... dachte schon, ich hätte mir die Zahl falsch gemerkt
- 2,52100840336134453781512605042017 %
😃
Ja,
lagen schon letzte Woche da rum und konnten partout nicht fertiggestellt werden . . . weil noch was fehlte...
... die Rechnung 😉
Ein Schelm der böses dabei denkt.
Das wird doch kein verdeckter Preisnachlass sein ?
Wenn Sie mir jetzt noch erklären, dass sie bereits die neue StBVV angewendet haben, werde ich "neidisch", und darüber den Preisnachlass wieder konterkarriert haben ? Wohl eher nicht. 😂
Schönen Abend.
Die neue StBVV kann ich auch noch nicht...........
Mist,
da hatte ich doch tatsächlich die neue StbVV ab 01.07.2020 gleich mit der Umstellung in der Rechnungsschreibung aktiviert (7), aber verpennt, dies auch in den Rechnungsvorträgen umzustellen. Irgendwas ist immer... aber war mit der niedrigen MwSt für die privaten Steuern Absicht.
Vielen Dank für den Tipp. Eine habe ich noch heute, die bekommt dann die volle macht der "Sieben" zu spüren 😎 Gerade bei den Vorträgen muss die Kanzlei aufpassen, dass nicht einfach auf der "Sechs" weiterbemessen wird.
Hallo BinaChana,
das Update wurde heute Nacht bei allen SmartIT Kunden installiert. Geplante Wartungstermine können Sie immer im SmartIT-Serviceportal einsehen.
Viele Grüße
Jana Krengel
IT-Management
@deusex schrieb:Eine habe ich noch heute, die bekommt dann die volle macht der "Sieben" zu spüren
Jetzt schon Rechnungen nach der neuen Vergütungsverordnung? Ganz neue Aufträge, die erst ab dem 01.07. angenommen wurden? Oder haben Sie § 47 a StBVV ausgeschlossen? Kann man das?
Update 02.07.2020 16:45
Hallo zusammen,
Wenn Sie in Eigenorganisation comfort die Kontendefinition für Vorschüsse nutzen, passen Sie diese manuell auf die folgenden Konten an, um korrekte Buchungssätze zu erhalten:
Für die neuen Steuersätze 5% und 16% wurden in Kanzlei-Rechnungswesen die neuen Automatik-Standardkonten #1712 (SKR03) und #3261 (SKR04) für Erhaltene Anzahlungen 5% und die neuen Automatik-Standardkonten #1717 (SKR03) und #3270 (SKR04) für Erhaltene Anzahlungen 16% eingeführt.
Wo Sie die Kontendefinition finden, erfahren Sie im Info-Dokument Dok-Nr.1002691.
Wichtig:
Sollten Sie nach der Installation des Service Releases vom 30.06. bereits Vorschussrechnungen geschrieben und fakturiert haben, kontrollieren und ggf. korrigieren Sie diese bitte in der Schnittstelle FIBU/OPOS bzw. bereits verbuchte Werte direkt in Kanzlei-Rechnungswesen.
Informationen zur Hinterlegung der gesenkten Umsatzsteuersätze in Eigenorganisation comfort finden Sie im Info-Dokument Dok-Nr.1009344.
Besten Gruß
Michelle Raum
Guten Morgen,
in meinem Team tauchten heute diverse Fragen zur Überbrückungshilfe auf. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen:
1. Wie ist mit den laufenden Kosten für die Erstellung von FiBu und Lohn umzugehen?
2. Wie ist bei den Mietaufwendungen mit dem Begriff 'verbundene Unternehmen' zu verfahren? Wir haben einen Mandanten, der Miete an ein Unternehmen zahlt, die nicht derselben Person bzw. demselben Unternehmen angehören, jedoch der gleichen Personengruppe (Gruppe von Unternehmen)?
Vielen Dank
Update 08.07.2020 9:45 Uhr
Hallo zusammen,
ab sofort steht die Verfahrensplattform des BMWi zur Antragstellung auf Überbrückungshilfe bereit. Dort können sich in einem ersten Schritt Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren, um im Anschluss daran Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen zu können. Anträge können bis zum 31. August gestellt werden. Die Anträge werden chronologisch nach ihrem Eingangszeitpunkt bearbeitet. Zu spät eingereichte Anträge können unter Umständen (Fördermittel aufgebraucht) nicht mehr bedacht werden.
