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Lebensmittel für betriebliches Testkochen korrekt absetzen

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letzte Antwort am 13.02.2024 12:56:48 von alma82
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Hyperionnn
Beginner
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Nachricht 1 von 16
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Wir werden dieses Jahr noch mehrere Hotels für Menschen, die an der Bordsteinkante leben, kaufen. In diese Hotels können diese Menschen für 1 ct am Tag einziehen. Wir bereiten das Ganze seit Monaten vor und kochen jetzt schon mit der zukünftigen Hauswirtschaftsleitung Gerichte vor, die dann dort im großen Stil (20-90 Personen) dann gekocht werden. Dieses Kochen findet täglich statt und wir haben Ausgaben von ca. 200 € brutto im Monat dafür.

 

Diese Ausgaben sehen wir als geschäftlich an, da sie einem zukünftigen geschäftlichen Zweck dienen.

 

Unter welchem Konto im SKR03 verbuchen wir das?

 

Gilt hier auch die eigene Bewirtungskostenregelung mit 30% versteuerbar / 70% privat nicht absetzbar?

 

Also zum Beispiel für 4 Personen

 

vegane Hühnchenfilets

2x

3,99

=

7,98 €

brutto

=

7,42 €

Netto

7,42 €

/

0,56 €

VSt.

Quinoa Tricolore

1x

1,99

=

1,99 €

brutto

=

1,85 €

Netto

1,85 €

/

0,14 €

VSt.

Tomatensauce

1x

2,65

=

2,65 €

brutto

=

2,47 €

Netto

2,47 €

/

0,18 €

VSt.

Light Live Sekt alkh. frei

1x

3,49 

=

3,49 €

brutto

=

2,83 €

Netto

2,83 €

/

0,66 €

VSt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe:

 

 

 

  16,11

 

=

  14,57

 

  14,57

/

   1,54

 

 

 

Müssen wir die teilweise sozusagen - so könnte es das FA sehen - "ja nur privat verfressenen"  Lebensmittel als privat betrachten, obwohl es das Probeessen fürs Hotel ist?

 

Wir "sponsern" ja schon privat die Gewürze und die Öle und alles andere, was nicht wiegbar ist, weil nur geringe Mengen davon hineinkommen-

 

Vielen Dank für freundliche und hilfreichen Antworten.

 

herz - lichte Grüße

Elmar

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

cro
Experte
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Nachricht 2 von 16
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@Hyperionnn  schrieb:

Wir werden dieses Jahr noch mehrere Hotels für Menschen, die an der Bordsteinkante leben,.......................

Wenden Sie sich an die zuständigen Organe "Ihrer"? international auftretenden Gesellschaft.

 

rahagena
Meister
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Nachricht 3 von 16
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Die 70/30 Regelung gilt nur für Geschäftsessen, hierfür benötigen Sie unbeteiligte Dritte. Ich würde es entweder auf Betriebsbedarf buchen oder offen auf 4900 präsentieren. Für die Arbeitnehmer ist das Essen dann ein Sachbezug, für den Rest vermutlich eine Aufmerksamkeit. 

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Neu_hier
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Nachricht 4 von 16
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Alle Ihre Fragen hängen von vielen Details ab, wer ist "Wir",warum, wieso, weshalb...... Unternehmensform, Standort, Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuer etc., etc.

Welcher "zukünftiger Geschäftszweck"? Wieso sponsern Sie "privat". Warum 1cent pro Tag?

 

Wenn Sie hierzu wirlich Hilfe benötigen, stellen Sie keine Fragen in einem kostenlosen Forum, sondern sprechen Sie mit einem Steuerberater.

Ich denke Sie machen da schon etwas eher außergewöhnliches, bei dem Sie sich als "Heimwerker" bei den Steuern den einen oder anderen Schlag holen werden.

Danke
Hyperionnn
Beginner
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Nachricht 5 von 16
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Vielen Dank, für die vielen hilfreichen Antworten.

 

Die Gesellschaftsform ist eine ausschließlich deutsche, nur in D agierende gGmbH in Gründung, die noch nicht als gemeinnützig anerkannt ist - liegt beim FA. Wir sind USt-pflichtig. Stammkapital liegt bei 88,88 Mio €, monatliche Zuflüße ca. 8-38 Mio €, Standort ist Frankfurt am Main, "wir" sind die beiden Gründer und die zukünftige Hauswirtschaftsleitung der Hotels.

 

Warum nur 1 ct am Tag?

 

1. Weil es so richtig ist.

2. Weil Menschen die so getreten wurden, es verdienen, freundlich behandelt zu werden.

3. Weil es so richtig ist.

 

Ich erlaube mir, höflich zu wünschen, dass ich mit Antworten (Gehen Sie doch zum Steuerberater und schreiben Sie nichts im Forum) hier nicht rausgetreten werde, sondern wie die ersten beiden Fragesteller mit Höflichkeit und Respekt behandelt werde - Dankeschön. Auch Prophezeiuungen, was uns alles passieren wird, habe ich definitiv nicht erbeten und sind der Beantwortung meiner ganz sachlichen Frage nicht dienlich.

