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Publikumsverkehr Sachsen

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letzte Antwort am 26.11.2021 11:58:23 von deusex
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erzix
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

in Sachsen ist ja seit gestern wieder eine Corona Notfallverordnung in Kraft.

Hat jemand weitere Infos darüber, wie wir jetzt mit Mandanten umzugehen haben ?

Sind wir als Steuerkanzlei auch als Dienstleiter für Publikumsverkehr geschlossen ?

Oder sind die Systemrelevanten Berufe wieder außenvor ?

 

Von der Kammer erfährt man leider nix, da die Website offline ist.

 

Liebe Grüße

A. Schramm

m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo.

 

Hilft Ihnen diese Website weiter?

 

Viele Grüße

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erzix
Einsteiger
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Danke für den Hinweis.

Die Website hatte ich schon gefunden.

 

Die Frage ist, ob wir unter diesen Passus fallen:

"Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen."

 

Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass wenn wir nicht ausdrücklich schließen müssen, die Mandanten weiter kommen dürfen.

 

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nur meine private Meinung:

 

Ich würde nie darauf kommen, Steuerbüros mit Reisebüros und Versicherungsagenturen zu vergleichen.

 

Solange Anwälte noch arbeiten dürfen, würde ich in Ihrem Fall auch weiter arbeiten. Auch wenn Anwälte das vielleicht nicht gerne hören, wäre das die für mich naheliegende Berufsgruppe.

guenther
Erfahrener
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Ich habe gestern bei der StBK angerufen, nach Meinung der Kammer fallen wir nicht unter § 9 Abs. 4 der Verordnung.

 

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 (sachsen.de)

mfg Thomas Günther
dtx
Aufsteiger
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Die Meinung der Kammer ist die eine, die Tatsache, daß sich das Virus nicht um Formalien schert, die andere Seite der Medaille.

guenther
Erfahrener
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Es ist natürlich klar, dass Termine bevorzugt online durchgeführt werden und vor-Ort-Termine auf ein Mindestmaß  unter Einhaltung aller Vorkehrungen reduziert werden.

 

Die Frage hier war, ob sich der Steuerberater bußgeldbewehrt macht, wenn ein Mandant das Büro betritt.

mfg Thomas Günther
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deusex
Experte
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Ich finde es sehr gut, dass Sie diesen Aspekt hervorheben.

Es geht nicht darum, was man tun darf, sondern was man tun sollte !

 

Ich habe meine Türen (BaWü) der Kanzlei komplett für den Publikumsverkehr geschlossen und wieder ein Abgabe- und Abholdepot vor der Kanzleitür eingerichtet. Hier kommt, außer meinen Mitarbeiterinnen, die zur Hälfte sowieso wieder im Home-Office keiner rein.

 

Ein Schild an der Glastür mit gefühlten 3m x 3m weist darauf hin, auch dass die Unterlagen unmittelbar nach Verlassen des Vorbereiches in die Kanzlei verbracht werden und dennoch gibt es tatsächlich Personen, die durch den offenen Glasspalt dem Empfang signalisieren, dass man aufschließen soll und zeigt auf den Ordner und man was dazu sagen soll; wir signalisieren dann mit Hand/Finger auf das Telefon.

 

Zumeist sind es leider grade die Personen, die Eintritt wünschen, die inhaltlich am Wenigsten zu sagen haben.

@guenther : Der Berufsstand des Steuerberaters gehört zu den Organen der Rechtspflege, weshalb hier m.E. nicht die üblichen Einschränkungen anzuwenden wären.


Weder Ordnungs- noch Landratsamt konnten mir auf Anfrage keine Auskunft für die Handhabung für Steuerkanzleien geben und auch "meine" StbK-Stuttgart hat hier noch keine greifbaren Informationen, aber die AHA-Regeln dürften mindestens selbstverständlich sein.

 

 

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Thomas_Kahl
Meister
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@deusex  schrieb:

 

Zumeist sind es leider grade die Personen, die Eintritt wünschen, die inhaltlich am Wenigsten zu sagen haben.

 

 


Und die idR auch den wenigsten Umsatz bringen. Aber falls Sie es beruhigt - da geht es den Menschen, wie den Leute. Das ist, glaube ich, nirgendwo besser. Und das bekommt man leider auch nicht in die Leute rein.

MfG
T.Kahl
deusex
Experte
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@Thomas_Kahl  schrieb:

@deusex  schrieb:

 

Zumeist sind es leider grade die Personen, die Eintritt wünschen, die inhaltlich am Wenigsten zu sagen haben.

 

 


Und die idR auch den wenigsten Umsatz bringen. Aber falls Sie es beruhigt - da geht es den Menschen, wie den Leute. Das ist, glaube ich, nirgendwo besser. Und das bekommt man leider auch nicht in die Leute rein.


Den markierten Satz verstehe ich nicht ganz. Fehlt da noch was ?

 

Jedenfalls geben ich Ihnen recht und deshalb habe ich den "Riegel umgelegt", da ich auch keine Zeit und Lust habe, mir jeden Tag Gedanken über die aktuellen Regeln zu machen und diese dann noch mit diversen Mandaten durchzudiskutieren.

