Hallo Leidensgenossen,
habe über WE zu sämtlichen Korrekturanträgen ein mail mit dem Hinweis, die Vorauszahlungen könnten (noch) nicht ausgezahlt werden, weil der Antrag einer "vertieften Prüfung" unterzogen werden würde.
Habt Ihr das auch ?????
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Welches Bundesland ?
Hier in Ba-Wü negativ, aber es gibt sicherlich seit 4 Wochen vermehrt Nachfragen:
nach Gewerbeanmeldung alternativ Bestäigung vom Finanzamt, Mietverträge usw.
...derzeit NRW, Bayern und Berlin; und es geht auch ausschließlich um die Korrekturanträge zur Ü3.......dort dann aber sämtliche Anträge......ich habe nach den Korrekturanträgen noch Erstanträge (für andere Antragssteller selbstverständlich) bei der Ü3 gestellt, da ist das nicht so.....
Die Meldung bekomme ich auch vereinzelt bei Erstanträgen. Kurze Zeit später kommen dann ein paar Rückfragen.
Das stellt aber zumindest bei uns keine Veränderung in der Bearbeitungsweise im Vergleich zu vorher dar.
Vorher gab es Rückfragen ohne Mail - jetzt gibt es Rückfragen mit Mailankündigung.
Lassen Sie sich von der Mail nicht beunruhigen, ich glaube, hierbei handelt es sich tatsächlich nur um ein "Lebenszeichen", um Rückfragen wegen der Bearbeitungszeit zu vermeiden.
Niedersachsen N-Bank über das Wochenende auch alle Änderungsanträge in die Stichprobenprüfung.
Auch neue Erstanträge von letzter Woche direkt in der Prüfung.
Kleiner Trost: Die ersten Stichprobenprüfungen von Anfang März sind nun abgeschlossen. Die Mandanten haben zwei Monate auf die Abschlagszahlung gewartet und am Ende wurde lediglich eine Rechnung zu einem Luftfilter angefordert....
Das Vorgehen kann ich auch für das Saarland bestätigen. Hier werden ebenfalls vertiefte Prüfung für Änderungsanträge vorgenommen.
Hier haben wir eine Stichprobenprüfung bei einem Neustarthilfeantrag. RP Köln.
Für Berlin gab es auch schon für die Erstanträge teilweise "vertiefte Prüfungen" (und auch teilweise für Änderungsanträge).
Haben Sie mittlerweile Ihre Bescheid bekommen?
Wissen Sie wie lange solche Bearbeitung im Anspruch nimmt ?
Also bei meiner ersten Stichprobenprüfung dauerte es 6 Wochen bis überhaupt mal eine Nachfrage kam. Dann wurde eine Rechnung angefragt und seitdem ist wieder Stille.
Von allen anderen Prüfungen bisher auch nichts außer der Email.
Heute Morgen allerdings eine wirklich super Erfahrung gemacht mit der NBank.
Gestern Rückfrage zu möglicher Verbundenheit zweier Unternehmen. Heute morgen um 7.45 Uhr ausführliche Argumentationen eingereicht und um 8.30 war ohne Rückfrage der Bewilligungsbescheid da.
Das ist wirklich top.
Hallo,
kann mich Ihren Ausführungen für BaWü anschließen. Insbesondere Gewerbeanmeldung, aber auch schon stichprobenweise Anforderungen von Nachweisen zu Fixkosten.
"Vertiefte Überprüfung" trifft es aber sicherlich nicht.
Nun wesentlich tiefer als einfach nur durchwinken ist das schon.
Aber wie immer Defnitionssache wer versteht was unter vertiefend.
Na ja,
also der Begriff "vertiefte Überprüfung" wird wohl im Allgemeinen sicherlich anders interpretiert, als die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, oder nicht ?
Wenn wir schon beim Begriff "Durchwinken" sind: Ich habe wirklich überhaupt nicht den Eindruck, dass bei diesen Anfragen überhaupt etwas geprüft wird. Schon gar nicht "tiefer".
Das sind bisher m.E. letztens spontane, weniger fundierte bzw. nicht wirklich fachliche Anfragen auf Aktenfutter. Eher so "aus-der-Hüfte-geschossen".
Bsp.:
Bei einem Mandanten im Textilhandel sind außergewöhnliche Warenabschreibungen mit ca. 30.000 € vorgenommen worden.
Insgesamt ergab sich neben Pachten und weiteren relevanten Fixkosten ein stattliches Sümmchen im oberen fünfstelligen Bereich bei der Überbrückungshilfe III.
Rückfrage zum Antrag: Man möge bitte die geltend gemachten Zinsaufwendungen mit ca. 200 €/Monat nachweisen.
Vier Geschäftskonten, keine Problem. Die Kontoumsatzabrufe waren in Rewe. Ein schönes mehrseitiges Pdf-Paket aus den Screenshots gebastelt und ab dafür . . . Bewilligungsbescheid drei Tage später.
"Vertiefende Überprüfung" ist was Anderes 😉
Ich befürchte allerdings, dass uns die noch anstehenden Schlussabrechnungen und deren Nachprüfungen, insbesondere wenn Corona nicht mehr so präsent ist, noch "viel Freude" bereiten werden.
