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Folgebescheinigung - eAU-Abruf - Datum liegt in der Zukunft

Abgelehnt
letzte Antwort am 29.03.2024 20:43:35 von dtx
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lodas-abrechner
Einsteiger
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Als Lohnsachbearbeiterin im Unternehmen würde ich es begrüßen, wenn beim Senden der eAU-Abfrage bei Folgemeldungen auch ein Datum in der Zukunft eingegeben werden könnte.

 

Grund

Ich nehme folgendes Beispiel: AN ist mit der Erstbescheinigung bis 28.02. krankgeschrieben. Die Fehlzeit in LODAS ist erfasst und und ebenso wurde die eAU-Abfrage gesendet. Nun ruft der AN am 28.02. an und teilt mit, dass er heute weiterhin bis 07.03. krankgeschrieben wurde. Dies trage ich sofort in die Fehlzeiten ein (Erweiterung auf den 07.03.) und würde dann gerne auch gleich die Folge-eAU-Abfrage erledigen, indem ich "Beginn" für die Folge-AU mit dem 01.03. eintragen muss. Dies funktioniert am 28.02. jedoch nicht, da hier das Datum in der Zukunft liegt. So muss ich mir dies wieder notieren und wann anders erledigen. Da dies öfters vorkommt und nicht unüblich ist, dass die AN am letzten Tag der Erst-AU eine Meldung über den weiteren Verlauf abgeben, wäre es für den Workflow praktisch auch Daten in der Zukunft senden zu können - ggf. begrenzt auf max. 3 Tage zukünftig. 

 

Vielleicht haben weitere Unternehmen diese Problemstellung und eine Umsetzung ist möglich.

 

Vielen Dank und schöne Grüße

Barbara D.

Status: Abgelehnt

Hallo Community,

 

lt. der aktuellen Verfahrensbeschreibung dürfen eAU-Abrufe nicht für die Zukunft übermittelt werden.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

20 Kommentare
metalposaunist
Unerreicht
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Das ganze System ist vollkommener Schwachsinn. Wenn die Krankenkassen jetzt die Hoheit über die Fehlzeiten haben, würde ich als Lohnbearbeiter mich darum gar nicht mehr kümmern müssen. Dann schickt die Krankenkasse innerhalb von 24h die neuen Daten und das DATEV Lohnprogramm übernimmt diese automatisch. Darauf muss man sich zu 100% verlassen können. Fragt man nochmal beim AN nach und steckt Arbeit rein, ist die etwaige Zeitersparnis wieder dahin. 

 

Daher, liebe @lodas-abrechner: Deine Idee in allen Ehren aber ist in meinen Augen nur ein „digitaler zu Fuß“ Workaround, von der @jjunker oft spricht und löst das eigentliche Problem nicht. Maximal ist das Symptombehandlung beim „letzten Menschen“ in der Kette, damit die Schmerzen weniger werden. Bisschen so wie Schmerzcreme auf eine kaputte Hüfte zu schmieren. Davon wird die Hüfte auch nicht mehr besser 😂.

 

Aber so ist Deutschland halt 😂. Was analog uncool war, wird 1:1 so digital umgesetzt. 

 

Aber 👍, damit Du nicht arg so viel digitalen Quatsch machen musst. 

jjunker
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@lodas-abrechner willkommen in der Community.

Traurig, dass Sie nun mit der eAU digitale Telegramme von A nach B schieben müssen.

 

🤷

S33K3R
Einsteiger
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@metalposaunist

 

Im analogen Prozess hat der AN beim Arztbesuch einen gelben Schein bekommen, beim AG Bescheid gesagt, und den Schein nachgereicht.

 

Wenn man es 1:1 umgesetzt hätte, würde der AN beim Arztbesuch eine digitale AU bekommen, die der AN dann selbst dem AG übermitteln muss. (Ähnlich wie das erfolgreiche elektronische Rezept, das man aufs Smartphone bekommt) . KK wäre bei diesem Teil des Prozesses gar nicht involviert.

 

Die 1:1 Umsetzung des analogen Prozesses durch IT-Spezialisten erkennt man am Schaubild:

 

Aua.JPG

 

jjunker
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@S33K3R Gut es wurde ein Step eingespart. Dennoch Schwachsinn, dass die Daten welche vom Arzt gemeldet werden nochmal von der Steuerkanzlei/ der Lohnabrechnungsstelle abgerufen eingetragen und erfasst werden müssen. Wofür? Maximal als Kontrollinstanz. Wenn die nötig ist, ist der vorgelagerte Prozess Mist da er potentiell Fehler behaftet ist.  

lodas-abrechner
Einsteiger
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Lieber @metalposaunist,

 

danke für 👍 ! Der Vergleich mit der Schmerzcreme auf der kaputten Hüfte ist vollumfänglich zutreffend. Am Liebsten wäre es mir, diese Fehlzeiten kommen genauso per Rückmeldung an das Lohnprogramm wie z.B. die Elstam-Daten. 

