Hallo liebe Community,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch. Wahrscheinlich ist die Antwort ganz einfach.
Mein Chef hat einem Mandanten gekündigt zum 30.08. Ich rechne da den Lohn ab. Ich müsste morgen spätestens übermorgen den Lohn abrechnen. Ob der Mandant einen neuen Steuerberater hat, weiß keiner. Er meldet sich auch nicht mehr.
Meine Frage, melde ich den Mitarbeiter ganz normal zum 30.08. ab und damit ist für mich die Sache erledigt? Oder muss ich irgendwas noch beachten?
Vielen Dank schon mal.
Zum einen: Der August hat 31 Tage (warum auch immer der Chef zum 30. gekündigt hat ...).
Zum anderen: Die Krankenkasse anrufen und fragen, ob die eine "Abmeldung wegen Systemwechsel" braucht. Falls es im Schätzungsverfahren Überträge in den Folgemontag hätte geben sollen, seien bei DATEV vor bzw. bei der letzten Abrechnung dazu ein paar Dinge zu beachten, damit das funktioniere. Hab' aber vergessen, was das genau war, weil ich keinen Lohn rechne. Sollten Sie die diesbezüglichen Beiträge nicht finden, wenden Sie sich bitte an den Support.
Die Krankenkasse(n) können doch gar nicht beurteilen, ob eine Meldung wegen Systemwechsel nötig ist, weil ja derzeit unklar ist, auf welches System gewechselt wird.
Ich würde nichts tun und warten, ob und wann sich ein neuer Berater meldet oder nicht. Abmelden ist die schlechteste Idee, denn dann sind die AN abgemeldet und uU werden diese dann von der Krankenkasse behelligt oder noch schlimmer: die Karte funktioniert nicht mehr
Hallo,
@Ulrike27_5 schrieb:Hallo liebe Community,
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Mein Chef hat einem Mandanten gekündigt zum 30.08. Ich rechne da den Lohn ab. Ich müsste morgen spätestens übermorgen den Lohn abrechnen. Ob der Mandant einen neuen Steuerberater hat, weiß keiner. Er meldet sich auch nicht mehr.
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Vielen Dank schon mal.
Beneiden tue ich Sie nicht in der Situation und kann auch keinen wirklich rechtlich stabilen Ratschlag geben. Aber ich bin auch eher bei @Der_Busfahrer . Falls sich in den nächsten Tagen noch was tut, kann man ja immer noch eine entsprechende Nachberechnung durchführen. Was sagt denn Ihr Chef dazu???
Gruß, vw
@Der_Busfahrer schrieb:Die Krankenkasse(n) können doch gar nicht beurteilen, ob eine Meldung wegen Systemwechsel nötig ist, weil ja derzeit unklar ist, auf welches System gewechselt wird.
Ich würde nichts tun und warten, ob und wann sich ein neuer Berater meldet oder nicht. Abmelden ist die schlechteste Idee, denn dann sind die AN abgemeldet und uU werden diese dann von der Krankenkasse behelligt oder noch schlimmer: die Karte funktioniert nicht mehr
Die "Abmeldung wegen Systemwechsel" sagt explizit, daß lediglich das Lohnabrechnungssystem gewechselt wurde. Mit dem Versichertenstatus der oder des Arbeitnehmer(s) sowie dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat das nichts zu tun. Wer nicht will, daß nach der Mandatsbeendigung das Chaos in der Beitragsbemessung hereinbreche (was ein Bekannter bei solcher Gelegenheit schon erlebt hat) und dann manuell herumgefrickelt werden müsse, beende das Mandat am Besten so, wie es sich gehört.
Wie bereits geschrieben:
Abrechnung August wie immer erstellen.
Kein Austrittsdatum und kein Systemwechsel
Der Mitarbeiter scheidet nicht aus und ob es ein Systemwechsel gibt wissen sie ja nicht.
So haben wir es bei solchen unklaren Fällen bisher gehandhabt
@Ulrike27_5 schrieb:Hallo liebe Community,
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Mein Chef hat einem Mandanten gekündigt zum 30.08. ....... Was sagt denn Ihr Chef dazu??? ..
Gute Frage!
@Gelöschter Nutzer schrieb:@Ulrike27_5 schrieb:Hallo liebe Community,
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Mein Chef hat einem Mandanten gekündigt zum 30.08. ....... Was sagt denn Ihr Chef dazu??? ..
Gute Frage!
Wieso sollte der sich um die Einzelheiten der Lohnabrechnung kümmern?
@FrauSmith schrieb:Wie bereits geschrieben:
Abrechnung August wie immer erstellen.
Kein Austrittsdatum und kein Systemwechsel
Der Mitarbeiter scheidet nicht aus und ob es ein Systemwechsel gibt wissen sie ja nicht.
So haben wir es bei solchen unklaren Fällen bisher gehandhabt
So war es bei dem Bekannten auch. Die Kollegin beim alten Steuerberater hatte die Schätzungen bzw. Überträge in den nächsten, nun nicht mehr abgerechneten Monat so stehen lassen, wie sie waren und das nachfolgende Lohnbüro ohne weitergebucht. Dann haben sich die Kassen erstmal einige Tausender mehr vom Konto geholt, als in den Beitragsnachweisen stand.
Gut, der hat ein paar Dutzend Angestellte und nicht bloß einen. Aber wenn man einem gekündigten Mandanten unbedingt noch einen weiteren Grund geben wollte, um überall auf den Berater zu schimpfen, scheint das ein erfolgversprechender Weg zu sein.
