Hallo zusammen,
in unserer Kanzlei wird es Zeit, fertiggestellte Grundsteuererklärungen abzurechnen und wir haben damit Probleme. Sagen wir, wir haben die Erklärung über Grundsteuer Digital gerade ans FA übermittelt. Wie geht es dann weiter? Ich wünsche mir eine DETAILLIERTE ERKLÄRUNG VON A BIS Z, wie man die Rechnung erstellt, bis hin zur fertig gedruckten Rechnung in meinen Händen.
Rechnungen für "normale" Aufträge (ESt-Erkl, JA, Lohn etc.) erstellen wir bislang mit dem Programm Fakturierung, das sich öffnet, wenn man im DATEV Arbeitsplatz -> Mandantenübersicht doppelt auf den Auftrag klickt. Braucht man zwingend die kostenpflichtige Software "Rechnungsschreibung" für die Grundsteuer? Darauf würden wir gerne verzichten.
Danke für Hinweise 🙂
Maximilian
DETAILLIERTE ERKLÄRUNG VON A BIS Z,
Der Hersteller wird Ihnen diesen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Form von strukturierten mehrseitigen PDFs geben können.
Frage vorab. Sie rechnen nach Gegenstandswert, Zeitaufwand.oder Pauschale ab? Da die. Letzten beiden eigentlich so simpel sind kann es eigentlich nur Variante eins sein.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wer soll "der Hersteller" sein? Wir arbeiten mit Grundsteuer Digital von der DATEV. Wo finde ich die "strukturierten, mehrseitigen PDFs" von der DATEV?
Und ja, wir rechnen Objekte nach Gegenstandswert, Bescheidprüfung nach Zeit ab.
Danke und Gruß,
Maximilian
@MaximilianS schrieb:Ich wünsche mir eine DETAILLIERTE ERKLÄRUNG VON A BIS Z, wie man die Rechnung erstellt, bis hin zur fertig gedruckten Rechnung in meinen Händen.
Dafür wäre eine "DETAILLIERTE ERKLÄRUNG VON A BIS Z" notwendig, welche Software ihr im Einsatz habt. DATEV -> geschenkt. Aber da läuft eine "Eigenorganisation" (im DATEV-Umfeld auch gerne als "EO" abgekürzt). Die EO gibt es in den Ausprägungen "classic" und "comfort" (wobei der Name nicht zwingend Programm ist). [und ich verschweige jetzt einfach mal die Variation "ohne EO"]
Rechnungen für "normale" Aufträge (ESt-Erkl, JA, Lohn etc.) erstellen wir bislang mit dem Programm Fakturierung, das sich öffnet, wenn man im DATEV Arbeitsplatz -> Mandantenübersicht doppelt auf den Auftrag klickt.
Diese Erklärung lässt sich mutmaßen (!), dass ihr mit EO comfort (also "auftragsbasiert") arbeitet. Bitte einmal präzisieren, was du unter "normale" Aufträge verstehst. Was wäre als Gegensatz "unnormal"?
Braucht man zwingend die kostenpflichtige Software "Rechnungsschreibung" für die Grundsteuer? Darauf würden wir gerne verzichten.
Wenn ihr bereits "normale" Aufträge fakturiert, werdet ihr auch "Grundster-Aufträge" fakturieren können. Aber um das "VON A BIS Z" beschreiben zu können, benötigt jeder, der hier Support leisten will, weitere Erläuterungen.
Im ersten Schritt: herausfinden, welche EO ihr einsetzt.
Die Faktura läuft in beiden EOen unterschiedlich.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie kann ich herausfinden, welche Version der EO wir verwenden (= ob EO classic oder EO comfort)? Informationen, die Sie brauchen, suche ich Ihnen gerne heraus.
Mit "normalen" Aufträgen meinte ich solche, die ich in DATEV Arbeitsplatz -> Mandantenübersicht -> Leistungsübersicht -> Leistung anlegen anlegen und den Auftrag mit dem Programm Fakturierung abrechnen kann.
Gruß,
Maximilian
@MaximilianS schrieb:Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie kann ich herausfinden, welche Version der EO wir verwenden (= ob EO classic oder EO comfort)? Informationen, die Sie brauchen, suche ich Ihnen gerne heraus.
