Meine Anfrage an den Community-Kopf läuft:
Abgrenzung Werbung & zulässiges Angebot
Hallo und guten Tag,
mir ist der Umgang in der Community noch nicht klar.
Ich verstehe, dass Werbung nicht gewollt ist, welche Teile meiner Veröffentlichung stellen denn Ihrer Meinung (der Meinung des C-K) nach Werbung dar, bzw. was muss ich unterlassen, damit es sich um ein zulässiges Angebot handelt???
Grade der Bereich Anzeigen/ Job stellt einen idealen (Markt)Platz dar um die überladenen Kanzleien zu entlasten, außerdem arbeite ich sehr gerne mit DATEV und was liegt näher als bei DATEV selbst zukünftige Geschäftspartner (in welchem Verhältnis auch immer) zu finden.
Falls es noch keiner vorgeschlagen hat so bin ich gerne der Erste: Sollte es bisher noch keinen (Markt)Platz für die beschriebene Situation geben wäre es doch eine sehr gute (wenn auch gleich keine innovative) Idee einen solchen ins Leben zu rufen und (etwas) zu bewerben.
Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldung
Hoffnungsvolle Grüße von
Michael Freese
Ich hoffe nicht, dass ich auch hier mit einer Löschung rechnen muss, dass wäre... unproduktiv!
In den Bereich Fragen und Anregungen zur DATEV-Community verschoben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Grade der Bereich Anzeigen/ Job stellt einen idealen (Markt)Platz dar um die überladenen Kanzleien zu entlasten, außerdem arbeite ich sehr gerne mit DATEV und was liegt näher als bei DATEV selbst zukünftige Geschäftspartner (in welchem Verhältnis auch immer) zu finden.
Daran hat DATEV schon länger gedacht. Marktplatz
@cro schrieb:Grade der Bereich Anzeigen/ Job stellt einen idealen (Markt)Platz dar um die überladenen Kanzleien zu entlasten, außerdem arbeite ich sehr gerne mit DATEV und was liegt näher als bei DATEV selbst zukünftige Geschäftspartner (in welchem Verhältnis auch immer) zu finden.
Daran hat DATEV schon länger gedacht. Marktplatz
Hm, das scheint mir nicht der Marktplatz zu sein den ich meine! Oder es war gemeint DATEV denkt schon länger dran, hat den Gedanken bisher aber nicht umgesetzt?!?
Denn gemäß DATEV: "Der DATEV-Marktplatz ist ein Verzeichnis für ergänzende Software anderer Anbieter, die mit DATEV zusammenarbeitet. Kanzleien und Unternehmen können dort passende Lösungen suchen und die Anbieter kontaktieren. DATEV prüft regelmäßig deren DATEV-Schnittstellen. Quelle: DATEV"
Der von Ihnen zuvor genutzte Bereich ist typischerweise für Personen, die ein neues Beschäftigungsverhältnis suchen und sich dort für Kanzleien vorstellen oder eben nach Kanzleien mit bspw bestimmter Ausrichtung suchen.
Sie sind Freelancer/Selbständiger, aber kein Arbeitnehmer.
Werbung ist es, wenn ich schreibe "ich bin der X und ich mache für Sie die Arbeiten. Produktportfolio bla bla.". Und dann auch Paragrafen des StBerG oder so?
Jobsuche wäre "Hallo, bin auf der Suche nach einer neuen Kanzlei im Großraum München. Ich kann besonders gut einfache Buchhaltung. Kann aber auch Lohn. Gibt es eine Kanzlei mit Bedarf?".
Hoffe die Abgrenzung ist korrekt dargestellt.
Meines Erachtens wäre https://www.datev-community.de/t5/Schwarzes-Brett-Kooperationen/bd-p/Schwarzes-Brett-Kooperationen besser geeignet gewesen...
Meines Erachtens wäre https://www.datev-community.de/t5/Schwarzes-Brett-Kooperationen/bd-p/Schwarzes-Brett-Kooperationen besser geeignet gewesen...
Den Anregungen folgend gibt es einen neuen Eintrag 😉
Ich werde nicht müde...
Es wäre allerdings ein leichtes gewesen meinen "Beitrag" in die entsprechende Rubrik zu verschieben - anstatt ihn wort- und klärungslos zu löschen!
@renek schrieb:
Hoffe die Abgrenzung ist korrekt dargestellt.
Ich finde tatsächlich keinerlei Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Anstellung.
Die Tätigkeit ist diesselbe und wie gesagt, § 33 i. V. m. § 5 StBerG lässt dies ausdrücklich zu.
Mag sein das das StBerG kein Verbot enthält. Aber das war ja nicht die Frage!
oach 🙄
@Dastan schrieb:oach 🙄
Jetzt habe ich den Sand der Zeit genutzt um zu prüfen ob dort ein Wort wie dieses existiert, aber mein Gin (der im Glasgefäß war) konnte nichts finden...
Ernsthaft: Was hat das StBerG damit zu tun, wie ein AN von einem Freelancer abgegrenzt wird? Gar nichts. Dort steht nur, welche Aufgaben übernommen werden können und wer haftbar ist. Wäre das StBerG ausschlaggebend, dann wären Buchhaltungsbüros und Lohnbüros also auch nur Angestellte des StB weil diese für ihn arbeiten? Denk nicht...
