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Steuerberater zunehmend unzuverlässig / Corona Schlussabrechnung

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letzte Antwort am 02.05.2023 09:04:02 von andrereissig
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seveneleven
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Nachricht 1 von 16
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Hallo Community,

 

hoffentlich ist meine Anliegen in diesem Forum angebracht. Ich bin Selbständig mit 7 Mitarbeiterinnen und habe seit 4 Jahren einen Steuerberater für FIBU, Löhne, JA etc.

 

Letztes Jahr haben wir Überbrückungshilfe für die Corona bedingte Schließung erhalten und der Steuerberater muss die Schlußabrechnung bis zum 31.12.2022 übermitteln. Ansonsten muss die gesamte Überbrückungshilfe zurück gezahlt werden.

 

Unser Steuerberater ist zunehmend unzuverlässig, daher möchten wir dieses Thema nicht lange aufschieben. Ausserdem könnte ein weiterer Corona-Lockdown im Herbst das Aus für uns bedeuten. 

 

Unser Steuerberater ist seit Monaten persönlich nicht mehr erreichbar. Per Email verweist er an seine Mitarbeiter. Diese erklären uns dann, dass sie in Sachen Schlußabrechnung keine Ahnung haben und alles mit dem Steuerberater geklärt werden muss?! Es gab dieses Jahr eigentlich noch keine Lohnabrechnung oder Vorsteuererklärung  ohne Fehler. 

 

Von anderen Mandanten hören wir bereits erschreckende Geschichten, wie Fristversäumnisse, grundlegend falsche Steuererklärungen etc., 

 

Wir machen uns hier große Sorgen und wissen nicht wir wir hier vorgehen können. 

  • Ist der Steuerberater zur Abschlussrechnung der Überbrückungshilfe verpflichtet? Er hat dieses ja auch beantragt und hat alle Daten.
  • Haftbar?
  • Kann die Kammer hier eventuell vermitteln?
  • Kann ein anderer Steuerberater die Abrechnung vornehmen?

 

Die Sache raubt uns den Schlaf und wir möchten diese Baustelle dringend schließen. 

 

Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten und viele Grüße. 

Nutzer_8888
Erfahrener
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Nachricht 2 von 16
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Hallo sevenleven,

 

Sie sprechen hier ein sehr sensibles Thema in einem "steuerberaternahen" Forum an.

 

Erstmal zur Verteidigung der Beratenden:

Die Arbeitslast durch diverse zumeist coronabedingte unausgereifte gesetzliche "Schnellschüsse" (Umsatzsteuer, Lohn, Kurzarbeitergeld, Homeoffice, Corona-Förderungen, Grundsteuerreform ...) zusammen mit der parallel laufenden auch nicht so wirklich ausgereiften Digitalisierung (jede Behörde braucht ihr eigenes Spezialpaket - ob elektronisch oder in Papier) ist seit gut 2 Jahren extrem.

Dazu kommt gerade bei den Förderanträgen die gefühlt tägliche z.T. auch rückwirkende Änderungsflut an Regeln und Verfahren. Und speziell die Abläufe für die "Schlussabrechnungen" sind in der mir bekannten Art einfach nur frech, was daran liegt, dass quasi alle Versäumnisse der Behörden nun geballt und auch noch im Paket letztlich zu Lasten der Berater kompensiert werden sollen. Viele organisatorische Daten müssen nun nochmals zusammengetragen werden und teilweise sind Buchungsdaten notwendig, die eigentlich die fertige Bilanz erfordern, welche aber eine spätere Deadline hat, als die Schlussrechnungen....

Der Bitte um Fristverlängerungen für die diversen gesetzlichen Fristen wurden bisher nur sehr zäh und immer im letzten Moment (also quasi nachdem man schon mit Säumnisstrafen rechnete) bewilligt. 

Ich weiß, dass sich da der pure Frust entwickelt (bei uns wurde eingangs eine Pauschale für alles inkl. Endabrechnung vereinbart, um die Beantragungskosten im Antrag berücksichtigen zu können - nun wird man dafür maximal bestraft und empfindet die früheren Äußerungen des damaligen Finanzministers, dass die Berater abzocken würden nur noch als Hohn).

 

Aus diesen Gründen werden aktuell wohl viele - auch engagierte Berater - Probleme mit den Terminen haben.

Auch Begriffe wie "Haftung" hört man da gar nicht gern.