Und wenn der Mandat nicht gewillt ist dem Steuerberater den neuen Steuerberater/Abrechner mitzuteilen?
Ggf. für den Übertrag .
Dann muss der neue Berater abrechnen und gut ist es.
Das hatten wir schon. Warum dann noch hinterherlaufen und sich Arbeit und Gedanken machen.
Da wäre und war uns dieser Weg der korrekte .
@dtx schrieb:Der Kolllegin beim alte Steuerberater hatte die Schätzungen bzw. Überträge in den nächsten, nun nicht mehr abgerechneten Monat stehen lassen, das nachfolgende Lohnbüro ohne weitergebucht. (...) Aber wenn man einem gekündigten Mandanten unbedingt noch einen weiteren Grund geben wollte, um überall auf den Berater zu schimpfen, scheint das ein erfolgversprechender Weg zu sein.
Aber das ist dann eher ein Fehler des neuen Lohnbüros und nicht des alten Beraters.
Bei einer Lohnübernahme ist immer eine Absprache notwendig. Ohne diese ist eine sinnvolle Übertragung gar nicht möglich.
Und wenn ich ein Mandat beende und nicht weiß, wer/wie die Abrechnungen künftig erfolgen, muss ich mir als abgebender Berater sehr genau überlegen, was ich mache. Und ich finde, das ist dann durchaus auch Entscheidungssache des Chefs (auch wenn die meisten Berater sich selbst mit Lohn nicht auskennen).
Ich frage bei solchen Entscheidungen auch immer die Chefs.
Das Vorgehen haben die Chefs zu entscheiden
Weil er die Verantwortung übernehmen muss und nicht die Mitarbeiter.
Bei solchen Entscheidungen hole ich mir immer das OK
@Uwe_Lutz schrieb:
Bei einer Lohnübernahme ist immer eine Absprache notwendig. Ohne diese ist eine sinnvolle Übertragung gar nicht möglich.
Das setzt wohl voraus, daß man die Trennung mit dem Mandanten vorbereitet, ihm also Gelegenheit gibt, sich um einen neuen Dienstleister zu kümmern. Das sei kein Selbstläufer gewesen. Ansprüche, wie "nach Möglichkeit ein DATEV-Nutzer" hätten sich als fernab der Realität erwiesen.
@Uwe_Lutz schrieb:
Und wenn ich ein Mandat beende und nicht weiß, wer/wie die Abrechnungen künftig erfolgen, ...
... was gar nicht so selten sein dürfte, vermute ich mal.
Hallo,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
So, einen Fall hatten wir noch nicht. Der Mandant ist ein Schlurri. Wollte auch was tricksen. Da hat mein Chef die Konsequenz gezogen und ihm zum 31.08. gekündigt (sorry, war ein Schreibfehler von mir mit dem 30.).
Der Mitarbeiter, den ich bei dem Mandanten abrechne, ist der Chef selber.
Da mein Chef ist im Urlaub ist, die nächsten 3 Wochen, haben wir das heute mal im Team besprochen. Es kam dann eindeutig, die Meinung, ihn mit Systemwechsel abzumelden. Wir wissen absolut nicht, was danach kommt. Und wir denken, der Mandant wird sich auch nicht mehr melden. Im Kündigungsschreiben steht zwar drin, dass wir gerne für ihn noch einen Übertrag zu einem neuen Berater erledigen würden. Aber er hat sich seither nicht mehr bei uns gemeldet.
Viele Grüße
@Ulrike27_5Der Mitarbeiter, den ich bei dem Mandanten abrechne, ist der Chef selber.
Vielleicht ein nicht sv-pflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH? Dann würde schonmal der Systemwechsel in der Sozialversicherung entfallen. Bleibt nur die Meldung für ELStAM.
Theoretisch könnt ihr jetzt ganz normal die Gehaltsabrechnung erstellen und ansonsten abwarten bis euer Chef aus dem Urlaub zurück ist und die Meldung in einer Wiederabrechnung verarbeiten.
@durchschnittsbenutzer schrieb:
@Ulrike27_5Der Mitarbeiter, den ich bei dem Mandanten abrechne, ist der Chef selber.
Theoretisch könnt ihr jetzt ganz normal die Gehaltsabrechnung erstellen und ansonsten abwarten bis euer Chef aus dem Urlaub zurück ist und die Meldung in einer Wiederabrechnung verarbeiten.
Theoretisch ja, aber praktisch nein. Die Schritte zur Systemwechselabmeldung müßten VOR der ersten Abrechnung des letzten Abrechnungsmonats gegangen werden und nicht hinterher.
@dtx schrieb:
@durchschnittsbenutzer schrieb:
und die Meldung in einer Wiederabrechnung verarbeiten.
Theoretisch ja, aber praktisch nein. Die Schritte zur Systemwechselabmeldung müßten VOR der ersten Abrechnung des letzten Abrechnungsmonats gegangen werden und nicht hinterher.
Deswegen schrieb @durchschnittsbenutzer doch auch von einer Wiederabrechnung.
Aber habe ich das richtig verstanden, dass es nur um den Gesellschaftergeschäftsführer geht, der abgerechnet wird? Dann muss ich doch gar keine Systemwechselmeldung als abgebender Berater vornehmen, da die doch nur für die SV-Meldung da ist. Bei ELStAM gibt es keine Abmeldung, da meldet der neue Berater mittels Systemwechsel ELStAM sich als neuen Berater an, ohne dass hierfür vorher eine Abmeldung notwendig/möglich ist.