Mein Workflow läuft auch noch nicht ganz rund und ich bin für jede Anregung und Erfahrung dankbar.

Dass es auch AN gibt, die meinen, die Meldung beim Arzt ist doch seit 2023 nicht mehr notwendig, davon will ich jetzt gar nicht reden, das ist ein anderes Thema....

 

Sonnige Grüße

von der lodas-abrechnerin

t_r_
Allwissender
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Im analogen Prozess hat der AN beim Arztbesuch einen gelben Schein bekommen, beim AG Bescheid gesagt, und den Schein nachgereicht.

 

Wenn man es 1:1 umgesetzt hätte, würde der AN beim Arztbesuch eine digitale AU bekommen, die der AN dann selbst dem AG übermitteln muss. (Ähnlich wie das erfolgreiche elektronische Rezept, das man aufs Smartphone bekommt) . KK wäre bei diesem Teil des Prozesses gar nicht involviert.

Das wäre mir so tatsächlich lieber gewesen. Die Verantwortung wäre beim Arbeitnehmer geblieben, dass die AU auch beim AG ankommt.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Damit der AN dies weiterleiten kann, hätte dieser aber auch erst einmal die technischen Möglichkeiten haben müssen, dies zu tun. Auch wenn viele Nutzer der DATEV-community dies nicht nachvollziehen/glauben können - es gibt aber noch viele AN, die kein Smartphone haben oder ggf. damit auch nicht umgehen können/wollen.

 

Ärzten und Arbeitgebern kann der Gesetzgeber das elektronische Verfahren vorschreiben (auch wenn viele Ärzte dies noch nicht mitmachen wollen). Bei Arbeitnehmern besteht diese Möglichkeit nicht.

 

Es hätte dann also AN gegeben, die die elektronische Übermittlung nicht nutzen und AN, die die Übermittlung nutzen. M.E. wäre das Chaos dann vermutlich noch größer als jetzt.

 

 

 

 

 

Da wir die dahinterliegende Technik bzw. das Vorgehen auf Seiten der Ärzte und KK nicht so ohne Weiteres beeinflussen können, wäre die Möglichkeit, im DATEV-Programm auch ein Tag in der Zukunft zu erfassen, ein Schritt in die richtige Richtung.

t_r_
Allwissender
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@Uwe_Lutz 

 

Damit der AN dies weiterleiten kann, hätte dieser aber auch erst einmal die technischen Möglichkeiten haben müssen, dies zu tun. Auch wenn viele Nutzer der DATEV-community dies nicht nachvollziehen/glauben können - es gibt aber noch viele AN, die kein Smartphone haben oder ggf. damit auch nicht umgehen können/wollen.

 

Das ist richtig. Meist gibt es aber einen PC oder Ähnliches, ggf. auch beim Arbeitgeber. Aus meiner Sicht wäre es in den meisten Fällen möglich.

 

 

Ärzten und Arbeitgebern kann der Gesetzgeber das elektronische Verfahren vorschreiben (auch wenn viele Ärzte dies noch nicht mitmachen wollen). Bei Arbeitnehmern besteht diese Möglichkeit nicht.

Ob man Arbeitnehmer nicht zwingen könnte, müsste aus meiner Sicht das BVerfG klären. Wäre doch echt spannend. Dann käme die Digitalisierung vielleicht mehr in Fahrt. Oder die eAU wäre sogar (erstmal) gekippt.

 

 

Es hätte dann also AN gegeben, die die elektronische Übermittlung nicht nutzen und AN, die die Übermittlung nutzen. M.E. wäre das Chaos dann vermutlich noch größer als jetzt.

Aktuell nutzen doch auch diverse Ärzte die Übermittlung nicht, das Chaos ist daher sowieso da.

jjunker
Experte
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Auch wenn viele Nutzer der DATEV-community dies nicht nachvollziehen/glauben können - es gibt aber noch viele AN, die kein Smartphone haben oder ggf. damit auch nicht umgehen können/wollen.

 

Doch, also zumindest ich kenne zwei AN die kein Smartphone und kein Internet haben. Beide liefern gute Arbeit ab. Beide bräuchten nicht mehr arbeiten, wollen es aber, auch für das Gefühl gebraucht zu werden. Es wäre ein immenser Schaden wenn man solche Leute durch Zwang zur Digitalisierung zum Aufhören bringen würde. Dann würden wahrscheinlich schlagartig einige tausend Rentner mit viel Lebenserfahrung im Arbeitsmarkt fehlen. Ganz zu Schweigen von Analphabeten und Menschen mit anderen Einschränkungen. 