 

Ihre Sorgen sind dennoch nachvollziehbar und berechtigt. Grundsätzlich dürfen Sie immer den Berater wechseln, was aber den Kern ihrer Sorgen - erst recht, wenn dies überhastet geschieht - eher vergrößern könnte.

Sie sollten also vehement mit Ihrem Berater in Kontakt treten und ihre Sorgen anbringen. Wenn man sich zu geeigneten Abarbeitungsterminen nicht einigen kann, dann sollten Sie wissen, dass die Kammern eine Art Aufsichtsfunktion haben. An diese kann man sich also wenden. Ggf. hat Ihr Steuerberater eine Liste, warum er aktuell ggf. nicht wie gewohnt performen kann (sie obige Gründe). Diese könnten der Kammer und auch den diversen behördlichen Stellen auch übermittelt werden (die leben nämlich teilweise in ihren eigenen Welten...) ....

 

Viele Grüße

jjunker
Experte
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Nachricht 3 von 16
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@Nutzer_8888 bei uns wurde eingangs eine Pauschale für alles inkl. Endabrechnung vereinbart, um die Beantragungskosten im Antrag berücksichtigen zu können - nun wird man dafür maximal bestraft und empfindet die früheren Äußerungen des damaligen Finanzministers, dass die Berater abzocken würden nur noch als Hohn

 

Sorry aber das ist unternehmerisches Risiko. Pauschalen sind entweder für den Berater gut oder den Mandanten. Hier ist die Wahl nach hinten los gegangen. Wie gut, dass wir Stunden abrechnen. 😇

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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bodensee
Experte
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Nachricht 4 von 16
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Nun gut sie rechnen Stunden ab, dann mussten Sie aber die Stunden für die Schlussabrechnung auch schätzen, und damit ist man dann auch nicht besser wie mit der Pauschalen. 

 

wenn nicht haben Sie ihren Mandanten einen Bärendienst erwiesen, falls diese Kosten für die Schlussabrechnung nicht in den Anträge Ühilfe I-IV enthalten waren, denn diese dürfen nicht erst im Rahmen der Schlussabrechnung geltend gemacht werden. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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arminwoif
Beginner
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Nachricht 5 von 16
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Ihr Bericht deutet auf persönliche Schwierigkeiten des konkreten Steuerberaters hin und daß die Mitarbeiter versuchen irgend etwas zu überbrücken.

 

Es stellt sich nicht die Farage, was Ihr Steuerberater "muß", sondern eher, wozu er überhaupt in der Lage ist.

Da sie wohl mit anderen Mandanten Im Kontakt sind (Datenschutz?), sollten sie unbedingt herausbekommen, was da los ist. Wenn Sie nicht erfahren, was in der Kanzlei passiert ist, sollten Sie sich nach einer anderen Kanzlei umsehen.

Bleiben sie freundlich und kooperativ zu den Mitarbeitern, aber verlangen Sie Aufklärung, damit sie richtig entscheiden können.

Allgemein gibt es massiven Personalmangel in der Branche, so daß wenige Kanzleien Kapazitäten für neue Mandate haben. 

 

Sie sehen ja Ihren Fall: "FIBU, Löhne, JA" ... und jetzt absolut erforderliche Zusatzleistungen, die vom Steuerberater den doppelten Zeitaufwand, wie ursprünglich für den JA & die StE geplant, erfordern. Irgendwo ist Schluß und jetzt kommt noch die Grundsteuer für alle Immobilien. Familie, Burnout oder Schlimmeres? Unbedingt abklären.

Ein Indiz, daß es in der Kanzlei echt brennt ist, wenn Sie keine zeitnahen Honorarnoten bekommen.

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vogtsburger
Allwissender
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@seveneleven schrieb:
[...] Unser Steuerberater ist zunehmend unzuverlässig [...]


... solche subjektiven Behauptungen müsste man schon mit harten 'Fakten' untermauern, um darüber diskutieren zu können, wobei man natürlich am besten beide Parteien hören sollte/müsste

 

... dass in den Steuerkanzleien momentan kein Mangel an Arbeit herrscht, sollte sich herumgesprochen haben

 

... und dass man wegen diesen Mehrbelastungen evtl. an manchen Stellen Zeit einsparen muss, ist nur eine logische Folgerung daraus .

Ein Smalltalk über Gott und die Welt, über die neuesten Fußballergebnisse oder über gemeinsame Bekannte bei einem unangekündigten Besuch in der Kanzlei steht dann leider schnell auf der Streichliste.

