Hallo zusammen,
ich plane eine Kanzlei zu übernehmen und stelle mir die Frage, wie die beiden Datenbestände zusammengeführt werden sollten. Die Datev IT-Consulting/Techniker oder ein ASP-Partner/IT-Techniker führen die Daten zusammen. Dass dieser Auftrag vergeben wird, steht für mich fest. Nur die Art der Datenzusammenführung ist für mich noch nicht klar, was besser ist.
Bisher habe ich zwei Wege mitgeteilt bekommen:
1. es bleiben ZWEI Beraternummern: eine Beraternummer wird einfach an die andere angehängt (das scheint der einfachere Weg zu sein). Da frage ich mich aber: wie handhabt man zwei Berater-Nr. im täglichen Arbeiten? Man muss immer nachschauen, welche Berater-Nr. und Mdt. zusammengehören, da man ja leicht (mit evtl. zwei gleichen Mandanten-Nr. - auf verschiedenen Beraternummern) durcheinander kommen kann. Ich denke der Pflegeaufwand auch z. B. der Rechte online für Mitarbeiter die auch übergreifend an zwei Standorten arbeiten sollen, ist länger.
Geplant ist, dass EINE Kanzlei geführt werden soll, auch wenn zwei Standorte vorliegen. Weil mir dass einfacher erscheint...
2. eine echte Zusammenführung: EINE Beraternummer und Umzug von Mandanten auf eine andere Mandanten-Nr. Der länger Vorbereitungsweg, dürfte aber der klarere Weg für die tägliche Arbeit im nachhinein sein, auch wenn am Anfang Mehrarbeit bedeutet und teurer sein dürfte (längere IT-Techniker- Zeit).
Kann mir jemand seine Erfahrungen weitergeben, die bei einer Beraternummer-Zusammenführung gemacht worden sind? Welche Lösungen wurden gefunden? Und war es (nun im Nachgang) eine kluge Entscheidung? Oder würden Sie es anders machen mit dem Wissen von heute?
Vielen Dank, dass ich an Ihren Erfahrungen teilnehmen darf.
Erfahrungen schon. Aber das hier mit einem Betrag darzulegen, würde den zur Verfügung stehenden Platz sprengen.
Einen Rat nur: Experten zu Rate ziehen. Es liest sich, dass Sie ja entsprechende Fachleute schon involviert haben.
Ich habe das Thema in ähnlicher Form. Wichtig ist unserer Erkenntnis nach, dass es zu keinen Dopplungen in den Mandantennummern kommt. Denn es gibt Programme, die denken wohl lediglich in Mandantennummern und nicht in Beraternummern (z. B. DMS und Lohn und Gehalt). Wir stellen daher vor Integration im kleineren Bestand die doppelten Mandantennummern um.
Wir behalten aber beide beraternummern, unter anderem, weil wir uns offen halten wollen den Bestand wieder zu trennen.
@neuss_tobias schrieb:Ich habe das Thema in ähnlicher Form. Wichtig ist unserer Erkenntnis nach, dass es zu keinen Dopplungen in den Mandantennummern kommt. Denn es gibt Programme, die denken wohl lediglich in Mandantennummern und nicht in Beraternummern (z. B. DMS und Lohn und Gehalt). Wir stellen daher vor Integration im kleineren Bestand die doppelten Mandantennummern um.
Wir behalten aber beide beraternummern, unter anderem, weil wir uns offen halten wollen den Bestand wieder zu trennen.
... ich hätte es nicht schöner formulieren können
Die Datenbestände von zwei Kanzleien zusammenzuschmeißen ist so etwa wie Milch in den Kaffee zu gießen.
Man erhält eine "Emulsion", aus der man die einzelnen Komponenten nicht mehr trennen könnte
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, aber viel dafür, die ursprünglichen Beraternummern und möglichst auch die ursprünglichen Mandantennummern beizubehalten, um auch zukünftig eine 'saubere' Trennung (von Kaffee und Milch) zu haben.
... denn wer will immer nach den alten (ursprünglichen) Ordnungsbegriffen suchen, wenn sie in irgendwelchen Auswertungen noch auftauchen oder wenn es Verknüpfungsprobleme gibt ?
Hier wurden die Mandantennummern für den hinzugekommenen Mandantenstamm um XX.000 erhöht und alles auf unserer Beraternummer eingespielt. Nach mehr als 10 Jahren ist die Trennung noch sehr sauber zu erkennen. Ähnliches war übrigens bei einem Franchisegeber genauso sinnvoll.
