Sehr geehrter Herr @FlorianChrist_fino ,
wir haben heute unseren Kanzleizugang freigeschaltet und konnten auch die ersten Mandanten aus DATEV über die Schnittstelle Basisdaten Online importieren.
Im Reiter Grundstücke gibt es einen Button "Bestandsnachweise", über den sich ein Popup öffnet, in welchem jedoch noch keine Funktionen enthalten sind.
Frage(n):
Meine Fragen zielen hier im wesentlichen (aber nicht ausschließlich) auf die Situation in Baden-Württemberg ab.
Über ein paar detaillierte Antworten freue ich - und bestimmt auch viele Kollegen - mich.
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
ergänzend meine Frage, welche ich im anderen Themenbereich hierzu gestellt hatte:
Gruß
Karl Hörterer
Lieber Herr Herrmann @Alexander_Herrmann ,
lieber Herr Hörterer @karlhörterer ,
danke für Ihre Fragen, wir gehen jetzt dazu über solche zentral in unserem Hilfecenter zu beantworten und dort auch aktuell zu halten, so dass Sie immer den neusten Stand haben.
Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hier nur kurz antworten.
Wir bieten mehrere Serviceleistungen an.
Wir helfen beim Bestellen von formalen Grundbuch-Auszügen, die durch die Verwaltung berechnet und versendet werden. Diese Serviceleistung wird Anfang kommender Woche zur Verfügung stehen.
Auf den Preis haben wir keinen Einfluss. Auch der Aufwand ist durch händische Tätigkeiten (Post, Grundbuchauszug abtippen) recht hoch, sodass wir dies aus wirtschaftlicher Sicht nicht empfehlen können.
Wir möchten Sie daher bereits jetzt darauf hinweisen, dass es zu einem späteren Zeitpunkt kostengünstigere (niedriger Eurobetrag) Funktionen in GrundsteuerDigital geben wird, um die gewünschten Informationen zu den Liegenschaften zu erhalten. Das betrifft u.a. die Flurdaten ohne formalen Auszug zu einem deutlich reduzierten Preis gegenüber dem Grundbuchauszug. Eine Vollmacht ist hierbei nicht erforderlich.
Mit einzelnen Ländern prüfen wir darüber hinaus erweiterte Datenlieferungen. In den Hilfetexten finden Sie das Veröffentlichungsdatum und weitere Details wie Vollmachten, den wir laufend fortschreiben.
Eine vollständige Preisübersicht stellen wir noch diese Woche im HilfeCenter zur Verfügung.
Auch hier haben wir zwei Quellen, zum einen BORIS-DE, welche aktuell schon auf unserer Plattform als Abrufunktion zur Verfügung steht. Zum anderen ist der Bodenrichtwert ein Teil des o.g. Flur-Datensatzes.
DATEV DMS und BDO
Dokumente können ab Juli 2022 über DMS ausgetauscht werden. Ein Austausch ist nur in eine Richtung möglich. GrundsteuerDigital zu DMS.
Mandantenstammdaten, die über die Schnittstelle Basisdaten Online importiert wurden, können durch den Benutzer in GrundsteuerDigital funktional aktualisiert werden. Bei einer Änderung im DATEV Arbeitsplatz erfolgt jedoch keine automatisierte Aktualisierung in GrundsteuerDigital.
Darf ich fragen, wann Sie das Produkt bestellt haben?
Ich nehme an, dass die folgende Website gemeint ist:
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de
Witzigerweise steht auf dieser Website der folgende Hinweis (in fetter, roter Schrift):
HINWEIS: Die in BORIS-D abrufbaren Bodenrichtwertinformationen sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!
Hierzu befinden sich Portale der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer im Aufbau, deren Adressen an dieser Stelle noch sukzessive veröffentlicht werden.
Gibt es für diese und ggf. weitere Services ein Preisblatt?
Ich rekapituliere kurz:
2018
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig. Es weist den Gesetzgeber an, eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
2022
Bestandsnachweise, Grundbuchauszüge, Bodenrichtwerte, GrundsteuerDigital, Flurdaten ohne formalen Auszug zu einem deutlich reduzierten Preis, Erklärungspflicht für jeden Grundbesitzer.
Ich wundere mich nicht über Montagsdemonstranten. Ich wundere mich, warum es so wenige sind.