Hallo KLARTAX-Team,
weder in der KLARTAX-App noch in den FAQ habe ich einen Hinweis darauf gefunden, ab wann die elektronische Einreichung der Einkommensteuererklärung 2019 möglich sein wird.
Können Sie hier einen Termin nennen?
Die Frage erfolgt auch vor dem folgenden Hintergrund:
Die Finanzämter werden ab Mitte März 2020 mit den Veranlagungen für Einkommensteuer 2019 starten. Erfahrungsgemäß geht die Veranlagung der eingereichten "einfachen" Steuererklärung, die also bei der automatisierten Veranlagung werde zu Prüf- noch zu Risikohinweisen führen - das dürften die meisten Erklärungen der gegenwärtigen KLARTAX-Zielgruppe sein - zumindest hier in Niedersachsen recht flott.
Es dauert in der Regel etwa fünf Arbeitstage nach Eingang der Erklärung bis der Bekanntgabewille feststeht und dann nochmal rund 10 Tage bis die Verarbeitung im Rechenzentrum der Finanzverwaltung und die Bescheidproduktion abgechlossen ist.
Es ist nicht mehr ungewöhnlich, dass Steuerbescheide bei diesen einfachen Steuerfällen rund drei Wochen nach Erklärungseingang vorliegen.
Für den Nutzer der KLARTAX-App ist es da natürlich schon wichtig zu wissen, ab wann er seine Steuererklärung übermitteln kann, vielleicht erwartet er eine Hohe Erstattung oder möchte möglichst schnell eine etwaige Steuernachzahlung loswerden. Daher halte ich u. a. die Übermittlungsmöglichkeit für ein wichtiges Kriterium sich für KLARTAX zu entscheiden.
Die recht lange Abgabefrist für Pflichtveranlagungen oder die noch längere (Festsetzungs-)Frist bei Antragsveranlagungen dürfte den KLARTAX-Nutzer in solchen Fällen eher weniger interessieren...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Klasse Anfrage, @wielgoß !
Ich kann mir vorstellen, dass zumindest der eine oder andere "Hilfesuchende-Klartax-Anwender" hier "landet" und evtl. Fragen stellt. U.a. auch eben diese zur Möglichkeit des Einreichens seiner Daten.
Ich habe mir zwar die App installiert, bin dann aber daran verzweifelt, meine Jahresbescheinigung aus dem ANO-Portal einzulesen.......
Anscheinend ist das noch in der "Early-Bird-Phase" nicht enthalten......
Hallo KLARTAX-Team,
warum will die APP den VZ 2020 und nicht 2019?
Warum kann man zwar ändern in 2019, muss dann aber "zeilenweise"scannen
Warum kann man zwar zeilenweise scannen (sehr spassig) aber die Eingaben werden dann quittiert mit
"Achtung, hier stimmt etwas nicht".....
Und nun?
Hotline?
Hört sich nach einer Datev Anwendung an. 😉
(nicht für ungut Datev)
Kennen Sie die nicht?
Komisch, wenn man hier eine Anfrage stellt, warum geht denn dann der Beitrag nicht noch oben?
Oder ist die Funktion "deaktiviert", @Dirk_Jendritzki ?
Hallo Herr Hofmeister,
scheint nun wieder zu funktionieren - zumindest mit MS Edge oder in der mobilen Ansicht.
Ich hatte das neulich schon mal das der MS Internet Explorer mit der Zeit und der Aktualisierung etwas durcheinander kam...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Lieber Herr Wielgoß,
nach meinem Verständnis ist die Klartax-App darauf ausgelegt, dass erst der VZ 2020 (wirklich gut) damit erklärt werden kann.
Die App basiert auf den Kontoumsätzen der User und ist seit Januar downzuloaden. Fast alle Banken bieten einheitlich "nur" den elektronischen Kontoumsatzabruf für 3 Vormonate an. Für den VZ 2019 bedeutet das, dass allenfalls die Monate 10-12 (falls der User einer der ersten Downloader war) zur Kategorisierung der Umsätze verwendet werden können - 3/4 des VZ sind (in der Regel) so nicht erreichbar, die zugehörigen Belege müssten daher ohne "Kontounterstützung" und ohne die "Kategorie-Empfehlung" eingescannt werden.