Danke für den Hinweis, dass manche Programme nur in Mdt. Nr. denken und nicht auch mit Berater-Nr.
Das klingt nach einer praktikablen Lösung. Also alles auf eine Berater-Nr. geschoben...
Meine persönliche Erfahrung:
Wir haben drei Kanzleien zusammengeführt und noch eine selbständige Kanzlei auf unserem System - somit vier Beraternummern.
Diese sind durch Blöcke in den zentralen Mandantendaten sichtbar getrennt:
Kanzlei 1: 0-39999
Kanzlei 2: 40000-49999
Kanzlei 3: 50000-59999
Kanzlei 4: 60000-*
Die Ordnungsbegriffe im Hintergrund sind aber natürlich andere. Heißt, ich habe bei Kanzlei 2 und 3 nie den selben zentralen Mandanten, wie die Ordnungsbegriffe in z.B. Kanzlei-Rewe. Bei Kanzlei 4 passt es überwiegend.
Das ist vor allem für die Rechteverwaltung (online) unfassbar toll und viel Aufwand.
(war jetzt auch schön im Rahmen von Steuerkonto online)
Dazu kommt noch, dass die Kolleg:innen es permanent hinkriegen, bei der Anlage von Leistungen bei Neumandaten die falsche Beraternummer auszuwählen.
Also rein aus meiner Sicht als Admina fänd ich es total toll, wenn wir die drei zusammengehörenden Kanzleien auf einer Beraternummer hätten. Zentraler Mandant = Ordnungsbegriffe in den Programmen und DUO. Eine klare Trennung durch die Blöcke in den zentralen Mandanten hätten wir immer noch. Ich muss dann z.B. auch nicht für drei Beraternummern DATEV-Kosten abrufen und auch nicht drei Rechnungen sichten.
Vllt. kann man im Rahmen der Abkündigung des Mandantentyp 2 umspeichern. Perspektivisch wird die derzeit noch selbstständige Kanzlei auch auf die Hauptkanzlei übergehen, das dauert aber noch.
Ich glaube aber, das wird für mich viel Aufwand. Richtig abschätzen kann ich es noch nicht. Aber wenn man sich Mal das Hilfedokument zum Mandantentyp 2 ansieht gibt es da nicht wenig zu beachten. Vllt. ist der von der DATEV geplante Assistent aber wirklich eine Unterstützung.
Danke für Ihre Erfahrungen. Das mit dem "toll" war Sarkasmus, stimmt?
Ich habe Sie so verstanden, dass
Zentraler Mandant = Ordnungsbegriffe in den Programmen und DUO
das tägliche Arbeiten erleichtern würde und Klarheit bei Rechteverwaltung, Eigenorganisation (Rechnung Datev/Kosten einlesen), Neuanlage von Mdt. ... wäre... Vielen Dank.
@HSchwing schrieb:Danke für Ihre Erfahrungen. Das mit dem "toll" war Sarkasmus, stimmt?
Ja das war Sarkasmus.
Ich habe Sie so verstanden, dass
Zentraler Mandant = Ordnungsbegriffe in den Programmen und DUO
das tägliche Arbeiten erleichtern würde und Klarheit bei Rechteverwaltung, Eigenorganisation (Rechnung Datev/Kosten einlesen), Neuanlage von Mdt. ... wäre... Vielen Dank.
Ja korrekt. Das sind meine Erfahrungen nach 3 Jahren Arbeiten mit der DATEV (ein Leidensbericht). Hier fehlte es aber auch an einem Menschen, der sich um alles administrative kümmert (und das Wissen hat) und ich habe hier viel aufgeräumt.
Und da wir auch die DUO Mandanten nicht im MigMag sondern auf der Kanzlei-Beraternummer führen, wäre das Thema für mich einfacher.
@VerenaWied schrieb:Und da wir auch die DUO Mandanten nicht im MigMag sondern auf der Kanzlei-Beraternummer führen, wäre das Thema für mich einfacher.
Ui, dann steht da ja ne Menge Arbeit in der Zukunft bevor....
@andreashofmeister schrieb:
@VerenaWied schrieb:Und da wir auch die DUO Mandanten nicht im MigMag sondern auf der Kanzlei-Beraternummer führen, wäre das Thema für mich einfacher.