 

Aber wenn tatsächlich die Qualität der Arbeit leidet, wenn Fehler passiert, Vermögensschäden entstanden, Zwangsgelder angefallen sind, Termine versäumt wurden etc. , dann wären es deutliche Indizien für die ursprüngliche Behauptung. 

 

Aber vielleicht tut man dem betreffenden StB Unrecht, wenn man ihm vorschnell Unzuverlässigkeit bescheinigt, bloß weil er momentan 'unter Strom steht'

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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consulente_fiscale
Fortgeschrittener
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@seveneleven Ich wollte für einen Mandanten, der sich zum Jahreswechsel entschlossen hatte, sein Unternehmen zu verkaufen, die "Coronahilfen-Kiste" schnellstmöglich zu machen. Habe ich gleich nach der letzten Umsatzsteuervoranmeldung darum gekümmert. Nach Telefonaten mit der Hotline musste ich den Mandanten auf Mai vertrösten. Nachdem das Portal für die Endabrechnung endlich frei geschaltet war, habe ich versucht die Daten meines Mandanten zu erfassen. Es war nur leider nicht möglich. Das System hat den Fall, dass ein Mandant sein Unternehmen aufgibt und jetzt keine Mitarbeiter mehr beschäftigt leider nicht vorgesehen. Ich habe dann mehrfach mit der Hotline telefoniert, weil die Mitarbeiter dort mit dem Problem überfordert waren.

 

Als ich die Endabrechnung fertig gestellt habe, mußte ich feststellen, dass die Beihilferegeln mal wieder geändert wurden. Ich durfte eine Nebenrechnung für die  handelsrechtlichen Abschreibungen meines Einnahmen-Überschuss-Rechner erstellen. 

 

Zeitweise habe ich stundenlang immer wieder versucht mich in das Portal einzuloggen, weil ich immer wieder aus dem System geflogen bin. Dann hat das Portal die hochgeladenen Daten wieder verloren, als ich die Daten für das  2. Beihilfepaket hochgeladen habe.

 

Nur nachrichtlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass z.T. nicht die ausgezahlten und bewilligten Gelder angezeigt und der systemseitigen Abrechnung zugrunde gelegt wurden, sondern (gewürfelte?) Zahlen. Es gab aber glücklicherweise eine Systemmeldung, dass die Zahlen falsch sein könnten.

 

Was ich Ihnen damit sagen will: Die Branche hatte es die letzten Jahre nicht leicht. Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Kollegen alles menschenmögliche tun, um "ihre Mandanten" gut zu betreuen. 

 

Auf Grund des strafrechtlichen Haftungsrisikos (Subventionsbetrug!?) ist es verständlich, dass der Kollege die Coronabeihilfen selbst bearbeiten möchte. 

 

Kammern und der Verband haben sich alle Beinchen ausgerissen, um uns zu Helfen und mit den Fristen zu entlasten. Zumindest in meinem Netzwerk lagen die Nerven fristenbedingt zeitweise richtig blank. Wenn dann ein Mandant kommt, für den es subjektiv pressiert, dessen Fall aber objektiv noch 1/2 Jahr Zeit hat, der hat unter Fristendruck keine Prio.

 

Mir hat es sehr geholfen. dass ich sehr transparent mit den Mandanten war. Die meisten, langjährigen Mandanten haben verstanden, wie groß der Druck war und ist. Wir haben über die Corona-Erfahrungen von beiden Seiten gesprochen. Die letzten Jahre waren für uns alle nicht leicht. Ich habe meinen Mandanten ganz offen gesagt, dass ich "Mangelverwaltung" betreibe und nicht nach der üblichen Reihenfolge die Fälle bearbeite (Fifo), sondern bei dem Mandanten, bei dem der Kittel am hellsten brennt. 

 

In dramatische Wirtschaftslage, die sich am Horizont abzeichnet, ist es wichtig, dass wir weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten können.

 

Mein Rat: Setzen Sie sich einen Schnutenpulli auf, packen Sie eine Flasche Wein ein und reden Sie einfach mal persönlich mit Ihrem Berater. 

 

Wir Steuerberater gehen auch als Menschen durch das Leben und nicht nur als Berufsträger.

 

 

 

Lukas 23:34
Stb2021
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Wir machen uns hier große Sorgen und wissen nicht wir wir hier vorgehen können. 