Das widerspricht
DATEV hat ja die App (m.E. unglücklicher Weise) als "Early Accsess" konzipiert. Schon im Hinblick auf die angepeilte Zielgruppe habe ich erhebliche Bedenken, dass "Early Access" ohne jeden App-Nutzen überhaupt eine gute Idee war. Aber wenn zufällig ein Nutzer doch seine 2019er-Belege scannt, dann sollte die Abgabe der Erklärung 2019 aller frühestens dann möglich sein, wenn ihm auch die Chance eingeräumt ist, anstelle der Erklärungsabgabe über "SmartExperts" und "Meine Steuern" die Belege an einen Profi zu geben. Die Fehlerquelle, die sonst entsteht, wäre wohl kaum eine Werbung für den App-Hersteller - selbst wenn der für die Fehler in diesem Fall gar nichts kann.
Nach meiner Vorstellung sollte daher der VZ 2019 (wenn überhaupt) frühestens zeitgleich mit einer Anbindung an "meine Steuern" freigeschaltet werden.
Das liest sich hier ...
aber nicht so ...
Und mit Verlaub - falls man im Januar 2020 tatsächlich (nur) die Zielgruppe derer einsammeln wollte, die bereits mit großer Vorfreude der StE des VZ 2020 (!) entgegenfiebern, dann würde ich zaghaft behaupten wollen, dass - auch an dieser Stelle - etwas "schief" gelaufen ist ...
Hallo jejo,
nach meinem Verständnis soll die "Abgabe der Erklärung" eher ein (Abfall-)Produkt einer sehr guten Kategorisierung der kompletten Einnahmen und Ausgaben des Jahres (2020 ff) sein und halt - soweit notwendig, dann noch mit eingescannten Belegen ergänzt werden.
Wenn diese Vermutung (die ganz weit weg von den aktuellen Fähigkeiten der App ist) zutrifft, dann wäre da m.E. nix schief gelaufen.
Warum wird dann die Steuererklärung 2019 (!) angepriesen, die "einfach online erstellt" werden kann?
Aber nur das würde nach meinem Verständnis auch Sinn machen, denn ich würde tippen, dass (im Januar 2020) von 1.000 Interessenten/Besuchern/Zielgruppenmitgliedern/Klartaxlern rund 999 eine Lösung für Ihre Steuererklärung 2019 suchen ...
ich hatte mit eo-uncomfort auch eine Lösung für Kanzleiorganisation gesucht - der Mensch irrt halt manchmal.
😂🤔
Irren heißt in diesem Fall "wir" machen einen "glücklich" und die restlichen 999 sehen wir nie wieder ...
mutmaßlich wird's genau so sein!
Vergleiche hier -> Nutzer-Erfahrung Klartax
Hallo in die Runde,
auch wenn ich die hier und an anderen Stellen in der Community geschilderten Befürchtungen und Prophezeiungen einer KLARTAX-App-okalypse teilweise nachvollziehen kann, interessiert es mich dennoch, liebes KLARTAX-Team, wann eine Übermittlung der Steuererklärung 2019 möglich sein wird 🤔.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
PS: @Michael-Renz Einen kollaborativen Charakter von KLARTAX - bis auf den SmartExperts-Button - erkenne ich noch nicht - wäre natürlich mittelfristig toll, besonders wenn in KLARTAX auch etwas kompliziertere Fälle abgebildet werden können. Für 2019 sehe ich aber die Zielgruppe, wie auch von DATEV beschrieben, bei den recht einfachen Steuerfällen, die ohne zusätzliche fachkundige Hilfe auskommen (sollen/möchten/können).
"Für 2019 sehe ich aber die Zielgruppe, wie auch von DATEV beschrieben, bei den recht einfachen Steuerfällen, die ohne zusätzliche fachkundige Hilfe auskommen (sollen/möchten/können)."
