Hallo liebe Community-Mitglieder,
es sind noch gut 100 Tage, bis Sie für Ihre Mandanten Feststellungserklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform erstellen können.
Letzte Woche haben Herr Dr. Mayr und Frau Bangerth im Rahmen eines Chefbriefs zum Thema Grundsteuer und zur Softwarelösung GrundsteuerDigital des Gemeinschaftsunternehmens fino taxtech GmbH berichtet.
Auf www.datev.de/grundsteuerdigital finden Sie die wichtigsten Nutzenargumente der Lösung.
Ein paar ergänzende Informationen:
Auch wenn Sie sich gerade bestimmt nicht über mangelnde Auslastung beklagen können, rücken die Termine für die Grundsteuerdeklaration nun schnell näher und die Fristen dafür sind nach gegenwärtigem Stand eng gesetzt. Nutzen Sie deshalb die verbleibenden 100 Tage für die Vorbereitung auf das nächste wichtige Thema, die Grundsteuerreform.
Ich freue mich auf das morgige Info online zum Thema Grundsteuer
Bernd Meyer
(DATEV, Leitung Strategische Partnerschaften und Projektleiter Grundsteuer)
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
Liebe Community-Mitglieder,
viele Kolleginnen und Kollegen erarbeiten aktuell die Lösung GrundsteuerDigital, um Sie und den Berufsstand bestmöglich bei den Herausforderungen der Vorschriften zur Grundsteuerreform zu unterstützen.
Wo stehen wir gerade:
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Etablierung von weiteren Schnittstellen, um Ihnen einen einfachen Abruf von z.B. Liegenschaftsinformationen zu ermöglichen. Einen Überblick finden Sie hierzu an dieser Stelle.
Dazu gehört u.a. auch der direkte Austausch mit den einzelnen Bundesländern, um Sie weiterhin mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden zu halten.
Liebe Community-Mitglieder, erlauben Sie mir bitte noch ein persönliches Wort:
Ich bin seit 1996 mit dem Berufsstand verbunden. Persönlich habe ich kaum ein Thema gesehen, welches in einem so eng gefassten Zeitrahmen nach einer unterstützenden Softwarelösung verlangt.
Wir als fino taxtech GmbH und als Partner der DATEV eG, werden alles tun, um Ihnen eine bestmögliche Lösung zu bieten.
Jede Woche entstehen momentan noch neue Fragen, die wir gemeinsam beantworten müssen/werden.
Daher wird sich das Produkt GrundsteuerDigital auch in den kommenden Wochen und über den 04.04. hinaus weiterentwickeln und auch weiterentwickeln müssen.
Die Basis für eine sich schnell weiterentwickelnde Software haben wir mit der Technologie gelegt. Die Kommunikation unserer Release Zyklen werden wir zukünftig stärker mit einem fachlichen, als technischem Kontext belegen.
Ein Überblick über alle angedachten Informationsschreiben- und Seiten der Bundesländer zeigt, welches Bundesland wie informiert und welche weiterführenden Informationen bereitgestellt werden sollen.
Um abschließend in einem Bild sprechen zu können:
Das Haus GrundsteuerDigital steht und die Zimmer sind noch nicht vollständig eingerichtet. Es kann sein, dass wir weitere Türen bzw. Fenster einsetzen, sobald neue Rahmenbedingungen vorliegen
(z.B. Ergebnisse Gutachter-Ausschüsse zu Bodenrichtwerte, Anpassungen an der Elster-Schnittstelle oder auch neue Möglichkeiten bei der Datenbeschaffung).
Daher nutzen Sie die Chance und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Ausgestaltung der Software, indem Sie uns direkt in der Software, Feedback zukommen lassen.
Über unser Hilfe Center und die Produkt-News halten wir Sie auf dem Laufenden.
Sie finden uns auch auf der Steuerberater Expo in Köln am 18.03.2022 (Stand 10).