Informations- und Einstiegsseite des BMWi: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Registrierung: https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Besten Gruß
Nico Cornelissen
edit: Zurückgestellt
Guten Morgen Herr Cornelissen,
ist dies das Portal wo sich Steuerberater aller Bundesländer registrieren können? Ich bin seit heute morgen auf der Suche nach dem Portal für Schleswig-Holstein.
Liebe Grüße Nina Nowoczin
Hallo Frau Nowoczin,
es handelt sich hierbei um ein Antragssystem für alle Bundesländer.
Dies steht etwas versteckt ganz unten auf der Einstiegsseite.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
@j_kirsch schrieb:Guten Morgen,
in meinem Team tauchten heute diverse Fragen zur Überbrückungshilfe auf. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen:
1. Wie ist mit den laufenden Kosten für die Erstellung von FiBu und Lohn umzugehen?
2. Wie ist bei den Mietaufwendungen mit dem Begriff 'verbundene Unternehmen' zu verfahren? Wir haben einen Mandanten, der Miete an ein Unternehmen zahlt, die nicht derselben Person bzw. demselben Unternehmen angehören, jedoch der gleichen Personengruppe (Gruppe von Unternehmen)?
Vielen Dank
Vielleicht hilft Ihnen das weiter ...
Update 09.07.2020 11:45 Uhr
Hallo zusammen,
beim Antrag auf Überbrückungshilfe müssen nach den Vorgaben des BMWi auch einige Aspekte wie die wirtschaftliche Situation per 31.12.2019 oder das Nichtvorliegen einer Insolvenz bestätigt werden. Dazu bedarf es Informationen, die über das Rechnungswesen hinaus reichen. Sie als DATEV-Mitglied können nun direkt auf die SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft zugreifen. Detaillierte Infos finden Sie hier.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Hallo Herr Cornelissen,
ich wollte einfach mal ein Danke aussprechen, dass Sie und Ihre Kollegen bei der DATEV uns hier so umfangreich informieren und unterstützen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank, das freut uns zu hören. Den Dank gebe ich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen weiter. 🙂
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Wenn Datev in allen Bereichen so super wäre, wie bei den jetzigen Infos und Hilfen zu dem Konjunkturpaket, dann würde der Traum von vielen Kollegen in Erfüllung gehen.
Sollte vielleicht ein Ansporn sein für die Zukunft, dass Flexibilität, Spontanität und Schnelligkeit kein Fremdwort für DATEV ist.
Also vielen Dank an das Team von DATEV was derzeit einen richtig guten Job macht.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
Wenn es um Steuer- und Rewe-Programme und unser Kerngeschäft geht, ist die Datev uneingeschränkt top.
Aber dann gibt's auch noch die Plattformen und den "ganzen modernen It-Kram"..... und da wird's gruselig.
Update 13.07.2020 12:45
Hallo zusammen,
die Service-Releases vom 13.07.2020 stehen seit heute Morgen zum DFÜ-Abruf bereit.
Die zum Konjunkturpaket umgesetzten Maßnahmen in den Service-Releases vom 13.07.2020 und weiter detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.datev.de/softwareauslieferung.
Besten Gruß
Michelle Raum
Update 14.07.2020 20:20 Uhr
Hallo zusammen,
für Unternehmen mit stark saisonal bedingten Umsatzschwankungen wurden kurzfristig noch Änderungen bei der Antragsberechtigung durchgeführt. Für diese Unternehmen reicht es aus, wenn in den Monaten April und Mai 2019 weniger als 5 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt wurde. Die Antragsvoraussetzung „Mindestens 60 % Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 zum Vergleichszeitraum“ entfällt.
Diese kurzfristige Anpassung ist noch nicht in unseren DATEV-Lösungen (Kanzlei-Rechnungswesen und Excel-Tool) abgebildet. Infos, wie Sie dennoch vorbereitend eine Berechnung der Förderung mit DATEV durchführen können, finden Sie hier.
