@Albert0199 schrieb:Zu I,II und Nov./Dez. Hilfe gibt es auch noch nicht mal einen Termin
FAQ ÜBH1 Punkt 3.11:
“Nach Ablauf des Förderzeitraums am 31. August 2020 und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 hat der prüfende Dritte die Schlussabrechnung für den Antragsstellenden vorzulegen.“
FAQ ÜBH2 Punkt 3.11:
„Nach Ablauf des Förderzeitraums am 31. Dezember 2020 und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 hat der prüfende Dritte die Schlussabrechnung für den Antragssteller vorzulegen.“
FAQ NovH & DezH Punkt 3.12:
“Die digitale Schlussabrechnung wird erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III möglich sein, also nicht vor Juli 2021. Spätestens bis zum 31. Dezember 2021 hat der prüfende Dritte die Schlussabrechnung für den Antragssteller vorzulegen.“
Das würde ich nicht als „es gibt keinen Termin“ bezeichnen.
Da haben Sie Recht, hätte mich anders ausdrücken müssen... Die technische Möglichkeit und ein Termin ab wann das möglich ist, den gibt es noch nicht.
Was ich sagen wollte: ich denke nicht, dass die III-Anträge vor den anderen Programmen schlussgerechnet werden und bei unseren Mandanten können und wollen viele nun mal nicht darauf warten, weshalb die Änderungsanträge weniger Hobby sind, sondern dringend benötigt werden 🙂
Verstehe!
Ja, Sie haben recht, die techische Möglichkeit ist noch erschreckend unklar. Die Schlussrechnungstermine gruseln mich wirklich, da ich befürchte, daß die Schlussabrechnung aufwändiger als die Beantragung werden wird und während sich die Erstanträge ja eigentlich recht komfortabel verteilen, wird uns die Schlussabrechnung geballt treffen. Das wird ein Flaschenhals erster Kajüte!
Da bin ich voll Ihrer Meinung. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass der Aufwand immens wird. Die Antragstellung war dagegen die Kleinigkeit. Das macht die Abrechnung auch schwer. Solange man nicht abschätzen wie umfangreich das wird... da werden die Kosten für den prüfenden Dritten wohl häufig noch erhöht werden müssen.
Hatte Anfang des Jahres eine nachträgliche Stichprobenprüfung für einen Überbrückungshilfe I Antrag. Eingang per Mail, Frist für Bearbeitung 4 Wochen. Das war zum Glück nur ein kleiner Antrag für einen kleinen Mandanten, aber selbst der hat mit Rücksprachen und Dokumentation bereits einige Stunden in Anspruch genommen.
Bis heute gab es da auch noch keine Reaktion der Bewilligungsstelle zu....
@Albert0199 schrieb:Hatte Anfang des Jahres eine nachträgliche Stichprobenprüfung für einen Überbrückungshilfe I Antrag. Eingang per Mail, Frist für Bearbeitung 4 Wochen. Das war zum Glück nur ein kleiner Antrag für einen kleinen Mandanten, aber selbst der hat mit Rücksprachen und Dokumentation bereits einige Stunden in Anspruch genommen.
Oha! Das ist ja hochinteressant! Das hatte ich bisher noch nicht. War diese Prüfung umfassend oder bezog sie sich auf bestimmte Teilaspekte des Antrags? In diesem Zusammenhang hätte die Bewilligungsstelle ja eigentlich gleich die Schlussabrechnung vornehmen können, dann hätten Sie diesen Fall bereits abhaken können.
In Niedersachsen gab es solche Stichproben zur Überbrückungshilfe I seit März 2021 laut Kammerforum wohl verhäuft. Angefragt wurde folgendes:
"1. Wurden neben dem Antrag auf Überbrückungshilfe der Phase 1 zuvor andere coronabedingte
Förder- bzw. Unterstützungsleistungen wie beispielsweise kommunale Hilfen,
Soforthilfen beantragt und bezogen?
2. Bitte teilen Sie mit, ob Versicherungsleistungen, gleich welcher Art, für förderfähige Fixkosten
geflossen sind oder ob mit solchen eventuell zu rechnen ist. Nennenswert sind
beispielsweise Leistungen aus einer Ertragsausfallversicherung, aus einer Schadenshaftpflicht-/
Kaskoversicherung o.ä.
