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Vollmacht Tod des Mandanten

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letzte Antwort am 29.02.2024 11:26:46 von xyzmic
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lisa4
Einsteiger
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Hallo und Guten Tag,

 

kurze Frage, die evtl. jemand auf Anhieb beantworten kann:

 

Letztes Jahr ist ein Mandant von mir verstorben. Der Erbe hat die mir erteilte Vollmacht (Vollmachtsdatenbank) nicht widerrufen. Nun habe ich festgestellt, dass die Vollmacht vom Finanzamt in der Vollmachtsdatenbank storniert wurde. Ist das denn Rechtens?

 

Schönen Sonntag noch!

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Ich gehe davon aus , dass Sie keine Vollmacht haben in der steht, dass diese über den Tod hinaus gilt.  Dann erlischt  die Vollmacht mit dem Tod. Ggf. brauchen Sie von den Erben eine neue Vollmacht. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
jjunker
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
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Den Fall hatten wir auch schon.

Es empfiehlt sich in meinen Augen mit dem zuständigen Mitarbeiter des FA zu telefonieren.

IDNr. , Namen und Geburtsdatum  nebst Steuernummer/n des Verstorbenen auf die Vollmacht und mit Unterschrift des/der Erben als Fax oder sonstige Nachricht an den zuständigen MA des FA.

Wenn der das dann einträgt ist alles sauber. Über eine Unterschrift eines Erben hatte ich vor 2 Jahren nichts in den " Richtlinien" zur VDB gefunden. Denke, dass das Vorgehen so herum am geschicktesten ist.

Zumal das FA dann die Vollmacht einträgt und man sich nicht selber als bevollmächtigt ausgibt. 

Ggf. Müssen für verschiedene Teile des Erbes verschiebene Vollmachten unterschiedlicher Erben erteilt werden. Kommt drauf an wer für welchen Teil des Erbes Rechtsnachfolger wird.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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xyzmic
Erfahrener
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ok vielen Dank für die Info.

 

Also geht das nur über den "altmodischen" Weg und nicht über DATEV Arbeitsplatz bzw. Stammdaten mit der Vollmachtsdatenbank.

 

Gesetzliche Vertreter in der Vollmacht hinterlegen 

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letzte Antwort am 29.02.2024 11:26:46 von xyzmic
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