@D_Reinhold schrieb:Unsere Prüferin nannte explizit EDEKA als Beispiel, obwohl in den AGB von EDEKA (auf der Webseite steht im Übrigen Stand 2021) eine Aus-/Teilzahlung ausgeschlossen ist.
Bei EDEKA wies uns ein Dozent in einem Seminar darauf hin, dass es (wohl) zwei unterschiedliche Formen der Gutscheine gibt:
Eine wiederaufladbare Gutscheinkarte, die von einer Bank ausgegeben wird. Hier soll eine Auszahlung eines Restguthabens möglich. Zwar wird dafür ein größerer Betrag als Kosten gefordert, dass man das kaum macht. Aber theoretisch gibt es diese Möglichkeit.
Und dann gibt es (Papier)-Gutscheine, die einen bestimmten Wert haben. Bei diesen ist eine Auszahlung nach seiner Kenntnis ausgeschlossen. Diese sind wohl auch nicht wieder aufladbar, sondern werden bei der Zahlung "wie Geld" an der Kasse hingegeben.
Bei NWB ist übrigens gerade ein Artikel hierzu erschienen. Wer also einen entsprechenden Zugang hat:
Gutscheine im Lohnsteuerrecht – ein „Minenfeld“ - NWB Zeitschriften
Bei Haufe gibt es dazu auch einen Artikel. Es lohnt sich auf alle Fälle sich das komplette Urteil vom Sächsischen FG dazu anzuschauen
Über die zuvor schon erwähnten Aldi-Gutscheine sind wir jetzt auch gestolpert.
Ich hab mir mal die AGB dazu angeschaut. Grundsätzlich ist eine Barauszahlung in der Filiale nicht möglich, ABER nach Ablauf der Vertragslaufzeit (36 Monate) kann das (Rest-)Guthaben gegen eine Gebühr von 2,50 EUR bei der HALEBA (Handelsbank Hessen-Thüringen) ausgezahlt werden.
Hallo,
ja mittlerweile haben wir auch die AGB der anderen EDEKA Gutscheine gefunden. Wen's interessiert hier die beiden Webseiten:
nicht-auszahlbar:
https://www.edeka-b2b-gutscheine.de/AGB/
auszahlbar:
https://www.edeka.de/services/gutscheinkarte/
Und danke @NaJu2008, Aldi-Gutscheine scheinen dann ja noch bescheuerter zu sein.
Grüße, Dennis
Habe gerade auch mal Rewe, Rossmann, Lidl und dm geprüft.
Die scheinen (aktuell) sauber zu sein.
Bei Edeka steht bei den nicht-auszahlbaren Gutscheine aber in den AGB, dass diese auch bei Marktkauf eingelöst werden können.
Hier scheitert es an dem einheitlichen Marktauftritt oder ist auf dem Gutschein auch ganz groß noch das Marktkauf-Logo abgebildet?
Hmm, Rewe sieht die aktuelle RV-Prüfung hier gerade anders, da Amazon-Gutscheine erworben werden könnten.
Habe gerade auch mal Rewe, Rossmann, Lidl und dm geprüft.
Rossmann sehe ich auch so, hier ist auch auf dem Gutschein klar angegeben, dass weder Barauszahlung, noch Erwerbe von Drittanbietergutscheinen. Letzteres sehe ich bei den anderen Anbietern als Problem, oder hast du hier anderslautende Infos gefunden?
Also dm begrenzt ausschließlich auf Produkte, die im Namen von dm vertrieben werden.