Liebe Mitleser,
wir suchen zur Zeit nach einer einfachen, rechtssicheren Lösung für unsere Klein- und Kleinstmandate, ab dem 01.01.25 E-Rechnungen zu empfangen, zu archivieren und lesbar zu machen. Dabei sind wir unweigerlich auf die E-Rechnungsplattform der DATEV gestoßen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann diese Plattform auch von Unternehmen genutzt werden, die sonst nix mit DATEV zu tun haben. DATEV bewirbt das zum Beispiel mit der Phrase "Erfüllung der ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben". Aber eine Archivierung der eingehenden E-Rechnungen findet wohl zum Beispiel nicht statt.
Ich muss jetzt mal dumm in den Raum fragen:
Warum sollte ein Unternehmen diese E-Rechnungsplattform ab 01.01.25 nutzen, wenn es sonst keine DATEV-Software wie Unternehmen Online benutzt? (Das eventuelle zukünftige Erstellen von E-Rechnungen und die zukünftige Meldung von Einzelumsätzen mal außen vor gelassen.)
Danke und beste Grüße.
@jenos_mildener schrieb:
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann diese Plattform auch von Unternehmen genutzt werden, die sonst nix mit DATEV zu tun haben.
Korrekt.
@jenos_mildener schrieb:
Aber eine Archivierung der eingehenden E-Rechnungen findet wohl zum Beispiel nicht statt.
Stand heute: auch korrekt. Dazu braucht man dann wohl Belege online.
@jenos_mildener schrieb:
Warum sollte ein Unternehmen diese E-Rechnungsplattform ab 01.01.25 nutzen, wenn es sonst keine DATEV-Software wie Unternehmen Online benutzt?
Weil die E-Mail als Transportmedium einer Rechnung bis 2028 schrittweise auslaufen soll, weil alle B2B Rechnungen über solch ein Portal ausgetauscht werden. Die extra E-Mail Adresse rechnung@meinefirma.de inkl. Archivierung und ggf. automatischer Weiterleitung nach DUO hat dann nach Idee unserer Regierung ausgedient.
In meinen 2 Seiten Schreiben empfehle ich aber auch die E-Rechungsplattform und das E-Rechnungspostfach. Mitnehmen, wenn's kostenlos ist. Ob man's dann wirklich in seinen Workflow einbaut oder nicht oder ob es noch andere Anbieter schaffen, solch eine Plattform zu bauen, bei der man sich dann registrieren kann, ist aktuell unbekannt.
@jenos_mildener schrieb:Warum sollte ein Unternehmen diese E-Rechnungsplattform ab 01.01.25 nutzen, wenn es sonst keine DATEV-Software wie Unternehmen Online benutzt?
Weil die Kanzlei DUO nutzt und/oder man sonst keine Software hat, mit der man E-Rechnungen - insbesondere XRechnungen - lesen kann.
Die E-Rechnungsplattform soll noch eine Pipeline nach DUO bekommen. Sofern das auch funktioniert, wenn nur die Kanzlei DUO nutzt, könnte das eine Option für kleine Mandate sein, die E-Rechnungen selbst zu bearbeiten und der Kanzlei für die Buchhaltung bzw. EÜR bereit zu stellen.
@rschoepe schrieb:
Die E-Rechnungsplattform soll noch eine Pipeline nach DUO bekommen.
Wohl auch nur nach DUO (Vendor Lockin). Ich hatte bei LinkedIn gefragt, ob die DATEV Plattform auch an andere Hersteller im Ökosystem weiterleiten wird. Die Antwort sagte alles 😊.
Wenn DATEV da mal mit KONREKTEN Infos rausrücken könnte, könnte man sich damit auch mal beschäftigen.
Stand jetzt ist es nur eine leere Hülle.
Danke für alle Antworten so weit.
@metalposaunist schrieb:In meinen 2 Seiten Schreiben empfehle ich aber auch die E-Rechungsplattform und das E-Rechnungspostfach. Mitnehmen, wenn's kostenlos ist. Ob man's dann wirklich in seinen Workflow einbaut oder nicht oder ob es noch andere Anbieter schaffen, solch eine Plattform zu bauen, bei der man sich dann registrieren kann, ist aktuell unbekannt.