Jetzt sag ich auch noch was dazu.
Grundsätzlich ist die Feststellung ob freie Mitarbeit oder Anstellung nach arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen zu klären. Hier geht es immer um die weisungsbefugnis zumindest wird das von der SV Prüfung immer und bei jedem geprüft. Rechtssicherheit bietet nur ein Statusfeststellungsverfahren.
Obendrein kommt dann noch das StBerG darf ich einen freien Mitarbeiter mit den oder jenen Tätigkeiten als freien Beschäftigen oder nur im Anstellungsverhältnis.
Richtig. Und genau deshalb sehe ich die "Jobsuche" als Suche eines Mitarbeiters, nicht eines freien Geschäftspartners...
Naja darüber lässt sich dann wie die Diskussionen zeigen durch streiten.
Die Anfrage um die es hier geht "Free Lancer" hat 60 Std. Kapazität anzubieten würde ich schon so verstehen das es nicht um eine Anstellung geht sondern als "freie Mitarbeit". Dann sind wir schon bei einem Geschäftspartner und bei den üblichen Problemen von freien Mitarbeitern.
Zumindest habe ich das so verstanden.
Ganz einfach Private Limited Liability Company eröffnen bzw. die große Schwester.
Nun ja die limited würde ich nicht gründen wollen. Ich habe zumindest noch keine gesehen die tatsächlich funktioniert hat, das ist die UG noch die bessere Variante, wenn es denn am Geld hapert.
Sitz in Malta.
Hallo @Remote-Accountant
bei Ihrem ursprünglichen Beitrag waren es vor allem die ausführliche werbliche Ansprache und Formulierungen wie "Mein digitales Wohnzimmer", "Ordnung schaffen, wo vorher Chaos war" oder "auf Sie zugeschnitten", die ich als Werbung für Ihre Dienstleistungen bewertet habe.
Entscheidend war dabei nicht eine einzelne Formulierung, sondern der Gesamteindruck der Anzeige.
Zu Ihrem Beitrag sind übrigens auch mehrere Missbrauchsmeldungen aus der Community eingegangen. Diese waren aber nicht ausschlaggebend für die Löschung, sondern meine eigene Bewertung des Inhalts.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im passenden Anzeigenbereich eine freie Mitarbeit anzubieten. Angaben zu Ihren Tätigkeiten, Erfahrungen und verfügbaren Kapazitäten sind dort durchaus erwünscht. Wichtig ist nur, dass die sachlichen Informationen im Vordergrund stehen und nicht die werbliche Darstellung der eigenen Dienstleistungen.
Sie haben Ihren Beitrag inzwischen entsprechend überarbeitet und erneut eingestellt. Damit passt es aus meiner Sicht.
Unabhängig davon hat der Fall gezeigt, dass die Abgrenzung zwischen einem zulässigen Angebot und unerwünschter Werbung in unserer Netiquette noch nicht eindeutig genug beschrieben ist.
Den entsprechenden Absatz werden wir daher konkretisieren, damit künftig für alle besser nachvollziehbar ist, was im Anzeigenbereich erlaubt ist und wo die Grenze zur Werbung liegt.
Viele Grüße der Community-Kopf 😉
@theo schrieb:Sitz in Malta.
Und Geschäftsführung in Deutschland - damit es so richtig Spaß macht.
Nein , UG in Deutschalnd und die Anteile hält die Limited in Malta als Holding
dann hätten wir die Mutter-Tochter Richtlinie im kleinst möglichen Fall.
🤣
@Dirk_Jendritzki Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im passenden Anzeigenbereich eine freie Mitarbeit anzubieten. Angaben zu Ihren Tätigkeiten, Erfahrungen und verfügbaren Kapazitäten sind dort durchaus erwünscht. Wichtig ist nur, dass die sachlichen Informationen im Vordergrund stehen und nicht die werbliche Darstellung der eigenen Dienstleistungen.
Dann mach den Bereich zu. Eine Anzeige ist auch immer eine Werbung.
@cwes ... gerade dann macht es doch überhaupt keinen Spaß - weder wirtschaftlich und auch nicht im Alltag!
Der richtige Spaß kommt erst mit der Geschäftsführung vor Ort auf Malta: Arbeitszimmer mit Aussicht, Highspeed-Internet, entspannte Arbeitsbedingungen (sowie einfache wirtschaftliche Struktur) und rechtzeitiger Feierabend, damit man das Inselleben auch genießen kann 😉
@bodensee ... zu den Möglichkeiten gibt es aufschlussreiche (YouTube) Videos vom "Spezi" StB Juhn aus Köln.
Allseits schönes Wochenende!
Für andere/weitere Möglichkeiten werfe ich noch Curaçao ins Rennen. #casinosecrets 😉
Warum festlegen?
Die Welt ist groß.
Viele Grüsse aus workspace #4 😎
... köööstlich ...
... jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob die Deko-Lampe eher türkisch oder arabisch oder karibisch aussieht …
... die Aussicht ist jedenfalls besser als der Blick auf eine Fototapete 😎
… der feuchte Traum eines Freelancers …
'DATEV mit einem überschaubaren Horizont' ... mal was Neues 😎
Soma Bay