@TMazari schrieb:Haben Sie mittlerweile Ihre Bescheid bekommen?
Wissen Sie wie lange solche Bearbeitung im Anspruch nimmt ?
Das ist leider nicht generell zu beantworten. Wir haben Fälle gehabt, die waren trotz Stichprobe nach einer Woche durch und wir hatten Fälle, die haben ohne Stichprobe 12 Wochen gedauert. Das hängt leider von derart vielen Faktoren ab, daß man da keine sichere Aussage treffen kann.
Die Schlussrechnungen, die uns dann vermutlich für Ü1, Ü2, Ü3, Ü4 (?) und NH und DH gleichzeitig überrollen werden... da freut man sich doch schon drauf.
Heute Morgen den ersten Teilbewilligungsbescheid erhalten. Abzug, da bei Rückfrage für 2 Monate nachträglich kein Umsatzrückgang vorlag.
Begründung:
"sorgfältige Beachtung des Gebots der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel. Diese Vorschrift engt den Ermessenspielraum der Bewilligungsstelle erheblich ein.
Der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltmitteln gebietet insbesondere die Ablehnung von Anträgen, wenn wesentliche unabdingbare Antragsvoraussetzungen nicht vorliegen."
Interessant das im Zusammenhang mit Corona-Hilfen zu hören... 🙂
Auch mein Antrag wo immer der Fehler kam, kam per Mail dass in stichprobenprüfung ist
Bei mir es jetzt 4 Wochen her langsam wird’s knapp bei mir keine Ahnung was ich machen soll. Habe meine Anwältin beauftragt mal bei nbank anzuschreiben vielleicht bewegt ihre Schreiben bisschen an dir Bearbeitung.
Auch stichprobenprüfung beim Änderungsantrag?
Nach November & Dezemberhilfe das war mein erste Antrag für Überbrückungshilfe
Ja auch hier in Bayern unter der Zuständigkeit der IHK München.
Betraf alle Ü3-Anträge, unabhängig ob es sich um geringe oder größere Förderbeträge handelte.
Mein Telefonat mit der IHK ergab,
dass man auf das automatisierte Auswahlverfahren berief; d.h. die Stichprobenauswahl eine Software vornähme, die vom Bund kam. Man könne hier leider nicht eingreifen.
Mein Telefonat mit der Hotline in Berlin ergab,
dass es auch hier nicht eingegriffen werden könne, da dies im Zuständigkeitsbereich der Bewilligungsstelle - also IHK München - läge.
Fazit:
Eine Software bestimmt, ob einem Antragsteller, der seit Monaten keine Umsätze erzielt und dessen Finanzreserven verbraucht sind, seine Fixkosten ausgleichen kann oder in die Zahlungsunfähigkeit gerät.
Nach Schilderung des Sachverhaltes - per Mail - an das Bundeswirtschaftsministerium und das Bayer. Wirtschaftsministerium, waren dann innerhalb von 2-3 Wochen die Bewilligungsbescheide da und die Ü3 ausbezahlt.
Grüße
HGM
Bei der Üb3 gab es keine Probleme ging flott nur jetzt bei dem Änderungsantrag dazu kam eben das Mail das im stichprobenprüfung ist
Hallo,
bei der IHK München wird dieses anschauliche Bildchen zur Bearbeitung der Anträge veröffentlicht.
Antrag gestellt am 27.04. >100 TEUR bis heute noch nichts...
VG
Ohje die ihk München ist auch zuständig für uns
Das hab ich gefunden gerade ist aktuell
Schon jemand ne Bewilligung für Änderungsantrag Überbrückungshilfe 3 ?
Oh, interessant. Damit hat sich die Überlegung zu positiven Änderungsanträgen, zu meiner Freude, erledigt.
Wie bitte
Wenn also ein Änderungsantrag aktuell gestellt wird, soll dieser bereits eine tiefere, manuelle Prüfung vorsehen und ein Abschlag auf die Änderung wird nicht ausgezahlt.
Nun stellt sich die Frage, wie lange der Antrag in der manuellen Prüfung bleibt, wenn die Eingänge von Änderungsanträgen enorm ist.
Insofern kann ich gut und gerne darauf verzichten, einen Änderungsantrag zu stellen, wenn zeitnah bereits die Möglichkeit der Schlussabrechnung nach Ende des Förderzeitraumes zur Verfügung gestellt wird.
Somit kann ich auf die Änderungsanträge verzichten, da ich nicht davon ausgehe, dass diese in ein oder zwei Wochen duchgeprüft sind, wenn jetzt bereits eine Menge "auf Halde" liegen.
Wer natürlich die ÜHIII als neues Hobby erkoren hat, kann natürlich noch einen Änderungsantrag machen und nochmals dann die Schlussabrechnung . . .
So bitte !
Ja gestern Abend kam die erste. Änderungsantrag vom 29.04., keine Rückfragen. NBank Niedersachsen
Ich gehe nicht davon aus, dass die Schlussrechnung zeitnah möglich sein wird. Zu I,II und Nov./Dez. Hilfe gibt es auch noch nicht mal einen Termin und den 30.06.2022 hat man wohl erstmal nur als Datum gewählt. Als nächstes kommt dann wieder die Verlängerung der III bzw. die IV.