Viele Grüße
Christian Vos
Vielen Dank für die Informationen. Das Projekt Grundsteuerreform lässt sich nur gemeinsam schaffen.
Gefühlt täglich kommen neue Informationen hinzu. Das alles in Software umzusetzen ist bestimmt nicht einfach. Wenn Softwareanbieter, Finanzverwaltung und Nutzer zusammenarbeiten bekommen wir das aber sicher hin.
Hallo Herr Vos,
Buchen Sie noch heute, und Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden einen Zugriff auf die Anwendung.
wir haben bereits im Dezember das Produkt gebucht und bisher keinen Zugriff bekommen. Wann können wir damit rechnen?
VG
Hallo Herr Strauss,
bitte sende Sie mir per PN kurz Ihre E-Mail-Adresse unter der Sie die Buchung vorgenommen haben. Ich prüfe dann den damaligen Versand der Einladungsmail.
Leider gab es eine Hand von Fällen, wo die Zustellung der Mail anscheinend nicht funktioniert hat.
Gruß Christian Vos
Ich finde es immer noch ziemlich traurig, dass kein Anbieter eine kostenfreie Demoversion anbietet. Immer soll direkt für mindestens 12 Monate die Katze im Sack gekauft werden...
... ja, ein kleines YouTube-Filmchen oder eine kleine 'Diashow' mit ein paar Screenshots würde ja schon reichen.
... vielleicht haben die Entwickler ja selbst noch nicht Konkretes 'in der Hand' und man müsste Entwürfe präsentieren oder man will erstmal den Auftrag 'an Land ziehen', so wie es auch viele Handwerker tun, in der Hoffnung, den Auftrag wie geplant ausführen zu können.
... außerdem will man sicher auch verhindern, dass sich Konkurrenten die Ideen 'abkupfern' oder dass der Mandant evtl. sogar selbst schon 'Fakten' schafft 😉
Hallo oaausb69,
ein Testzugang war in unserer StartPhase aus verschiedenen Gründen leider nicht möglich, daher sind wir sehr dankbar dass sich viele Kunden auch ohne diesen Testzugang bereits für die Lösung entschieden haben.
(Selbstverständlich konnten auch im bisherigen Buchungsverfahren die Kunden von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Dies ist allerdings nicht erfolgt 😉 )
Ab dem 04.04. werden wir auch einen Testzugang (14 Tage) mit der direkten Nutzungsmöglichkeit verbinden.
Nach Ablauf der 14 Tage haben Sie allerdings nur noch Zugriff auf die Anwendung, wenn Sie eine entsprechende Buchung vorgenommen haben.
Gruß Christian Vos
Bei Grundsteuer Digital gibt es unter diesem Link Webinare - GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de) regelmäßig Webinare, wo dem Kunden die Software gezeigt wird.
Hallo zusammen,
unter www.datev.de/grundsteuer | Aktuelle Unterstützungsangebote (Direktlink) finden Sie auch ein ausführliches Video zur Produktpräsentation GrundsteuerDigital (ca. 30 Minuten).
Das monatliche Info online steht dort als Videoaufzeichnung zur Verfügung. Das aktuellste Video ist vom 22. Februar. Das morgige Info online wird ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt.
Viele Grüße
Bernd Meyer
Das hört sich doch gut an... Danke.
Hier wäre es schön, wenn eines der webinare mal als Aufzeichnung abrufbar wäre.
Für einen ersten Einblick reicht vielleicht das DATEV Info online – Grundsteuerwerte mit GrundsteuerDigital von fino deklarieren am 22.02.2022 - YouTube schon mal aus.
Auch von SmartGrundsteuer kann man sich einen Eindruck verschaffen, wenn noch nicht geschehen:
Unsere kostenlosen SmartGrundsteuer Kennenlern-Webinare
jeden Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr
jeden Freitag 13:00 - 14:00 Uhr
... danke für den Link.
Man erhält tatsächlich einen guten Einblick in den derzeitigen Entwicklungsstand der Anwendung, zu den geplanten Funktionen ...
