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Petition zur Verlängerung der Abgabefristen - da geht doch noch was! Bitte alle teilnehmen

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letzte Antwort am 22.12.2020 13:42:14 von jjunker
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einmalnoch
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@m_vogel, Sie brauchen die schuld nun wirklich nicht bei sich zu suchen.

 

Diese Diskussion zeigt eigentlich die fehlende Einigkeit des Berufsstandes und seine Selbstverzwergung. Würde die Petition von 50.000 gezeichnet werden würde dies dem Berufsstand in der Öffentlichkeit ein ganz anderes Gewicht geben. Darum geht es, nicht um irgendwelche Brosamen die dem Berufsstand gnädig zugeworfen werden.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
boomboom
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@m_vogel 

 

Meinen Respekt, dass sie das zu dritt so wuppen.

Dennoch ist auch Digitalisierung oder so nicht die Lösung ihres Problems, sondern vermutlich eher in die Richtung Kooperation oder Zusammenschluss.

 

Mit drei Frau/Mann ist das heutzutage schon ein hartes Brett.. "viele Schultern" gibt es halt nicht.

 

 

 

 

 

jjunker
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@m_vogel Wenn ich Ihnen als außenstehender etwas raten darf? Dringend eine ABC Analyse über den Mandantenbestand machen und alles was ein C bekommt zur Disposition stellen.

 

Ihnen persönlich wünsche ich gute Erholung und die besten Wünsche, dass die Spätfolgen Ihrer Erkrankung mit der Zeit verschwinden mögen.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
martin65
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Leider machen das viele Steuerberater so und werfen Mandanten auf den "Markt".

 

Ich habe dieses und letztes Jahr einige C-Mandate bekommen, weil Kollegen das Mandat gekündigt hatten.

 

Als ich die Mandate aufgenommen haben, habe ich mit den Mandanten "Spielregeln" aufgestellt. So ist es uns gelungen aus C Mandate nunmehr B/A-Mandate zu machen. Meistens funktioniert das über die Gebührenrechnung.

 

Bislang musste ich keinen vor die Tür setzen. Ich bin dankbar für die entsorgten Mandate und kann eine gewisse Dankbarkeit seitens der Mandanten spüren. 

jjunker
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Wenn Ich von C Mandaten rede dann meine ich sowohl in mehreren Jahren aufeinander folgend negative/knappe Deckungsbeträge + fehlgeschlagene Erziehungsversuche. 😉 ABC klingt immer gleich nach €. Ich kann aber auch eine ABC nach Sympathiepunkten machen.

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olafbietz
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@m_vogel  schrieb:

Ja, da wurde in unserer Mini-Kanzlei in der Vergangenheit ein bisschen etwas schleifen lassen und wir sind noch nicht so weit in der Digitalisierung, wie wir eigentlich sein möchten.

 

Die aktuellen Herausforderungen treffen die Minikanzleien besonders hart. Man kann Aufgaben nicht einfach aufteilen und Spezialisten-Teams bilden. Jeder ist Spezialist für alles. Auch für das, was morgen erst beschlossen wird. Viel Krisen-Wissen wird teuer angesammelt und vorgehalten um dann festzustellen, dass es für die eigenen Mandanten nicht anwendbar ist, usw. Das ist alles unglaublich anstrengend.

 

Wir sind in der Digitalisierung recht weit. Das hilft uns sehr, haut es aber nicht gänzlich raus. Und jetzt, in dieser Phase in einer kleinen Kanzlei auf Digitalisierung umzustellen, ist schlicht unmöglich. Das hat uns schon viel Zeit, Kraft und Geld vor der Krise gekostet. Man kann auch nicht mal eben schnell eine Kooperation mit einer anderen Kanzlei bilden. Das alleine kostet Zeit, die wir kaum haben. Nichtsdestotrotz: Wo genau in Hessen sitzen Sie?

 

 

 

 

boomboom
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@olafbietz 

Sie haben vollkommen recht. Dennoch sollte man das Problem angehen und nicht immer schieben.

Die Änderung des Abgabetermins auf den 30.6. wäre ja letztlich auch nur schieben und verlagert alles nur.

 

Das Problem bestand vermutlich ja schon vor Corona und wurde dann natürlich noch verschärft..

