Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma Reiner SCT zum Herbst abgekündigt wurde, habe ich mich entgegen dem Grundsatz never change a running sytem nun endlich entschlossen, ein Software Zertifikat zu bestellen und zu installieren. Und siehe da, es funktioniert nicht. Als ich mich mit dem installierten Software Token anmelden wollte, erhielt ich die Meldung "Sie haben die falsche PIN eingegeben. Bitte geben Sie die PIN erneut ein". Dabei habe ich die richtige PIN eingegeben und den Versuch mehrfach wiederholt. Vergeblich.
Außerhalb der SmartIT konnte ich den Fehler beheben. Ich habe das Softwarezertifikat deinstalliert. Das war ohne Eingabe einer PIN möglich. Und ich habe das Zertifikat mit dem über https://bea.expert/softwaretoken/ am Ende der Seite erhältlichen Reparatur-Tool repariert und neu installiert.
Innerhalb der SmartIT dreht man sich im Kreis. Das reparierte Tool kann man nicht laden, solange das alte noch vorhanden ist. Das alte defekte Zertifikat kann man aber weder bei der Anmeldung im Anwaltspostfach in Datev Anwalt noch im Web-Client löschen. Dann dazu wird anders als außerhalb der SmartIT die Eingabe der PIN verlangt, die aber nicht akzeptiert wird, weil sie ja angeblich falsch sein soll.
Der Datev ist das Problem bekannt. In dem Dokument 1003779 liest man unter Punkt 3.5, es könne vorkommen, dass im beA die PIN des Software-Zertifikats nicht akzeptiert werde. Die dort angegebene Lösung funktioniert in der SmartIT leider nicht, weil man dort selbst keine Veränderungen vornehmen kann.
Meine Frage: Hatte schon jemand, der SmartIT nutzt, dieses Problem? Weiß jemand, wie man das fehlerhafte Zertifikat loswerden und das Problem beheben kann?
Viele Grüße
Andreas Nürnberger
Guten Tag, Herr Nürnberger,
die beA-Client Security legt in Microsoft Windows mehrere Ordner an. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Ordner umbenennen müssen, um die beA-Client Security zurückzusetzen. Das können Sie auch selbst erledigen. Leider weiß ich nicht, welche Ordner das sind.
Wenn Sie mir per Privatnachricht Ihre Beraternummer übermitteln, kann ich einen Servicekontakt für DATEV-SmartIT anlegen und die Kollegen bitten, dass sie das übernehmen.
Moin Andreas,
Hat sich das Problem lösen lassen? Wir haben aktuell das Selbe...
LG Candorian
Moin Candorian,
leider nein.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Frau Kubisch,
das Thema mit den Ordnern hatten wir hier doch schon einmal. Ich nutzte nach wie vor die SmartIT und kann dort keine Ordner umbenennen, geschweige denn die beA-Client Security zurücksetzen. Ich sehe auch nicht ein, dass ich dafür einen Servicekontakt anlegen lassen soll, um dann wieder 9 Euro bezahlen zu müssen. Es wäre doch einfach toll, wenn Ihre Kollegen der SmartIT die SmartIT einmal so einrichten könnten, dass ich Datev Anwalt so nutzen kann, wie das der Fall war, als ich die SmartIT noch nicht genutzt habe. Die Vorteile der SmartIT kann ich immer weniger erkennen.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Andreas Nürnberger
Hallo @andreasnürnberger ,
ich habe die Kollegen gebeten, bei Ihnen die Ordner umzubenennen.
Guten Morgen, Herr Nürnberger,
die Ordner auf Ihrem System wurden umbenannt. Bitte probieren Sie es noch einmal.
Hallo Frau Kubisch,
vielen Dank. Leider funktioniert es immer noch nicht. Ich konnte den Software Token zwar nun im beA Webclient löschen. Bei der Anmeldung in Datev Anwalt ist das Zertifikat weiterhin vorhanden und lässt sich nicht ohne Eingabe der PIN löschen. Die Löschung ist wie bisher nicht möglich, weil die richtige PIN nicht akzeptiert wird.
Viele Grüße
Andreas Nürnberger
Hallo Herr Nürnberger,
die Kollegen haben jetzt in Ihrem Profil noch einen weiteren Ordner gelöscht.
Bitte öffnen sie beA in der DATEV-SmartIT über das Startmenü, damit beA in ihrem DATEV Benutzer Profil eingerichtet wird. Durch diesen Vorgang richten sie beA erneut ein.
Danke. Das hat das Problem leider nicht gelöst.
Guten Tag, Herr Nürnberger,
wie sich in der gemeinsamen Fernbetreuungssitzung herausgestellt hat, passen bereits Ihrer beA-Webanwendung das Software-Token und die PIN nicht zusammen. Deshalb wird das Software-Token nicht in das Fenster "Sicherheits-Token im beA-System hinzufügen" übernommen.
Bitte wenden Sie sich deshalb an den beA-Support: beA SUPPORT | beA SUPPORT. Möglicherweise müssen Sie ein neues Software-Token bestellen.