... und zu den technischen Problemen, die bei der Arbeit mit der (noch in der Entwicklung befindlichen) Lösung auftreten können.
Wer zu spät kommt, der kann die derzeitigen 'Haken und Ösen' vielleicht (bzw. hoffentlich) demnächst nicht mehr live miterleben 😉
Auch hier gilt:
Eine Aufzeichnung, die ich mir zu einer Uhrzeit meiner Wahl ansehen kann, wäre schön...
In 50 Minuten startet das aktuelle Info online Grundsteuer inkl. Live-Präsentation GrundsteuerDigital. Die komplette Veranstaltung wird aufgezeichnet und nächste Woche über datev.de/grundsteuer zur Verfügung gestellt. D. h. sie können sich dann auch die Präsentation der Grundsteuerlösung zu jeder Uhrzeit ansehen, sowie die vielen weiteren Informationen zum Thema.
Meine Güte! Dann beschweren Sie sich bei Smartgrundsteuer. Hier ist jedenfalls nicht der richtige Ort, wie Sie dem Threadtitel entnehmen können.
@vogtsburger
Von daher ist es, wie bei so vielen Dingen im Leben, auch mal gut nicht unter den Ersten zu sein.
Aber als einer der Pilotester von Grundsteuer Digital versuche ich aber dabei zu helfen soviel "Haken und Ösen" aus der Software zu bekommen, wie nur möglich. Das Alles mit der guten Hoffnung, das am Ende eine optimale Lösung für die erste Hauptfeststellung nach fast 60 Jahren zu Verfügung steht, und wir nicht bis zur nächsten Hauptfeststellung brauchen, bis alle Feststellungerklärungen beim Finanzamt sind.
.. wobei Sie als glücklicher Nutzer des "Flächenmodells" ja ziemlich 'privilegiert sind, oder ?
Aber als Praktiker können Sie viel an steuerlichem Fachwissen einbringen, um das 'Wording' in dieser Anwendung für die betroffenen Kanzleien verständlicher zu machen 😁
Moin Moin Herr Vosfino
Erstmal, dass die Entwicklung Zeit braucht, keine Frage. Und ich finde es gut, dass Sie auf der Webseite über die Fortschritte kommunizieren. So wünsche ich mir das!
Aber, was mich auch irritiert, ist die ihre Datenschutzerklärung. So wie sie sich liest, gilt diese auch für die Anwender, die sich einloggen, also beispielsweise Google Analytics.
Der Punkt ist, das Opt-Out ist nicht gültig, sie als Verantwortlicher brauchen die informierte(!) Einwilligung! Das können Sie nicht delegieren. Mir fehlt auch der deutsche Vertrag mit Facebook bezgl. der gemeinsamen Verantwortlichkeit.
OK, für vielleicht einen zukünftigen Kunden interessiert mich eigentlich: gelten all das Tracking, Datenübermittlungen/Teilen wohin auch immer auch für die Anwender? Sprich werden da auch "Optimierungshilfsmittel" eingesetzt oder nicht. Für mich wichtig, ein definitiv nicht!
Mit Ihrer Datenschutzerklärung habe ich jedenfalls ein echtes Problem! Rein nach der Webseite muss ggf. ich meiner Geschäftsführung abraten. Ich wäre über eine Aufklärung dankbar.
QJ
Nachtrag:
(Quelle: https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/grundsteuerreform-1-1)
Als Service plant die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz, den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zuzusenden.
(inkl. einem "Stammdatenblatt")
Das Datenstammblatt enthält Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022, wie z. B.:
- Aktenzeichen,
- Flurstückskennzeichen,
- Lagebezeichnung,
- amtliche Fläche,
- Bodenrichtwert.
Folgende Daten müssen unter anderem von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst ermittelt werden:
- Wohn-/Nutzfläche (z.B. in Bauunterlagen zu finden),
- Anzahl der Wohnungen,
- Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze,
- Baujahr.