 

Lieber ein Ende mit Schrecken ...

 

Mal abgesehen davon kann eine 7x12 Woche weder besonders produktiv (gemessen an dem Zeiteinsatz) noch gesund sein.

 

 

 

 

jjunker
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@boomboom weder gesund noch produktiv und wenn dann noch Familie und Kinder im Raum stehen,...

Auch als angestellter Steuerberater verdient man nicht schlecht und wenn man den Mandantenbestand zum Teil mitbringt... Gerade für Minikanzleien und Einzelkämpfer wohl eine Überlegung wert.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
edmund_rehm
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Guten Abend Frau Vogel,

 

die gute Nachricht vorweg (Mail der StBK MUC):

 

###

!!! Durchbruch - Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen bis 31.08.2021 angekündigt !!!

Die finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding (SPD-Fraktion) und Antje Tillmann (CDU/CSU-Fraktion) hatten heute mitgeteilt, dass sich die Koalitionspartner auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen geeinigt haben. Die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 wird somit bis zum 31. August 2021 verlängert.

 

###

 

Damit hat sich die Petition erledigt.

 

Herzliche Grüße, Edmund Rehm

bodensee
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Liebe Frau Vogel, 

 

seit heute ist wohl klar dass die Fristverlängerungen bis zum 31.8.2021 gewährt wird.

 

Damit kann ich gut leben. 

 

Zum Thema besser organisierte Kanzlei oder Kollegen die keine Fristprobleme haben, herzlichen Glückwunsch an diese Kollegen. Allerdings darf die Frage gestellt sein, woran liegt das ? An der besseren Organisation möglich , vielleicht, glaube ich nicht unbedingt. 

 

Ich selbst nehme seit ca 2 Jahren keine neuen Mandanten mehr an, weil ich es kapazitätsmäßig nicht mehr schaffe. Einer der Kollegen aber ich glaube es war kein Kollege sondern ein admin wenn ich mich Recht erinnere dann solle man doch Mandanten kündigen. 

 

Meine Spontanreaktion hat dieser Kollege oder Admin schon jemals Mandanten oder für mich viel besser Menschen einfach geholfen weil sie Hilfe brauchten ohne sofort auf die Machbarkeit oder das Honorar zu achten. Kein Thema auch ich will mit meinem Job und meiner Kanzlei Geld verdienen, und dennoch ist es mir eigentlich mein größtes Anliegen den Menschen zu helfen. Die Folge der Mandantenstamm nämlich diejenigen Menschen denen man erfolgreich geholfen hat werden immer mehr. Und nun weil Corona hinzukommt weil die Mitarbeiter in Teilzeit gehen und man keine neuen findet ist die Konsequenz langjährige Mandanten zu kündigen ? Für mich persönlich keine Alternative. Dann überschreite ich lieber Frist um Frist . 

 

Werden die Kollegen die so gut organisiert auch so wie ich bei mir die Tür eingerannt. Ich würde mal tippen 4-5 Anfragen pro Woche habe ich mindestens die ich allesamt ablehne. Spricht nun das Tür einrennen oder die tolle Organisation ohne Fristüberschreitung für eine gute Steuerkanzlei ? Was auch immer gut bedeuten mag. 

 

Ich für mein dafürhalten kenne so gut wie keinen Kollegen der die Fristen von Vater Staat halten kann. Ich bin vlt. die rühmliche Ausnahme das ich besonders langsam bin, vielleicht aber auch besonders gründlich ? Liegt der Unterschied darin dass ich jede Erklärung selbst kontrolliere und andere  Kollegen das von den Mitarbeitern vorgefertigte ohne Kontrolle an die Finanzbehörden weiterleiten. 

 

Ich könnte hier vermutlich jetzt noch seitenweise weiterschreiben aber das hilft auch niemand, ich wollte auch eine Stellungnahme zu einer völlig desorganisierten Kanzlei abgeben. Nur noch ein Satz,  wenn man wie ich bereits an der Kap.grenze oder darüber arbeitet und dann kommen solch hübsche Sachen wir Kurzarbeit, Corona Soforthilfe, Ü-hilfe I, II und III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Schnellstarthilfe , div Betriebsprüfung die komplexer sind als anders sind hinzu + diverse. Firmenumgestaltungen Holdingstrukturen usw. nicht zu vergessen im DBA Bereich und ASTG Bereich kamen auch noch komplizierte Fallkonstellationen hinzu, dann rutscht man - ich - unweigerlich ein Stück weit ins Chaos. 

