Guten Tag,
die Steuerberaterkammer Hamburg schreibt ihren Mitgliedern heute, dass ab dem 1.1.2018 alle Steuerberater für den Schriftverkehr mit den Finanzgerichten ein De-Mail-Konto benötigen, ansonsten drohe eine Berufspflichtverletzung.
Gibt es hierzu bereits eine DATEV-Lösung oder ist etwas in Planung/Vorbereitung? Ansonsten müssten wir uns z.B. bei der Deutschen Telekom zusätzlich zu der bestehenden E-Mail-Anbindung über DATEV-asp nur für diesen Zweck mit monatlichen Kosten von EUR 4,95 registrieren lassen.
Hat jemand schon Erfahrung mit einem De-Mail-Konto über DATEV oder anderen Anbietern?
Jochen Peters
De-Mail ist untauglich und soll wohl politisch mit Gewalt durchgedrückt werden.
Warum und wieso kann man hier sehen: media.ccc.de - Bullshit made in Germany
Gruß A. Martens
sehr geehrter Herr Kollege Peters,
Bayern und die Bundessteuerberaterkammer haben sich ähnlich positioniert, bleiben aber - wie bisher in jedem StBK-Beitrag - das Zitat der m.E. dazu gehörigen gesetzlichen Fundstelle schuldig.
Im Gegensatz zu den Rechtsanwälten, denen § 31a BRAO in der Fassung ab 1.1.18 die Empfangsbereitschaft über beA vorschreibt, gibt es eine ähnliche Berufspflicht bei Steuerberatern (noch) nicht. Die Verfahrensregelungen der Gerichtsbarkeiten sehen zwar vor, dass elektronische Zustellungen erfolgen können. Wenn jedoch ein Steuerberater auf diesem Weg nicht erreichbar ist, dann kann eben so auch keine Zustellung erfolgen und ein Verstoß gegen das Berufsrecht liegt m.E. solange nicht vor, solange er auf postalischem Wege erreichbar ist.
So sehr ich den elektronischen Weg für sinnvoll halte und das auch vollständig unterstütze - eine Pflicht zur gesicherten elektronischen Empfangsbereitschaft von Steuerberatern habe ich den gesetzlichen Regelungen noch nicht entnehmen können - lasse mich aber gerne belehren.
Das soll sich aus § 174 ZPO i.d.F. ab 01.01.2018 ergeben. Die liegt mir leider nicht vor.
Von meiner StBKammer erhielt ich eine Mail mit einem ausführlichen Informationsschreiben. Dort wurde § 174 ZPO mit abgedruckt, unser Berufsstand ist in Abs. 1 genannt und in Abs. 3 folgt dann der Satz "Die in Absatz 1 Genannten haben einen sicheren Übertragungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen."
In meinen Augen - und das ich auch die Meinung der Kammer - ist das eindeutig. Das de-mail z. Zt. für und Steuerberater der einzig gangbare Weg ist steht auf einem anderen Blatt, vor allem wenn man bedenkt, dass die Einbindung in die bestehenden Mailsysteme nicht geht oder für eine kleinere Kanzlei extrem teuer ist.
Gruß
KP
Hallo!
E-Post ist also auch o.k.? Nur Giersch will, dass das nichtsoheißt! Werde WPK das E-Post PF nennen. Die müssen ja darauf etwas antworten.
Gruß G. Görtz
E-Postbrief geht IMO gar nicht, da das Steuergeheimnis dem entgegensteht und kein vollständiges digitales Medium ist.
Soweit ich es verstanden habe, wird der E-Postbrief elektronisch versandt und dann ausgedruckt und weiter versendet. Dieser Medienbruch ist nun wirklich ein absolutes KO-Krieterium.
Gruß A. Martens
Nachtrag:
Zitat
Beworben wurde das Angebot damit, die elektronische Kommunikation „genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich“[6] wie den Brief zu machen. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde der Deutschen Post untersagt, das Produkt weiterhin so zu bewerben.[7] Dabei steht der Dienst in Konkurrenz zum staatlich geförderten De-Mail-Dienst.
Auszug § 174 ZPO i.d.F ab 1.1.2018
Wichtig ist hier wohl der Punkt: Der Empfänger soll keine Möglichkeit mehr haben, einer Zustellbestätigung zu entgehen.
Stimmt nicht so ganz. Der Ausdruck und Versand ist optional und kostenpflichtig. Standard ist die digitale Kommunikation analog zu dem Email-Verkehr.
Dass man die E-Post-Geschichte nicht mit einem "normalen" Mailprogramm wie Outlook oder Thunderbird benutzen kann, steht auf einem anderen, "schlechten" Blatt.
Was ist "sicher" i. S. des § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO? Die De-Mail wurde ja per Gesetz als "sicher" erklärt (§ 87a AO). Da der E-Postbrief nicht auf dem De-Mail-Verfahren basiert, haben sicherlich in Zukunft erst Gerichte zu klären, ob E-Postbriefe auch sicher i. S. des § 174 ZPO sind.
Sehr geehrter Herr Kollege Fehlau,
mea culpa!!!
Den neuen Satz 3 von 174 Abs. 3 ZPO habe ich bisher ausschließlich mit der Brille des Rechtsanwalts gelesen, aber tatsächlich sind in 174 (1) ZPO auch die Steuerberater genannt.
Aber dann wird’s höchste Zeit für das beSt!!!
Auch wenn beA nicht wirklich glücklich gelaufen ist und sich in der Praxis erst noch bewähren muss, ist diese Lösung jedenfalls deutlich besser als DE-Mail etc.
