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Arbeitsnehmer Pflegversicherung Kinder

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letzte Antwort am 02.06.2026 15:47:35 von Lohntante_123
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Karl74
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Bei einer Arbeitnehmerin habe ich 1 Kind erfasst unter Kinderdaten.  (geb. 2010)

In der Lohnabrechnung erscheint oben unter "Hinweis zur Abrechnung" -AN-PV-%-Satz 2 Kinder < 25 J.

 

Warum das ?

rschoepe
Experte
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Das ist der Wert, den du über DaBPV gemeldet bekommen hast. Wenn der nicht stimmt, muss die Arbeitnehmerin sich mit dem Datenlieferanten (Krankenkasse oder Finanzamt) auseinander setzen, dass die bei der DRV den Wert korrigieren (lassen).

Karl74
Aufsteiger
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Der Wert der uns über DaBPV gemeldet wurde ist falsch. Die Arbeitnehmerin hat uns als Nachweis eine Geburtsurkunde erbracht von einem Kind. Also müsste ich es doch im Programm ändern können. Aber wie ich habe ja nur ein Kind hinterlegt?

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lohnexperte
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Unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine Angaben könnten Sie hier einen Haken setzen:

 

lohnexperte_0-1780312289620.png

 

Dann wird nur das unter Kinderdaten erfasste Kind berücksichtigt.

 

Aber vielleicht lässt sich anhand der über das DaBPV gemeldeten Daten ermitteln, wann das Nicht-Kind geboren wurde. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass alle leiblichen Kinder unter 25 berücksichtigt werden und nicht nur die, die in ihrem Haushalb leben?

 

VG

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Haben sie die Arbeitnehmerin gefragt ob die Rückmeldung tatsächlich falsch ist?

 

Es ist egal was sie nach Geburtsurkunde erfasst haben. Die Rückmeldung geht erstmal vor.

 

Da darf man sich nicht als Abrechner einfach was ändern. Sie ändern ja auch nicht Rückmeldungen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte manuell 

 

Arbeitnehmerin fragen. Wenn es falsch ist muss sie sich kümmern.

Karl74
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In wie fern soll sie sich dann kümmtern, was kann ich ihr raten?

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Karl74
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Für was gibt es dann das Feld?

 

Unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine Angaben könnten Sie hier einen Haken setzen:

 

Karl74_0-1780313939952.png

 

 

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lohnexperte
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@Karl74  schrieb:

Für was gibt es dann das Feld?

 

Unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine Angaben könnten Sie hier einen Haken setzen:

 

Karl74_0-1780313939952.png

 

 


Ich muss meine Aussage korrigieren:

 

Das von mir genannte Feld ist für Fälle, in denen mehr Kinder zu berücksichtigen sind als durch das DaBPV zurückgemeldet werden (Stief- und Pflegekinder).

 

In den Fällen, in denen die Rückmeldungen durch das DaBPV (=ELSTER) zu Gunsten des Mitarbeiters von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen (und das ist im von Ihnen genannten Fall zutreffend), sind die rückgemeldeten Daten der Abrechnung zugrunde zu legen. 

 

VG 

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Karl74
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Also muss hier nichts unternommen werden. Die 2 Kinder werden zu Grunde gelegt obwohl sie nur 1 Kind hat.

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lohnexperte
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@Karl74  schrieb:

Also muss hier nichts unternommen werden. Die 2 Kinder werden zu Grunde gelegt obwohl sie nur 1 Kind hat.


Nach meinem Kenntnisstand: ja.

 

Allerdings bleibt es der Mitarbeiterin unbenommen, sich bei der Finanzverwaltung zu erkundigen, welches Kind ihr aus welchem Grund zugeordnet wurde. Wie gesagt: Aus den rückgemeldeten Daten ist durch Nachrechnen zu erkennen, in welchem Monat und welchem Jahr ein Kind geboren wurde:

 

lohnexperte_0-1780315310526.png

Mit Start des DaBPV hatte diese Mitarbeiterin 3 Kinder unter 25 Jahren.

 

Das älteste Kind fällt ab 01.04.2039 weg, wird also im März 2039 25 Jahre alt --> wurde also im März 20214 geboren.

 

Das zweitälteste Kind fällt ab 01.04.2042 weg; wird also im März 2042 25 Jahre alt --> wurde also im März 2017 geboren.

 

Das jüngste Kind fällt an 01.11.2046 weg; wird also im Oktober 2046 25 Jahre alt --> wurde also im Oktober 2021 geboren.

 

VG

tbehrens
Fachmann
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@Karl74  schrieb:

Also muss hier nichts unternommen werden. Die 2 Kinder werden zu Grunde gelegt obwohl sie nur 1 Kind hat.


