Oha hoffentlich sind's kein Alpträume in der Abwechselnd die Finanzminister bis zu Theo Waigel auftauchen. 🙈
Danke, das war ja meine eigentliche Frage 🙂
@metalposaunist schrieb:
Nummern! Wer will nochmal, wer hat noch nicht?
Hab' noch eine gefunden 😅: Länder: Deutschland-ID für mehr Digitalisierung Kam gerade in der Tagesschau. Scheint aber schon knapp 1J alt zu sein.
Deutschland ID
Bund.ID
Servicekonto.NRW
So läuft die Digitalisierung endlich!
"Das BZSt Steuern teilt den wirtschaftlich Tätigen, denen eine USt-IDNr. erteilt wurde, diese als W-IdNr zu."
-> Verstehe ich das richtig, dass die UStID gleichzeitig dann als WID vergeben wird?
-> Hat jemand Kenntnis, wie das mit den Kleinunternehmern wird? Können da die Steuerberater einen "Abruf" über ELSTER / DATEV erstellen?
Und hier Alles:
Laut Referenten: Null Euro Umsetzungsaufwand für Unternehmen.
Aus dem Entwurf heraus: ja; besser USt-ID beantragen, diese gilt als WirtschaftsID und man hat keinen weiteren Terz.
Wenn wir das alle machen, dann glühen beim BZSt die Leitungen…
Im Referentenentwurf zur Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) heißt es unter § 2 Abs 2:
Einem wirtschaftlich Tätigen, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer im Sinne des § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist und dem bis zum 30. September 2024 keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes erteilt wurde, teilt das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zu, wenn für den wirtschaftlich Tätigen oder seinen zur Vertretung im Umsatzsteuer-Verwaltungsverfahren Bevollmächtigten nach § 80 Absatz 2, § 122 Absatz 1 Satz 4 oder § 123 der Abgabenordnung auf der sicheren Kommunikationsplattform der Finanzbehörden nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung ein Benutzerkonto eingerichtet ist.
Demnach könnte es wohl so sein wie Sie sagen. Möglicherweise auch über das BOP.
VG
BOP sehe ich da nicht im Entwurf, eigentlich nur Elster. Wer sich das sparen will, alle ab zur USt-ID, wird spannend.
Theoretisch müssten jetzt alle in eine USt-Id beantragen.
Macht aber jede Menge Arbeit und wird im Zweifel nicht bezahlt.
In den Erläuterungen steht, dass die W-Id-Nr. auf den Steuerbescheiden steht.
Also, so lange das keine Elster-Fehler fabriziert, den Ball flach halten.
Zuteilung der der W-IdNr.
Das BZSt Steuern teilt den wirtschaftlich Tätigen, denen eine USt-IDNr. erteilt wurde, diese als W-IdNr zu. Dies soll durch eine öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt Teil I erfolgen
Einem wirtschaftlich Tätigen, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer ist und dem bis zum 30.9.2024 keine USt-IDNr. erteilt wurde, erhält eine W-IdNr., wenn die Voraussetzungen für eine elektronische Mitteilung dieser Nummer vorliegen. Hierzu bedarf es eines Benutzerkontos auf der ELSTER-Plattform.
Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine W-IdNr. zugeteilt, sobald die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Das ist ja klasse, da wurde jahrelang über die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer diskutiert und verkündet .. und jetzt erweckt man den Eindruck, als wäre das umgesetzt .. ist aber gar nicht, denn man erklärt alle USt IDNr. zur W-IdNr. und verschiebt die Lösung für alle, die keine USt ID bekommen, auf irgendwann in der Zukunft. Den Zustand, dass alle wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. haben, werden wir vermutlich nicht mehr erleben.
Aber zumindest fällt zukünftig die Frage danach weg, wofür man eine USt ID Nr. beantragt,
.Wenn wir das alle machen, dann glühen beim BZSt die Leitungen…
here we go! 😄
Das ist der Bürokratieabbau in diesem Land!
