@Angelika_Roßmeisl schrieb:Hallo @dtx,
Aktuell unterstützt das Programm die Erfassung eines Leistungsdatums aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Hierbei liegt das Leistungsdatum vor dem Rechnungsdatum.
Dieses zwangsweise wenn-dann konnte ich weder im UStG, noch in der UStDV noch im UStAE noch in der einschlägigen Kommentarliteratur finden. Wenn Leistungszeitpunkt > Rechnungsdatum ist das halt eine Anzahlungs-/Vorschuss-/Vorkasserechnung (UStAE 14.5 XVI 5 Nr. 5) und unterliegt (zumindest bis zur tatsächlichen Leistungserbringung) der Mindest-Ist-Besteuerung. Eigentlich ein einfacher Ablaufplan:
LstgDat > RgDat -> USt nicht fällig
Zahlung im Zeitraum RgDat bis vor LstgDat -> USt nicht fällig auf USt fällig anteilig Zahlung/Rechnungsbetrag
LStgDat erreicht -> Rest von USt nicht fällig auf USt fällig (falls Soll-Versteuerer)
So programmiert ein jeder halt "im Rahmen seiner Fähigkeiten".
Hallo @BeckersBest ,
ob in Ihrem Fall, die Buchungen steuerlich richtig dargestellt sind, prüfen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Leistungsdatum größer Rechnungsdatum:
Wenn das Leistungsdatum nach dem Rechnungsdatum und dazu noch in verschiedenen Monatsperioden liegt, kann die Monatsperiode, in der die Umsatzsteuer fällig bzw. die Vorsteuer abziehbar ist, nicht allein automatisch aus der Rechnung bestimmt werden.
Warum?
Das konkrete Datum der Zahlung bzw. die Monatsperiode der Zahlung spielt hierbei auch eine entscheidende Rolle.
Wir benötigen diese Bedingung 'Leistungsdatum <= Rechnungsdatum' zur Bestimmung von Kalenderjahr übergreifenden Rechnungskonstellationen noch solange, das Rechnungsdatum nur über das vierstellige Eingabefeld Datum in der Buchungszeile erfasst werden kann.
Deshalb unterstützt aktuell die Funktion Leistungsdatum diese Rechnungs-Konstellation nicht.
Die hierfür notwendigen konzeptionellen Anpassung wurden bereits grob durchdacht aber die konkrete Umsetzung für diese Erweiterung der Funktion Leistungsdatum wurde noch nicht geplant.
Im Dokument Leistungsdatum finden Sie einen Überblick zum Thema "Leistungsdatum nutzen", mit verschiedenen Konstellationen beschrieben.
Ich habe eine Eingangsrechnung, das Rechnungsdatum ist der 09.2024, das Leistungs- und Zahlungsdatum ist im Oktober 2024, der Kunde erbringt keine Umsatzsteuerpflichtigen Leistungen und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ich habe die Rechnung als Kreditor im September 2024 gebucht und dann die Zahlung gegen den Kreditor im Oktober 2024, ist das korrekt?
Hallo @Paaz96,
wenden Sie sich bei konkreten Fragen zur Buchung eines Sachverhaltes bitte an Ihren Steuerberater oder an einen Berufsträger in Ihrer Kanzlei.
Informationen zum Leistungsdatum finden Sie im Hilfe-Dokument Leistungsdatum nutzen (Überblick) und im dort verlinkten Ratgeber Leistungsdatum.
Warum werden einfache Sachverhalte immer so kompliziert gemacht?
Beispiel: Meine Telekom- Rechnung:
OK, da diese Belege mit der ZIP- Datei eh schon beim Email- Upload verunfallen, wird bei Zahlung gebucht, ohne Leistungsdatum... aber ...
@Ivonne_Lindt schrieb:Hallo @BeckersBest ,
Die hierfür notwendigen konzeptionellen Anpassung wurden bereits grob durchdacht aber die konkrete Umsetzung für diese Erweiterung der Funktion Leistungsdatum wurde noch nicht geplant.
Ich übersetze das zeitliche mal: "Vielleicht können Eure Kinder das mal nutzen."