Doch es muss was unternommen werden: Wenn die Daten tatsächlich falsch sind, und dem AG dies bekannt ist, ist der AG verpflichtet manuell zu korrigieren. Hier sollte aber der AN schriftlich bestätigen, dass entgegen der Meldung tatsächlich nur 1 Kind zu berücksichtigen ist.

 

Ansonsten erhält der AN die Ermäßigung bei der PV, die dem AN nicht zu steht. Einfach gesagt: Sozialbetrug.

 

Trotzdem sollte sich der AN ans Finanzamt wenden und dies klären, so dass die Daten korrigiert werden. 

 

Vor allem stellt sich mir die Frage, wenn jetzt manuell auf 1 korrigiert wird. Bleibt es bei dem einen Kind, wenn z. B. in 2 Jahren ein weiteres Kind zurück gemeldet wird? Wird die manuelle Eingabe bei einer Änderung gelöscht?

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Claudia-
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Vielleicht ist AN auch verheiratet und es besteht ein Kind aus einer früheren Beziehung des Partners. (Stiefkind)

Dann wäre alles korrekt. Nur viele AN sehen solche Kinder bei der Frage nach Kindern nicht als Kind an, weil man nicht davon ausgeht das das Kind zur eigenen Person dazugezählt werden darf. 

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tbehrens
Fachmann
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Stiefkinder werden aber nur bei der Stiefmutter/-vater berücksichtigt, wenn das Kind im Haushalt ist. Wenn das Kind bei der Ex lebt, erhält der leibliche Elternteil zwar das Kind zugeschrieben, aber nicht die Stiefmutter/-vater.

 

Deshalb sollte dem AN erklärt werden, wann ein Kind berücksichtigt wird und eben die Bestätigung des AN, dass nur 1 Kind zu berücksichtigen. Wenn zu wenig Kind zurückgemeldet werden, kann man dies durch Geburtsurkunden nachweisen. Aber bei zu viel sollte immer der AN schriftlich die tatsächliche Anzahl und Geburtsurkunden bestätigen.

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Claudia-
Erfahrener
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Geburtsurkunden etc. fordert man ja in der Regel nicht mehr an außer der AN meldet sich weil wir zu wenig haben.

Somit fällt doch gar nicht auf für uns als Arbeitgeber, wenn mehr Kinder gemeldet werden. 

 

Fragst du tatsächlich jeden Arbeitnehmer ob die per ELSTAM gemeldete Zahl korrekt ist?

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lohnexperte
Meister
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@tbehrens  schrieb:

@Karl74  schrieb:

Also muss hier nichts unternommen werden. Die 2 Kinder werden zu Grunde gelegt obwohl sie nur 1 Kind hat.


Doch es muss was unternommen werden: Wenn die Daten tatsächlich falsch sind, und dem AG dies bekannt ist, ist der AG verpflichtet manuell zu korrigieren. Hier sollte aber der AN schriftlich bestätigen, dass entgegen der Meldung tatsächlich nur 1 Kind zu berücksichtigen ist.

Dazu gab es bereits vor einiger Zeit hier eine Diskussion:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/PUEG-Pflegeversicherung-ab-01-07-2025-neue-Meldepflicht-Ablauf/td-p/477252/page/7

 

@Uwe_Lutz hatte dies in seinem Beitrag (Nr. 185) gut zusammengefasst.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Für vorhandene Kinder die nicht zurückgemeldet werden. Nach Nachweis.

zB Kinder die im Ausland leben 

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Lohntante_123
Aufsteiger
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wir fordern nicht mehr explizit Geburtsurkunden an.


Manche Arbeitgeber liefern trotzdem noch Geburtsurkunden. Ich erfasse die (gut wenn Kinder krank sind für EEL)

Ich prüfe aber nicht die Kinder für die Geburtsurkunden vorliegt mit den gemeldeten Kindern ab

(bzw. Anzahl)

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Lohntante_123
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Mitarbeiterin fragen ob sie nicht doch zwei Kinder unter 25 hat. 

Kein schönes Thema aber ich hatte zB bei einer Mitarbeiterin ein bereits verstorbenes Kind. Hier hatte die Mitarbeiterin vor der elektronischen Übermittlung die Geburtsurkunde nicht eingereicht. Sie dachte das zählt nicht.

 

Wir haben bei der ersten Einspielung geprüft.

 

Jetzt fordern wir keine Geburtsurkunden mehr an. Vorlage ist nicht mehr Pflicht.  Wenn welche geschickt werden erfasse ich die Namen. Die Rückmeldung überprüfe ich aber nicht .

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letzte Antwort am 02.06.2026 15:47:35 von Lohntante_123
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