Wenn wir dann in diesem Jahr schon am 23.03.18 die Vorabversion für die KSt 2018 bekommen, wäre das ja ein gewaltiger Fortschritt im Vergleich zum letzten Jahr, da haben wir die Vorabberechnung für KSt 2017 nämlich erst am 30.09.17 erhalten.
Die elektronische Übermittlung ans FA wird im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1010488 allerdings für Standardfälle zum 29.06. und für 8b-Sachverhalte, die ja nun auch nicht so übermäßig ungewöhnlich sind, erst zum 31.08.18 vorangekündigt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es meist doch noch einige Wochen länger dauert... Letztes Jahr klappte das "schon" am 11.08. Das wäre also eine Verschlechterung zum Vorjahr.
Die Finanzverwaltung fordert übrigens jetzt schon einige KSt 2017 vorab per 30.09.18 an, obwohl noch nicht mal das elstermodul veröffentlicht wurde, von der Datevmöglichkeit der Übermittlung ganz zu schweigen... Hoffen wir, dass Datev den Termin halten kann.
Ich bin gespannt, ob übermorgen tatsächlich die Vorabberechnung KSt 2018 möglich wird
Hallo zusammen,
habe mal generell eine Frage an die Datev. Wie kann es sein, dass die KSt-Version zur Übermittlung an das Finanzamt erst am 29.6.18 zur Verfügung gestellt wird bzw. wieso benötigt die Datev ein halbes Jahr für die Entwicklung einer neuen Jahresversion? Habe jedes Jahr die Diskussion, wann die Version endlich kommt. Ist die Datev jedes Jahr überrascht das man eine neue Version benötigt oder liegt das am Finanzamt?
Vielleicht kann mir das jemand beantworten.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Berthold Berger
Hallo,
wenn ich diese Diskussion
Körperschaftsteuererklärung 2017
richtig interpretiere dürfte das Problem weniger auf der Seite der Datev zu suchen sein, sondern in der späten Bereitstellung der Schnittstellenbeschreibung durch die Finanzverwaltung.
Erst wenn diese Schnittstellenbeschreibung vorliegt und im Programm eingebunden wurde kann DATEV die Übermittlung 'scharf schalten'
Die Einstellung von DATEV ist uns bekannt:
Erst wenn die Schnittstellen für 2017 von der FA bereitstehen, werden diese im Programm 2017 engepflegt. Das ist somit OK...
ABER
Erst wenn das Programm 2017 veröffentlicht ist, scheint die Programmentwicklung mit der Entwicklung der VORAB- Version für 2018 zu beginnen.
Wunsch:
Zur Jahreswechselversion von Rewe wird auch die Vorab- Version von Steuern (und latente Steuern) funktionstüchtig (Problematik Schnittstellen 2018) ausgeliefert, so daß der Anwender seinen Fall bearbeiten kann, und diesen so speichern kann, daß er später. wenn die Elster- Übertragung möglich ist, einfach die Übermittlung auslösen kann. OK, wenn sich Gesetze oder Hebesätze ändern, dann muß man nochmals neu rechnen.
Hallo Herr Kolberg,
ehrlicherweise sollten wir aber auch mit anführen, dass sich da gerade in diesem Jahr schon einiges in die richtige Richtung entwickelt hat:
- USt 2018 war Anfang Januar 2018 verfügbar
- KSt 2018 vorab ist seit dem 22.03.2018 verfügbar
Was momentan noch aussteht, ist die GewSt 2018 für die Nicht-Kapitalgesellschaften - die wird sicher auch nicht mehr lange auf sich warten lassen, wobei unsere dringenden Fälle ausschließlich Kapitalgesellschaften betreffen, die wir ab Ende März bearbeiten konnten.
Sicher gibt es noch etwas "Luft" bis zum Erreichen des wünschenswerten Jahresanfang, aber in Ermangelung von Wirtschaftsjahresende 31.01. können wir in diesem Jahr doch zügig und ohne große manuellen Eingriffe unsere arbeit hier erledigen.
Ein erholsames Wochenende ...
R.Hein
Unfaßbar...
Wie machen das eigentlich andere Kanzleien?
Am 30. Juli, also dem "Montag danach" beginnen die wohlverdienten Sommerferien.