Also ist Ihre Empfehlung, sich bei der DATEV-Plattform zu registrieren, dann aber die von DATEV erhaltene E-Mail-Adresse für eingehende Rechnungen nicht nach außen zu geben? Und sich damit für den Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.25 eine andere Lösung zu suchen, nehme ich an.
@jenos_mildener schrieb:
Also ist Ihre Empfehlung, sich bei der DATEV-Plattform zu registrieren
Jap. Was ist schon umsonst, wenn nicht mal der Tod 😉.
@jenos_mildener schrieb:
dann aber die von DATEV erhaltene E-Mail-Adresse für eingehende Rechnungen nicht nach außen zu geben?
Das ist von der E-Rechnung unabhängig und auch heute schon der Fall. Die kryptische E-Mail Adresse ist nur zum Firmen-internen Gebrauch gedacht, weil alles andere nur Aufwand, technische Probleme und viel Zeit frisst.
Will man noch ein Belegprüfung einbauen, dessen Angebot DATEV technisch nicht passt, weil es Alternativen gibt, kann man in seinem Hoheitsgebiet = seiner E-Mail Domain die Belege von rechnung@ dann einfach an die externe Lösung zur Belegprüfung weiterleiten und ist damit unabhängig von Dritten (maximal seinem IT-Dienstleister).
@jenos_mildener schrieb:
Und sich damit für den Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.25 eine andere Lösung zu suchen, nehme ich an.
Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Es gibt sicher genügend Fälle, wo DATEV eine valide Lösung ist, die smart durchläuft. Kommt aufs Mandat, die Menschen und die Prozesse an.
@jenos_mildener Es ist auch unser Gedanke die E-Rechnungsplattform für die Kleinstmandate (30 RE im Jahr) zur Rechnungsschreiben zu nutzen. Eine revisionssichere Archivierung ist wohl nicht möglich. Aber die Mandanten wollen nunmehr jetzt starten.
Für uns ist, bevor wir den Mandanten ein GO geben, die große Frage noch zu klären, ob es tatsächlich eine Pipeline/Übertragung nach DATEV Belege online (nur Bestand auf Beraternnr. der Kanzlei) zukünftig gibt. Woher haben Sie diese Information und wie sicher ist diese?
@Datev Wäre toll, wenn die DATEV hierzu Stellung nehmen könnte. Die Informationen für die Beratung der Mandanten ist sehr spärlich..
@kburkhardt schrieb:
die große Frage noch zu klären, ob es tatsächlich eine Pipeline/Übertragung nach DATEV Belege online (nur Bestand auf Beraternnr. der Kanzlei) zukünftig gibt.
Wohin sollen sie sonst gespeichert werden, wenn die E-Rechnung im Rechnungswesen verarbeitet werden muss, was Belege online als einzige Cloud Schnittstelle hat? Selbst das neue digitale Belegbuhen setzt auf einen Belege online Speicher. Da müsste DATEV in 1Q ja was aus dem Hut zaubern - das denke ich nicht.
Auch bei nur 30 Rechnungen im Jahr würde ich es als Mandant nicht so schön finden, immer alles komplett einzutippen.
Fürs E-Rechnungen schreiben empfehle ich momentan erst noch abzuwarten, was noch alles an Lösungen kommen wird.
@wwinkelhausen schrieb:
immer alles komplett einzutippen.
Korrekt. Weil die E-Rechnungsschreibung von der Plattform keine Stammdaten (Artikel, Dienstleistung, Kunden) speichern soll, oder?
Ich seh's kommen, wie man sich dann alles schön ins Notepad / den Editor speichert, damit man bei DATEV nur noch copy/paste machen muss 😆. So macht Digitalisierung Spaß!
Wieviele DATEV-Beraterkanzleien haben noch keine Emailadresse?
Und dann wundern wir uns...?
@kburkhardt schrieb:Für uns ist, bevor wir den Mandanten ein GO geben, die große Frage noch zu klären, ob es tatsächlich eine Pipeline/Übertragung nach DATEV Belege online (nur Bestand auf Beraternnr. der Kanzlei) zukünftig gibt. Woher haben Sie diese Information und wie sicher ist diese?
Jetzt gerade fällt mir nur @Franziska_Riedel-Mann in DATEV Upload Mail und E-Rechnung ein, eventuell war in einem anderen Thread noch was.