  • Ist der Steuerberater zur Abschlussrechnung der Überbrückungshilfe verpflichtet? Er hat dieses ja auch beantragt und hat alle Daten.
    • Die Abgabe des Antrags verpflichtet den Steuerberater nicht zur Schlussabrechnung, höchstens ein separat geschlossener Vertrag. Das müssten Sie prüfen. Manche Kollegen vertreten sogar die Ansicht, dass wir noch Ende Dezember Abschlussrechnungen ablehnen dürfen, das wäre aber sehr hart. 

 

  • Kann ein anderer Steuerberater die Abrechnung vornehmen?
    • Selbstverständlich. Dafür müssen Sie aber erstmal einen Steuerberater finden der den Fall übernimmt. Vollmachten ausfüllen, an das BMWI schicken, und nach zwei Monaten und etlichen Rückfragen wird der Antrag dann umgespeichert. Ich kann allen Kollegen nur davon abraten sich das anzutun.
HMAeV
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Der Fall ist bei uns vergleichbar. Steuerberater wurde mit Coronahilfen für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2019-2021 bezahlt (<40.000,00€). Finanzamt hat jetzt wegen Nichtabgabe der JA 2019 und 2020 gegen uns ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Aber es wird noch besser: Der vom StB eingereichte Änderungsantrag für die Schlussabrechnung Überbrückungshilfe 3 plus wurde von der Bewilligungdbehörde abgelehnt, weil der Berater seinen Mehraufwand nicht plausibilisieren konnte. Dagegen wurde Klage eingereicht. Jetzt besteht die Gefahr, dass die Coronhilfe von 434.000,00€ zurückgezahlt werden muss. Das geht nicht, da mit der Coronhilfe ja die Rechnungen der Ausfall- und Vorbereitungskosten unserer Veranstaltungsdienstleister bezahlt wurden. Das Geld ist verteilt!

 

Jetzt alles auf die Arbeitsbelastung und Personalmangel abzuschieben geht nicht. Warum unternimmt die DATEV nichts in Berlin? Schläft die Bundessteuerberatungskammer? Der Berufsstand hat sich mit der Pandemie eine „goldene Nase“ verdient! Das Image vieler Berater ist aufgrund der Mandatsbearbeitung nachhaltig beschädigt!

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t_r_
Allwissender
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@HMAeV  schrieb:

 

Jetzt alles auf die Arbeitsbelastung und Personalmangel abzuschieben geht nicht. Warum unternimmt die DATEV nichts in Berlin? Schläft die Bundessteuerberatungskammer? Der Berufsstand hat sich mit der Pandemie eine „goldene Nase“ verdient! Das Image vieler Berater ist aufgrund der Mandatsbearbeitung nachhaltig beschädigt!


Hier pauschalieren Sie sehr stark. Ich denker hier spricht der Frust aus Ihnen.

 

Leider hat nach meiner Erfahrung der letzten beiden Jahrzehnte weder die Datev noch die Kammer wirklich Einfluss auf die Politik. Das sieht man, wenn man sich die Gesetze der letzen Jahre mal anschaut, sehr genau und das zum Leidwesen des Berufsstands, der es mit entsprechender Mehrarbeit "ausbaden" muss.

 

Ich kann jetzt natürlich nur für die kleine Kanzlei schreiben, für die ich arbeite, aber ich weiß genau, dass mein Chef sich hier an diesen Themen keine goldende Nase verdient hat. Gerade bei den Mandaten, die hart von der Krise getroffen wurden, wurde sehr rücksichtsvoll und umsichtich gehandelt. Meine Erfahrung und Erleben mit Beratern bei dieser Thematik ist eher, dass diese "Ihren" Mandanten helfen wollen und sich nicht auf deren Kosten bereichern wollen Es passt auch im Grunde nicht zum Berufsstand des Steuerberaters "auf Kosten" der Mandanten zu leben.

 

Ich hoffe für SIe, dass sich alles positiv entwickelt und Sie noch die benötigte Hilfe erhalten.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

bodensee
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@Stb2021  schrieb:

 

  • Kann ein anderer Steuerberater die Abrechnung vornehmen?
    • Selbstverständlich. Dafür müssen Sie aber erstmal einen Steuerberater finden der den Fall übernimmt. Vollmachten ausfüllen, an das BMWI schicken, und nach zwei Monaten und etlichen Rückfragen wird der Antrag dann umgespeichert. Ich kann allen Kollegen nur davon abraten sich das anzutun.

