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Eigene Ordner durch Mandantenanlage

Offen
letzte Antwort am 02.10.2024 16:25:29 von Rolf_Scheurer
Dieser Beitrag ist geschlossen
tschortsch
Einsteiger
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Als Steuerberater und Unternehmer möchte ich, dass Mandanten eigene Ordner anlegen können, damit z.B. auch nach mehreren Personen (EM und EF) oder nach Vermietungsobjekt Unterlagen strukturiert abgelegt werden können.

 

Bisher kann nur der Steuerberater die Ordner anlegen.

Das sollte auch der Mandant können.

Status: Offen
8 Kommentare
metalposaunist
Unerreicht
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Oh, das kann wirklich nur der StB 😲? Dann verstehe ich meinen Mandanten, der mich drum bat und ich ihm gesagt habe, er könne das auch 😂. Okay, kann er nicht. Dafür ein 👍.

tschortsch
Einsteiger
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Hallo DATEV,

 

ist diese Möglichkeit mittlerweile umgesetzt worden?

 

Viele Grüße

 

Georg

MSW_CB
Beginner
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Ich dachte auch, dass der Mandant dies ebenfalls kann.

 

Oder liegt dies an der erforderlichen Einstellung in Rechteverwaltung online?

 

WP
Beginner
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Funktioniert die Ordner-Anlage durch den Mandanten tatsächlich immer noch nicht?

Schluchtensauerser
Aufsteiger
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Liebe Datev - gibt es hier was neues

Rolf_Scheurer
Beginner
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Dies wäre auch mein Wunsch - er ist gerade von einem Mandanten an mich herangetragen worden. Ich verstehe auch nicht, weshalb das nicht vorgesehen ist. 

Viele Grüße

deusex
Allwissender
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Das ist recht einfach erklärt:

Weil Mandanten dazu neigen, tausende Ordner für jedes einzelne Belegchen anzulegen. Insofern empfinde ich es vorteilhaft, da ich mit der Struktur arbeiten muss, dass hier niemand anderes reinpfuscht mit irgendwelchen Ordneranlagen.

Als Steuerberater weiß man recht genau, wie die Ablagestruktur in Meine Steuern, auch in Bezug auf die Einkommensteuererklärung (arbeiten mit digitalen Belegen), aussehen soll; das kann kein Mandant erahnen. 

 

Ggf. könnte man dies als Recht gesondert an den Mandanten vergeben. Standard sollte aber stets die exklusive Anlage durch den Steuerberater sein. 

Wer den Mandanten die Rechte dann erteilt, ist selbst schuld.

 

Ich denke allerdings eher, dass eine Strukturerweiterung für eine profane, digitale Steuerakte nicht angedacht ist; ggf. auch auch technischen Gründen.

Rolf_Scheurer
Beginner
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Der Wurm sollte dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Ich stimme ja zu, dass der eine oder andere Mandant erzogen werden muss. Aber wenn die Möglichkeit, eigene Unterordner anzulegen (z. B. bei VuV Objekten), den Mandanten dazu bringt, begeistert das Produkt zu nutzen, finde ich das gut. Es geht ja auch lediglich (mir jedenfalls) um Unterorder. Die Hauptordnerstruktur kann m. E. so bleiben.