(gilt allerdings nicht für landwirtschaftliche Betriebe, da es dort komplizierter wird)
... ein solches Stammdatenblatt ist schon mal eine gute Hilfe
Aufwändig ist aber sicher in vielen Fällen die Ermittlung der Wohn-/Nutzfläche
Ich habe es allerdings mit Immobilien aus drei Bundesländern zu tun, mit drei verschiedenen Modellen, leider ohne das Flächenmodell, damit es einem nicht allzu langweilig werden kann 😉
Hallo Quantenjoe,
vielen DANK für Ihre Rückfrage zum Thema Datenschutz.
Auf der Website nutzen wir unterschiedliche gängige Marketinginstrumente, wie jeder andere Anbieter auch.
Eine Verwendung von Mandantendaten ist hier überhaupt nicht möglich.
Mir ist wichtig, dass zwischen der Datenschutzerklärung der Website und der Anwendung differenziert wird. Diese Trennung kann ich Ihrem Post nicht entnehmen.
Für die Anwendung bestehen gesonderte Datenschutzhinweise unter https://grundsteuer-digital.de/datenschutz-grundsteuerdigital-anwendung/ "
Hier gibt es keinerlei Marketinginstrumente, keine Messungen wie z.B. Klickraten. In der Anwendung werden keinerlei Tracking-Instrumente oder "Optimierungshilfen" genutzt, wie Sie auch unseren Datenschutzhinweisen entnehmen können.
Wir gehen mit dem Thema hochsensibel um und sie können nachfolgenden Links alle weiteren Informationen jederzeit entnehmen.
Sicherheit - GrundsteuerDigital
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Steuerberater)
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit
Leistungsbeschreibung fino taxtech GrundsteuerDigital
Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DS-GVO
Gruß Christian Vos
Moin in die Runde,
im norddeutschen Beihefter zur Ausgabe 4/2022 des Steuerzahlers (Bund der Steuerzahler) werden Antworten der Parteien auf Fragen zur anstehenden Landtagswahl wiedergegeben. Zur Grundsteuer lautet die Antwort der CDU:
" Wir halten das Bundesmodell der Grundsteuer für aufwändiger und verfassungsrechtlich fragwürdig. Deshalb wollen wir von der Länderöffnungklausel Gebrauch machen un ein einfacheres sowie gerechteres Modell einführen. dabei werden wir unkompliziertere Modelle aus Hamburg, Hessen oder Bayern einbeziehen..."
Da bin ich ja mal gespannt, wie das zeitlich funktionieren soll, Wahl im Mai, Regierungsbildung und der Juli ist schon mal da...
LG
WF
Wohl dann für die nächste Hauptfeststellung in 2029 😀
@grandfunck schrieb:Moin in die Runde,
im norddeutschen Beihefter zur Ausgabe 4/2022 des Steuerzahlers (Bund der Steuerzahler) werden Antworten der Parteien auf Fragen zur anstehenden Landtagswahl wiedergegeben. Zur Grundsteuer lautet die Antwort der CDU:
" Wir halten das Bundesmodell der Grundsteuer für aufwändiger und verfassungsrechtlich fragwürdig. Deshalb wollen wir von der Länderöffnungklausel Gebrauch machen un ein einfacheres sowie gerechteres Modell einführen. dabei werden wir unkompliziertere Modelle aus Hamburg, Hessen oder Bayern einbeziehen..."
Da bin ich ja mal gespannt, wie das zeitlich funktionieren soll, Wahl im Mai, Regierungsbildung und der Juli ist schon mal da...
LG
WF
Lustig: es gibt tatsächlich WP/StB, Mitglied im DATEV Beirat, aber im Bundestag. Natürlich ist man dann auch noch in der (niedersächsischen) Landespolitik tätig und plädiert in diesem Bundesland für die von Ihnen zitierte Variante, @grandfunck . Wahlen in Niedersachen sind aber erst im Herbst...
Moin Andreas,
Niedersachsen ist ja (für mich als Holsteiner) tiefer Süden ;-).
