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Gesetzliche Vertreter in der Vollmacht hinterlegen

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letzte Antwort am 29.02.2024 11:28:12 von xyzmic
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xyzmic
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Wie lege ich technisch über den DATEV Arbeitsplatz die Vollmacht für Mandant A an, wenn dieser verstorben ist, sein gesetzlicher Vertreter bzw. Rechtsnachfolger die Vollmacht erteilt?

 

Habe auf dem Formular keine Eintragung dafür gefunden, auch nicht in der Vollmachtsdatenbank.

 

Es geht darum, dass Steuerkonto und eDaten weiterhin abrufen zu können, falls Mandant A stirbt.

 

Gibt es hierzu Lösungen?

 

 

Thread verschoben ins Office Management und Kategorie ergänzt von @Kristina_Nering 

Meerblick
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Inhalte der Vollmacht bzw. der Adressat bleiben unverändert, da es weiterhin um diese personenbezogenen Daten geht. 
Nur die Unterschrift kommt dann vom Rechtsnachfolger.

xyzmic
Aufsteiger
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Das geht aber nicht, weil ein Toter keine Unterschrift leisten kann. Das FA erkennt nicht wer unterschrieben hat.

 

Bitte erst antworten, wenn es eine Lösung gibt 😜

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xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 18
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Nachtrag und Anruf beim FA:

Das FA sieht intern nicht, dass die Vollmacht für einen gesetzlichen Vertreter/Rechtsnachfolger gelten soll...

 

Daher wird die Vollmacht vom System aus abgelehnt.

 

Freue mich über eine Lösung.

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PBayer
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Die Mandantenbezeichnung ändern - Rechtsnachfolger mit Namen mit hinzufügen.

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herr-jfs
Aufsteiger
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Vollmacht als Scan/Kopie etc. an Finanzamt senden und parallel nochmal über die VDB senden. In NDS klappt das problemlos.

Technisch kann man nicht mitteilen, das nicht der "originale" Stpfl. die Vollmacht unterschrieben hat.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wie soll es eine Lösung für die Vollmachtsdatenbank geben, wenn das Finanzamt dies in der Vollmacht nicht vorsieht? Die Angaben in der Vollmacht sind eine Vorgabe der Finanzverwaltung, d.h. erst müsste das FA die Vorgaben anpassen, bevor auch die DATEV dies umsetzen kann.

 

Wir können uns natürlich -unabhängig von der VdB- auch eine Vollmacht vom Rechtsnachfolger ausstellen lassen und diese als Sonstige Nachricht dem Finanzamt übersenden. Darüber kann man sowohl die Vertretungsberechtigung als auch eine Zustellungsvollmacht lösen.

 

Was leider nicht funktioniert, sind der Abruf der VASt-Daten und die Einsicht in das Steuerkonto.

Meerblick
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Als Workarround... man könnte die Vollmacht auch vordatieren (vor Todestag). 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Meerblick  schrieb:

Als Workarround... man könnte die Vollmacht auch vordatieren (vor Todestag). 


Aber nach seinem tatsächlichen Todestag wird das schwierig, dass der Vollmachtgeber dann rückwirkend unterschreibt. 🤔

Meerblick
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Die Unterschrift wird doch nicht überprüft. 🙂

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jejo
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Das beigefügte Dokument ist zwar schon "uralt" (ich habe eben beim Suchen auch gar keine Quelle mehr dafür gefunden), aber eventuell sind die Ausführungen auf Seite 7 in diesem Kontext immer noch von Interesse ...

 

Mandant / Ehegatte ist verstorben. Was ist bezüglich VDB zu beachten?


• Szenario 1:
Vollmacht ist bereits in der VDB angelegt und an die Finanzverwaltung übermittelt. Danach verstirbt der Steuerpflichtige.
Mit VDB 2.0 bleibt die Vollmacht bestehen, der eDatenabruf ebenfalls.


• Szenario 2:
Die Vollmacht wurde vom Vollmachtgeber unterschrieben und in der VDB angelegt, aber noch nicht an die Finanzverwaltung übermittelt. Zwischenzeitlich verstirbt der Steuerpflichtige.
Mit VDB 2.0 bleibt die Vollmacht bestehen, der eDatenabruf wird erteilt bzw. bleibt bestehen.


• Szenario 3:
Steuerpflichtiger verstirbt vor dem Einholen der Vollmacht. Der Erbe/Rechtsnachfolger möchte die Berechtigung für den Abruf der VaSt-Daten erteilen.
Mit VDB 2.0 kann der Rechtsnachfolger die Vollmacht unterschreiben, anschließend kann sie übermittelt werden. Der eDatenabruf wird erteilt.

 

xyzmic
Aufsteiger
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Was bedeutet NDS?

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xyzmic
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Vielen Dank für Ihre Tipps und Hinweise.

 

Funktioniert dies auch bei der neuen Vollmacht über den DATEV Arbeitsplatz?

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m_brunzendorf
Fachmann
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@xyzmic  schrieb:

Was bedeutet NDS?


Ich hätte jetzt Proforma auf Niedersachsen getippt. 

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martin65
Meister
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Hallo @xyzmic , 

 

Haben Sie versucht das Szenario mit der Finanzverwaltung direkt zu klären?

 

Natürlich bleibt Ihnen auch die Möglichkeit die Vollmacht auf Papier einzureichen.

 

Gruß

 

Martin Heim

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xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 18
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Nachtrag und Anruf beim FA:

Das FA sieht intern nicht, dass die Vollmacht für einen gesetzlichen Vertreter/Rechtsnachfolger gelten soll...

 

Daher wird die Vollmacht vom System aus abgelehnt.

 

 

Über sonstige Nachricht kann ich zu jederzeit dem FA alles digital senden, aber dann ist die Vollmacht nicht in der Vollmachtsdatenbank bzw. nicht in den DATEV Stammdaten, somit zuerst ein DATEV Problem (meiner Meinung)

 

Evtl. äußert sich DATEV dazu noch, @Kristina_Nering 

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Meerblick
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xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 18 von 18
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vielen Dank für Ihren Verweis, also geht nur der bisherige "altmodische" Weg.

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letzte Antwort am 29.02.2024 11:28:12 von xyzmic
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