Hallo Community,
mir ist gerade eine kleine Panne passiert.
Ich habe einen eigenen E-Mail-Entwurf per "Weiterleitung" nachträglich nochmal 'entschärft' und habe ihn abgesandt, ohne den ursprünglichen Entwurf zu löschen. Der Empfänger würde also auch die ursprüngliche, 'scharfe' Formulierung erhalten.
Kurz darauf habe ich die Outlook-Aktion "Nachricht zurückrufen" gewählt ...
.... und frage mich jetzt, ob diese Funktion bei beliebigen E-Mail-Providern 'wirkt', z.B. bei web.de, gmail.com, email.de etc.
Zuverlässig wirkt die Funktion nur lokal. Spurenfrei überhaupt nicht.
@mkinzler schrieb:Zuverlässig wirkt die Funktion nur lokal. Spurenfrei überhaupt nicht.
was heißt in diesem Zusammenhang "lokal" ?
Es geht ja um E-Mails, die von Haus aus "nicht lokal" sind, oder ?
... und welche Spuren hinterlässt es ?
Die Info "... die Nachricht wurde zurückgerufen ..." wäre ja nicht weiter schlimm
Ein Rückruf über verschiedene Provider funktioniert nicht - ich habe mir mal den Spaß gemacht und habe von meinem privaten Account eine Email in die Kanzlei geschickt und dann versucht diese wieder zurück zu holen. In der Kanzlei hatte ich dann 2 Emails: die Test-Email und eine Email, dass ich versucht habe die Email zurück zu holen.
mfg
... diese Funktion scheint ziemlich unzuverlässig zu sein.
Ich hatte auch schon Nachrichten mit dem Hinweis, dass sie zurückgezogen wurden
Das wäre eigentlich nicht schlimm, aber die ursprüngliche Nachricht sollte gelöscht sein, sonst 'rächt' sich die Idee, eine unpassende E-Mail zurückgerufen zu haben.
Im konkreten Fall geht es 'nur' um eine 'Entschärfung' der Formulierung. Das Thema ist aber dasselbe.
... aber eine Outlook-Funktion, die 'offiziell' angeboten wird, sollte auch wie vorgesehen funktionieren ... basta !
Durchaus, aber wer kennt das nicht: Email zigmal durchgelesen alles kontrolliert und SENDEN. Kurze Zeit danach sieht man nochmal darauf und ups .... Schreibfehler, Anhang vergessen und was es halt alles gibt ... 🙄
Früher wäre ich nochmal zum Postkorb gelaufen und hätte das physische Dokument wieder zu mir genommen und korrigiert. Heute: Pech gehabt, im Bruchteil einer Sekunde beim Empfänger.
Ggf. würde ich den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Empfänger anrufen und sagen, dass eine Nachricht verschickt wurde, dessen Inhalt aber bitte nicht Falsch zu verstehen sei.
mfg
... mit 'schwierigen' Kandidaten lässt sich meist weder schriftlich noch telefonisch gut kommunizieren.
Im aktuellen Fall habe ich einfach die 'bereinigte' E-Mail hinterhergeschickt.
Wenn's klappt, ist es gut, wenn nicht, dann war es eben eine Panne, aber der Empfänger sieht, dass man 'angepi...t' ist.
Aber es kann natürlich noch peinlicher sein, wenn ein falscher Empfänger angeschrieben wurde.
Moin,
funktioniert nur wenn Sender und Empfänger beide Outlook mit Exchange (oder Microsoft 365) nutzen,
die Nachricht noch ungelesen im Posteingang liegt, aber selbst da würde ich mich nicht drauf verlassen.
Ich würde anrufen und kurz erläutern was passiert ist, nicht dass der Empfänger denkt man wüsste es selber nicht - nimmt doch etwas "Wind aus dem Segel"..
Kurz darauf habe ich die Outlook-Aktion "Nachricht zurückrufen" gewählt ...
Reiner Microsoftscher Marketing-Gag. Der funktioniert maximal innerhalb der eigenen Exchange-Organisation.
Das allen Mail zugrundeliegende SMTP kennt eine solche Funktion nicht. Insofern wird hier wieder eine Mail mit Steuerbefehlen versendet. Und ob dies dann andere Mailclient so interpretieren... wohl eher nicht...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
im aktuellen Fall ist es mir inzwischen egal, ob der Empfänger beide Nachrichten erhalten hat, also sowohl die 'scharfe' als auch die 'weichgespülte' Fassung.
Die beiden E-Mails unterscheiden sich nur im Schreibstil, aber nicht in der Kernaussage.
... und wie wir Beide zueinander stehen, ist sowieso längst kein Geheimnis mehr.