Die praktische Bedeutung der Pflicht zur Eröffnung eines sicheren Empfangssystems dürfte ein paar Monate noch gering sein. Die Gerichte - soweit sie überhaupt teilnehmen - sind dafür bisher in ihrer Infrastruktur noch nicht ausreichend ausgestattet. Das gibt noch ein wenig Spielraum für die Entwicklung eines vom Berufsstand akzeptierten „besonderen elektronischen StB-Postfach“ das dann auch die Bezeichnung als „beST“ ( also besser als beN und beA) verdient. Das Know-How ist ja bei der DATEV schon da. Die BStBK muss also kein Abenteuer eingehen, wenn sie die Provideraufgabe (wie die BRAK oder die BNotK) übernehmen wollte.
Glück auf - und mit frohem Mut in die digitale Welt starten.
Heute wird über RSS der DATEV ein Hinweis in genau der hier diskutierten Angelegenheit verbreitet.
Darin wird eine DStV-Mitteilung vom 06.12.2017 widergegeben. Folgt man den Hinweisen im Text ergibt sich, dass akkreditierte De-Mail Anbieter nur
1&1 De-Mail GmbH
Mentana-Claimsoft GmbH
Telekom Deutschland GmbH
T-Systems International GmbH
mit diversen genehmigten Domänen sind.
Wo ist die DATEV, wenn doch ganz offensichtlich ihre Genossen von der Vorschrift betroffen sind und die DATEV DER Anbieter von elektronischen Dienstleistungen für den Berufsstand ist?
Die WPK sieht jedenfalls nur das Demailkonto als derzeit zulässige Variante an.(https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Magazin/WPK_Magazin_3-2017.pdf )
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Kann man denn abschäzten
Wo ist die DATEV, wenn doch ganz offensichtlich ihre Genossen von der Vorschrift betroffen sind und die DATEV DER Anbieter von elektronischen Dienstleistungen für den Berufsstand ist?
Die WPK sieht jedenfalls nur das Demailkonto als derzeit zulässige Variante an.(https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Magazin/WPK_Magazin_3-2017.pdf )
Beste Grüße
H. Heitschmidt
@DATEV, gibt es denn dazu nochmal den Ansatz einer Lösung (Integration der DE-Mail in DATEV-Umgebung)? Bei der Anwaltssoftware (beA) ist das ja auch möglich.
Eine Antwort selbst (in welcher Konsequenz auch immer) wäre irgendwie schön.
MfG
A. Hofmeister
Sie wissen doch selbst, dass der Vorstand gerade mit wichtigeren Dingen beschäftigt ist. Diese Kleinigkeiten stören doch nur.
Hin und wieder darf man ja hoffen.....stimme Ihnen aber in weitem Maße zu.
Der Vorstand selbst muss auch nicht antworten. Fachabteilung würde reichen.
Aber ich setzt einfach mal ´nen SK ab. Und berichte dann...
Schaut euch mal Dok: 1001070 (von Heute!) an.
3 Planung der DATEV
Aktuell arbeitet die DATEV an einem ersten Konzept zum Thema „Steuerberaterpostfach/DE-Mail“. Sobald wir genau wissen, was seitens der Steuerberaterkammer geplant ist und wie wir Anwender bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Neuerung unterstützen können, informieren wir Sie in diesem Dokument und über die gewohnten Kanäle. Bis dahin empfehlen wir, Rücksprache mit den jeweiligen Gerichten zu halten, um sicherzustellen, dass die Kommunikation auch ab dem Jahr 2018 reibungslos verläuft.
Echt lustig, ab 01.01.2018 soll es losgehen....
Egal. DE-Mails sind beantragt, zumindest kann man sie dann nutzen.
Soviel wird da ja erst mal nicht mit passieren.....
Danke Herr Ganter für das Dokument!
ist ja lustig.. datev schreibt was von ende zu ende verschlüsselung und linus sagt was von virenscan und kein ende zu ende.. ist da was geändert worden?
Warum wird in dieser ganzen Diskussion eigentlich der Governikus-Communicator Justiz-Edition ausgeschlossen? Das ist m.E. ein sicherer Übertragungsweg.
https://www.golem.de/news/bea-noch-mehr-sicherheitsluecken-im-anwaltspostfach-1801-131942.html
Sehr geehrte Frau Kittler,
schauen Sie sich oben genannten Artikel einmal an. Governikus ist auch nicht sicher zumindest nicht 100%
... und das gehört offensichtlich nicht zu den akkreditierten De-Mailanbietern und De-Mail wird aus offiziellen Quellen als einzige Variante gesehen...
Beste Grüße
H. Heitschmidt
P.S.: Putzig ist bei der ganzen Sache, dass das beA (als vergleichbare Plattform der RAe) bis jetzt ein vollkommener Schuss in den Ofen ist...
Zu De-Mail fällt mir folgendes Video ein, das aus 2013 stammt und nachdenklich stimmt.
goo.gl/WKmtgR
Soweit ich von unserem Kundenbetreuer gehört habe, hat DATEV die Entwicklung eines eigenen DE-Mail-Angebotes nicht vorangetrieben, weil dieses System umstritten ist und sich bislang auch nicht wirklich durchgesetzt hat. Zudem arbeiten Justiz/Behörden wohl an einer eigenen Lösung, so dass DE-Mail aktuell scheinbar nur eine Zwischenlösung ist und sich in wenigen Jahren wohl wieder erledigt hat.
Das FG Düsseldorf soll angeblich kulant sein und bis auf weiteres per Fax zu stellen, kann aber leider nicht mehr sagen, woher ich diese (inoffizielle) Aussage habe.
Wir richten dementsprechend jetzt erstmal solch ein Konto ein und implementieren es dann in Zusammenarbeit mit unserem Systempartner.
Danach warten wir mal ab, wie die Entwicklung weitergeht ^_^