheinlich benötigt das Programm dann hierzu "Vormonatswerte", an dem es sich dann rechnerisch entlang hangeln kann.

 

Dass sich ihn LuG nichts mehr ändert, wurde mir in den letzten beiden Jahren schon mehrfach versichert. Aber ist denn diese durchaus sinnvolle Ergänzung in der Cloud-Lösung DATEV Lohn vorgesehen. 

 

Freue mich auf ihre Rückmeldung.

 

LG aus RV

roland

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 14
387 Mal angesehen

Hallo,

 

tatsächlich hat sich an der Vorgehensweise in Lohn und Gehalt nichts geändert.

 

Ob es künftig eine komfortable Lösung in DATEV Lohn gibt, kann ich zum aktuellen Stand nicht beantworten.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Experte
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Nachricht 11 von 14
361 Mal angesehen

@roland1  schrieb:

ist es tatsächlich immer noch so, dass die Beiträge für alle 7 Beitragsarten selbst ermittelt werden müssen?


Ich suche mir einfach einen Mitarbeiter mit (ungefähr) gleichem Lohn und hole die Zahlen aus dem Lohnjournal (Auswertung 21).

n_h_2015
Einsteiger
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Nachricht 12 von 14
349 Mal angesehen

Oder Probeabrechnung für den Mitarbeiter, das Paket ändern inkl. Aufstellung KK-Beiträge die Endwerte kurz zusammenrechnen und bei der Schätzung recht die Korrekturprozente eingeben, damit ca. der gleiche Wert rauskommt.

roland1
Einsteiger
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Nachricht 13 von 14
297 Mal angesehen

Hallo!

So werden wir das in Zukunft auch machen. Besten Dank!

LG

roland

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roland1
Einsteiger
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Nachricht 14 von 14
295 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Schöneweis,

auf diesem Wege bitte ich Sie, dies an die Entwicklung weiterzugeben. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Wettbewerber seit Einführung der Schätzung diese Möglichkeit umgesetzt hat und die DATEV von uns hier aufwändige Handarbeit verlangt.

Besten Dank und alles Gute!

MfG

roland

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letzte Antwort am 16.03.2026 10:01:42 von roland1
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