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Toolbox > Fragebogen steuerliche Erfassung > ab wann elektronisch übermittelbar?

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letzte Antwort am 11.03.2020 11:59:59 von Patricia_von_Beyer
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ivonnevoigt
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ist die Umsetzung der elektronischen Übertragungsmöglichkeit der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung schon in Arbeit? Auf www.elster.de gibt es diese schon. Wir bräuchten aber die Stammdatenübernahme und die Ablage ins DMS, d.h. die integrierten Fragebögen in der Toolbox. Alles andere würde keinen Sinn machen.

 

VG Ivonne Voigt

ivonnevoigt
Einsteiger
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Ich habe gerade eine Mitteilung von Herrn Seidel von der DATEV zu diesem Thema aus dem Jahr 2018 gefunden. Aber die Begründung ist prinzipiell nicht akzeptabel: wir benötigen als DATEV-Anwender digitalisierte Prozesse für unsere Arbeitsabläufe und nicht um nur die gesetzlichen Anforderungen des Finanzamtes zu befriedigen. Es geht um die Optimierung der Kanzleiprozesse und da ist alles was noch über Papierausdrucke läuft, kontraproduktiv!

 

 

 

VG Ivonne Voigt

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

mosachse
Fachmann
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Ist hier etwas in Planung?

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d_kuehn
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Die gesamte "Entwicklung" seit 2016 können Sie hier nachverfolgen. 

 

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bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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@Peter_Krug das Thema hatten wir ja letztes Jahr schon mal besprochen.

 

Nun ist es ja gesetzlich vorgeschrieben diese Fragebögen elektronisch zu übermitteln (§138 Abs. 1b AO).

 

Dieser Anforderung können wir mit DATEV leider nicht nachkommen. 

 

Gibt es hier einen Lichtblick / Ausblick?

 

Wäre schön, wenn wir hier seitens DATEV mal wieder einen aktuellen Stand hätten...  

 

 

freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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die Fragebögen wären auch ideal, um das leistungsfähige Rechenzentrum auch an den Tagen vor und nach dem 10. ein bisschen auszulasten

Grüße
Boris Lemler
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d_k
Aufsteiger
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Ob der Weg über das RZ der richtige Weg ist? Das RZ kristallisiert sich ja immer mehr als Flaschenhals heraus, den es zu meiden gilt. Bei der Übermittlung der Steuererklärungen zum 28.02. hatte die Finanzverwaltung m. E. keine Probleme, die Daten anzunehmen, sondern das RZ der DATEV konnte nicht liefern.

Insofern wäre eine direkte Übermittlung an die Finanzverwaltung für mich der sicherere Weg.

 

Aber letztendlich wäre ich froh, wenn nach 3 Jahren jetzt überhaupt eine Umsetzung erfolgt.

 

DK

freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Das sind eher technische Fragen, welchen Weg die Daten nehmen und wo der Flaschenhals sitzt. Für mich als Anwender ist wichtig, dass ich die Daten nicht mehrfach erfassen muss und somit Fehlerquellen vermieden werden.

 

Entweder erfasst der neue Mandant seine Stammdaten in SmartExperts oder ich erfasse sie für ihn im Arbeitsplatz oder dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

 

Danach könnte man mit dem Mandanten gemeinsam die Fragen zum Einkommen, Umsatz und Besteuerungsart ausfüllen und direkt aus diesem Datenbestand per ELSTER an die Finanzverwaltung übermitteln. Auch die Vollmacht sollte direkt von dort in die Vollmachtsdatenbank übermittelt werden können.

 

Ein erneutes Erfassen derselben Daten in einer weiteren Anwendung muss vermieden werden!

 

Derzeit geht es den Umweg von SmartExperts zu Arbeitsplatz zu Toolbox zu ELSTER Modul, aber der Fragebogen ist nicht dabei.

Grüße
Boris Lemler
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DATEV-Mitarbeiter
Patricia_von_Beyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
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Hallo Community,

 

wir würden Sie bitten, die Diskussion in einem Beitrag zu bündeln und daher den bereits Bestehenden zu diesem Thema zu nutzen:

https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Fragebogen-zur-steuerlichen-Erfassung/m-p/137034/highlight/false#M9629 

 

Vielen Dank!

 

Viele Grüße,

 

Patricia von Beyer

8
letzte Antwort am 11.03.2020 11:59:59 von Patricia_von_Beyer
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