Eben! Auf der einen Seite so "spartanisch" wie möglich, auf der anderen Seite, fehlt es an Grundfunktionen. Wenn man die "Zielgruppe" im Dezember 2019/Januar 2020 anspricht, suggeriert man, dass die EST-Erklärung für 2019 damit angefertigt werden kann. LST-Bescheinigung eintickern (das Scannen der Zeilen ist ja wohl eine Zumutung!), berechnen und weg damit.
Oder war da noch was?
Ich habe gestern meine LST-Bescheinigung da zeilenweise eingescannt. Ist das Euer Ernst, DATEV?
Early Access!?
... also hatte ich mich wohl doch nicht 'verlesen', dass nämlich erst der VZ 2020 'erklärbar' ist.
... dachte schon, ich muss zum Augenarzt
... KLARTAX ist wirklich 'erklärungsbedürftig'
Ist KLARTAX etwa ein 'Crowd-Developing'-Produkt ?🙄😮
Der User wird's richten...und flüchten
Ja, Herr @Michael-Renz , dann müsste die App aber KLARBANK statt KLARTAX heißen.
@andreashofmeister schrieb:
Komisch, wenn man hier eine Anfrage stellt, warum geht denn dann der Beitrag nicht noch oben?
Oder ist die Funktion "deaktiviert", @Dirk_Jendritzki ?
Deaktiviert? Nein, evtl. haben / hatten Sie eine andere Sortierung eingeschaltet?
Ansonsten bitte im Wiederholungsfall gerne einen Screen per PN oder E-Mail zusenden.
Hallo KLARTAX-Team,
nachdem es ja nun im Thread
KLARTAX - wie geht´s jetzt weiter??
ziemlich facettenreich zugeht, erinnere ich an meine nach meinem Verständnis nicht schwierige Frage im Ausgangsbeitrag.
Der durchaus diskutable Start der App als "Early-Access-Variante" ist ja eine Sache...in der großen Weiten Welt des Internets und des App-Stores ist man jedoch eine "zeitnahe" Kommunikation gewöhnt. Und zeitnah heißt hier üblicherweise unverzüglich...
Ich fände es prima, wenn Sie auf meine Frage antworten könnten - es reicht ja die Angabe des Monats (und sicherheitshalber auch des Jahres).
Viele - aber auch etwas verständnislose - Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß´,
wie soll DAtev das beantworten können.
Wenn ich das hier alles richtig verstanden habe ist doch die Idee, Bankdaten via Finappi in 2020 einzulesen zu anlaysieren und für die EST 2020 verwenden.
Wann eine Übermittlung stattfinden kann, kann die Datev nicht wissen,da dies ja davon abhängt wann Elster von der Fin.verwatlung für 2020 freigegeben wird. Meist gegen Ende 1. Quartal 2021.
Soweit zum Thema unverzüglich.
By the way als Anregung für Datev. @Gelöschter Nutzer
Zielführender wäre es gewesen entweder aus bestehenden Bankings Softwaren oder noch besser über eine Exportschnittstelle *.csv die Dateine jetzt ( ab dem 1.1.2020) einzulesen ( bei glaube ich allen Banken kann über den Browser die Bankumsätze als csv datei heruntergeladen werden bzw. die Banking software kann exportieren). Dann müssten im 2. schritt Vorschläge für steuerrelevante Zuordnungen von der App getroffen werden. Und das ganze muss dann noch RuckZuck gehen so in etwa würde ich mir eine coole, schnelle, tolle App vorstellen.
Und natürlich ohne Wenn und Aber auf die Kosten muss im Vorfeld hingewiesen werden und nicht so tun als ob es sich um Gratissoftware handelt.
Hallo,
die Bankumsatzdaten sind ja keine zwingende Voraussetzung.
Und mir geht es um die Abgabe der Steuererklärung für den VZ 2019 😉.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
am 9.1.20 hat die Datev noch schnell auf Ihre Frage geantwortet... siehe Vermisse Felder für Elterngeld und Kindergartenbeiträge ... im zweiten Quartal ...
ak-steffi82
09.01.2020
Vermisse Felder für Elterngeld und Kindergartenbeiträge
Übersichtliche App, leider konnte ich keine Eintragungsmöglichkeit für Elterngeld und Kindergartenbeiträge finden. Weiter konnte ich nicht herausfinden, wie ich die Daten jetzt an das Finanzamt übermitteln kann. Auch die Recherche im Internet und in der Hilfe hat mir nicht weitergeholfen. Schade...