 

Das soll jetzt aber wirklich genügen. 

 

Und Frau Vogel schreiben Sie einfach, die Community ist für alle da , je mehr schreiben umso besser. 

 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
boomboom
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glückwunsch an die betroffenen :-).

jetzt noch etwas an der zinsschraube drehen...

 

dann müssen sie das über die jahre runterstaffeln oder so lassen... 

was ein schweif corona hinter sich herziehen wird.. wahnsinn.

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bodensee
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Genau das bitte nicht, nicht an der Zinsschraube drehen, davor hat Berlin ja wohl offensichtlich Angst. 

 

Wenn das jetzt ausgenützt wird, dann fällt uns das später irgendwann wieder auf die Füße. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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m_vogel
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Gerne möchte ich allen meinen Dank aussprechen für die rege Diskussion hier.

Ich habe viele Denkanstöße bekommen und werde da mit meiner Chefin auf jeden Fall einiges besprechen.
Auch herzlichen Dank an alle, die direkt Hilfsangebote ausgesprochen haben. Das ist sehr freundlich!
Auch das werde ich meiner Chefin antragen und wir werden dann gegebenenfalls per Privatnachricht auf Sie zukommen.

@bodensee Herr Eberhardt, Sie sprechen uns aus der Seele - genau so sieht es nämlich in unserer Minikanzlei auch aus. Wir werden kräftig weiterempfohlen und lehnen dennoch bereits seit mehreren Jahren neue Mandate ab, weil die Kapazität nicht ausreicht. Wer nicht sowieso schon Mandant bei uns ist und bspw. eine neue Firma eröffnet, der bekommt bei uns keinen Fuß in die Tür. Und selbst da mussten wir schon Mandate ablehnen, weil es nicht zu stemmen war. Die meisten unserer Mandanten begleiten uns schon seit vielen vielen Jahren, man kennt sich schon lange und hat viele Höhen und Tiefen auf beiden Seiten gemeinsam durchgestanden. Da kann man nicht einfach nur auf die nackten Zahlen schauen, dahinter stecken Menschen. Spontan fallen mir maximal zwei Mandate ein, von denen ich mich aus bestimmten Gründen überhaupt trennen würde. Aber das sind Mandate, die jetzt gerade ganz schwer von Corona betroffen sind - da käme ich mir schäbig vor, diese gerade jetzt vor die Tür zu setzen.
Das wäre für mich wie Nachtreten, wenn eh schon einer am Boden liegt.

Wenn die Zeiten wieder ruhiger geworden sind, kommt eventuell tatsächlich eine ABC Analyse in Frage. Das wird die Zukunft zeigen.

Was auf jeden Fall verstärkt in Angriff genommen werden muss bei uns, ist die konsequente "Erziehung" der Mandanten in bestimmten Dingen, das nehme ich gerne für uns mit.

 

Auf jeden Fall bin ich froh, dass es nun zu diesen Fristverlängerungen kommt.
Das nimmt viel Druck raus und man kann etwas zuversichtlicher in den Arbeitstag schauen und die eigenen Arbeitsstunden auf ein erträglicheres Maß reduzieren. Denn auch wir möchten und werden nicht "hudeln", nur um Fristen einzuhalten. An erster Stelle steht die Qualität der erbrachten Leistung.

Ich wünsche Ihnen allen, dass der Jahresendspurt nun ein wenig ruhiger von Statten geht und Sie die Weihnachtsfeiertage genießen können im Kreise Ihrer Lieben!

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße

Melanie Vogel

jjunker
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@m_vogel :

 

Aber das sind Mandate, die jetzt gerade ganz schwer von Corona betroffen sind - da käme ich mir schäbig vor, diese gerade jetzt vor die Tür zu setzen.
Das wäre für mich wie Nachtreten, wenn eh schon einer am Boden liegt.

 

Tiefe Verbeugung vor dieser inneren Haltung.

 

Ihnen erholsame Feiertage.