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d_z_
Fortgeschrittener
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Da fehlt ein "n" am Ende. Ansonsten versteht man das in Sachsen.

 

Unsere Kammer hat auch was auf der Seite verlauten lassen. Allerdings ist Tür zu im Moment die einzige Lösung. Egal was erlaubt ist.

deusex
Experte
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@d_z_  schrieb:

Da fehlt ein "n" am Ende. Ansonsten versteht man das in Sachsen.

 

Unsere Kammer hat auch was auf der Seite verlauten lassen. Allerdings ist Tür zu im Moment die einzige Lösung. Egal was erlaubt ist.


O.k., dann liegt es daran, dass ich in Baden-Württemberg lebe; wir haben auch so manche Redewendung . . .

Auf Grund der aktuellen Entwicklung rechne ich insbesondere bei uns, aber auch in Sachsen, zum Wochenende mit weiteren Einschränkungen.

 

Ich empfehle Allen, die Mandanten zu informieren, dass der Publikumsverkehr nur noch für absolute Notfälle gestattet ist.

Das gebietet m.E. der gesunde Menschenverstand und brauchen wir wirklich immer eine Verordnung, um unsere eigenen Entscheidungen in solchen Situationen zu treffen ?!

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guenther
Erfahrener
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Bleibt festzuhalten, dass wir bei uns auf jeden Fall dem Finanzamt den Eintritt für Prüfungen verwehren ...

mfg Thomas Günther
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dtx
Aufsteiger
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@guenther  schrieb:
...

Die Frage hier war, ob sich der Steuerberater bußgeldbewehrt macht, wenn ein Mandant das Büro betritt.


Nicht wegen des § 9 Abs. 4 - aber infolge anderer Vorschriften vielleicht schon.

 

Das ginge mit der Maskenpflicht los, mit der man bei einschlägiger Klientel bzw. ignoranten und bequemen Leuten auf wenig Gegenliebe stößt (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 - denn als faktisch "öffentlich zugänglich" müßte man zumindest den Teil der Kanzlei ansehen, den jeder betreten kann, bevor man ihn fragt, was er will).

 

Dann gibt es noch den § 6, bei dem an sich fragen kann, ob da nicht auch vom Teilnehmerkreis her etwas weiter ausgedehnte Mandantengespräche darunter fallen sollen, denn der Abs. 1 Satz 4 läßt ja durchblicken, daß es nicht nur um Zusammenkünfte zwischen Wohnungsnachbarn geht. Und im Abs. 2 steht etwas von "dienstlichen Veranstaltungen", für die 3G gelte. Das so durchzusetzen, halte ich nicht mehr für einen Selbstläufer ...

 

Das IfSG und die ArbStättV sind ja nicht sachsenspezifisch, also nicht Gegenstand Ihrer Frage gewesen. Letztlich zielt die darauf ab, ob Ihnen eine Horde Uniformierter ins Haus tritt, deren Auftrag einen gewissen Verfolgungsdrang mit sich bringt und die sich gegenseitig auf die Finger gucken. Falls unter Ihren Mandanten Leute sind, deren neuerlicher Lebenszweck bekanntermaßen darin besteht, anderen Ärger zu bereiten, fände das nicht mal so unwahrscheinlich. Dann müßten Sie eben sehen, wie Sie alle einigermaßen gleich "schlecht" behandeln.

 

 

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deusex
Experte
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@guenther : Die kommen schon von alleine nicht mehr. Hatte drei Voll-BP von denen letzte Woche eine und eben eine Schlussbesprechung stattfand. Die dritte ist im Stadium der Prüferanfrage.

 

Drei verschiedene Finanzämter und im Erstgespräch wurde ausgesagt, dass grundsätzlich die Prüfungen an Amtsstelle durchgeführt werden und Ortsbesichtigungen beim Steuerpflichtigen nur dann durchgeführt werden, wenn dies unbedingt nötig ist.

Ferner ist festzustellen, dass die Prüfungen wirklich "soft" durchgeführt werden und tatsächlich nur wesentliche Sachverhalte aufgegriffen werden. 

Formalvorschriften bspw. Vorsteuerabzug wurden in keinem Fall geprüft, obgleich genügend "Potential" vorhanden wäre und auch sonst genügend Leichen im Keller liegen. 

Für alle Prüfungen wurde die DATEV-Mandanten-DVD mit Belegbildern per Post an das Finanzamt gesandt, ein Telefonat nach Zugang und zur Schlussbesprechung geführt und die Prüfungen erfolgten vollkommen ohne persönlichen Kontakt.

Allein die Resultate und das derzeitige Prüfungsvorgehen- und verhalten lässt darauf rückschließen, dass es der Betriebsprüfung aktuell selbst peinlich ist, zu prüfen; müssen eben die angeordneten abarbeiten...

 

Liegt natürlich an der offensichtlichen Situation und jetzt noch ggf. Nachforderungsbescheide für angeschlagene Unternehmer zu stellen, ist für den Burgfrieden nicht hilfreich.

 

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letzte Antwort am 26.11.2021 11:58:23 von deusex
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