Hallo zusammen,
wir vier Nachbarn wohnen in unseren jeweiligen Reihenhäuser.
Wir vier haben gemeinsam ein Garagenhof.
Wisst ihr wie wir den Garagenhof jeweils in der Grundsteuererklärung anzugeben haben?
Das kommt ganz auf die tatsächlichen, rechtlichen Eigentumsverhältnisse auf den Stichtag an.
Wir "haben" gemeinsam einen Garagenhof reicht zur Beurteilung dieser Verhältnisse nicht aus, es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, einen Garagenhof zu "haben". Vielleicht Bruchteilseigentum, vielleicht Gesamthandsgemeinschaft, WEG, möglicherweise durch Teilung des Grundstücks Alleineigentum, vielleicht Erbpacht, vielleicht nur Nutzungsrechte ohne jegliches Eigentum......
Am besten einen Steuerberater beauftragen, der kann die Rechtsverhältnisse anhand der Unterlagen und Eintragungen im Grundbuch klären und die korrekte Steuererklärung erstellen.
Am besten einen Steuerberater beauftragen, der kann die Rechtsverhältnisse anhand der Unterlagen und Eintragungen im Grundbuch klären und die korrekte Steuererklärung erstellen.
Oder selber einfach mal in den Kaufverträgen nachsehen.... Teilungserklärung...
Ja, man kann die relevanten Rechtsverhältnisse auch selber "erforschen" und dann die Folgen für die Steuererklärung daraus ziehen. Sofern das Ganze für sich selbst erfolgt ist alles was daraus resultiert das eigenen Problem, bei mehreren Personen ist dies dafür aber um so höher.
Was ist wenn wir alle vier Nachbarn den Hof nach 01.01.2022 gekauft haben, muss es in der Grundsteuererklärung überhaupt berücksichtigt werden?
Wir haben es vor ca. 3 Wochen gekauft.
Die Frage beantwortet sich von alleine !
Für mich leider nicht, deshalb bitte ich hier um Hilfe. Über eine kurze Antwort freue ich mich sehr. Vielen Dank.
Feststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022. Es gelten daher die Eigentumsverhältnisse an diesem Stichtag. Alles was danach an Eigentumsübergang erfolgt, ist in diesem Jahr zur Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 nicht relevant.
Es sei jedoch der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Garageneigentümer ggf. im nächsten Jahr bis zum 31.01.2023 eine Erklärung zur Zurechnungsfortschreibung abgeben müssen.
... außerdem muss es ja bisher auch schon Grundsteuerbescheide und Einheitswert-Aktenzeichen für diese(s) Grundstück(e) gegeben haben
... und Grundbucheintragungen 😉
Kannst du mir bitte kurz sagen was ein Zurechnungsfortschreibung ist.
Vielen Dank.
Die Stadt Duisburg hat es uns vor kurzem es verkauft. Gibt es dann auch vorher schon ein Einhheitswert-Aktenzeichen? Oder erst nach dem Verkauf bzw. Kauf.?
Nach § 228 Abs. 2 Satz 2 BewG (Bewertungsgesetz) sind Veränderungen des Eigentums den Finanzbehörden "anzuzeigen". Die Frist für die Abgabe dieser Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des 31.12.2022 (wenn im Kalenderjahr 2022 gekauft wurde).
Das Eigentum ist jetzt jemand anderem zuzurechnen als vor dem Verkauf. Daher nennt man das die entsürchende Erklärung im Steuerrecht Erklärung zur Zurechnungsfortschreibung.
Wie die "Anzeige" laut Bewertungsgesetz dann tatsächlich als Formular heißen wird, bleibt abzuwarten.
Also am besten die neu Zugekauften Grundstücke, sei es Vorgarten oder Gemeinschaftsgarageneinfahrt, am besten mit in die Grundsteuererklärung mit angeben auch wenn es nach dem 01.01.2022 gekauft worden ist. Seid Ihr auch der Meinung?
Dann braucht man auch nicht die Zurechnungsfortschreibung machen. Habe ich das richtig verstanden?
Nein, falsch verstanden.
Auf den 01.01.22 hat die Stadt Duisburg den schwarzen Peter 🙂
Sollen (bzw. müssen) die mal machen.
Da das der Stadt Duisburg vor dem 01.01.2022 gehört hat, müssen die das quasi in deren Grundsteuererklärung abgeben. Stimmts?
Müssen wir den Zukauft auch in der Zukunft nicht angeben?
In Ihrem Fall empfehle ich ( wie auch schon andere hier) unbedingt mit einen Experten in Grundsteuerfragen Kontakt aufzunehmen. Die DATEV empfiehlt bei der Suche von Experten: https://www.smartexperts.de .
Die Kollegen bzw. Kolleginnen in Ihrer Nähe sind versiert und freuen sich - Sie persönlich in diesen Fragen kostenpflichtig zu unterstützen.
Wenn mir das einer noch beantworten würde, dann weiß ich schon mal Bescheid. Vielen Dank.
Ihre letzte Frage lautete: "Müssen wir den Zukauft auch in der Zukunft nicht angeben?"
Doch Sie müssen!! Und zwar schon zum 1.1.2023. Die Erklärung dafür ist bis zum 31.1.2023 einzureichen.
Muss man jetzt jedes Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben?
Wenn einer kurz und knapp Antworten möchte gerne. Danke
... sorry, aber die Infos von Ihrer Seite und Ihre Vorkenntnisse zum Thema "Grundsteuer" sind einfach nicht ausreichend
... eine korrekte Feststellungserklärung wäre auf dieser Basis eine 'Glücksache'
Hier sollte sich mal tatsächlich jemand konkret Ihre Unterlagen anschauen
Vielleicht findet man jemanden, der eine akzeptable Pauschale berechnet, die sich gut durch 4 teilen lässt 😉