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stbadelmann
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  Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen
 

Die Koalitions-Fraktionen (CDU/CSU/SPD) haben sich heute mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine

Fristverlängerung bis 31.08.2021

abgestimmt.

Eine gesetzliche Regelung soll zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Nachfolgend die Pressemitteilungen der Fraktionen:

„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.
 
Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.
 
Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“

https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/verlaengerung-der-abgabefristen-fuer-jahressteuererklaerungen-vorgeschlagen

https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/verlaengerung-abgabefristen-jahressteuererklaerungen
 

deusex
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Der Beitrag gehört hier rein (Doppelpost).

Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt. Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“

 


Zunächst freue ich mich aufrichtig für Kollegen, wie Frau Vogel, dass ihr "Martyrium" zunächst "pausiert" und damit tatsächlich Kanzleien erreicht werden, die unter der Zusatzlast "Corona" am Zusammenbruch sind.

 

Gleichwohl sollten sie die Situation nutzen und ggf. 2019 und 2020 gleichzeitig zu erstellen und einzureichen.

 

Dies werde ich bspw. der neuen Fristsituation abgewinnen, denn zwei Jahre zu bearbeiten eröffnen auch Gestaltungsspielräume, hat sich bereits intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und ist damit gleichwohl effektiver.

Ich werde hierfür meine Mandanten sensibilisieren und wenn die Frage dann eben nach der doppelten Honorarbelastung gestellt aufkommt, wird die 2020er-Rechnung eben um drei Monate verschoben bzw. "Fristverlängerung gewährt".

 

Die nunmehr ausgesprochene großzügige Fristsituation empfinde ich nach wie vor als "Bärendienst". Es sei denn, man bewertet die neue Situation nun richtig und weiß bzw. versucht sie positiv zu nutzen.

 

Um kurz auf o.g. Zitat einzugehen:

 

Wer natürlich 2019er-Fälle aufschiebt oder noch offen hat, die zu hohen Erstattungen führen, sollte tatsächlich sein Auftragsmanagement überprüfen.

 

Es darf ja wohl nicht sein, sich für Corona-Hilfen zu verbiegen, aber das "Sparbuch Finanzamt" mit voraussichtlich hohen Erstattungsansprüchen zu vergessen.

Sich nunmehr über eine Kürzung von Erstattungszinsen zu echauffieren, ist ja wohl in dem Kontext, ein schlechter Scherz; entweder man schließt solche Fälle sofort ab oder holt sich die Erstattung bereits im Vorfeld über einen Anpassungsantrag.

 

Dies ist mitunter auch ein Grund, weshalb bei jedem abgeschlossenen Steuerfall gleich das Folgejahr überschlagen werden muss und entsprechend die Auftragsplanung danach ausgerichtet wird.

Zumeist werden m.E. Mandanten auf Grund gefallener Ergebnisse auch die 2020er-Fälle zügig bearbeitet haben wollen; insbesondere auch bezüglich der Verlustrücktragsmöglichkeiten; §111 EStG ist m.E. auch nur eine verwaltungsintensive, hemdsärmelige Zwischenlösung.

Eine gemeinsame Bearbeitung der Jahre 2019 + 2020 drängt sich förmlich auf und ich denke auch, dass Kollegen, die hier stark hinterherhängen, "aufholen" können.

 

Im zweiten Satz lassen sich auch Vorabanforderungen von Steuererklärungen herausinterpretieren. Insofern drängt sich die zuvor beschriebene Arbeitsweise förmlich auf und die Veranlagungsarbeiten für zwei Jahre "auf einen Satz" werden auf dem Amt sicherlich wohlwollend betrachtet, da sie genau die Absichten des zweiten markierten Sachverhaltes unterstützen. 

Es enstünde eine win-win-Situation für Steuerberatung und Finanzamt.

 

Hierfür muss man natürlich proaktiv auf die Mandanten einwirken, auf Anforderungen nachhaken und "auf den Nerv" gehen, denn ich befürchte, dass vielmals das Problem einfach weitergeschoben wird.

 

Wer hier eben weiterhin einfach "trödelt", "weiterwurschtelt" wie gehabt und nicht proaktiv auf Fertigstellung gerichtet in der Kanzlei vorgeht, der wird spätestens für die Veranlagungen 2020 mit Frist 28.02.2022 "an die Wand fahren".