Einfach machen, das BMF sagt, kostet den Unternehmer nichts, prima, nachdem die Mandanten sonst vom „Stamme Gib“ sind, drehen wir den Spieß um, jetzt kommt der „Stamm Nimm“. Bin mal gespannt, ob die das ohne U-Zeichen beim FA ohne Rückfrage hinkriegen. 😂😂😂
... ich bin auch gespannt, was das Finanzamt sagt, wenn ein Fussballverein mit seinem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb "VereinWirtschaft" eine USt ID Nr beantragt, weil er ja eine Wirtschafts IDNr benötigt ...
Also ich sehe da keine Probleme.
Wo soll der Unterschied vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu einem regulären Gewerbebetrieb liegen?
ich habe hier einen Verein mit drei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die isoliert voneinander betrieben werden.
Insofern sehe ich es als folgelogisch, dass jeder eine eigene WirtschaftsiIdentifikationsnummer erhält.
Nichts anderes als eine natürliche Person mit drei isolierten Gewerbebetrieben.
Laut BMF ist m.E. noch nicht genau definiert, wer alles wirtschaftlich tätig ist.
Was ist z.B. mit dem Vermieter? Nein oder doch ja?
Ist das identisch mit dem umsatzsteuerlichen Unternehmer (natürlich jede Tätigkeit extra)?
M.E. Hat die WIN Gerade nichts mit dem umsatzsteuerlichen Unternehmer zu tun, weil hierfür die Umsatzsteuer Des gesamten Unternehmens, welches aus mehreren Betrieben bestehen kann, die USt-Identifikationsnummer zuständig ist.
Mit der Wirtschafts Identifikationsnummer möchte man die einzelnen gewerblichen Betriebe exakt unterscheiden können.
Da ein Vermieter keine gewerbliche Tätigkeit darstellt, fällt er logischerweise nicht unter diese Regelung.
Möglicherweise übersehe ich etwas, aber hierzu habe ich keinerlei Missverständnisse im Moment.
Möglicherweise stehen hier auch noch Sachverhalt, die offen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt sind und mit einem weiteren BMFschreiben ergänzt werden. Insofern denke ich, bringt es im Moment recht wenig, zu spekulieren.
... allerdings ,,,
Hinweis
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt. Die Arbeiten zur Einführung laufen. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt werden.
... aber ganz 'grob':
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Daher erhalten Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen.
Mir stellt sich nur die Frage, was bedeutet „wirtschaftlich tätig“.
Die „normalen“ Fälle sind klar.
Das BZSt hat die Vergabepraxis noch einmal etwas erläutert:
BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer
Läuft! Ick freu' mir auf hochoffizielles Papier vom Bund, das ich dann beiseite lege, damit ich die Nummer in KeePass hinterlege, weil ich sie ja zu 99,9% am PC brauchen werde und copy/paste weniger Fehler macht als manuelles Abtippen. Kann man die Nummer nicht übers eBO zuschicken? 😂
Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich.
Ich sehe es schon kommen, dass in einem Formular das Feld ein Pflichtfeld ist; man aber noch nicht an der Reihe ist und man daher im Antrag nicht weiter kommt und dann eine E-Mail schreiben muss, in der steht, dass man ein Schreiben per Fax an +49 800 4711 schicken soll, um früher an die Nummer kommen, damit man im Antrag weiter kommt, der aber eine Frist hat, die man damit sicher reißen wird 😂.
Dazu noch der Personalmangel bei der deutschen Post, die sich irre über den Großauftrag freuen wird. Dann kommt Post nicht an und ob man eine Nummer bekommen hätte, weiß man nicht. Dann will man die doch beantragen und dann sagt das Ministerium: Sie brauchen doch gar keine.
Deutschland anno 2024: I can feel it 🕺
@metalposaunist: Hast du/deine GmbH schon eine UStIdNr?
Dann bekommst du keine Post, sondern erhältst deine WirtschaftsIDNr über eine öffentliche Bekanntmachung. 😆
@steme schrieb:
@metalposaunist : Hast du/deine GmbH schon eine UStIdNr?
