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Aktivrente private KV

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letzte Antwort am 27.04.2026 13:58:20 von Sarah_Loos
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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 1 von 14
1896 Mal angesehen

Liebe Community,

ich bin mal wieder ratlos.

 

Habe einen AN angelegt, Rentner (70 Jahre) mit privater KV/PV, 2000 Euro mtl, Stkl 5, PGRS 119, BGRS 0320.

 

Haken bei Aktivrente ist gesetzt.

 

Kein Hinweis/Fehlerprotokoll

 

 

Leider wird hier die Aktivrente nicht gerechnet. Ich weiß nicht mehr weiter. Vielleicht kann jemand helfen.

LeDyb
Beginner
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Nachricht 2 von 14
1845 Mal angesehen

Aus den Eckdaten ist für mich erstmal kein Grund zu erkennen, warum es nicht angewandt wird.

 

Erhält der AN vielleicht SFN-Zuschläge oder ist es eine Nettolohnart?

Richtiger Bearbeitungsmonat ist auch eingestellt?

 

Welches Gewerbe/Welche Branche ist es denn?

 

LG

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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 3 von 14
1842 Mal angesehen

Kann es evtl daran liegen, dass der AN erst am 01.04.26 mit der Beschäftigung beginnt?

 

Im Dokument ist nur beschrieben, wie man einen weiterbeschäftigten Rentner anlegt 🤔

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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 4 von 14
1837 Mal angesehen

Keine Nettolohnart, Keine SFN Zuschläge... richtiger Bearbeitungsmonat ist eingestellt

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LeDyb
Beginner
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Nachricht 5 von 14
1789 Mal angesehen

Die Aktivrente gilt nur für SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

 

Jetzt könnte es natürlich sein, dass es (wahrscheinlich in der Probeabrechnung?) noch nicht umgesetzt wird, wenn der Mitarbeiter noch nicht zur Sozialversicherung (oder per Sofortmeldung) angemeldet ist. Ich hatte den Fall leider noch nicht , daher kann ich leider nichts aus der Praxis dazu sagen.

 

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 6 von 14
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@LeDyb  schrieb:

Die Aktivrente gilt nur für SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Da es vier Zweige zur Sozialversicherung gibt, ist es zum Verständnis der Aktivrente entscheidend zu wissen, dass bei dieser nicht auf die Krankenversicherungspflicht, sondern auf die Rentenversicherungspflicht abgestellt wird. Wobei das auch wieder missverständlich ist, denn die Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind ja per se erst einmal rentenversicherungsfrei ... 

 

Es wäre wirklich schön, wenn sich der Gesetzgeber mal um eine exaktere Bezeichnung der Sachverhalte bemühen würde.

 

Denn: Bei Minijobs spricht man auch von sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen, obwohl bei diesen dem Grunde nach (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) AN-beiträge zur RV zu zahlen sind.

 

Grundsätzlich gilt die Aktivrente auch für privat krankenversicherte AN.

 

 

 

 

Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 7 von 14
1630 Mal angesehen

Heute morgen, ohne etwas im Programm zu ändern, nochmal eine Probeabrechnung gemacht. Und siehe da, jetzt ist alles ok.

Warum auch immer 🤔

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cfischer
Beginner
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Nachricht 8 von 14
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Hallo an alle.

 

Was ist mit den Rentnern, die auch SFN-Zuschläge erhalten? Weiß jemand, ob es da eine Lösung geben wird? 

 

Viele Grüße 🙂 

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Interceptor
Erfahrener
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Nachricht 9 von 14
1372 Mal angesehen

siehe,  1008165 

 

Aktivrente: Einschränkungen bei der Anwendung des Steuerfreibetrags

Der Steuerfreibetrag zur Aktivrente kann derzeit in folgenden Abrechnungssituationen nicht berücksichtigt werden:

  • Nettolohn

    Umgehungslösung: Wenn Sie Nettolohn abrechnen, verwenden Sie eine Bruttolohnart damit der Steuerfreibetrag korrekt berücksichtigt wird.

  • Nebenlandwirte

    Ausblick: Mit dem nächsten Service-Release (voraussichtlich 11.06.2026) wird eine Anpassung bereitgestellt, sodass die Aktivrente auch für die Personengruppen 113 und 114 erfasst und abgerechnet werden kann.

  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)

  • Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung

Das Dokument wird laufend aktualisiert. Sie erhalten an dieser Stelle rechtzeitig Informationen zur Umsetzung.

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P_Sp
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 14
1227 Mal angesehen

@Interceptor  schrieb:

siehe,  1008165 

 

Aktivrente: Einschränkungen bei der Anwendung des Steuerfreibetrags

Der Steuerfreibetrag zur Aktivrente kann derzeit in folgenden Abrechnungssituationen nicht berücksichtigt werden:

  • Nettolohn

    Umgehungslösung: Wenn Sie Nettolohn abrechnen, verwenden Sie eine Bruttolohnart damit der Steuerfreibetrag korrekt berücksichtigt wird.

  • Nebenlandwirte

    Ausblick: Mit dem nächsten Service-Release (voraussichtlich 11.06.2026) wird eine Anpassung bereitgestellt, sodass die Aktivrente auch für die Personengruppen 113 und 114 erfasst und abgerechnet werden kann.

  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)

  • Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung

Das Dokument wird laufend aktualisiert. Sie erhalten an dieser Stelle rechtzeitig Informationen zur Umsetzung.


Die vorgeschlagene Umgehungslösung funktioniert leider nur für die Zukunft. Eine Korrektur bereits abgerechneter Monate ist nicht möglich!

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cfischer
Beginner
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Nachricht 11 von 14
1193 Mal angesehen

Welche Umgehungslösung wird denn vorgeschlagen? Ich finde zu den Beschäftigten Rentnern, bei denen die Aktivrente greifen würde, die aber SFN-Zuschläge erhalten, keine Lösung. 

Danke schon mal vorab.

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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 14
1165 Mal angesehen

@cfischer  schrieb:

Welche Umgehungslösung wird denn vorgeschlagen? Ich finde zu den Beschäftigten Rentnern, bei denen die Aktivrente greifen würde, die aber SFN-Zuschläge erhalten, keine Lösung. 


Ich vermute es geht um die Abrechnung von Nettolohn (und der zitierte Beitrag ist mit der Hervorhebung nur sehr unglücklich gewählt).

 

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BTAG
Beginner
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Nachricht 13 von 14
815 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich hätte hierzu eine kurze Frage zum Thema private Kranken‑ und Pflegeversicherung:

Ist der Arbeitgeber nicht grundsätzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte an den Beiträgen zur privaten Kranken‑ und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers zu beteiligen?


Haben Sie in Lodas bei der privaten Krankenkasse den entsprechenden Haken gesetzt und den monatlichen Gesamtbeitrag erfasst?

Und wie ist es zu bewerten, wenn der Arbeitgeber in der Abrechnung einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ausweist und der Gesamtbetrag (inklusive Zuschuss) monatlich beispielsweise 2.000 Euro übersteigt – ist das aus rechtlicher oder steuerlicher Sicht problematisch, solange der Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Grenzen bleibt?

Über eine kurze Rückmeldung hierzu wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 14 von 14
688 Mal angesehen

Hallo @BTAG,

leider können wir Ihnen hierzu keine Antwort geben, da es sich um eine rechtliche Frage handelt.

 

Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständige Krankenkasse.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2026 13:58:20 von Sarah_Loos
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