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Überbrückungshilfe Phase 3

21
letzte Antwort am 31.03.2021 06:33:16 von suc77
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Bruckelt_2017
Beginner
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Nachricht 1 von 22
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Hallo,

 

ich habe in anderen Beiträgen gelesen, dass die Dezemberhilfen für Betriebe wie z.B. Friseure, Fahrschulen etc. die seit dem 16.12.2020 geschlossen sind, nicht beantragt werden können. Stattdessen soll es für diese Unternehmen die Überbrückungshilfe 3 oder Neustarthilfe geben.

Da derzeit noch nicht absehbar ist, wie lange diese Betriebe geschlossen sein werden (evtl. bis 31.03.21 oder doch länger?) und die Überbrückungshilfe 3 die Monate Januar bis Juni 21 abdecken soll, stellt sich mir die Frage, inwiefern man die Überbrückungshilfe 3 beantragen soll, wenn die Schließung doch nur ein, zwei oder drei Monate andauern sollte.

Noch kann der Antrag ja nicht gestellt werden.

Wie verhält man sich nun am besten? Beantragt ihr für Betriebe wie z.B. Friseur, Fahrschulen, Einzelhandel, welche ab 16.12. geschlossen sind die Überbrückungshilfe 3? Ich habe ja in anderen Beiträgen schon gelesen, dass es mit sehr viel Arbeitsaufwand verbunden ist, diese Anträge zu stellen bzw. überhaupt die Voraussetzungen zu prüfen und dann kommt nur wenig Förderhilfe dabei heraus.

 

Ich freue mich auf Antworten!

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

 

Bruckelt

steme
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 22
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Ganz ehrlich: Bevor die Anträge nicht tatsächlich gestellt werden können, beschäftige ich mich da nicht mit. Noch eine Baustelle bevor ich nicht muss, brauche ich nicht. 🙂

andrereissig
Experte
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Nachricht 3 von 22
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Da ist der Kunde halt König. Wenn der Mandant möchte, daß wir für 150 Euro Förderung den Antrag stellen, kann man sich da nur schwer verweigern, sofern er antragsberechtigt ist und unsere Rechnung für die Bearbeitung bezahlt.

Live long and prosper!
steme
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 22
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Vorsicht Missverständnis: Ich weigere mich ja nicht, aber ich beschäftige mich nicht theoretisch im Vorfeld mit dem Thema, wenn die Anträge noch gar nicht online sind. Es gibt auch danach noch genügend Änderungen, da muss ich nicht davor schon "falsches lernen" und dafür wertvolle Zeit opfern.

andrereissig
Experte
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Nachricht 5 von 22
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Mein Fehler! Keine Sorge, so habe ich das auch gar nicht verstanden. Ich habe beim Antworten lediglich versehentlich auf Ihren Beitrag geantwortet und nicht auf den von Bruckelt_2017.

Live long and prosper!
Bruckelt_2017
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Erstmal vielen Dank für die Antworten. 

Mir ist schon klar, dass die Anträge derzeit noch nicht gestellt werden können. 

Aber irgendwie komme ich auch nicht umhin, mich vorher schon mit den Voraussetzungen zu beschäftigen. Schließlich werden wir derzeit regelrecht überschüttet mit Anrufen von Mandanten, die nach Überbrückungshilfe 3 fragen.

Ich muss meinen Mandanten zumindest was sagen können, ob sie überhaupt mit einer Wirtschaftshilfe rechnen können. Von der Höhe mal ganz zu schweigen. Ich habe hier ja auch gelesen, dass die Dezemberhilfe für geschlossene Betrieb ab dem 16.12. gar nicht in Frage kommt. Somit landet man automatisch in der Überbrückungshilfe 3. 

schumaje
Einsteiger
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Genau aus den vorgenannten Gründen "wimmele" ich die Mandanten damit ab, da im Vorhinein irgendwelche Unternehmen laut Pressemitteilung antragsberechtigt sind und nun dann doch nicht - siehe Frisöre.