Im Anwenderhandbuch sind auch einige Anleitungen zum Software-Token vorhanden:
Moin @Silvia_Kubisch
Gibt es hier schon Neuigkeiten zu?
Wir haben so ziemlich das Selbe Problem.
Datev meldet falschen Pin nach dem Hinterlegen des Zertifikates.
Login im Webinterface mit dem Zertifikat ohne weiteres möglich.
Passwort kann nicht falsch geschrieben worden sein, es wurde einmal im Editor getippt und dann sowohl im Webinterface als auch in Datev nur mit Strg+V verwendet.
Alternativ würden wir sonst auch ein Ticket aufmachen...
MfG Candorian
Hallo @Candorian ,
bitte versuchen Sie zunächst, die beA Client Security zurückzusetzen:
beA Client Security bei Fehlern zurücksetzen
Dann können Sie das Zertifikat neu importieren. Wenn das nicht hilft, müssten Sie ein Ticket aufmachen.
Guten Tag,
wir haben genau das gleiche Problem, die PIN wird für den Software-Token hartnäckig verweigert. Löschen der Ordner hat keinen Effekt gehabt. Gibt es inzwischen eine Lösung?
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Pokar
Guten Tag,
wenn das Zurücksetzen der beA Client Security auf dem System, an dem DATEV Anwalt classic installiert ist, durch Löschen der Benutzerverzeichnisse nicht hilft, können wir (DATEV) Ihnen voraussichtlich nicht weiterhelfen.
Denn DATEV Anwalt classic nutzt für die Kommunikation eine Software der BRAK. Diese Software greift bei der Anmeldung auf die gleichen Zertifikate zu, die auch für die Nutzung der Webseite hinterlegt sind. Auch die PIN-Prüfung ist Teil dieser Schnittstelle. Wir sind also gar nicht im Bereich, in dem unser Programmcode läuft.
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen eingegebene (angeblich falsche) PIN für die Anmeldung der Webseite funktioniert? Sie können versuchen, das Zertifikat im beA-Webclient im Fenster "Zertifikate verwalten" zu löschen: https://handbuch.bea-brak.de/einrichtung-von-bea/organisatorische-und-technische-voraussetzungen/loeschung-software-token. Wenn das auch nicht funktioniert, können Zertifikate auch manuell gelöscht werden; wenden sich dazu an den beA-Support. Anschließend muss das Softwarezertifikat neu eingerichtet oder ggf. neu bestellt werden.
Sehr geehrte Frau Kubisch,
ich habe jetzt gemäß Ihrer Anweisung den Software-Token in der Web-Anwendung erst gelöscht und dann wieder hinzugefügt. An der Situation in Datev ändert das nichts. Die PIN der Web-Anwendung wird von Datev nicht akzeptiert. Ich weiß nicht mehr weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Pokar
Sehr geehrte Frau Pokar,
es tut mir leid, dass auch das Löschen nicht geholfen hat.
Sie können einen Servicekontakt anlegen und den KollegInnen Ihren genauen Ablauf per Fernbetreuung zeigen. Vielleicht können wir für Sie doch noch eine Lösung finden. Wenn nicht, müssen Sie ggf. ein neues Softwarezertifikat bestellen.
Möglicherweise hilft die Lösung aus beA-Softwaretoken installieren und vollaktivieren für die Verwendung Ihrer Kanzleisoftware oder unserer beA-App
Moin,
Kurze Anmerkung für Diejenigen, die den Fehler auch noch haben.
Wir haben scheinbar einen zuverlässig funktionierenden Work-Around.
Wenn ihr den Token bereits in Datev-Arbeitsplatz hinterlegt habt und ihr in Datev sowie online die Meldung "falsche Pin bekommt":
1. In einem Browser (am besten Edge oder Chrome, kein Brave oder dergleichen Derivate mit Adblock) bea.brak.de/beaportal aufrufen und das Anwaltspostfach anwählen.
2. Das betreffende Zertifikat unten rechts in der Zertifikatsverwaltung auswählen.
Dort vorne auf das Icon für löschen gehen und bestätigen.
3. Über die Zertifikatsverwaltung nun selbiges Zertifikat wieder hinterlegen.
(Optional: Prüfen, ob ihr euch nun online einloggen könnt)
4. Datev Arbeitsplatz öffnen, Abruf oder Anfrage starten.
-> Abruf läuft durch, Pin wird akzeptiert.
Der Fehler scheint konsistent. Er tritt nur auf, wenn die Hinterlegung in Datev zuerst erfolgt ist.
@Silvia_Kubisch
@Candorian schrieb:
Der Fehler scheint konsistent. Er tritt nur auf, wenn die Hinterlegung in Datev zuerst erfolgt ist.
@Silvia_Kubisch
Blöde Frage eines Nichttechnikers
Wo und wie soll ich im DATEV-Arbeitsplatz ein beA-Zertifikat hinterlegen?