Man muss es schaffen die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen ohne doch erschreckend große Teile der Bevölkerung komplett abzuhängen.

@t_r_ daher wäre ein solcher Zwang ein Bärendienst an der Digitalisierung.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: In Prüfung
 
rschoepe
Fachmann
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@metalposaunist schreibt:

Wenn die Krankenkassen jetzt die Hoheit über die Fehlzeiten haben, würde ich als Lohnbearbeiter mich darum gar nicht mehr kümmern müssen. Dann schickt die Krankenkasse innerhalb von 24h die neuen Daten und das DATEV Lohnprogramm übernimmt diese automatisch.

An der Stelle kam (wäre gekommen?) im Gesetzgebungsprozess dann wahrscheinlich der Einwand "aber woher soll die Krankenkasse denn wissen, an wen sie das schicken müssen?!?" Und damit war es vom Tisch.

lodas-abrechner
Einsteiger
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Liebes DATEV-Team,

 

im März 2023 habe ich meinen Vorschlag eingebracht "Datum der Folge-AU (Beginn) liegt in der nahen Zukunft" - ich möchte nur nochmals betonen, dass seitdem zahlreiche Sachverhalte im Programm einzugeben gewesen wären und mühsam eine Wiedervorlage für den eAU-Abruf gemacht wurden musste. Sicherlich ist dies in Steuerkanzleien kein Thema, jedoch in den Unternehmen ist es üblich (und lobenswert), dass der krankgeschriebene MA am letzten Tag der bestehenden AU anruft und den AG informiert über die Folge-AU. So hat man fast bei jedem Vorgang dieser Art das Problem, dass ich am Tag der Meldung des MA nicht zeitgleich den eAU-Abruf tätigen kann (und wie beschrieben umständlich Post-Its digital oder analog anlegen muss...)

 

Ich hoffe sehr auf eine Umsetzung der Idee - gerne auch nur mit einer Eingabemöglichkeit max. 2-3 Tage in der Zukunft.

 

Danke und viele Grüße

Barbara D.

metalposaunist
Unerreicht
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Tja liebe Barbara, gut Ding will Weile bei DATEV haben. Feiern wir zusammen das 1-jährige Bestehen Deiner Idea 🥳? In welchem Kaffee treffen wir uns? 😇 Wie Deutschland ist DATEV nicht so schnell und hat auch nicht unendlich Kapazitäten frei. Ich schätze eher, man muss sich an die DATEV Logik gewöhnen, weil man - wenn man Deinem Wunsch folgt - eine Automatik programmieren müsste, die dann 1 Tag später für Dich bei der KK die Anfrage stellt. Ob DATEV das auch so möchte?! Schwierig. Dann müsste DATEV für Dich "bürgen", wenn da mal was schief läuft? 

 

Im Bereich der FiBu gibt es einen ähnlichen Sachverhalt: Rechnungen mit Leistungsdatum in der Zukunft buchen

 

Zusätzlich hat DATEV wohl alle (?) Kapazitäten für die Erfassung von Bewegungsdaten im Lohn reserviert, weil die optisch noch viel schlimmer ist und außer einer anderen Zeit stammt. 

 

Müsste mal bei @Personio nachfragen, wie die das handhaben 🤓.

lodas-abrechner
Einsteiger
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Lieber metalposaunist,

 

das ist eine klasse Idee - am 17.03.2024 feiern wir dann - Details machen wir noch kurzfristig/spontan aus :-).

 

Jetzt zum Ernst der Sache: Danke erst mal, für die Erklärung der DATEV-Logik und was da programmiertechnisch hinter meinem Wunsch so an Aufgaben ansteht. Das verstehe ich ja noch. Ich würde selbstverständlich eine Art Bürgschaft bei DATEV hinterlegen (für den Fall, dass ich nichts anderes zu tun habe, als wahllos bei irgendwelchen MA eAU abzurufen...) und die Sache mit dem 1 Tag Verzögerung verstehe ich nicht, denn hat DATEV das nicht auch bei den Beitragsnachweisen, LST-Anmeldungen und und und ? Die werden doch auch ins RZ geschickt, bereitgestellt und erst am Tag X versandt an die jeweiligen Institutionen.

 

Ich sehe schon, ich darf hier nicht zu optimistisch sein und nehme mir "digital zu Fuss" weiterhin als Motto... vielleicht wünsche ich mir bei der nächsten Sichtung einer Sternschhnuppe, dass mein eAU-Wunsch umgesetzt wird ;-)...