@kburkhardt schrieb:@jenos_mildener Es ist auch unser Gedanke die E-Rechnungsplattform für die Kleinstmandate (30 RE im Jahr) zur Rechnungsschreiben zu nutzen. Eine revisionssichere Archivierung ist wohl nicht möglich. Aber die Mandanten wollen nunmehr jetzt starten.
Mir ging es in diesem Beitrag nur um den rechtssicheren Rechnungsempfang ab dem 01.01.2025 von Kleinstunternehmen, die DUO nicht einsetzen. Für diese Zielgruppe scheint die E-Rechnungsplattform keine Lösung zu sein.
Mehr als diese Aussage ist von DATEV aktuell wohl nicht zu bekommen:
Welche Folgekosten das für den Mandant bzw. die Kanzlei auslöst bzw. ob der Mandant dann doch einen Vertrag für DUO benötigt konnte mir DATEV auf Rückfrage auch nicht mitteilen.
Also nichts bekannt = von der Nutzung abraten
Hallo,
zukünftig wird es ein E-Rechnungspostfach auf der DATEV E-Rechnungsplattform geben, das sich derzeit noch in der Entwicklung befindet (verfügbar noch vor Jahresende 2024 ). Weitere Informationen zum Leistungsumfang werden noch vor der Freigabe veröffentlicht. Das E-Rechnungspostfach wird dann auch eine Verbindung zu DATEV Unternehmen online herstellen können. Damit können Ein- und Ausgangsrechnungen in den Folgeprozessen weiterverarbeitet werden.
Registrierte Nutzer der DATEV E-Rechnungsplattform erhalten regelmäßig aktuelle Informationen und Updates zu neuen Funktionen, gesetzlichen Änderungen oder anderen relevanten Themen. Empfehlen Sie deshalb ihren Mandanten die Registrierung auf der DATEV E-Rechnungsplattform, damit sie laufend informiert werden und sich mit der Thematik beschäftigen. Die Registrierung ist kostenlos.
Weitere Informationen und alles zur Registrierung sind hier zu finden:
DATEV E-Rechnung: digital und effizient
Registrierte Nutzer der DATEV E-Rechnungsplattform erhalten regelmäßig aktuelle Informationen und Updates zu neuen Funktionen, gesetzlichen Änderungen oder anderen relevanten Themen.
Seit Veröffentlichung gibt es dort nur ein Newseintrag - ist für mich nicht die Definition von regelmäßig.
@Christian_Hofmann schrieb:
verfügbar noch vor Jahresende 2024
Mutig! Die Upload Mail Funktion für die Personalakte hat DATEV erst kürzlich von Sommer 2024 auf Sommer 2025 verschoben. Wobei, da gibt es auch keine rechtliche §§§ das anzubieten. Fällt dann also unter comfort statt §§§ notwendig.
@Christian_Hofmann schrieb:
Das E-Rechnungspostfach wird dann auch eine Verbindung zu DATEV Unternehmen online herstellen können. Damit können Ein- und Ausgangsrechnungen in den Folgeprozessen weiterverarbeitet werden.
Das heißt also, wenn man Upload Mail aus DUO nutzen möchte, muss man 11 EUR zahlen. Stellt man auf E-Rechnung um und lässt alle Rechnungen dort kostenlos aufschlagen, kann man sich die 11 EUR für die Weiterleitung an DUO sparen oder wie? 🤔
@tu_heggi: Ja, meine GmbH ist da auch registriert aber von aktuellen Informationen oder Updates weiß ich nichts. Nur durch die Community. Oder ich habe die E-Mails einfach schon im Kopf ignoriert und als Spam markiert 😅.
@metalposaunist schrieb:von aktuellen Informationen oder Updates weiß ich nichts. Nur durch die Community. Oder ich habe die E-Mails einfach schon im Kopf ignoriert und als Spam markiert 😅.
Dafür hat jedes vernünftige Mailprogramm eine Suchfunktion. 😉 Oder @Christian_Hofmann meint, dass die Informationen auf der Plattform bereit gestellt werden (und man regelmäßig selbst nachschauen muss).
Da stimme ich Ihnen zu. Und kostenlos ist es nur bis 31.12.2024. Danach wird es auch sein Entgelt kosten. Für mich sind die ganzen derzeit vorliegenden Informationen zu der Plattform sehr schwammig und nichts sagen.