3. Ist Ihre Mandantschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt?
4. Wenn Ihre Mandantschaft und / oder mindestens einer der Gesellschafter Ihrer Mandantschaft
Geschäftsanteile an anderen Unternehmen hält, füllen Sie bitte die beigefügte
tabellarische Übersicht zu sämtlichen Gesellschaftsbeteiligungen aus. Offenzulegen sind
hierbei
• alle Gesellschafter Ihrer Mandantschaft
• sämtliche Gesellschaftsbeteiligungen der jeweiligen Gesellschafter
inklusive Angabe der prozentualen Gesellschaftsanteile
sowie der prozentualen Stimmrechtsverteilung,
• die Geschäftsführer
und
• die VZÄ-Mitarbeiterzahl.
• Jahresabschluss 2019 oder Gewinn- und Verlustrechnung 2019;
• betriebswirtschaftliche Auswertungen für den Zeitraum April 2020 bis einschließlich
August 2020;
• Aufstellung der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten innerhalb der
beantragten Zeiträume;
• Personalliste inkl. Auszug aus dem Lohnjournal."
Auf unsere Frage, ob dies denn nun die Schlussrechnung ersetzt kam bis heute ebenfalls keine Antwort.
Wenn ich mir diesen Umfang für jeden Antrag vorstelle, wird mir schwindelig.... vor allem wer soll das wann alles im Detail nachprüfen?
Das war beim Änderungsantrag ?
Nein, Überbrückungshilfe I ! Halbes Jahr nach Antragstellung und Auszahlung.
Lassen Sie sich von unserer Unterhaltung hier nicht verunsichern 🙂
@Albert0199 schrieb:Auf unsere Frage, ob dies denn nun die Schlussrechnung ersetzt kam bis heute ebenfalls keine Antwort.
Wenn ich mir diesen Umfang für jeden Antrag vorstelle, wird mir schwindelig.... vor allem wer soll das wann alles im Detail nachprüfen?
Ach -
du -
meine -
Güte!!!
Das lässt für die Schlussabrechnung ja Schlimmes erwarten. Tausend Dank für diese detaillierte Antwort. Solche Auskünfte sind Gold wert!
Was mich bei den Rückfragen - so wie hier auch - immer wieder irritiert, sind die Nachfragen zu Versicherungen und Aussagen, die man schon längst im Antragsformular abgegeben hat, wie KMU-Eigenschaft, verbundene Unternehmen, sonstige Zuschüsse etc.
Da kommt man sich schon ein wenig veralbert vor, wenn man zuvor die Zusicherung gab, daß der Mandant keine sonstigen Förderung erhalten hat, nur um postwendend gefragt zu werden, ob man das wirklich ernst meint.
Jeden Tag verstärken solche Dinge in mir den Gedanken, daß die ganzen Hilfen nie beim Bundeswirtschaftsministerium hätten aufgehängt werden dürfen, sondern an das Bundesfinanzministerium hätten gehen sollen. Dort wäre zumindest das Wissen über - und das Vertrauen in die Fachkompetenz unseres Berufsstandes größer gewesen und wir müssten uns nicht mit solchen Lappalien aufhalten.
Nochmal: Danke für den umfassenden Einblick.
Jemand aus Bayern Erfahrung Bewilligung Änderungsantrag ÜB3 ?
Aus SL kann ich berichten, dass die ersten geänderten Bescheide ergangen sind, nach vertiefter Prüfung.
In Bayern schon Bewilligungen ergangen ?
Sind bei jemand aus Bayern Änderungsanträge schon bewilligt ?
Gibt es bei euch schon Neuigkeiten ? Habt ihr schon eine Abschlagszahlung erhalten ? Bei meinen Mandaten in Baden Württemberg sind jetzt schon 6 Wochen her und immer noch keine Rückmeldung oder eine Abschlagzahlung.
Gruß Peter
Schon wer was wegen Änderungsantrag ÜBH3 plus gehört Dienstag kam Rückfrage sofort beantwortet bis heute keine Reaktion