 

Ein schönes Wochenende!

helga2110
Einsteiger
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Liebe Community, 

 

folgenden Fall bzgl. der eAU hatte ich und hätte gern gewusst, welche Erfahrungswerte vorliegen:

 

Mandant (mit U1-Umlage) meldet, dass AN v.09.01.-13.01.24 krank war und die Eingabe erfolgt in den Fehlzeiten mit eAU-Abruf. Von der KK kam dann die Rückmeldung, dass AN vom Arzt erst ab 10.01. krank gemeldet wurde. Damit nun auch der 09.01. als AU erstattet wird, muss die ursprüngliche Fehlzeiteingabe 09.01. auf 10.01.geändert und eine separate Fehlzeit nur für den 09.01. = Karenztag ohne AU-Bescheinigung erfasst werden.

 

Viele Grüße

Helga 

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Abgelehnt

Hallo Community,

 

lt. der aktuellen Verfahrensbeschreibung dürfen eAU-Abrufe nicht für die Zukunft übermittelt werden.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

metalposaunist
Unerreicht
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@Sandra_Winkler schrieb:

lt. der aktuellen Verfahrensbeschreibung dürfen eAU-Abrufe nicht für die Zukunft übermittelt werden.


Die im §§§ verankert ist? Wenn ja: #Neuland - wir schaffen das - nicht mehr 😂. Dann also doch RPA und ClickBots. KI war gestern. In Deutschland brauchen wir Lösungen, um Manuel arbeitslos zu machen.  

 

EDITH: Wie macht das denn Estland? Oder sind die Esten nie krank? 

rschoepe
Fachmann
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@Sandra_Winkler, kann man die Abfragen dann nicht so lange "parken"? Das geht an anderen Stellen doch auch, dass ich Daten schonmal ins Rechenzentrum schicke und sie von dort am entsprechenden Termin versandt werden, ohne dass ich nochmal aktiv werden muss.

lodas-abrechner
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Winkler,

 

danke für die Information über Ihre Entscheidung (die über 1 Jahr gedauert hat).

 

Ich habe mir die Verfahrensbeschreibung aufgerufen (mir liegt die vom 18.10.2023 vor).

Darin heißt es unter 3.1.1.3 "Abruf bei fortbestehender AU": ..."aufgrund der zeitversetzten Übermittlung vom Arzt an die KK ist eine Abfrage daher frühestens ein Kalendertag nach dem bisherigen Ende der AU sinnvoll..." usw.

Dies ist vollkommen nachvollziehbar und ich kann verstehen, dass verfrühte Anfragen bei den KK ggf. zu Mehrarbeit führen können, da dann wieder Ablehnungen kommen als Rückmeldung, da die Folge-AU ggf. vom Arzt noch nicht übermittelt wurde. 

Jedoch: Aus Sicht des Lohnprogramm-Anwenders muss ich die Information des Arbeitnehmers, der sich ordnungsgemäß am letzten Tag seiner bestehenden AU meldet und über die Folge-AU informiert, irgendwie "verarbeiten". Wie bereits hier vorgeschlagen wurde: Weshalb ist die Eingabe nicht dennoch möglich in LODAS mit dem Parken und der späteren Verarbeitung im RZ an die Krankenkasse ? Dies ist bei Umsatzsteuer-VA und LST doch auch möglich.

Mir bleibt leider nur die analoge (Post-It, Kalender tec.) oder digitale Vormerkung als Wiedervorlage, den eAU-Abruf später nachzuholen.

 

Schöne Ostertage und viele Grüße

Barbara D.

 

 

dtx
Aufsteiger
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Es heißt ja noch nicht einmal, daß der Arbeitnehmer erst am letzten Laufzeittag der aktuellen AU-Bescheinigung zum Arzt gehen dürfe. Manche Probleme lösen sich erst längerfristig, so daß der Fortgang über den Zeitrahmen hinweg, den Arzt oder Klinik bescheinigen dürfen/können/wollen, im Grunde schon klar ist: Der Doktor hatte während der Visite gefragt, ob es mir bei ihnen denn nicht gefalle? Das war im Frühjahr 1996. Im Mai hatte ich dann offiziell erfahren, daß ich bald wieder laufen lerne (unter der Hand dagegen, daß darüber der Sommer dahingehen werde). Ich bin dann im November mal wieder in der Kanzlei gewesen.

 

Die Fallpauschalen sind weg, die ursprünglichen Verhältnisse provisorisch erst einmal wieder hergestellt. Also gibt es keinen Grund, die Lohnrechner in Notizzetteln ersticken zu lassen, nur weil die AN pflichtschuldigst das melden, was sie an Informationen haben. 

Abgelehnt
letzte Antwort am 29.03.2024 20:43:35 von dtx
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