Hey @Christian_Hofmann,
ich habe gestern von GetMyInvoices erfahren, dass sich Frankreich und Spanien heute schon darüber unterhalten, wie deren Rechnungsplattformen untereinander digital Daten austauschen. Bis 2028 werden wir Deutsche erstmal zwangsdigitalisiert 😅.
Denkt DATEV bitte auch über deutsche Grenzen hinweg an die eigene Plattform? Nicht, dass das wie bei DUO (nur deutsche IBANs) endet und die Plattform nur innerdeutsch nutzbar ist und es dann wieder privatwirtschaftliche Akteure braucht, die Daten von A nach B konvertieren, weil wir Deutschen da eine Sonderlocke bauen.
DATEV will kein Endkundengeschäft und auch keine Plattform-Kunden, deren Steuerberater die Funktionen der Plattform eigentlich gar nicht nutzen. Ist irgendwo auch logisch, man muss nicht und sollte nicht alles für jeden bereit stellen. Rechnungseingang ohne Belege Online macht eigentlich keinen Sinn, der Mehrwert entsteht für den StB durch Belege Online / Unternehmen Online.
Die DATEV hat ja grade die Mehrheitsanteile an b4value übernommen und beteiligt sich damit am finanziell am TRAFFIQX Netzwerk. Inwiefern die Technologie in DATEV Online einfließt, vor allem noch bis 2025, schwer zu sagen.
Vielleicht wäre b4value für den OP etwas? Die Stärken liegen sicherlich nicht im User Interface, das ist so 2010er Jahre, aber es kann Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und für den @metalposaunist ist eine der Stärken internationaler, digitaler Rechnungsverkehr nach diversen Standards, abseits von E-Mail. Die Plattform übernimmt dabei die Übertragung und Archivierung, nicht die Rechnungserstellung. Wenn keine eigene Rechnungserstellung vorliegt, und vor allem, wenn es um ein kleines Volumen geht, dann gibt es da ja noch einige SaaS Lösungen die sich an die kleinen Kunden richten.
PS: Ich denke nicht, das der Gesetzgeber die E-Mail irgendwann als Transportmedium ausschließen wird, dazu ist sie zu etabliert. Dann hätte man von Anfang an eine Plattform wie das beSt oder das beA einführen müssen. Ausschließen kann ich das natürlich nicht aber ich denke, es wird irgendwann eine parallele Datenübermittlung zur Finanzverwaltung erfolgen (bei Rechnungserstellung), und der Rest kann dann egal sein. Dann könnte ich jeden Vorsteuerabzug live prüfen, wenn ich wollte.
@ukulele schrieb:
Die DATEV hat ja grade die Mehrheitsanteile an b4value übernommen und beteiligt sich damit am finanziell am TRAFFIQX Netzwerk. Inwiefern die Technologie in DATEV Online einfließt, vor allem noch bis 2025, schwer zu sagen.
Deshalb gibt es ja das "DATEV" Produkt: SmartTransfer.
@jenos_mildener schrieb:Warum sollte ein Unternehmen diese E-Rechnungsplattform ab 01.01.25 nutzen, wenn es sonst keine DATEV-Software wie Unternehmen Online benutzt?
Nachdem jetzt auch das Eingangspostfach künftig kostenpflichtig sein soll, sehe ich tatsächlich keinen Grund mehr. Ich hatte letzten/vorletzten Monat noch überlegt, das für meine Mutter einzurichten (Kleingewerbe, sie bereitet die EÜR weitestgehend selbst vor) - aber aktuell warte ich dann lieber ab, bis es ein kostenloses Programm gibt, das ich auf ihrem Laptop installieren kann. So viele Eingangsrechnungen hat sie nämlich nicht.
Selbst wenn man DUO nutzt, lohnt sich die E-Rechnungsplattform nicht in jedem Fall. Je nach Kosten kann das sinnvoll sein, wenn der Mandant z.B. die Eingangsrechnungen von den Team-/Abteilungsleitern kontrollieren lassen möchte, ohne ihnen einen Zugang zu DUO zu geben. Aber wenn die Buchhaltung nur ein, zwei Personen mit Vollzugriff hat, kann man m.M.n. darauf verzichten (sofern DUO auch die Konformitätsprüfung usw. hat).