 

Mandanten kümmert dann Corona, die ganzen Anstrengungen durch die Beantragung von Hilfen und die heutige Situation insgesamt, vielleicht nicht mehr. "Mein Steuerberater kriegt es nicht auf die Reihe", wird es dann wohl heißen.

 

Einen Satz hört man in den letzten Tagen immer wieder: "Eine Krise ist immer auch eine Chance auf einen Neuanfang." 

 

Ich denke, diese Aussage passt hier sehr gut Thema und ich persönlich werde ab sofort die längere Frist nutzen, um aufzuholen und und vollends in die "Februar-Spur" zu kommen.

 

Sollte ich mit meine Ausführungen Kollegen auf die Füße getreten sein, die unverschuldet in eine scheinbar "ausweglose" Situation geraten sind, tut es mir aufrichtig leid. Für die anderen würde ich mich freuen, wenn sie aus der Situation etwas mitgenommen haben.

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edmund_rehm
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Das BMF lässt die Muskeln spielen:

 

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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-12-21-Verlaengerung-Steuererklaerungsfrist-VZ-2019.html

 

• Sofern Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG für das Kalenderjahr 2019 mit der Erstellung der in § 149 Abs. 3 AO genannten Erklärungen beauftragt sind, für die die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 Halbsatz 1 AO mit Ablauf des Monats Februar 2021 endet, wird die 
Abgabefrist nach § 109 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 AO allgemein bis zum 31. März 2021 verlängert.
• Über diesen Zeitpunkt hinaus können die Fristen zur Einreichung der vorgenannten Steuererklärungen nur im Einzelfall und auf Antrag verlängert werden, falls der Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten.
• Anordnungen nach § 149 Abs. 4 AO bleiben unberührt.

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Politik gegen Verwaltung, das dürfte spannend werden.

Aber eines ist klar: Das Gießkannenprinzip gibt es nicht bei der Fristverlängerung.

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martin65
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Das wäre auch zu schön gewesen, wenn die Verwaltung die Vorgaben der Politik umsetzen würde. 

 

Und wozu führt das?

 

Mehr Arbeit für Steuerberater und Finanzämter - Fristverlängerungen, Fristverlängerungen, Fristverlängerungen usw.

bodensee
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Das würde ich nicht so sehen. Am 7.12. bzw. 8.12 ( Twitter... ohne Kommentar) hat das BMF verlauten lassen das die Fristen um 1 Monat verlängert werden.  Die korrekte Umsetzung Verlautbarung im Bundessteuerblatt hat nun heute stattgefunden . 

 

Die Einigung der Koalitionspartner ist vom 17.12. , bei gleicher Dauer bis zur Veröffentlichung  ist vor dem 31.12. wohl nicht damit zu rechnen dass die Fristverlängerung auch offiziel bis 31.8. gehen wird.  Vermutlich wird dem  BMF noch etwas zur Zinsabschöpfung einfallen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
edmund_rehm
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Da weiß die linke Hand nicht ...

 

https://twitter.com/BMF_Bund/status/1339960335973933058

 

edmund_rehm_0-1608629649809.png

 

Es bleibt der 31.08.2021

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jjunker
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Haben Sie etwas anderes erwartet? und dann auf Twitter. 🤢

 

Seriös geht anders.

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markusklein
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Zumal das die breite Öffentlichkeit m. M. nach nichts angeht.

Es hätte genügt, wenn man das an die Steuerberaterkammern kommuniziert hätte.

 

Da lehnt sich jetzt der eine oder andere Mandant entspannt zurück und wir dürfen den Unterlagen dann wieder hinterherlaufen.

jjunker
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Falsche Einstellung. 😉

Wer seinen Kram bis zum 28.02. für das Jahr 2019 nicht beisammen und bei uns hat bekommt 1-3 Zentelsätze oben drauf. Offen kommuniziert und gut ist. Begründete Ausnahmen Covid erkrankt, Sterbefall,... natürlich möglich.

 

Leider ist es so, dass die Erziehung gewisser Mandantengruppen nur über den Geldbeutel geht.

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markusklein
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Interessanter Ansatz.

Da werden wir drüber nachdenken👍

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bodensee
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Welchen 28.2. meinen Sie ? 