Entwickler-Antwort
Hallo ak-steffi82,
vielen Dank für Ihr Feedback. Die Übermittlungsmöglichkeit der Daten Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt für das Steuerjahr 2019 ist aktuell noch nicht aktiv. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran. Eine Übermittlung wird voraussichtlich ab dem zweiten Quartal möglich sein. Bis dahin wird es auch noch Erfassungsmöglichkeiten von kinderbezogenen steuerlichen Sachverhalten geben.
Nichtsdestotrotz können Sie mit KLARTAX bereits die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung starten, sodass sie vor Abgabe nur noch die fehlenden Eingaben ergänzen müssen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 800 5889902 oder schreiben Sie uns an service@klartax.de, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Viele Grüße,
Ihr KLARTAX-Team
Nach meinen Erfahrungen möchten die meisten "kleinen Steuerfälle" sich nur 1x im Jahr mit ihrer Steuer beschäftigen. Die Datevlogik, die wir Genossen dummerweise hingenommen haben, immer wieder ein bisschen zu erfassen und die Erklärung erst Monate nach Freigabe des Elstermoduls übermitteln zu können, wird keine Begeisterung hervorrufen.
Auch das Einlesen und Bearbeiten aller Kontoauszüge aller Banken um zwei Spendenbelege und eine Handwerkerzahlung eines "kleinen Steuerfalls" übernehmen zu können, ist weltfremd. Die Zahlung bei einer Buchhandlung muss dann beispielsweise aufgesplittet werden, um das Fachbuch als Werbungskosten zu erfassen.
Das erscheint mir kein Denken der alten Matrosen des Tankers Datev zu sein, sondern die Unbedarftheit von neu angeheuerten Leichtmatrosen auf dem schlingernden Tanker Datev, die dem Vorstand schnell etwas neues präsentieren sollten.
ja, Herr Eberhardt ( @bodensee )
das ist ein guter Vorschlag.
Die meisten Banken werden wohl rückwirkend ohne Probleme sämtliche Buchungen des Jahres 2019 in eine CSV-Datei exportieren können.
Ich kenne natürlich nicht alle Banken, aber einige.
Ob die Bankumsätze laufend eingesammelt oder in einem Rutsch aus einer CSV-Datei importiert ('APPortiert') werden, sollte nicht das große Problem sein.
Mit den Bankumsätzen eines ganzen Jahres kann man jedenfalls viel besser arbeiten, die Kategorien kontrollieren und anpassen, andere Positionen ergänzen, Umsätze anderer Konten hinzufügen usw.
Sehr geehrter Herr wilgoß,
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Die Übermittlung der Daten für das VZ2019 wird rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist im Juli möglich sein. Wir arbeiten derzeit daran. Da die Deklarationsfunktion in Abhängigkeit zu anderen Funktionalitäten steht, die reibungslos ineinander greifen müssen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen fixen Termin nennen. Wir sind dabei in enger Abstimmung mit dem Vertreterrat.
Frank Rieger vom KLARTAX-Team
Hallo Herr Rieger,
Die Übermittlung der Daten für das VZ2019 wird rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist im Juli möglich sein. Wir arbeiten derzeit daran. Da die Deklarationsfunktion in Abhängigkeit zu anderen Funktionalitäten steht, die reibungslos ineinander greifen müssen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen fixen Termin nennen. Wir sind dabei in enger Abstimmung mit dem Vertreterrat.
warum schreiben Sie so etwas nicht in die App; und auch was die Geduld des Steuerbürgers dann kostet? Vielleicht möchte der Steuerbürger dann (In-App-Käufe) gar nicht mehr die app nutzen.
Warum wird überhaupt auf die Angabe der Nutzungskosten verzichtet? Hier wird der Steuerbürger überraschenderweise mit einer kostenpflichtigen Leistung am Ende eines langwierigen Eingabeprozesses genötigt kostenpflichtig zu bestellen.
Gruß
Martin Heim