Ich habe einen Einzelunternehmer, für den ich eine gesonderte Feststellung erstellen muss.
Im Jahresabschluss sehe ich aber keine Programmverbindung zur gesonderten Feststellung.
Laut der Datev-Mitarbeiterin gibt es so eine Programmverbindung auch nicht, nur für PHG mit Gesellschafterzuordnungen gibt es eine Programmverbindung in die gue.
Ich weigere mich, das zu glauben. Entweder hat die Dame mich nicht verstanden oder ich sie nicht.
Es kann doch nicht der Ernst der Datev sein, bei einer gesonderten Feststellung eines EU den Nutzer die Daten händisch übertragen zu lassen!?
Also bei "meinen" EU ist der Punkt hier zu finden...
Haben Sie die Leistung G+E denn grundsätzlich schon angelegt? Wenn nicht: Vielleicht liegt es daran ? Hier z.B. gibt es keine GewSt und daher erscheint der Punkt Gewerbesteuer auch in dem o.a. Menü nicht.
@steme schrieb:
Also bei "meinen" EU ist der Punkt hier zu finden...
Haben Sie die Leistung G+E denn grundsätzlich schon angelegt? Wenn nicht: Vielleicht liegt es daran ? Hier z.B. gibt es keine GewSt und daher erscheint der Punkt Gewerbesteuer auch in dem o.a. Menü nicht.
Das gilt, wie du ja an der Beschriftung siehst, nur für Einzelunternehmer im Rahmen der EÜR.
Für bilanzierende Einzelunternehmen gibt es keine Möglichkeit die Daten aus KREWE in die GuE zu übergeben.
Jedoch hat man hier die Möglichkeit die Daten erst von KREWE an GewSt zu übergeben. Anschließend kann man in der GuE eine Übernahme aus GewSt vornehmen.
@mick schrieb:
@steme schrieb:
Also bei "meinen" EU ist der Punkt hier zu finden...
Haben Sie die Leistung G+E denn grundsätzlich schon angelegt? Wenn nicht: Vielleicht liegt es daran ? Hier z.B. gibt es keine GewSt und daher erscheint der Punkt Gewerbesteuer auch in dem o.a. Menü nicht.
Das gilt, wie du ja an der Beschriftung siehst, nur für Einzelunternehmer im Rahmen der EÜR.
Für bilanzierende Einzelunternehmen gibt es keine Möglichkeit die Daten aus KREWE in die GuE zu übergeben.
Jedoch hat man hier die Möglichkeit die Daten erst von KREWE an GewSt zu übergeben. Anschließend kann man in der GuE eine Übernahme aus GewSt vornehmen.
Das geht in der ESt m.E. genau so. Die Bilanz wird aus Rewe ans FA übermittelt und an GewSt übergeben, ESt bekommt die Werte aus GewSt...
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Korrekt.
Bei bilanzierenden Einzelunternehmern sieht das Schema wie folgt aus:
Hallo,
blöde Frage: (ich hänge beim letzten Schritt :-))
und wie holt man sich die Daten in der GuE aus der Gewerbesteuer?
Danke
@Kerstin2 schrieb:
und wie holt man sich die Daten in der GuE aus der Gewerbesteuer?
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Vorerfassung für Bilanzierende | Gewerbesteuer
Unter "Werte für die FsErklärung"
-> Bemessungsgrundlage zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG... übernehmen
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Hier ein Beispiel
@mick schrieb:Korrekt.
Bei bilanzierenden Einzelunternehmern sieht das Schema wie folgt aus:
- Steuerbilanz als E-Bilanz über KREWE ans Finanzamt
- KREWE übergibt die entsprechende Kennzahlen (Gewinn StB, n.a. BA, usw) an GewSt
- In ESt und GuE kann man sich die Berechnung des steuerlichen Gewinns, sowie GewSt-MB/GewSt aus dem Programm GewSt übergeben lassen.
Witzig wird es dann bei Freiberuflern...
(mal wieder eine "spezielle prozessorientierte Operation")
Oh vielen Dank, jetzt hat es geklappt und ich habe die GuE auch gerade eben ans FA gesendet!!!
Ich freu mich!