Folglich können die Abweichler 2018 frühestens im September - Oktober endgültig gebiucht werden.
Weshalb werden die Anforderungen, daß die GewSt- Vorabberechnung incl. Speicherung der Berechnungen zeitglich mit der Rewe- Jahresversion bereitzustellen ist, seit Jahren komplett ignoriert?
Dieses Problem bremst mich heute leider aus:
Hallo Herr Kolberg,
das ist ein bischen viel verlangt. Stand heute sind noch nicht einmal die 2018er Formulare für die Kst und Gewst durch die Fin.verwaltung freigegeben wie soll da eine 2019 er
Formular und Berechnungstool vorhanden sein.
Da müsste ja sogar die Datev schon in die Zukunft sehen können. Dann wären wir wohl wieder bei Chloe.
Das Programm kann nicht gehen, wenn es um Simulation für 2019 geht müsste man mal in den Wirtschaftsberatungsprogrammen nachsehen ob es so etwas auch die Gew.st gibt.
Sehr geehrter Herr Eberhardt,
Wie gesagt, der "Workflow" wurde unterbrochen und ich habe jetzt einen automatisch generierten Buchungssatz ohne daß es einen Bestand im Programm GewSt gibt.
(Dafür aber einen Screenshot irgendwo in Excel abgelegt...)
Das habe ich mir so gedacht, aber so war und ist weder das Kst noch das Gewst von der Datev gedacht.
Daher der Wunsch an die Datev am besten via Schnellberechnung so ein Tool zur Verfügung zu stellen.
Ich habe in meinen Arbeitspapieren (Excel) eine Gewerbesteuerberechnung, die an 2019
anzupassen dauert keine Minute. Den buchungssatz selbst zu generien 30 sek 1435/7610 bzw. 7610/3095.
Schön wäre das, aber hier finde sogar ich es gäbe für Datev weitaus dringenderes.
"Schnellberechnen" kann ich auch per Excel.
Da benötige ich kein Tool!
Wie bereits mehrfach erläutert, soll der Abschluß mit all seinen Nebenprogrammen vorläufig fertig gestellt werden, so daß später nur noch der 13. Lauf durchgeklickt wird, und dann Alles endgültig fertig ist.
Ein Tool, welches seine Daten weder nach Rewe übertragen, noch in die Steuerprogrammen bekommt, benötigt kein Mensch.
Es gab bereits gute Tools, die später einfach so mit allen erfaßten Daten weg gekickt wurden. Bei den Berechnungen der Überentnahme sind uns so sämtliche nicht ausgedruckte Arbeitspapiere verlustig gegangen. -> Nie wieder DATEV- Tools !!
Wir werden in Kürze die ersten Abschlüsse 2019 fertig stellen und da ist es die übliche Leier, daß alles nur wegen dieser Schnittstelle auf Halde liegen bleibt.
Dabei wäre es so einfach: einfach die Programmversion nach 2019 kopieren, so daß der Anwender diesen Berechnungsstand 2018 nutzen kann, ohne die Daten 2018 zu gefährden. Bei der Veröffentlichung des Standes 2019 gibt es eine Datenanpassung, die aber zu 95% Wahrscheinlcihkeit das Ergebnis nicht ändern wird.
Bitte DATEV,
Lieber eine Vorab- Version auf Stand 2018, als ein Würgarround über Excel oder mittels Überschreiben (und nicht Speichen) der Daten aus dem Vorjahr.
Wenn Sie, Herr Eberhard das nicht nutzen möchte, ist das OK, hier wird es aber für den papierlosen Betrieb bei ordentlicher Nutzung der DATEV- Programme mit höchster Priorität benötigt.
Übrigens... Vor der Pro- Umstellung war das Modul in Rewe integriert und war ab der Jahreswechsel- Version von Rewe nutzbar.
Auch ist es ein Unding, daß das bezahlte Modul "Latente Steuern" aus genau diesem Grunde für 25% aller Mandanten nicht nutzbar ist und die Latenten Steuern zu Fuß per Excel berechnet werden müssen.