 

Außerdem habe ich genügend Erfahrung sammeln dürfen/müssen mit Änderungen bei ÜBH1 / ÜBH2 / AWH1. Immer wieder gibt es Änderungen die die vorherigen Aussagen obsolet machen. Ich lese mich nun nicht mehr in die Pressemitteilungen und Broschüren ein - Ich warte auf die FAQs und die darauffolgenden Änderungen. Damit habe ich genügend Lesestoff auf den ich mich für 5 Minuten berufen darf.

 

Mandanten mit Nachfrage zur ÜBH3 bekommen von mir die Aussage, dass wir derzeit keine Infos rausgeben können, da die offiziellen Spielregeln noch gar nicht bekannt sind und sobald diese uns vorliegen, werden wir uns mit ihnen in Verbindung setzen. Ändert aber auch nichts daran, wenn Mandanten uns dann irgendwelchen Blogseiten senden, die einem die ÜBH3 erklären wollen - da muss ich kurz tief einatmen.

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deusex
Experte
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Nachricht 8 von 22
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Im Prinzip ist ja klar, dass die Dezemberhilfe nur für Berechtigte der Novemberhilfe gewährt wird.

Insofern bleibt zunächst die ÜH2 übrig, welche die beiden Monate erfasst und auf Betriebsausgaben und Gewinn-/Verlustsituation bezogen ist.

 

Im Anschluss prüfe ich die ÜH3/Neustarthilfe, die offensichtlich Unternehmer abdeckt die bisher durch die Maschen gefallen sind, sind zwar Informationen vorhanden, aber im Prinzip muss man m.E. ja nochmals jeden Einzelnen überprüfen, ob er mit der Ü3 nicht besser fährt und ggf. die bereits ausgezahlten Hilfen kürzen.

 

Ich frage mich schon, wie wir das Stemmen sollen.

 

p.s.: Heute habe ich auf eine Anfrage eine Antwort für einen strittigen Fall erhalten. Nach sechs Wochen erhalten ich vom BMWi die FAQ Abschnitt 5.7 zitiert... Die Antworten vom BMWi sind also definitiv keine Hilfen, denn
"Die Prüfung eines spezifischen Sachverhaltes und deren Rechtsfolgen ist exklusiv dem prüfenden Dritten vorbehalten und darf nicht von unserer Seite übernommen werden. "

 

p.s.: Langsam erwäge ich tatsächlich, aus haftungsrechtlichen Gründen, mich zu weigern weiterhin Anträge zu stellen, die nicht glasklar geregelt sind.

 

 

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renek
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@Bruckelt_2017  schrieb:

Aber irgendwie komme ich auch nicht umhin, mich vorher schon mit den Voraussetzungen zu beschäftigen. Schließlich werden wir derzeit regelrecht überschüttet mit Anrufen von Mandanten, die nach Überbrückungshilfe 3 fragen.


Ich kann Sie vollkommen verstehen. Wir sind zB eines der UN die ebenfalls den StB bezüglich ÜH3 belästigt haben 😉

Auch für uns wäre es schon wichtig die Voraussetzungen für ÜH3 zu kennen. Immerhin müssen wir auch unsere Planungen entsprechend vornehmen und daran hängen dann noch Subunternehmer die auch wissen wollen was nun ist, damit die Ihre Planungen starten können.

Allerdings: Die Regierung hat bisher eben nur beschlossen etwas zu machen. Wer was und unter welchen genauen Bedingungen erhält ist aktuell offen. Daher kann schlicht noch keiner sagen auf was es ankommt. das müssen wir alle erst einmal akzeptieren. Und nichts anderes kann dem Mandant jetzt gesagt werden.

 