Administrator oder ggf. Kanzleiinhaber?
Mir fallen zwei (oder auch drei) Lösungswege ein:
1. Installationsmanager öffnen und schauen, welches Produkt installiert ist:
(so sieht das bei uns aus)
2. DATEV-Rechnung -> schauen, welches Produkt abgerechnet wird.
(so sieht das bei uns aus)
3. anonymisierte Screenshots von den "Programm" Fakturierung machen und hier posten -> dann können wir uns selbst herleiten, was im Einsatz ist.
Mit "normalen" Aufträgen meinte ich solche, die ich in DATEV Arbeitsplatz -> Mandantenübersicht -> Leistungsübersicht -> Leistung anlegen anlegen und den Auftrag mit dem Programm Fakturierung abrechnen kann.
Das könnte leider nach wie vor beides sein und ist nicht eineindeutig. Es wird niemals direkt aus der Leistung fakturiert, sondern über den Auftrag (EO comfort) oder "Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle" (EO classic).
Vielen Dank für DeineAntwort.
Die Übersicht im Programm "Installationsmanager" sieht bei mir so aus:
Hilft Dir das weiter?
Ja, das hilft.
Ihr verwendet EO comfort. Da kann ich dann ein paar Ideen einbringen (bei classic wäre ich mit gefährlichem Halbwissen unterwegs gewesen).
Als Erstes: neue Auftragsart/-vorlage anlegen.
Programmsuche -> "Auftrag" eingeben -> "Auftragsarten/Diensleistungen" öffnen
Dort dann "+ Auftragsart/-vorlage anlegen" klicken. Bei uns sieht das so aus:
Unter dem Reiter "Vergütung" können dann Positionen hinzugefügt werden - so wie ihr es braucht:
Damit könnt ihr dann anschließend bei den betroffenen Mandanten Aufträge für "Grundsteuer" anlegen und darüber wie von anderen Leistungen gewohnt fakturieren:
Danke für die Erklärungen und Screenshots, die muss ich mir für den Augenblick noch auf der Zunge zergehen lassen. Eine Frage für den Moment: Wie kommen die Grundstücksbezeichnungen und Gegenstandswerte, die ich aktuell nur in Grundsteuer Digital erfasst habe, in das Rechnungsprogramm? Ich möchte nicht alles händisch nacherfassen müssen
Meines Wissens nach keine Chance auf einen Automatismus.
Wir haben die Rechnungen immer mit Erstellung der Erklärung an die Mandanten gereicht - ebenfalls manuell.
Grundsteuer lief bei uns über einen Fremdsoftware-Anbieter.
Aufträge sehen unter Vergütung so aus:
Hmmm... also danke schonmal, allerdings geht meine Suche wohl noch weiter. Ich schaue mir als nächstes das Dokument 1024112 an, vielleicht hilft das. Bis dann 👏
Ich sage voraus, dass das gewünschte Ziel auch damit nicht 100% darstellbar ist. Jedenfalls wird man nicht darum herumkommen, die Objektbezeichnung manuell zu ergänzen - die Schnittstelle ermöglicht lediglich die Weitergabe von Gegenstandswerten.
Im Übrigen muss ich dabei massiv schmunzeln.
Das von dir genannte Dokument führt bei weiterer Recherche hier hin: https://apps.datev.de/help-center/documents/1024626
Das Dokument hat mich dann auf den Marktplatz gebracht mit der Suche nach "Schnittstelle -> Datenservice Rechnungswerte": https://www.datev.de/web/de/m/marktplatz/?Marketplace5=Datenservice+Rechnungswerte
Da "thront" dann einsam und allein "fino" mit GrundsteuerDigital und einer Bewertung von 1.7 Sternen bei 80 Bewertungen.
Ein weiteres Highlight ist ein Screenshot aus dem o.g. Dokument:
"Erleuterung" - seriously? Wow!
Viel Erfolg bei der Umsetzung. Ich würde lieber schnell anfangen, Hand anzulegen - das spart am Ende dann doch noch Zeit.
@nadimb war das Abendprogramm gestern so schlecht? 😋 🙃
Hi,
also diese ganze Schein-Komplexität für die Erstellung einer simplen Rechnung beschäftigt mich im Moment nur peripher und deutlich weniger, als die Verhältnismäßigkeit der Vergütung zum Aufwand.