 

Den 28.2. 2020 für 2019 ? Früher als wenn die Stpfl. die Erklärungen selber machen ? 

Oder den 28.2.2021 für 2019 (war vor Verlängerung ja die Abgabefrist beim FA ) => zu spät. 

 

Ich selbst fordere die Unterlagen bis zum 31.7/31.8 des Folgejahres an, wer später kommt muss die VZ selbst übernehmen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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jjunker
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28.02.2021 für ESt 2019. dachte das wäre eindeutig. 🤔

 

Für arbeiten auch hart daran unsere Mandanten zu einer früheren Abgabe zu bewegen.

bei einigen funktioniert, dass in dem man Ihnen den Zusammenhang zwischen Familie des Steuerberaters und viel Arbeit am Jahresende erklärt. Für die jenigen wo das nicht hilft --> Rechnung anpassen

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bodensee
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Ich mache es halt nicht über mein Honorar anpassen sondern über die Verspätungszuschläge die der Mandant selbst bezahlen muss. Wer nach dem 31.8. einreicht bis dahin übernehme ich die Garantie das die Erkl. fertig wird und stehe im Zweifel auch für die VZ gerade. 

 

Mache ich jetzt seit einigen Jahren , mit der Abgabe funktioniert das zwar immer besser, aber wir brauche jedes Jahr länger und nicht kürzer- leider. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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deusex
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Hat wohl jeder seine Methoden mit den Schlurchis umzugehen. Wir erinnern ca. 2 Wochen nach der Erinnerungs-E-Mail des Finanzamtes nochmals an die Überlassung der Unterlagen per Rundmail.

Bearbeitungszeitraum ca. 6 Wochen ab September und dann ggf. länger, je später die Abgabe erfolgt.

 

Wer es nicht liest, nicht versteht, sich nicht bewegt und denkt, es reicht, wenn man Heiligabend noch Unterlagen in den Kanzleibriefkasten geworfen hat (bei alter Frist 31.12. war dies nicht selten), lasse ich gegen die Wand fahren; das gilt nun auch für Fälle, die nicht mehr im alten Jahr abgegeben werden und die Frist nun Ende Februar liegt.

 

Insofern darf er dann auch gerne selbst beim Finanzamt anrufen und eine Fristverlängerung beantragen und wenn er sie bekommt, gut. Wenn nicht, sein Problem. Die werden ihm dann schon das Passende erzählen. 

 

Sollte jemand partout wünschen, dass er "vorrangig" behandelt werden will, ist mir das ziemlich einerlei. Keine Extrawürstchen. 

 

Eine höhere Rechnung ausstellen? Mitnichten. So manchem ist dies egal und es ändert nichts daran, dass ich in Stress deswegen verfalle. Im Folgejahr sieht es doch deswegen nicht anders aus. Für ein paar Euronen lass ich mich doch nicht kaufen.

 

Gehört nicht zu meinem Aufgabengebiet, den Leuten ihren Hintern hinterherzutragen.

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jjunker
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@bodensee "Mache ich jetzt seit einigen Jahren , mit der Abgabe funktioniert das zwar immer besser, aber wir brauche jedes Jahr länger und nicht kürzer- leider. "

 

--> Das ist nicht gut.

Wir haben dieses Jahr einen Effizienzgewinn von knapp unter 5% rausgeholt. (Trotz Corona)

Excellauswertung Sollstunden gegen Iststunden.

Die führe ich wöchentlich. --> Ausreißer werden sofort mit demjenigen der die Stunden geschrieben hat besprochen. Eine Abweichung kann ja auch durch Komplexitätsänderung der Erklärung begründet sein.

In dem Fall wird gleich eine Notiz für die Rechnungserstellung hinsichtlich der Zehntelsätze erfasst. 

 

z.B.: Letztes Jahr ESt Frau Müller Istzeit 2,5h dieses > 3 h ?

wird nach gegangen woran lag es; Fehlerquelle beseitigt.

 

So Manches was sonst nicht aufgefallen wäre haben wir nun durch standardisierte Prozesse und technische Neuerungen abgestellt.

 

Kann ich nur empfehlen. Voraussetzung ist eine ordentlich geführte Auftragsliste in DATEV.

 

2h in der Woche Eigenoptimierung sind keine Kür sondern in meinen Augen Pflicht.

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