Ich möchte auch einfach nur in das Programm übergeben können um abzugleichen ob ich alle Steuern richtig berechnet und somit alle Rückstellungen richtig verbucht habe. Auf keinen Fall möchte ich einen bestehenden Jahresbestand mit Daten eines anderen Jahres überschreiben, beim Gedanken aus Versehen die falschen Daten zu speichern kriege ich Gänsehaut.
Stellen Sie sich vor, Sie würden einen neuen Tesla fahren.
Stellen Sie sich vor, Sie würden in GB leben.
Sie steigen am 1. April in Ihr Fahrzeug ein, aktivieren die Steuerung und es kommt eine Meldung: Aufgrund des BREXIT könnten sich die Landkarten und Verkehrsvorschriften geändert haben. Somit ist vorläufig die Navigation incl. autonomen Fahrens für unbestimmte Zeit nicht möglich. Nutzen Sie bitte sie den Straßenatlas in Papierform und
zur Auffindung des nächsten Superchargers kontaktieren Sie bitte folgende Hotline:
Unvorstellbar???
Natürlich wird der Tesla auch am 1. April zuverlässig fahren und ihn ist es egal, ob GB ein EU- Land ist, oder nicht.
Weshalb bei DATEV dann dieses Herumgetue?
Guten Morgen herr Kolberg,
so ganz verstehe ich das ganze anscheinend wirklich nicht.
Klar kenne ich die E-Bilanz und die automatische Übernahme.
Was ich nicht verstehe:
Die ersten Bilanzen 2019 werden demnächst erstellt. Da das Jahr 2019 noch nicht zu Ende ist kann es sich ja nur um abweichende WJ handeln. Da es sich nur um GewSt bleiben also nur Einzelunternehmen mit abw. WJ welches am 31.1. oder 28.2.2019 geendet habe muss.
Dann kann ich den Unmut etwas mehr verstehen, weil das hindert den Workflow tatsächlich, dass hier nicht berechnet und übernommen werden kann. Kenne ich von meinen eigenen abw. WJ das hier oft die Vorabversion noch nicht verfügbar ist.
E-Bilanz 2019 kann ich mir nicht vorstellen dass diese von der Finanzverwaltung bereits übermittelbar sein soll .
Ich bin sicherlich der letzte der etwas gegen einen angenehmeren, reibungsloseren und vernünftigen workflow hat.
Absichtlich haben wie Abweicher, um den Workflow gleichmäßig übers Jahr zu verteilen.
Durch die DATEV- Logik bauen können diverse Dinge nicht abschließend bearbeitet werden und bleiben so incl. der Berechnung liegen.
Alles klar , jetzt bin ich bei Ihnen,
Dann sollte sich die Datev hierzu äußern warum Vorabversionen so spät zur Verfügung gestellt werden dass der workflow unterbrochen wird.
bitte keine Anwort der Datev das dies an der Finanzverwaltung liegt weil noch nicht freigegeben. Darum geht es hier nicht siehe die ausführlichen Posts von Herr Kolberg weiter oben.
Hallo,
zu dem Thema kann nur die Kernaussage wiederholt werden, die in einem früheren Post innerhalb dieses Beitrags getroffen wurde, da sich an unserer programmtechnischen Vorgehensweise nichts geändert hat:
Bevor wir die Vorabversionen 2019 realisieren und ausliefern können, müssen die Versionen des aktuellen VZ 2018 abgeschlossen sein, da die Programme für 2019 auf den Versionen von 2018 aufbauen.
Zudem bitten wir um Verständnis, dass vor Bereitstellung einer Vorabversion 2019 die Auslieferung der Elster Version 2018 steht.
Sobald wir verlässliche Termine nennen können, werden diese im Termindokument der Steuerprogramme veröffentlicht.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Es soll eine GewSt 2019 berechnet werden.
Klasse programmiert...
OK S2019 geändert auf S2018 … -> Alle Meldungen bis auf die 91772 weg...
sinnfrei...
Speichern Ja / Nein
Nochmals Stammdaten ...
DATEV, Muß das so kompliziert sein, um einfach die GewSt zu berechnen?
Wann kann Datev endlich dieses Problem fixen?
Der Abschluß zum 31. Jan. 2020 ist soweit fertig und es gibt wirklich nur einen normalen Gewinn ohne irgend welche Besonderheten, die durch eine GewSt- reform möglicherweise touchiert werden könnten..