Hier habe ich das Beispiel für BaWü-Ländermodell, wo der Gegenstandswert wie in folgendem Beispiel errechnet wird:
488 qm x 780 € = 380.640 € x 0,91/1000 =
GrSt-Messbetr. 346,38 € : 0,00031 = 1.117.654 €
(1/10 - 9/10)
Ich setze prinzipiell nicht den Mindestsatz (156,60 €) an, aber bereits bei 3/20 ergeben sich 469,80 €; die Mittelgebühr würde da bei 5/10 bei 783,00 € liegen und in der Spitze kämen da sogar 1.409,40 € raus.
Mir ist natürlich schon klar, dass Aufwand und Komplexität zu berücksichtigen sind, aber in BaWü ist nunmal lediglich die Grundstücksgöße ausschlaggebend und die Mittelgebühr wäre jedenfalls m.E. statthaft.
Der Zeitaufwand ist da überschaubar bei einer halben Stunde und man fragt sich eben, ob das noch verhältnismäßig ist.
Ich habe da noch zwei Grundstücke in Stuttgart in der Rechnungsvorbereitung und das sind bei ähnlichem Aufwand nochmals ganz andere Hausnummern, als in o.g. Beispiel.
Stimmt mein o.g. Berechnungsbeispiel überhaupt?
Wie halten es da denn die Kollegen in BaWü ?
Streng Mindestgebühr oder doch Richtung Mittel ?
Natürlich trifft es keine Armen und dennoch...
@MaximilianS schrieb:
[...]
Ich wünsche mir eine DETAILLIERTE ERKLÄRUNG VON A BIS Z, wie man die Rechnung erstellt, bis hin zur fertig gedruckten Rechnung in meinen Händen.
[...]
Es überrascht mich, dass solche Wünsche tatsächlich erfüllt werden 😎
Ich frage mich bloß, ob die Umlaute ÄÖÜ und das groß geschriebene, scharfe "ß" auch noch in der Wunschliste stehen 😎
@MaximilianS , konnten Sie denn mittlerweile Rechnungen schreiben oder scheiterte es an der mangelnden Umsetzung Ihres Wunsches ?
Seit dem 28.1.2023 hat man ja nichts mehr dazu gehört. Von Ihnen zumindest nicht.
... spätestens mit der Werbung für die diversen 'Lösungen' zum Thema "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" hat das 'Bruchrechnen' in der Steuerbranche eine sehr starke Renaissance erlebt.
Was gibt es Schöneres als die Zehntel und Zwanzigstel zu addieren, zu multiplizieren und durch die Anzahl der Minuten und Stunden zu dividieren ?
Eigentlich wäre dieses Thema perfekt geeignet, um die Kalkulation von Aufwand und Ertrag und die Prinzipien der Kanzleien miteinander zu vergleichen und statistisch auszuwerten 😎
Ein BigData-Player, der bundesweit BigData zu diesem Thema zur Verfügung hat (ich nenne jetzt keine Namen), könnte das bestimmt.
Alle Anderen müssten nach dem Bauchgefühl gehen oder eine kleine Umfrage unter Kollegen oder unter anderen Betroffenen starten, um zu erfahren, in welcher Ticketklasse man 'geflogen' ist, in der Economy Class, Business Class, First Class oder per 'Luftfrachter' oder gar mit LastMinute-Angebot ?
Die kleine Umfrage wäre ja bereits gestartet...gerne dürfen Sie "Erster" sein.
Genau dieses Bauchgefühl meinte ich. Wie ist denn Ihres hierzu ?
Die Zeit ist hier kein relevanter Parameter zur Findung der Vergütung.
Vielleicht hat jemand anders eine hilfreiche Einschätzung hierzu.
Hallo Deu**bleep**,
hier kommt die badische Variante für den Schwaben aber im gleichen Bundesland und daher im gleichen Modell unterwegs.