Nach meiner - möglicherweise falschen - Kenntnis speichert der DATEV Arbeitsplatz keine Softwarezertifikate.
Beim Abruf von BeA Nachrichten (Posteingang) oder dem Suchen von Adressaten für das Erstellen einer neuen Nachricht, öffnet sich innerhalb des Datev Arbeitsplatzes ein Dialogfenster der BeA Client Security.
Dort wird das Zertifikat hinterlegt.
Da dies aus dem Arbeitsplatz erfolgt, würde ich das mal so frech als ein "Speichern durch Datev" bezeichnen.
Gerade auch, weil dieser Dialog so nicht Online benötigt wird.
Guten Abend, @Candorian ,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Lösung!
Da wir den Fehler intern nicht nachstellen können und bei der Behebung im Dunkeln tappen, habe ich Ihren Lösungsansatz zunächst einmal im Hilfe-Dokument Meldung "Falsche PIN – Bitte gültige PIN eingeben" bei Software-Zertifikat als 1. Abhilfe aufgenommen.
Vielleicht können sich die anderen Anwender, die sich hier gemeldet haben und dieses Problem ebenfalls hatten, noch einmal hier melden, ob diese Lösung hilft? @andreasnürnberger @RAinPokar
Ansonsten gebe ich das an unseren Programm-Service weiter und wir verproben die Abhilfe, wenn sich erneut ein Anwender mit dem Problem meldet.
Hallo @Silvia_Kubisch , hallo @Candorian ,
leider hilft Ihre Lösung bei mir nicht. Ich hatte das Zertifikat zunächst erfolgreich im beA-Webclient installiert. Erst die anschließende Hinterlegung im Datev Arbeitsplatz war nicht möglich. Inzwischen habe ich das Zertifikat wieder an beiden Orten wieder gelöscht bekommen. Eine Neuinstallation ist aber nun nicht mehr möglich, weil angeblich die PIN falsch sei. Auch das Tool in https://bea.expert/softwaretoken/ hilft nicht mehr.
Ich habe mich nun an den beA-Support gewandt.
Viele Grüße
Andreas Nürnberger
Hallo @andreasnürnberger ,
das ist schade!
Haben Sie die von Herrn Müller verlinkten anderen Lösungsmöglichkeiten der Seite https://bea.expert/softwaretoken/ auch bereits ausprobiert?
Bitte melden Sie sich doch hier noch einmal, wenn Sie Rückmeldung vom beA-Support haben.
Hallo @Silvia_Kubisch,
bei mir hat es jetzt endlich auch geklappt. Allerdings hat mir die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer "auf der Basis der Kulanz" zuvor einen Reset durchgeführt. Ich habe also ein neues Softwarezertifikat erhalten.
Wenn man ein defektes Zertifikat erhalten hat, bei dem von Anfang die PIN nicht erkannt wird, dann rate ich von der vom Kollegen @agmü vorgeschlagenen Lösung über https://bea.expert/softwaretoken/ ab. Die hatte ich, wie ich ganz am Anfang geschrieben habe, selbst schon ausprobiert. Ich halte solch ein Tool aber für unseriös. Wenn das Zertifikat defekt ist, muss die Bundesnotarkammer ein neues ausstellen. Man wende sich an deren Support und bleibe etwas hartnäckig.
Ansonsten ist die Lösung von @Candorian die richtige. Die findet man inzwischen auch in den seither überarbeiteten FAQs vom beA: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/aktualisierung-bea-sicherheits-token/hinterlegung-neues-software-zertifikat unter "Hinterlegung ... auf anderen Endgeräten".
Wichtig wäre noch, dass man bei der zweiten Hinterlegung (also hier in Datev Anwalt) wieder die erste PIN eingibt, die man beim Herunterladen des Softwarezertifikats vergeben hat, und nicht die geänderte PIN, falls man bei der Hinterlegung auf dem ersten Endgerät (dem beA Webclient außerhalb von Datev Anwalt) die PIN geändert hat.
Wenn man auch auf dem zweiten Endgerät die gleiche geänderte PIN haben möchte, dann muss man bei der zweiten Hinterlegung vorher das Kästchen "PIN neu vergeben (optional)" anklicken, wie in Schritt 8 der Abhilfe in Ihrem Dokument 1039581 sichtbar. Dann vergrößert sich das Fenster und man kann dort eine neue PIN eingeben.
Ich bin froh, dass das endlich geklappt hat. Was war das für ein Zeitfresser. Vielen Dank an alle!
Viele Grüße
Andreas Nürnberger
Hallo @andreasnürnberger ,
es freut mich sehr, dass das neue Software-Zertifikat bei Ihnen jetzt funktioniert!
Vielen Dank, dass Sie die Lösung so ausführlich mit uns geteilt haben. Ich habe das Dokument im Schritt 8 bzgl. der PIN-Eingabe nochmal konkretisiert. Die Änderung ist ab morgen online.
Interessant ist auch, dass die BRAK jetzt diese Anleitung auf Ihrer Support-Seite ergänzt hat.