Sie könnten den Song "I got you babe" von Sonny & Cher hinterlegen ... wäre passend 😉
Gespannt war ich bis eben auf die neue Version, da mir die DATEv per SC Ende April folgendes schrieb:
"Nachdem nun die Körperschaftsteuer 2019 am 30.4.2020 ausgeliefert wird, konnten wir die Termine für die Vorabversionen planen und im Termindokument der Steuerprogramme (1010488) veröffentlichen.
Die Gewerbesteuer 2020 Vorab ist für den 12. Juni 2020 geplant, die Körperschaftsteuer 2020 Vorab für den 10. Juli 2020."
Jetzt ist das Update von morgen installiert und ( ... )
NICHTS ...
Also ins bekannte Dokument https://apps.datev.de/dnlexka/document/1010488 geschaut und...
07.08.2020 |
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Ich habe den Verdacht, daß die Dinger erst mit der Herbst- DVD kommen und wenn der Admin urlaubsbedingt Ende der Ferien vereist ist, dann können die ersten Bilanzen Ende Oktober fertig gemacht werden.
Bei dem 07.08.2020 stellt sich (wie in jedem Jahr) durchaus die Frage, ob man noch einmal die SRs installiert oder direkt die neue DVD.
Wie würden eigentlich Mandanten und Finanzbehörden reagieren, wenn wir mit der Jahresübernahme der Buchhaltung so lange warten würden und folglich die Arbeit verweigerten, bis:
- der Mandant seinen letzten Beleg einreichte
- und anschließend von uns der JA fertig gestellt wurde und alle Buchungen festgeschrieben sind?
Nein, eine Jahresübernahme mit der Möglichkeit, die Arbeiten im aktuellen Jahr zu speichern muß es auch dann geben, wenn das Vorjahr noch offen und vorläufig ist.
14.08.2020 |
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Damit wird das Update erst dann in den Kanzleien ausgerollt, wenn die aktuelle DVD mit dem neuen SQL- Server installiert ist.
Was nun mit den Kanzleien, die das Update nicht sofort ausführen können?
Never ending Storry...
ich wollte für einen Abweichler "nur" einen vorläufigen Buchungssatz erzeugen.
Nichts Endgültiges, einfach nur durchklicken... (Das Vorjahr ist noch nicht abgeschlossen, darf also nicht gekillt werden)
DATEV, bitte einfach die alten Beiträge lesen und realisieren.
DANKE
Ich bin ein wenig sauer...
Arbeite gerade am Abschluß 02/21 und stelle fest, daß noch kein GewSt- Bestand 2020 angelegt ist, obwohl der Abschluß längst fertig und festgeschrieben wurde ...
Was war passiert?
Vor dem Sommerferien wurde der Abschluß finalisiert und die GewSt konnte aufgrund fehlender Programme nicht gespeichert werden.
Jetzt ist die provisorisch aus einer alten Steuerprogramm- Version erstellte Rückstellung längst festgeschrieben und der normale Workflow, um diese Daten nachträglich in das Steuerprogramm zu bekommen funktioniert natürlich nicht mehr.
Jetzt muß ich das irgendwie zu Fuß hinferkeln...
Ist diese Vorgangsweise wirklich besser, als die Daten in eine vorab- Version von GewSt zu speichern???
Manchmal überlege ich, ob ich nicht doch zum Tierpfleger umschulen sollte.
... obwohl... wer weiß, wie die EDV- infrastruktur im Zoo aussieht...
@martinkolberg schrieb:
Manchmal überlege ich, ob ich nicht doch zum Tierpfleger umschulen sollte.
... obwohl... wer weiß, wie die EDV- infrastruktur im Zoo aussieht...
Falls ich den Schritt gehe: ich werde Dir berichten 🤓! Und als Tierpfleger muss man die EDV ja nur nutzen; wenn es damit Probleme gibt, ist das ja nicht mehr die eigene Baustelle. Dann kann man sich um andere Dinge kümmern - Pinguine zum Beispiel. 🐧 Dann hätte ich auch nicht mehr den Anreiz etwas EDV-technisch verbessern zu wollen.
Wie passend das du gerade Pinguine verwendest ... nicht das da ein Zusammenhang mit Betriebssystemen bestünde ...