Besten Gruß & einen angenehmen Abend 🙂
Nico Cornelissen
Seit dem Update vom Montag haben wir Probleme mit dem Tool für die Überbrückungshilfe. Haben Sie schon Infos dazu, wann der Fehler behoben wird? Zumindest scheint der Fehler ja nicht nur bei uns vorzuliegen (gibt schon Themen hier in der Community dazu).
Ich stehe bereits mit meinen Kolleginnen und Kollegen in Kontakt.
Ich kümmere mich aktuell um einen genaueren Status. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder. 🙂
Hallo zusammen,
das aktuelle Fehlerbild untersuchen die Kolleginnen und Kollegen in der Entwicklung. Erste Erkenntnisse zeigen, dass die Prüfung abbricht, sobald sie auf einen EÜR-Bestand stößt, der eine „unerwartete“ Bereichszuordnung hat. Aktuell untersuchen wir solche Konstellationen. Leider führt die Tatsache, dass auch nur ein solcher EÜR-Bestand vorliegt, dazu, dass die Prüfung im Ganzen kein Ergebnis liefert. Wir bitten an dieser Stelle um Entschuldigung.
Ich melde mich, sobald wir die genaue Fehlerursache kennen und eine Lösung bereitstellen können.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Das Info-Dokument 1018250 - Corona-Überbrückungshilfe - EXC3437198100 Die Sequenz enthält kein übereinstimmendes Element" beschreibt die aktuelle Situation. Zudem wird zur Fehlerbehebung voraussichtlich am Montag den 20.07.2020 ein Hotfix bereitgestellt.
Update 24.07.2020 9:45 Uhr
Hallo zusammen,
das BMWi hat die für die Überbrückungshilfe antragsrelevante Größe "Umsatz" konkretisiert:
Das BMWi hat im offiziellen FAQ-Katalog die Umsatz-Definition konkretisiert. Es werden USt-Sachverhalte aufgeführt, die in die antragsrelevante Bemessung der Umsätze einzubeziehen sind. Wir werden diese konkretisierte Umsatz-Definition mit dem Servicerelease vom 31.7.2020 berücksichtigen (sowohl im Tool Rechnungspflicht als auch in der Auswertung „Corona-Überbrückungshilfe“ in Kanzlei-Rechnungswesen).“
Der offizielle FAQ-Katalog zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ ist hier aufrufbar.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Update 30.07.2020 14:50 Uhr
Hallo zusammen,
morgen, am 31.07.2020, stehen Ihnen weitere Service-Releases mit Änderungen zum Konjunkturpaket zur Verfügung (Installationsvoraussetzung: DATEV-Programme 13.1, Januar 2020). Die Service-Releases am 31.07.2020 enthalten weitere Aktualisierungen, insbesondere zur Überbrückungshilfe und zu den Rechnungswesen-Auswertungen.
Details und neueste Informationen zu den Service-Releases erhalten Sie unter: www.datev.de/softwareauslieferung.
Zusatzinfo: Per DFÜ stehen die Service-Releases bereits heute ab ca. 18:30 Uhr zum Abruf bereit.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Update 31.07.2020 17:25 Uhr
Hallo zusammen,
Breaking News zum Wochenende: Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat, bis zum 30. September 2020, verlängert.
Näheres hierzu auf der Homepage - in der Rubrik "Aktuelles" - der Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de/de/.
Besten Gruß & einen angenehmen Start ins Wochenende 🙂
Nico Cornelissen
Update 03.08.2020 22:10 Uhr
Hallo zusammen,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, werden sich nach Informationen aus dem BMWi ab dem 10.08.2020 hierfür auf der Online-Plattform (https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/) registrieren können. Danach können dann auch Rechtsanwälte neben StB, WP und vBP für die Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe stellen.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Hallo liebe Community,
die Corona Frist wurde ja nun bis Ende des Jahres verlängert.
Gibt es seitens der DATEV schon einen Update-Termin zur Einbindung in die Programme??
Beste Grüße
Nina Nowoczin