Ein Schreiben des BMF gibt es seit 12.12.2020. Des weiteren gibt es die Aussage das es auf die ÜH2 aufbaut. Insofern kann man hier schon einiges ableiten. Allerdings sollte klar sein das selbst ÜB2 noch nicht so 100% klar ist. Und zwischen dem was die Politiker sagen und was dann tatsächlich gilt klaffen ja eine Menge Euros! Bsp Anzurechnende Lohnsummen. Nach dem Schema der ÜH2 bekämen wir bspw nur 1/10 unserer echten Lohnsumme (nach Abzug KuG) angerechnet! Klar das wir dann auch gar so gut wie gar nichts bekommen. Ebenso haben wir das Problem das wir zwischen Auftragsausfall im Monat und tatsächlichen Auslieferung unterscheiden müssen. Obwohl kein Auftrag erfolgt laufen bei uns aber noch Auslieferungen, da bei uns alles Bestellware mit 2-3 Monate Fertigungszeitraum ist. Wir haben daher bisher nie die 50%-Grenze gerissen, da wir alles was kam auslieferten. Ja, wir fühlen uns da auch leicht vera*****t. Aber wir akzeptieren, dass die Bundesregierung Regeln erlässt an die wir uns eben halten müssen. Und auch wir würden uns echt freuen, wenn die BReg endlich mal schneller greifbare Punkte liefern würde. Aber das ist und wird es immer bleiben: Wunschdenken.

 

Das aktuellste zum Thema fand ich bspw hier:
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/12/28/ueberbrueckungshilfe-iii/


@Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021:

Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere
Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein
bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000
Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste
reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden
Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder
die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.




deusex
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Vielleicht reicht das nicht oder wurde es noch nicht registriert, aber Infos zur ÜH3 gibt es doch; nur noch keine Antragsmöglichkeit.

 

BMWi FAQ zur ÜH3 

 

Gibt doch schon Einiges her.

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schumaje
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Das verbuche ich unter Broschüre - somit noch nicht relevant für mich 😉

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deusex
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Die FAQ sind unser Gesetz für die Corona-Hilfen ! 

 

Diese "Broschüren" stehen über irgendwelchen Einschätzungen oder Handlungsanweisungen irgendwelcher Experten.

 

Ich stimme Ihnen aber zu, dass mit weiterem Zuwarten, die rechtliche Trefferquote erhöht wird. Im Moment kümmere ich mich auch nicht um ÜH3; bin gerade noch mit den Vorgängern beschäftigt.

 

Nichtsdestotrotz: Wer Infos zur ÜH3 will, findet Sie im Link.

 

Wird wohl echt "lustig" auf den ersten Blick, was das abdecken soll und was angerechnet, rausgerechnet, hinzugerechnet, umgerechnet, verrechnet und ausgerechnet werden soll 😉

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renek
Fachmann
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@deusex  schrieb:

Vielleicht reicht das nicht oder wurde es noch nicht registriert, aber Infos zur ÜH3 gibt es doch; nur noch keine Antragsmöglichkeit.

 

BMWi FAQ zur ÜH3 

 

Gibt doch schon Einiges her.


Ja, leider aber auch nicht mehr als das bisher im Schreiben des BMF.

 

Bsp:

  • 2021 in einem Monat Januar bis Juni 2021 mit bundesweiten Schließungen durch einen MPK-Beschluss direkt oder indirekt betroffen sind und Umsatzrückgänge von mind. 30 Prozent aufweisen. In diesem Fall erhalten sie für jeden Monat mit bundesweiten Schließungen einen Fixkostenzuschuss (maximal 500.000 Euro/Schließungsmonat, davon Abschlagszahlungen maximal 50.000 Euro). Diese Regelung steht Unternehmen aller Branchen offen, die direkt oder indirekt von bundesweiten Schließungen betroffen sind.

Hier ist die Rede von 1(!) Monat - also bspw der Januar. Bisher musste man immer 2 Monate Minimum betrachten. Wenn ich mich ausschließlich hierauf berufe, würden wir Stand heute im Januar Geld bekommen. Wenn dann aber beschlossen wird, dass die Voraussetzungen doch in 2 aufeinander folgenden Monaten erreicht werden muss, dann schaut es wieder gaaaaaanz anders.

Insofern: Nichts genaues weiß man nicht...

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deusex
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Hallo, das zweite Zitat ist doch schon ziemlich klar vordefiniert:

 

Begünstigungszeitraum:

Alle Monate von Januar bis Juni 2021

Voraussetzung:

Monat muss auf behördlicher Anordnung geschlossen sein

UND

die Umsatzeinbuße im betreffenden Monat mehr als 30% betragen.

Zuschuss:
Fixkostenzuschuss nach definierten Fixkosten gem. Link.