Berechnung richtig, aber der GGW ist der Grundsteuerwert also bei Ihnen 380.640
Zehntel Falsch nach § 24 ( 1) Nr. 11 a Spannweite 1/20-9/20
In meiner Kanzlei hatte ich von 1/20 Mindestwert keine 30min für den Fall bis zum Teil über Mittelgebühr, weil sehr aufwändig die Informationen in aller Regel die Miteigentumsanteile und ähnliches herauszubekommen oder was ich auch noch sehr nett fand Seevorland und andere nette Kleinigkeiten. Daher kann ich hier keine pauschale Aussagen machen ohne die 73 Erklärungen durchzusehen, hatte am Anfang gehofft nicht mehr als 10 oder 20 Erklärungen erstellen zu müssen aber weit gefehlt, zumal in den 73 Fällen dann natürlich oft 3-4,5 oder mehr Grundstücke und Grundstücksteile enthalten sind.
Edit: Ist das neu das die letzten 3 buchstaben vom Deu**bleep** weggebleept werden ? automatisch ? , aber bei als antwort auf bleiben sie stehen ? Wunderwelt der Software.
Schönen Feierabend.
@bodensee schrieb:Hallo Deu**bleep**,
Edit: Ist das neu das die letzten 3 buchstaben vom Deu**bleep** weggebleept werden ? automatisch ? , aber bei als antwort auf bleiben sie stehen ? Wunderwelt der Software.
Schönen Feierabend.
Hallo @bodensee ,
kennst Du diese Unterhaltung?
Mit dem "@" davor könnte es funktionieren. Probiere ich gleich mal aus: @deusex 😂.
Gruß, Volker
der "deus ex machina" hat ja keinen S.e.x im Sinn, sondern nur die 'machina'
Stimmt ja. Manches Mal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Der von mir errechnete Wert ist ja der fiktive Grundstückswert, aber der Grundsteuerwert ist ja nach ...11a. maßgebend.
Bei den älteren Erklärungen hatte ich mit dem auch abgerechnet . . . Manchmal brauchts nen Schubs. Danke dafür.
Wenn man immer von Zehnteln redet . . . Klar 20stel.
Der GGW ist nun deutlich niedriger, keine Frage und ich denke ich werde hier noch einen Puffer für die Bescheidprüfung, Orga und Korrespondenz einrechnen und von Mindest- bis unterhalb Mittel recht gut zurecht kommen.
Nachdem es Anfangs wirklich überschaubar war und Einige es, auf mein Geheiß, selbst via ELSTER wagten, stelle ich jetzt doch fest, nachdem die Erinnerungen raus sind, dass doch noch Einiges hier eingeht.
"Seenvorland" klingt spannend, denn so eine Erinnerung mit Miteigentum in Dingelsdorf wurde mir auch noch just reingestreckt . . .
"Schwaben-Württemberg" würde sich phonetisch zwar auch nett anhören, aber da ich der historisch, gepflegten "Baden-Schwaben-Fehde" nichts abgewinnen kann, bin ich stets auch für Tipps aus Baden dankbar 😉
@deusex schrieb:
[...] "Schwaben-Würrtemberg" [...]
Baden - Wirrtemberg wäre evtl. noch 'schöner' 😎
@vogtsburger schrieb:@deusex schrieb:
[...] "Schwaben-Würrtemberg" [...]Baden - Wirrtemberg wäre evtl. noch 'schöner' 😎
Wenn ich Sie nicht hätte . . . 👌😂
@deusex schrieb:
"Schwaben-Württemberg" würde sich phonetisch zwar auch nett anhören, aber da ich der historisch, gepflegten "Baden-Schwaben-Fehde" nichts abgewinnen kann, bin ich stets auch für Tipps aus Baden dankbar 😉
Bin auch nicht gerade der Kämpfer für Baden und gegen Schwaben. Da ich selbst gebürtiger Schwabe bin aber seit bald 40 Jahren im badischen Exil lebe. Aber man sieht und hört wie lange sich so eine Streit hält wenn künstlich Länder zusammengelegt werden, das ist soweit ich das mitbekommen habe bei Rheinländer und Westfalen durchaus auch so sein.
Alle Miteinander und nicht gegeneinander Kooperation statt Konkurrenz ist seit jeder mein Motto.
Danke Nein die Unterhaltung kannte ich nicht. Also in die Anrede ein @einfügen dann geht es. Über die Sinnhaftigkeit mache ich mir jetzt sicherheitshalber keine Gedanken.