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Abruf von eAU von ausgeschiedenen Mitarbeitern

Abgelehnt
letzte Antwort am 12.04.2024 11:36:56 von Private09
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thomasgeorg
Einsteiger
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Unsere Unternehmer / Arbeitgeber möchten die eAU auch für kürzlich ausgeschiedene Mitarbeiter abrufen können, damit wir als Steuerberater das nicht machen müssen.

 

Aktuell ist es so, dass Arbeitenehmer aus der Anwendung Personaldaten in Unternehmen Online verschwinden, sobald sie ausgeschieden sind. Damit hat der Arbeitgeber aber nicht mehr selbst die Möglichkeit, die eAU abzurufen und müssen uns als Steuerberater dann damit beauftragen, was aber nicht unserem Standardprozess entspricht. Bei vielen Arbeitnehmern kommt es sogar sehr häufig vor, dass dem Ausscheiden eine Abwesenheit durch Krankheit vorangeht.

Status: Abgelehnt

Hallo Community,

 

der Wunsch ist nachvollziehbar. Da aber in DATEV Personaldaten nur die Mitarbeiter synchronisiert und angezeigt werden, die zum Synchronisierungszeitpunkt im Lohnabrechnungsprogramm ein aktives Beschäftigungsverhältnis haben, ist eine Umsetzung aktuell nicht möglich.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

4 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Abgelehnt

Hallo Community,

 

der Wunsch ist nachvollziehbar. Da aber in DATEV Personaldaten nur die Mitarbeiter synchronisiert und angezeigt werden, die zum Synchronisierungszeitpunkt im Lohnabrechnungsprogramm ein aktives Beschäftigungsverhältnis haben, ist eine Umsetzung aktuell nicht möglich.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

metalposaunist
Unerreicht
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@thomasgeorg schrieb:

Bei vielen Arbeitnehmern kommt es sogar sehr häufig vor, dass dem Ausscheiden eine Abwesenheit durch Krankheit vorangeht.


Ist schon eine komische Gesellschaft, in der wir mittlerweile leben 😶. Sicher mag es Fälle geben, wo man wirklich erkrankt aber wer sich nur krank schreiben lässt, weil er keinen Bock mehr hat - so ein bisschen muss man da die DATEV in Schutz nehmen bzw. wäre die Auswirkung nicht ganz so groß, wenn man sich allein auf die "echten" Fälle beschränken würde. 

 

Und wenn, dann müsste man sich so krank schreiben, dass es nicht auffällt und man beim neuen AG dann mit krank seine Stelle beginnt aber ... 

cro
Experte
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Eine Erkrankung kann man ja nach wie vor auch bei ausgeschiedenem Personal für die U1-Erstattung im Lohnprogramm abrechnen. Dazu muss dem StB/Lohnbüro der AU-Zeitraum genannt werden. Ob die KrKasse dann erstattet oder nicht, wird am (vorläufigen) Ende ggfls. weitere Klärung notwendig machen.

 

Der eAU-Abruf ist dafür unverändert nicht nötig.

 

Ob der Arzt noch ohne eAU arbeitet, ist dabei ein anderes/weiteres Thema/Hindernis.

Private09
Einsteiger
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Liebe DATEV, 

wir würden und auch wünschen, dass dies bei weiteren Programmschritten beachtet wird, da die Mdt. dies einfordern.

Bei ANo und anderen Anwendungen gibt es auch ein Zeitfenster x was vorbelegt werden kann, wann die AN keine Einsicht mehr haben.

Man kann aktuell nur ein Übel wählen: entweder sieht der Mdt. in der Vorerfassung und für den eAU Abruf die neuen AN nicht oder er kann für ausgeschiedene nicht abrufen...?! ist das anwenderfreundlich?

Wir würden uns auch beim jetzigen Stand der Ablehnung freuen, wenn es an die Entwicklung ginge... danke.

Abgelehnt
letzte Antwort am 12.04.2024 11:36:56 von Private09
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