Duck und wech....
LG
WF
PS.: Immerhin hat die CDU in SH letzte Woche positive Umfrageergebnisse lt. NDR gehabt, aber zur absoluten Mehrheit fehlt noch einiges und unser MP spricht auch davon, die bisherige Jamaikakoalition gern fortsetzen zu wollen.
Hallo Herr Vos, wir haben nun bereits Daten importiert und versuchen, erste Mandanten per Mail oder per Post zu kontaktieren. Dabei erscheint aber immer noch nur die Meldung, daß die Funktion erst ab April zur Verfügung steht.
Egal, welche Option wir auswählen, das Resultat bleibt gleich:
Machen wir etwas falsch oder ist ein anderer April gemeint? 😅
@Dirk_Jendritzki Das Thema GrundsteuerDigital nimmt mittlerweile soviel Raum in der Community ein, daß es über die Suchfunktion kaum zu strukturieren ist. Da es sich hierbei um ein DATEV-eigenes Produkt handelt, wäre es doch opportun, hierfür einen eigenen Bereich einzurichten - zumal uns das Thema ja noch einige Zeit begleiten wird. Das wäre deutlich übersichtlicher.
Ab wann können den die Liegenschaftsinformationen abgerufen werden? Oder geht das schon?
Wir wollten das gerade zusammen einmal bei einem Grundstück/Haus meiner Chefs testen, aber außer diesem Hinweis wenn man auf Datenbeschaffung klickt:
Liegenschaftsinformationen abrufenRelevante Liegenschaftsinformationen zum Grundstück können Sie im Folgenden digital abrufen und automatisch in GrundsteuerDigital übernehmen. Dazu gehören die folgenden Datenfelder:
Diese Funktion steht Ihnen in der Anlage und Bearbeitung von Grundstücken zur Verfügung.Hierzu werden Sie anhand der Grundstücksadresse zur Auswahl der zugehörigen Flurstücke eingeladen. Diese können Sie im Anschluss direkt in GrundsteuerDigital übertragen. Sollten Informationen wie der Bodenrichtwert noch nicht verfügbar sein, können Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen. Die Informationen werden mit 2,50€ ausgewähltem Flurstück berechnet und Ihnen unter dem Menüpunkt „Abrechnung“ gesondert ausgewiesen
Können wir keinen entsprechenden Knopf/Link finden. Und wenn man in der Hilfe bzw. FAQ sucht, findet man auch nichts genaues. Die FAQ sind ehrlicherweise für den Allerwertesten. Warum nicht einfach mal ein "Bedienungsanleitungs-PDF" veröffentlichen? Und wenn ich mir die Leistungsbeschreibung des Webinars ansehe, glaub ich auch nicht, das dieses dort nur einmal Erläutert wird?
Folgende Module/Funktionen werden vorgestellt:
- Mandantenverwaltung
- Verknüpfung DMS
- Import von Grundstücken/wirtschaftlicher Einheiten
- Mandantenportal
- Erstellung von Feststellungserklärungen
- Deklaration und Prüfung
Und noch ein Hinweis, ich habe 3 Browser (FF, Edge, Chrome) probiert, der Hinweis zur Aufzeichnungsdauer überlappt sich mit der Zeitangabe! Sieht 💩 aus und kann nur erahnen das es wohl 22 Minuten gehen soll.
Hallo @glasi ,
der Abruf von Liegenschaftsinformationen wird aktuell final getestet und anschließend freigegeben.
Die konkreten Funktionalitäten können Sie unserer Roadmap entnehmen.
Bei den Liegenschaftsinformationen ist wichtig zu beachten, dass hier im Laufe des Mai immer mehr Informationen von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden. z.B. gibt es noch nicht für alle Bereiche freigegebene Bodenrichtwerte.
Die Freigabe des BayernAtlas von Seiten der Finanzverwaltung ist für das Bundesland Bayern z.B. frühestens Mitte Juni zu erwarten.
Gruß Christian Vos