Ui, dann steht da ja ne Menge Arbeit in der Zukunft bevor....
Jupp, deswegen sträube ich mich auch noch dagegen (und mir fehlt auch aktuell einfach die Zeit da ein großes Projekt draus zu machen). Grundsätzlich läuft es ja und ich weiß, worauf ich achten muss. Ist also keine Eile geboten. Da wir aber viel den Mandantentyp 2 genutzt haben, wäre das vllt. ein guter Anlass.
Moin,
ich habe in meiner beruflichen Laufbahn schon mehrere Kanzleifusionen begleitet. Teilweise in Eigenregie und auch mit DATEV-Unterstützung.
Wer bereit ist, bei DATEV die Consultingleistung einzukaufen, wird hier bestens betreut. Die Mitarbeiter aus den Fachabteilungen haben die entsprechenden Tools zur Hand um hier auch die Fusion gut und wie geplant durchzuführen.
In Eigenregie ist es möglich, man wird aber den ein oder anderen "Drops" schlucken müssen.
EO classic:
Man kann für die Kanzleien eigene Nummernbereiche für die zentralen Mandantennummern nutzen, läuft aber schnell Gefahr, dass diese dann abweichen zum Nummernzusammenhang in den leistungserstellenden Anwendungen.
Alternativ kann auch die Unternehmenslösung (Bezeichnung bin ich mir nicht sicher), so dass im Endeffekt die Kanzleien "nebeneinander" parallel auf der gleichen Anlage laufen. Das ist aber meistens nicht gewünscht.
EO comfort:
Hier hat man die Möglichkeit auch zentrale Mandantennummern zu erweitern (bis auf 9-Stellen = maximale Personenkontenlänge in den Buchhaltungen).
So kann man die bisherigen Mandantennummern um ein Präfix pro Kanzlei ergänzen.
Bsp:
Kanzlei A = 1 xxxxx
Kanzlei B = 2 xxxxx
u.s.w.
Bei meinem vorherigen Arbeitgeber (Mittelständische Kanzlei) haben wir ein dreistelliges Präfix genutzt um auch noch Standortkreis pro Kanzlei zu berücksichtigen.
Datenbanken:
Am einfachsten lassen sich zusätzliche Daten (Bsp. Rewe) als zusätzliche Datenbank/Datenpfad übernehmen. Dann entfällt ein zeitraubendes sichern und einspielen.
L:\DATEV\DATEN\RWDAT\STANDARD (Kanzlei A)
L:\DATEV\DATEN\RWDAR\Kanzlei-B\ (Kanzlei B)
Das funktioniert in fast allen leistungserstellenden Anwendungen. Der DATEV-Arbeitsplatz verweist dann den Benutzer automatisch in den entsprechenden Datenpfad, je nachdem wo das Mandat liegt.
Grenzen gibt es bei mindestens fünf Anwendungen (aus meiner Erfahrung):
- LODAS
- Lohn&Gehalt
- RZ-Kommunikation
- Zahlungsverkehr
- Dokumentenablage oder DMS
RZ-Kommunikation bekommt man getrennt, wenn man mehrere Kommunikationsserver mit eigenen Betriebsstätten-mIDentity zum Einsatz bringt (Konfigurations- und Pflegeaufwand).
LODAS und L&G gibt es meines Wissens keine wirkliche Lösung. Knackpunkt ist die Rückübertragung, etc. Das geht über die RZ-Komm. Hier wird man die Mandantenbestände über die Bestandmanager zusammenlegen müssen.
Dokumentenablage oder DMS:
Beide können nur mit einem aktiven Datenpfad arbeiten. Man kann mehrere Datenpfade nutzen und bei den entsprechenden Anwender einstellen.
Aber dieser Anwender sieht dann auch nur die Dokumente, welche auf seinem aktiven Datenpfad vorhanden sind.
Das gilt auch für die Schnellinfo "Dokumente" im Arbeitsplatz.
Fallstricke dürfte es hier auch bei Post, Fristen und Bescheide geben, da es eine EO-Anwendung ist. Die muss an einen EO-Datenpfad gekoppelt sein.
Zusammenlegung von EO classic mit EO comfort geht ohne DATEV-Unterstützung gar nicht. In Eigenregie nur, wenn die übernommene Kanzlei seine EO-Dinge manuell in der neuen Umgebung einpflegt.