Es war übrigens eine Empfängeradresse bei web.de
Aber es interessiert mich trotzdem, ob diese Outlook-Funktion nie, manchmal, meist oder nie funktioniert.
Ich werde mal Testnachrichten an einige E-mail-Empfänger aus meinem privaten Umfeld versenden und sehen, was passiert.
Vielleicht ist es ähnlich wie mit dem Anfordern von Lesebestätigungen, die zwischen Outlook-Benutzern eigentlich gut funktionieren aber mit anderen E-Mail-Clients nur zum Teil
Bei einer kurzen Internetsuche tauchen als Voraussetzungen:
- Exchange-Server
- nur innerhalb derselben Organisation
- E-Mail wurde noch nicht geöffnet
Das deckt sich auch mit den Anmerkungen/Vermutungen in diesem Thread hier.
Es handelt sich also um eine Funktion, die nur intern (z.B. innerhalb der Kanzlei) verwendet werden kann.
Hallo @vogtsburger ,
sowas ist natürlich peinlich - und schon vielen in vergleichbaren Situationen passiert (gerne auch im Teams, wenn dass Mikrofon ungewollt aktiv ist, bei Weiterleitung von Einladungen und ggf. hinterlassenen eigenen nicht für den Einladenden bestimmten Kommentar usw.).
Das E-Mail-Rückrufen ist laut meiner Erfahrung in allen relevanten Fällen praktisch wirkungslos. Sauberer und im Zweifelsfall besser nachvollziehbar ist - bei Notwendigkeit - das Abfangen mit einer separaten Mail.
Würde aber - wenn mir solch ein Missgeschick im Ton und nicht in der Sache passiert ist - wahrscheinlich auf das Nachsenden der "entschärften" Mail verzichten und ggf. eher in einer soften Entschuldigung auf kurzzeitige emotionale Entgleisung verweisen....
Ich nutze für Entwürfe sensibler Mails gerne Word um diese dann gegenlesen und gerne "entschärfen" zu lassen ...
Letztlich bleibt es dabei, was per Mail rausgegangen ist, ist raus.
Bei Apple kann man - zumindest im IPhone - einstellen, dass Mails erst zeitversetzt versendet werden. Solcherlei gäbe da noch etwas Bedenkzeit - ist aber Mist, wenn es dringlich raus muss.
Für Heißsporne - @vogtsburger sehe ich hier eigentlich nicht als Überemotional an - aber vielleicht die Rettung vor unkontrolliertem Mandantenverlust 😉.
Viele Grüße
Ich hatte heute gerade einen solchen Fall mit einer gmx-Adresse. Der Mandant hatte in seinem Postfach:
1. die ursprüngliche Mail
2. eine Mail, dass ich die Nachricht zurückrufen möchte
3. die neue Mail
Fazit: den Rückruf der Mail kann man sich sparen
@moeller ,
aber den Posteingang des Mandanten bzw. des Empfängers der Nachrichten hat man ja normalerweise nicht im Zugriff ...
... es sei denn, der Empfänger meldet sich und fragt nach, was das soll ... oder er amüsiert sich, was man da 'treibt' 😉
Eigentlich hatte ich auch eine Rückmeldung von Outlook darüber erwartet, was mit der ursprünglichen Nachricht passiert ist ("zugestellt", "gelöscht", "gelesen", "ersetzt" oder so ähnlich) ... aber nein, bisher Null Reaktion
... bisher kam noch keine Reaktion des Empfängers der Nachricht(en) ...
... egal ...
diese Outlook-Funktion ist anscheinend wirklich 'für die Tonne'
bei WhatsApp habe ich schon vereinzelt gelesen, dass eine Nachricht vom Ersteller der Nachricht zurückgezogen bzw. gelöscht wurde. Dort scheint es irgendwie zu funktionieren.
Mir wären Hinweise über zurückgerufene E-Mails jedenfalls lieber als irgendwelche 'Ergüsse' oder 'Schimpftiraden' ...
... nach dem Motto: "lieber nicht lesen (müssen) als Schlechtes lesen (müssen)" 😎
Nachtrag:
soeben kam doch eine Antwort-E-Mail des betreffenden Empfängers
... offenbar hatte er nur die nachgereichte, 'weichgespülte E-Mail gelesen, denn sonst hätte er es sich nicht 'verkneifen' können, entsprechende Kommentare 'abzusondern'
... vielleicht kann man heutzutage ja darauf vertrauen, dass man möglichst wenig lesen und schreiben und dafür mehr schimpfen, beleidigen und 'starke Formulierungen' benutzen möchte
... also "lieber etwas Zusätzliches schreiben als gar nichts schreiben"
... klingt irgendwie nach den Lindnerschen Grundprinzipien ... 😎