@Arthur_Roth schrieb:Wir haben aufgrund eurer Rückmeldungen verschiedene Ansätze geprüft, um eine Ausgabe über die Probeabrechnung zu ermöglichen. […]
Leider haben wir dabei keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden.
Die möglichen Alternativen wären mit erheblichen Komforteinbußen verbunden, beispielsweise durch Abruf nur im Austrittsmonat. Weitere Möglichkeiten hätten einen so hohen Umsetzungsaufwand erfordert, dass es einer kompletten Neugestaltung des Verfahrens gleichgekommen wäre.
Das kann ich gerade überhaupt nicht nachvollziehen. Wo sind bitte die erheblichen Komforteinbußen uns den Haken "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat erstellen" für die Probeabrechnung zurück zu geben, den Versand aber weiter über das Menü zu veranlassen? Für mich wäre das im Gegenteil sogar ein Komfortgewinn gegenüber der aktuellen Situation.
Guten Tag @Arthur_Roth ,
nun wissen wir also Bescheid, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die uns mit dem Thema ziemlich allein im Regen stehen lässt,
Was mich ärgert, ist die Aussage "Weitere Möglichkeiten hätten einen so hohen Umsetzungsaufwand erfordert, dass ...". Ich stelle mal die Behauptung auf, dass die Aufwände (für umständliche Korrektur von fehlerhaft übermittelten Bescheinigungen) bei allen Usern zusammengenommen deutlich höher sind, als der Umsetzungsaufwand eine misslungene Lösung zu korrigieren.
"Die möglichen Alternativen wären mit erheblichen Komforteinbußen verbunden, beispielsweise durch Abruf nur im Austrittsmonat." Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Es war doch meines Wissens nach in der alten Version auch möglich, in Folgemonaten abzurufen, eben gleichzeitig mit der nächsten Monatsabrechnung. Oder liege ich da falsch? Wenn Sie von Komforteinbußen sprechen - der Komfort für die Anwender wird größer, wenn die Bescheinigung in der Probebrechung angezeigt wird. Bei der NEK-Bescheinigung (auch BEA) geht das ja auch.
Ich würd mich freuen, wenn das Thema bei Ihnen nun nicht einfach als abgeschlossen zur Seite gelegt wird und wir zeitnah nochmal eine Rückmeldung erhalten.
Herr Roth,
echt jetzt? Seit wann ist die DATEV nicht mehr uns Anwendern verpflichtet? Bezahlen wir nicht genau dafür die relativ hohen Gebühren, damit die DATEV uns, die Nutzer, genau in so komplexen Themen unterstützt und entlastet? Unser Job ist schon schwierig genug, da erwarte ich eigentlich von einer Genossenschaft, die ja zur Unterstützung der steuerberatenden Berufe gegründet wurde, mehr als nur Floskeln und fadenscheinige Verweise auf einen zu hohen Aufwand oder einer "Komforteinbuße". Bisher war ich wirklich eine Verfechterin der DATEV, aber bei so einem doch sehr wichtigen und arbeitsintensiven Thema wie Arbeitsbescheinigungen fühle ich mich gerade ziemlich im Stich gelassen. Es gab doch schon eine gute Lösung, wo eine Vorabansicht in den Probeabrechnungen möglich war. Wieso ist es nicht möglich, diese als Grundlage zu nehmen, anzupassen und weiterhin zu verwenden? Oder uns ein extra Programm wie früher das Bescheinigungswesen zur Verfügung zu stellen? Gut, ich bin kein ITler und sicherlich nicht in der Lage, die ganzen komplexen Hintergrundvorgänge zu verstehen, aber es will mir nicht in den Kopf hinein, wieso etwas, das funktioniert hat, nicht auch weiterhin funktionieren sollte. Kann oder will die DATEV uns hier nicht helfen? Dieses Thema scheint ja nicht nur einige wenige zu betreffen, sondern fast den kompletten Kreis der Lohnabrechner, der sicherlich nicht gerade klein ist.
Und wenn ich sehe, wie viele Arbeitsbescheinigungen ich bereits fehlerhaft an die Agentur für Arbeit übermittelt habe, diese dann wieder korrigieren musste und noch mal versendet habe, möchte ich nicht die Zeit nachrechnen wie viel Mehraufwand das für mich und die Agentur für Arbeit bedeutet hat.
Fazit: Die DATEV sollte wieder kundenorientierter arbeiten, ansonsten wird sicherlich das ein oder andere Mitglied nach Alternativen schauen.
@Arthur_Roth ???
Nee, also hier kann man beim besten Willen nicht auf unser Verständnis hoffen (oder jedenfalls nicht auf mein Verständnis). Zumal es alles ja schon mal funktioniert hat. Die Argumente, dass das geprüft wurde und das eine komplette Neuprogrammierung zur Folge hätte, halte ich schlicht und einfach für eine Schutzbehauptung.
Ich bin mir sicher, dass es deutlich einfacher wäre, das alte Verfahren wieder gangbar zu machen und um ein paar Hinweis- und "Achtung"-Felder zu ergänzen und wir haben wieder eine Arbeitsbescheinigung in der Probeabrechnung.
Und wozu noch gar keine Rückmeldung kam, ist der Hinweis darauf, dass es ja ganz toll ist, dass sich DATEV so um die Zeit der BA sorgt. Und unsere Zeit ist kostenlos und wir haben da Spaß dran? Oder wie ist das jetzt genau zu verstehen.
Wirklich unfassbar... ich bin sprachlos, wie stur und unflexibel die Datev ist.
Ein wenig vermisse ich hier den "Daumen runter" zur Markierung von Beiträgen (insbesondere für Beiträge, die für die Lohnabrechner keine positiven/zufriedenstellenden Nachrichten/Informationen enthalten).
Dieses unsägliche Thema § 312-Bescheinigung kostet einiges an zusätzlicher Zeit der Anwender der Datev-Lohnprogramme. Wer bezahlt das eigentlich? Darf dieser Mehraufwand der BA oder der Datev in Rechnung gestellt werden?
Ich würde mir wünschen, dass nun viele fehlerhafte Bescheinigungen durch die fehlende "Vorschau" auf die § 312-Bescheinigung via Datev versendet werden und die BA nun einen deutlichen Mehraufwand hat.