Wenn man "nur" die zentralen Stammdaten zusammenlegen möchte, gibt es ein Tool in den Tiefen des Programmpfades, welches ich aber hier nicht bekannt gebe. Damit kann enormer Schaden angerichtet werden.
Das Tool kann zentrale Stammdaten/Adressaten unter Beibehaltung der SQL-UID's in eine Ziel-EO übernehmen. Somit können dann auch die Dokumente der Dokumentenablage weitergenutzt werden, ohne dass man hier ins Chaos schlittert.
Aber, Achtung die Anwendung hat enormes Schadenspotenzial!
Weitere Unwägbarkeiten sind dann noch die Zusammenlegungen der Mitgliedschaften im RZ (komplett oder parallel, je nach Vertragsgestaltung der Fusionen).
Da kommt man meistens nicht um seinen Kundenverantwortlichen herum (dafür sind die aber u.a. auch da).
Alles in Einem:
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Jede Fusion/Zusammenlegung ist hier anders. Man kann vieles in Eigenregie machen, manches aber auch eben nicht.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Vielen Dank, ich möchte das alles NICHT in Eigenregie machen (ich bin Steuerberaterin, kein IT-Techniker oder Admin). Ich binde die DATEV IT-Consulting oder die netGo-Asp-Consulting ein...
Ich wollte nur im Vorfeld Erfahrungen abfragen, ob das weitergehende Arbeiten mit NUR einer Berater-Nr. einfacher ist als mit ZWEI Berater-Nr.
Das mit Lohn und Gehalt sowie Lodas stimmt, da geht es aber, dass beide bis Jahresende parallel weiterlaufen und dann kommt ja Lohn next (da gehen dann beide Anwendungen zusammen).
Ich habe bei NUR einer Berater-Nr. halt gedacht, ich habe den "Ärger " (Mehraufwand für Umstellung) jetzt am Anfang, komme aber mit dem Pflegeaufwand / täglichem Arbeiten / sauberem Arbeiten dann besser zurecht.
Es ist nicht gewünscht, dass die Standorte als getrennt gesehen werden sollen. Es soll auch übergreifend Mitarbeiter-Zusammenarbeit geben. Gerade deshalb mache ich den Kanzleikauf (Mitarbeiterabhängigkeit beseitigen - ich bin eine kleine Kanzlei und auch Vertretungsregelung für StB). Daher ist meine Struktur klarer, wenn ich eine Berater-Nr. habe (mit zwei Standorten). Aber für alle alles sichtbar (damit auch ich alles im Blick habe).
vielen Dank an die vielen Hinweise und Lösungsvorschläge...
Vielen Dank, ich möchte das alles NICHT in Eigenregie machen (ich bin Steuerberaterin, kein IT-Techniker oder Admin). Ich binde die DATEV IT-Consulting oder die netGo-Asp-Consulting ein...
Kein Problem. So ist es meistens am einfachsten.
Ich wollte nur im Vorfeld Erfahrungen abfragen, ob das weitergehende Arbeiten mit NUR einer Berater-Nr. einfacher ist als mit ZWEI Berater-Nr.
Es kann Sinn machen für jeden Standort noch eine Beraternummer beizubehalten, wenn es um Versandangelegenheiten von DATEV zur Kanzlei geht.
Und man braucht kein "Übernahme-Managment" im RZ und onPremise, falls eine Beraternummer aufgegeben werden soll.
Das mit Lohn und Gehalt sowie Lodas stimmt, da geht es aber, dass beide bis Jahresende parallel weiterlaufen und dann kommt ja Lohn next (da gehen dann beide Anwendungen zusammen).
Lohn next: Ist das so? Ist da eine Info an mir vorbei gegangen?
Ich habe bei NUR einer Berater-Nr. halt gedacht, ich habe den "Ärger " (Mehraufwand für Umstellung) jetzt am Anfang, komme aber mit dem Pflegeaufwand / täglichem Arbeiten / sauberem Arbeiten dann besser zurecht.
Es ist nicht gewünscht, dass die Standorte als getrennt gesehen werden sollen.
Wäre nur eine technische und keine organisatorische Trennung.
Bedenken Sie auch bestehende Berechtigungen in der Rechteverwaltung online bei den Mandanten, die sich hierbei ggf. auch ändern (kann auch ein Vorteil sein = alte Zöpfe abschneiden).
Beste Grüße
Christian Ockenfels