Also am besten die neu Zugekauften Grundstücke, sei es Vorgarten oder Gemeinschaftsgarageneinfahrt, am besten mit in die Grundsteuererklärung mit angeben auch wenn es nach dem 01.01.2022 gekauft worden ist. Seid Ihr auch der Meinung? Dann braucht man auch nicht die Zurechnungsfortschreibung machen. Habe ich das richtig verstanden?
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