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E-Rechnung - Versand per E-Mail oder nur über E-Rechnungsservice

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letzte Antwort am 22.03.2024 10:19:54 von metalposaunist
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steuerbär
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Aktuell scheint der Versand von E-Rechnungen (ZUGFeRD 2.0, X-Rechnung) nur über den E-Rechnungsservice der DATEV möglich zu sein.

 

Ich frage mich (und DATEV), ob das auch in der Zukunft so bleiben wird oder ob wir künftig die gleichen Möglichkeiten wie bisher haben, insbesondere eine E-Rechnung in DUO und per E-Mail bereit zu stellen?

 

Wenn ich das Hilfedokumente 1018466 unter Ziffer 3 lese, gibt es über den E-Rechnungsservice die Möglichkeit, entweder die Rechnung direkt in DATEV Unternehmen online bereit zu stellen oder per E-Mail zu versenden.

 

Es wäre schon wünschenswert, per DUO und E-Mail parallel zu übermitteln. Als Praktiker sehe ich es durchaus kritisch, wenn wir die Rechnung in DUO bereitstellen (mit dem viele Mandanten leider nicht aktiv arbeiten), der Mandant aber die E-Mail nicht zusätzlich zur Info bekommt. Im Ergebnis wird sich - wenn wir die Rechnung nur in DUO bereitstellen - bei Lastschrifteinzug der Mandant aufregen, wie wir dazu kommen, Geld bei ihm abzubuchen, obwohl er vermeintlich keine Rechnung bekommen hat. Ohne Lastschrifteinzug werden wir mangels Kenntnis der Rechnung unser Geld nicht bekommen.

 

In jedem Fall müssen wir - wenn ich es richtig sehe - den Mandanten wieder zu einer Änderung des organisatorischen Ablaufs bringen, was wieder Aufwand auf beiden Seiten bedeutet. Wenn - wie bisher - die parallele Bereitstellung möglich wäre, könnten wir uns diese Mühen ersparen.

 

Wie verhält es sich übrigens, wenn die Belegfreigabe online im Einsatz ist. Kann die E-Rechnung dann dorthin übermittelt werden?

durchschnittsbenutzer
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martin65
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Hallo @steuerbär ,

 

so sehe ich das auch. Es wird ohne Not bereits Dinge umgesetzt, bei denen es in der Literatur heißt: "Voraussichtlich ab 1.1.2025..." . Ich bin sicher, dass dieses Datum nicht fix ist.

 


@steuerbär  schrieb:

Aktuell scheint der Versand von E-Rechnungen (ZUGFeRD 2.0, X-Rechnung) nur über den E-Rechnungsservice der DATEV möglich zu sein.

 

 

Und ich frage mich, warum muss sich DATEV in den Rechnungsversand einmischen? Der Mandant bekommt die Kanzleirechnung mit einem Anschreiben der DATEV. Warum?

 

Das wäre, wie wenn Sie von Ihrem Telefonanbieter eine Rechnung von SAP bekämen und nur als Anlage das Dokument beigefügt wäre.

 

Schönen Freitag

 

Martin Heim


 

metalposaunist
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@martin65 schrieb:

Warum?


Weil man so Entgelte generieren kann, eine neue Einnahmequelle hat und wohlmöglich jede Rechnung zählen kann, die man dann bepreist, weil sie digital ist? Viele Kanzleien schicken heute noch Rechnungen in Papier raus. Das dürfen sie dann nicht mehr und dann macht man ein Geschäftsmodell draus. 

 

Nur eine Vermutung. Die 231 Seiten Preisliste soll ja nicht kleiner werden und wenn einige Punkte wegfallen, müssen neue hinzukommen. Damit hält man die "Grundgebühr" niedrig. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
martin65
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Ich habe den "Preis" irgendwo gelesen. Ich finde die Quelle aber nicht mehr. 

 

In die Preisliste habe ich kurz reingeschaut, aber nicht weiter gesucht, weil ich nicht wirklich weiß wo ich nachschlagen soll.

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steuerbär
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Hallo @martin65 ,

 

bei dem Punkt schließe ich mich an, nachdem ich in meinem ursprünglichen Post noch nicht darauf eingegangen bin.

 

Ich möchte auch bei E-Rechnungen Herr des Verfahrens sein und natürlich die E-Rechnungen selbst per E-Mail versenden können. Wie bisher halt auch ...

 

Alles andere wäre ein Rückschritt.

 

Vielleicht fehlt mir eine Hintergrundinformation, aber ich sehe keinen Nutzen darin, meine Rechnungen über das Rechenzentrum zu versenden und kann mir auch nicht vorstellen, dass alle anderen Anbieter von Fakturierungssoftware einen zusätzlichen Dienstleister dafür einschalten. So wie  ich es bisher immer wieder gehört habe, reicht es aus, wenn die E-Rechnung im entsprechenden Format per E-Mail (von der Kanzlei) versendet wird und der Mandant die E-Mail empfangen kann. Ohne zusätzliche Portale, ohne zusätzlichen Aufwand. 

 

Dass die Programme später die Rechnung an die Clearingstellen übermitteln können muss, ist selbstverständlich.

 

Aber beim Vorgehen von DATEV habe ich schon das Gefühl, dass gedanklich zuerst die Überlegung getroffen wurde, wie man in Eigenregie eine eigene Clearingstelle als Einkaufsquelle etablieren kann und anschließend, wie man sich die Arbeit dann möglichst einfach machen kann. Digitalisierung wie bei der Verwaltung, d.h. sich selbst die Arbeit einfach machen und auf andere delegieren. Vielleicht täusche ich mich aber auch ...

 

Sonnige Grüße aus dem Chiemgau

 

Robert

steuerbär
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Auf der aktuellen Preisliste, S. 214.

 

Grundsätzlich ist der E-Rechnungsservice der DATEV kostenlos, solange nichts gedruckt oder versendet werden muss.

 

Aber das ist ja noch lange keine Garantie, dass es in Zukunft so bleibt ...

martin65
Meister
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Ich schaue mal auf unsere nächste Rechnung. Ich habe ein paar Proberechnungen gestellt. 

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metalposaunist
Unerreicht
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Ich kann Euch ja berichten, wie es lexOffice macht 😊. Da bleibe ich ja nicht von verschont. Habe aber im Bauch heute schon das Gefühl, dass das richtig gut wird. Stay Tuned!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 22.03.2024 10:19:54 von metalposaunist
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