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beSt - Recht zur Einschränkung der Löschbarkeit von beSt-Nachrichten

Offen
letzte Antwort am 16.10.2024 12:31:12 von JensMetschkoll
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JensMetschkoll
Beginner
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Hallo,

 

Ausgangssituation: Werden beSt-Nachrichten aus dem Dokumentenkorb gelöscht, so können diese nicht mehr abgerufen werden. Dabei gibt es lediglich eine Kontrollabfrage. Danach können die Nachrichten auch nicht mehr aus dem beSt abgerufen werden und können nicht wiederhergestellt werden.

 

Lösung: In der Rechteverwaltung ein neues Recht "beSt-Nachrichten aus dem Dokumentenkorb löschen" hinzufügen. Ist dieses Recht bei einem Mitarbeiter nicht gesetzt, so darf er beSt-Nachrichten nicht aus dem Dokumentenkorb löschen. Sie bleiben im Dokumentenkorb bis sie abgelegt wurden.

 

Begründung: Fehler passieren und da hilft auch eine einfache Abfrage nicht. Konsequenzen (kompletter Verlust einer Nachricht) sind nicht akzeptabel.

 

Viele Grüße

 

Jens Metschkoll

Status: Offen
6 Kommentare
metalposaunist
Unerreicht
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@JensMetschkoll schrieb:

Begründung: Fehler passieren und da hilft auch eine einfache Abfrage nicht.


Wo soll das enden, wenn wir damit anfangen? Und zum wirklichen Löschen muss man dann seinen IT Partner fragen, weil der Kanzleiinhaber das Löschrecht auch nicht hat? 

flange
Fortgeschrittener
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Mir ist da sofort die Diskussion um die Blockierung der DIVA-Bescheide im Dokumentenkorb in den Sinn gekommen: https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Ablage-und-Bearbeitung-digitaler-Bescheide/m-p/436986/highlight/true#M26079 

Bei beSt-Nachrichten wird dem Absender auch der Abruf reported - hier sieht DATEV das mit dem Löschen aber sehr lax.

 

Dabei ist es beim beSt sogar viel dramatischer, wenn aus Versehen was gelöscht wird. Es gibt keine Möglichkeit eines erneuten Abrufes.

 

Ich bin dafür und wollte nur mal auf diese Inkonsistenz hinweisen.

 

MfG, F.Lange

VerenaWied
Fortgeschrittener
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Super Idee, ist hier schon passiert. Kollegin hat erst mich angerufen, ich konnte aber natürlich nicht helfen. Sie musste dann bei der Behörde anrufen und die haben es noch Mal geschickt. Riesen Aufwand wegen einem kleinen falschen Klick.

metalposaunist
Unerreicht
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@VerenaWied schrieb:

Riesen Aufwand wegen einem kleinen falschen Klick.


Und wo ist die Ursache zu finden 😏? Ernsthaft, dann muss DATEV bald einen pro-Modus für z.B. @Roland_Ecke programmieren, der hier vom Grundsatz her ins gleiche Rohr spricht: DMS: Abfrage "Wollen Sie wirklich ein neues Dokume... 

 

Irre, wie groß der Unterschied ist. 

Roland_Ecke
Einsteiger
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Das mit dem pro-Modus unterstütze ich. Konsequent durchgezogen entspräche dies einer Zeitersparnis von mehren Stunden pro Woche.

 

Die Salami-Taktik wird ja auch woanders gern angewendet (Man kann auch EINMAL um das falsch parkende Auto herumfahren), wenn allerdings die Häufung ein Critical Mass übersteigt, ist der Zeitpunkt für eine qualitative Änderung gekommen.

JensMetschkoll
Beginner
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@metalposaunist 

Wo soll das enden, wenn wir damit anfangen? Und zum wirklichen Löschen muss man dann seinen IT Partner fragen, weil der Kanzleiinhaber das Löschrecht auch nicht hat?

Ich sehe das Problem, dass die Nachricht unwiederbringlich weg ist, wie @flange geschrieben hat. Es gibt im Dokumentenkorb nicht einmal einen Papierkorb oder ähnliches. Aber eine einfache Abfrage reicht hierzu nicht aus. Zum einen da Abfragen nicht viel bringen, weil Nutzer nach einer Zeit diese wegklicken ohne sie zu lesen. Zum anderen, weil sie im Alltag den Workflow behindern. Viel sinnvoller ist es Fehler zu verhindern (Rechtevergabe) oder reversibel zu machen (Löschen verschiebt nur in einen Papierkorb).

 

Aber ich fände es gut, wenn die DATEV hier in irgendeinerweise eine Lösung anbieten würde. Sei es durch ein extra Recht "beSt-Nachrichten aus Dokumentenkorb löschen" oder einen Papierkorb, aus dem wiederum nur Benutzer mit speziellen Rechten löschen können oder welche Lösungen es hier sonst noch gäbe.

 

Aus dem DMS kann ein normaler Benutzer auch nur in den Papierkorb löschen.

 

 

Wir nutzen das beSt nicht aktiv, sondern sind nur empfangsbereit, weshalb ich da selbst bisher kaum herumprobiert habe. Aber so wie ich das verstehe, kann man sich danach nicht einmal anzeigen lassen, von wem eine bereits abgerufene Nachricht gesendet wurde? Oder gibt es hier irgendwo z.B. die Möglichkeit Protokolle einzusehen? Dann könnte man wenigstens beim Absender um eine erneute Zusendung bitten.

 

 

Offen
letzte Antwort am 16.10.2024 12:31:12 von JensMetschkoll
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