 

Ich habe das in einem FAll Mandatsübernahme und der Vorkollege wollte die SR nicht übernehmen. Das umspeichern war zur Abwechslung völlig unproblematisch. Ging innerhalb von 1 Arbeitstag. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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@HMAeV  schrieb:

 

 

Jetzt alles auf die Arbeitsbelastung und Personalmangel abzuschieben geht nicht. Warum unternimmt die DATEV nichts in Berlin? Schläft die Bundessteuerberatungskammer? Der Berufsstand hat sich mit der Pandemie eine „goldene Nase“ verdient! Das Image vieler Berater ist aufgrund der Mandatsbearbeitung nachhaltig beschädigt!


Ich kann nur für meine Kanzlei sprechen, eine goldene Nase habe ich mir zu 100% nicht verdient.  Was sollte die Datev -die ist "nur " Dienstleister der Steuerberatenden Berufe - in Berlin unternehmen, was die Bundesteuerberaterkammer ?  In Berlin Jammern weitere Fristverlängerungen ?  

 

Wenn Sie annähernd eine Halbe Million Fördermittel erhalten haben, wird sich die Frage stellen ob beim ursprünglichen Antrag "harte" Zahlen oder aber auch mit Schätzungen gearbeitet wurde. Wenn mit Schätzungen kann es immer zu Rückzahlungen kommen, das haben Schätzungen so an sich. Nur weil der Mehraufwand des Kollgen abgelehnt wurde kann ja nicht die Schlussabrechnung insgesamt abgelehnt werden sondern eben nur die Kosten des Kollegen. Allerdings wird es in der Tat schwierig in so einer Situtation den STB zu wechseln zumal derzeit keiner meiner Kollegen / Kolleginnen die ich kenne unter Arbeitsmangel leidet, weil nach Corona kam die Grundsteuerflut und damit die ganzen Einsprüche daher ist unser Berufssstand seit Corona maximal überfordert und  es würde mich nicht wundern wenn dann einige Kollegen so krank sind dass sie ihre Arbeit nicht mehr vernünftig nachgehen können. Da braucht es dann in der Tat die Kammer. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
jjunker
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@HMAeV Der Berufsstand hat sich mit der Pandemie eine „goldene Nase“ verdient!

 

Der Berufsstand ist zunächst einmal heterogen aufgestellt. Polemische Äußerungen wie die Ihre können also inhaltlich nicht korrekt sein.

Und nein mit den Hilfen werden sich die wenigsten Berater eine goldene Nase verdient haben. Die meisten Berater haben viel Arbeit bekommen für welche sie wenig abrechnen konnten. Einen nackten Mann greift man nicht in die Tasche. Schonmal gehört?

Wenn sie an jemanden geraten sind der versucht hat sich eine goldene Nase daran zu verdienen so tut es mir für sie. Aber schütten sie nicht über dem gesamten Berufsstand den rhetorischen Dreckwassereimer aus.

 

Ja die Bundessteuerberaterkammer hat bei den Coronahilfen nicht brilliert. 

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
Stb2021
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@bodensee  schrieb:

Ich habe das in einem FAll Mandatsübernahme und der Vorkollege wollte die SR nicht übernehmen. Das umspeichern war zur Abwechslung völlig unproblematisch. Ging innerhalb von 1 Arbeitstag. 

 


Ja mittlerweile ist das Prozedere sehr einfach, ich bin dafür sehr dankbar. Im August 2022 war es eine einzige Katastrophe. 


 

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Stb2021
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@HMAeV  schrieb:

Der Fall ist bei uns vergleichbar. Steuerberater wurde mit Coronahilfen für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2019-2021 bezahlt (<40.000,00€).

Also nochmal für mich zum mitschreiben: 

Unser aller Steuergelder haben Ihren Jahresabschluss 2019-2021 bezahlt, weil Sie das so bei Antragsstellung angegeben haben.

Die Abschlüsse wurden aber gar nicht erstellt. Somit sind es keine "nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten", und gehören abgelehnt.

 

Ich sehe von beiden Seiten Fehlverhalten und versuchten Subventionsbetrug. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrer Suche nach einem neuen Steuerberater, Sie werden es brauchen.

 

 

andrereissig
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@Stb2021  schrieb:
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrer Suche nach einem neuen Steuerberater, Sie werden es brauchen.

 

Die ersten beiden Postings ließen schon sämtliche Alarmglocken schrillen - diese hier waren dann Katastrophenalarm.

 

Da wird vermutlich ein Berater, der hier mitliest, nicht einmal mit der Kohlenzange herangehen.

Live long and prosper!
15
letzte Antwort am 02.05.2023 09:04:02 von andrereissig
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