Na klar. Das war doch die 1. Nummer, auf die ich sehnsüchtig gewartet habe, damit ich keine unprofessionelle Rechnungen mit ID: < wird nachgereicht > schreiben muss. Da war mein Anspruch schon der, dass alle Kunden gleich passende Rechnungen bekommen, damit die nicht auch noch ins Teufelsküche kommen. Rechnungen 1x schreiben reicht in meinem Fall aus. Mache Arbeit nur widerwillig doppelt.
@steme schrieb:
Dann bekommst du keine Post, sondern erhältst deine WirtschaftsIDNr über eine öffentliche Bekanntmachung. 😆
Rauchzeichen? Krass! In welche Himmelsrichtung muss ich schauen? ⬆️➡️⬇️⬅️ Was ist eine "öffentliche Bekanntmachung"? Irgendwelche Register, die ich manuell abklappern muss?
Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.
Beispielsweise könnte eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 konkret wie folgt aussehen:
DE123456789-00001
Soll ich dann also einfach selbst noch -00001 anhängen? Oder vielleicht werde ich bei denen ja schon mit -00002 geführt?
Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wer testet das aus? Und was passiert, wenn man die per Telefon erfährt? Bekommt der Mitarbeiter am anderen Ende gleich die Kündigung?
Das ist alles vollkommen gaga, bürokratisch, intransparent, inhomogen und für den Bürger zusätzlicher 💩.
Mmh, ich habe das Gefühl, Du machst Dich lustig über die Einführung der W-ID 😄 Dabei kann uns das echt den Alltag erleichtern! 😄
Aber ich denke mal, die Bekanntgabe erfolgt im Bundessteuerblatt...
@NinaJ schrieb:
Dabei kann uns das echt den Alltag erleichtern! 😄 Dabei kann uns das echt den Alltag erleichtern!
Ich habe schon 5 andere Nummern. Warum soll die Nummer plötzlich besser werden als schon vorhandene 4 Nummern? 🤔
@NinaJ schrieb:
Aber ich denke mal, die Bekanntgabe erfolgt im Bundessteuerblatt...
Ja, aber Achtung ⚠️:
Mitteilung der W-IdNr.
Das BZSt wird ab November des Jahres 2024 stufenweise mit der Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. nach § 139a Absatz 1 i.V.m. § 139c AO beginnen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.
Für die Mitteilung sind folgende Wege vorgesehen:
- Öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen,
- Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen.
Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Einfach und eindeutig wäre ja zu einfach. Muss man noch wissen, wie lange schon die Mandate deren Namen tanzen 🕺.
Ich habe schon 5 andere Nummern. Warum soll die Nummer plötzlich besser werden als schon vorhandene 4 Nummern? 🤔
Keine Ahnung, aber dann kann man sich die Nummer irgendwo hinschreiben! Ist doch toll!
Nein, nicht irgendwo. Am besten dort, wo man auch alle anderen Informationen findet und danach suchen kann. Deshalb KeePass oder ein anderer Passwortmanager, wo man nur nach Wirtschaftsidentifikationsnummer oder W-ID oder ähnlichen suchen muss. Dann muss exakt 1 Treffer bei rauskommen und dann kann man schön copy/paste, weil man im Internet ja nicht bekannt ist und Daten eintragen muss, die der Staat schon hat 👍.
Die Frage wäre auch, wie Datev das umsetzt. Gibt ein extra Feld wo ich dann bei jedem Mandanten per copy+paste mit 2 Zwischenklicks die USt-ID kopieren darf, oder wird das in den Stammdaten automatisch als W-ID definiert?🤔
Im Prinzip soll die WiId ja nur die alte St-Nr. ersetzen und damit unabhängig vom Finanzamt machen.
Die Steuer-Id sollte ja auch die private St-Nr ersetzen, hat nur halt nicht funktioniert, weil die Abteilungen, Akten usw. im FA nach Mittelnummer sortiert sind 🙂
Lt. FAQ steht die WiId erst mal nur eine Weile parallel auf allen Schreiben vom FA drauf und macht sonst nichts.
Also ich beschäftige mich damit erst mal nicht, da gibt es dringendere Sachen zu tun. Erst wenn alle die WiId haben und die bei Elster ein Pflichtfeld wird, das dauert aber noch eine ganze Weile.