 

Das reicht doch schon reichlich als Info zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Man kann natürlich alles mit hätte, wäre, könnte, wenn belegen, aber das bringt uns nicht weiter und selbst wenn der Antrag möglich ist, erfolgen noch Nachbesserungen.

Meine Anfragen beantworte ich stets zum aktuellen Stand und hierzu gibt es auch regelmäßige Infomails.

Im Übrigen versuche ich immer ein wenig Geduld in die Sache zu bringen und als gutes Beispiel die Corona-Soforthilfe ins Spiel. Die ersten Antragsteller erhielten noch keinen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (die ominösen 1.180 €); später dann ja.

 

 

 

 

 

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renek
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Ich gebe Ihnen doch grundsätzlich Recht. Und ja, WIR planen genau mit dieser Aussage.

ABER! Man muss eben auch immer im Hinterkopf haben, dass es eventuell eben doch auf 2 Monate ankommen kann. Das ist für mich in unserem Unternehmen als Bilanzbuchhalter und somit Verantwortlich genauso wichtig wie für Sie als Steuerberater, der seine Mandanten berät und Infos oder Einschätzungen aufgrund aktueller Lage geben soll.

 

Ich glaube nicht (obschon ich aus anderen UN schon Aussagen kenne), dass irgendwer sagen wird "das ist so, steht ja da" ohne den Hinweis zu geben, dass man aktuell eben aufpassen muss weil es noch keine genauen Vorgaben gibt!

Wie gesagt: Grundsätzlich gebe Ihnen Recht. Aber da dies eine Community ist die dem Meinungs- und Wissensaustausch dient, sollten Fragen immer möglich sein. Und ob die aufgeführten Aussagen nun schon als verwertbar und bindend angesehen werden können muss jeder für sich entscheiden. Ich habe für mich entschieden, dass sie es - zum jetzigen Zeitpunkt - nicht sind.

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deusex
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Hallo renek,

 

da haben sie doch vollkommen recht und ich stelle das auch nicht in Abrede.

 

Ich habe eben täglich Anfragen und muss Antworten liefern und diese kann ich, weil ich natürlich die vorhandenen Infos nutzen muss; verweise aber stets darauf, dass diese dem heutigen Stand entsprechen und sich natürlich noch ändern können.

 

Auf Grund dieser Informationen kann zumindest schon für einen großen Teil entschieden werden, ob er grundsätzlich oder nicht zum begünstigten Personenkreis gehört.

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siwin002
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Hatte jemand schon mal diese Fehlermeldung beim Versuch auf die letzte Seite im Antrag (ÜH III) zu kommen, um die PDFs herunterzuladen?

 

Unbenannt3.JPG

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suc77
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Nachricht 18 von 22
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Hallo,

 

ja, habe ich heute auch schon den ganzen tag bei einem Mandanten zur Ü-II. Bei nem anderen Mandanten komme ich aber auf die letzte Seite.

 

Weiß da jemand was zu? Morgen is ja Deadline 😮

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taxit
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same here, nervt... Hotline kann nicht helfen, Ticket läuft...

 

Gruß Taxit

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andrereissig
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Macht's nicht besser, aber beruhigt: Habe den Fehler ebenfalls.

 

Dazu läuft in allen Anträgen der Übergang auf die letzte Seite zum Download der PDFs quälend langsam. Stets einhergehend mit der beruhigenden, bunten Animation auf dem Bildschirm.

Live long and prosper!
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bodensee
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Im besten Nina Hagen Slang ist ja alles so schön bunt hier. 

 

Vlt haben die Programmierer der Seite ja auch etwas schönes eingeworfen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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suc77
Beginner
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Hm, meine den "Fehler" gefunden zu haben:

 

in einem anderen thread wurde ein Problem geschildert, wenn es Leerzeichen (z.B. bei einer GmbH & Co. KG) im Namen gibt. Ich habe (hier: bei einer GmbH) die Leerzeichen spaßeshalber gerade mal weggenommen und siehe da: die Fehlermeldung erscheint nicht mehr, ich kam auf die letzte Seite und habe den Antrag abschicken können.

 

Evtl. hilft das ja dem ein oder anderen...

 

VG

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21
letzte Antwort am 31.03.2021 06:33:16 von suc77
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