 

Ich tendiere inzwischen für die SKR03 korrekte Buchung zu 4000 Material- und Stoffverbrauch oder 3300 Wareneingang 7%.

 

Vielen herz Dank für hilfreiche und angenehme Antworten

 

 

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alma82
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Nachricht 6 von 16
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Sie werden hier nicht "rausgetreten", dies ist ein DATEV-Forum. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt und niemand wird sich haftungsmäßig in Teufels Küche bringen und Sie trotzdem beraten.

 

Sorry, aber hinter Ihrer Frage steckt halt viel mehr als "welches Konto ist schöner".  Sie fragen doch auch konkret nach z.B. der 70/30 Regelung. Also wollen Sie Steuerberatung und beschweren sich dann über den Verweis zum Steuerberater. Passt für mich nicht zusammen.

rahagena
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@alma82  schrieb:

Sie werden hier nicht "rausgetreten", dies ist ein DTAEV-Forum. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt und niemand wird sich haftungsmäßig in Teufels Küche bringen und Sie trotzdem beraten.

 

Sorry, aber hinter Ihrer Frage steckt halt viel mehr als "welches Konto ist schöner".  Sie fragen doch auch konkret nach z.B. der 70/30 Regelung. Also wollen Sie Steuerberatung und beschweren sich dann über den Verweis zum Steuerberater. Passt für mich nicht zusammen.


Wieso ist hier Steuerberatung nicht erlaubt?? 

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Neu_hier
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Wer nur "angenehme" Antworten sucht, ist an der Wahrheit und echter Hilfe gar nicht interessiert.

Unhöflichkeit oder gar mangelnder Respekt erkenne ich in meinen Worten nicht und warum hier ein "Heraustreten" aus meinen Worten erkannt werden kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wer meint, keine fachliche Unterstützung zu benötigen, dessen gutes Recht ist dies und - zugegebener Maßen - bei 88,88 Mio € Stammkapital und bis zu 40Mio € Jahresumsatz zudem auch sehr mutig. Dafür auf jeden Fall meinen besonderen Respekt, neben dem offensichtlich großartigen Projekt für Menschen.   


Meine Meinung, die ich hier nicht deshalb nicht kundtun werde, weil es Ihnen nicht gefällt.

Danke
alma82
Aufsteiger
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Verstehe ich die Nutzungsbedingungen falsch? Ernsthafte Frage, ich lese es so, dass alle Themen eigentlich einen Bezug zu DATEV haben müssen? Bin aber natürlich kein Anwalt. 

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deusex
Experte
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Gewinnerzielungsabsicht ?!

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
rahagena
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@deusex  schrieb:

Gewinnerzielungsabsicht ?!


Bei einer gGmbH wohl eher nicht... 

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rahagena
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@alma82  schrieb:

Verstehe ich die Nutzungsbedingungen falsch? Ernsthafte Frage, ich lese es so, dass alle Themen eigentlich einen Bezug zu DATEV haben müssen? Bin aber natürlich kein Anwalt. 


Ich wohl. "Nutzungsbedingungen" konnte ich nicht finden, einzig "FAQ" dort habe ich nichts dazu gefunden, dass es hier überhaupt "unzulässige" Themen gäbe. 

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alma82
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Ich meinte das hier:

 

alma82_0-1707824219520.png

 

aus den Nutzungsbedingungen.

 

Aber, wie gesagt, ich nehme es gerne an, wenn ich das falsch verstehe. Und, wie Sie selber sagen, was "Rechtliches" angeht sind Sie der Profi.

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cro
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@Hyperionnn  schrieb:

Vielen Dank, .............

 

Die Gesellschaftsform ist eine ausschließlich deutsche, nur in D agierende gGmbH in Gründung, die noch nicht als gemeinnützig anerkannt ist - liegt beim FA. Wir sind USt-pflichtig. Stammkapital liegt bei 88,88 Mio €, monatliche Zuflüße ca. 8-38 Mio €, Standort ist Frankfurt am Main, "wir" sind die beiden Gründer und die zukünftige Hauswirtschaftsleitung der Hotels.............................

 

Ich tendiere inzwischen für die SKR03 korrekte Buchung zu 4000 Material- und Stoffverbrauch oder 3300 Wareneingang 7%.

 

Vielen herz Dank für hilfreiche und angenehme Antworten

 

 


Danke für die Aufklärung "wer Sie sind". Die Kontierung könnte ich mir gut vorstellen. Alles Gute.

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rahagena
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@alma82  schrieb:

Ich meinte das hier:

 

alma82_0-1707824219520.png

 

aus den Nutzungsbedingungen.

 

Aber, wie gesagt, ich nehme es gerne an, wenn ich das falsch verstehe. Und, wie Sie selber sagen, was "Rechtliches" angeht sind Sie der Profi.


ok, aber auch da steht nicht, dass nur Beiträge erlaubt sind, die einen Bezug zu DATEV haben, es reicht, dass es sich um "damit verwandte Themen" handelt.

Die Frage nach dem richtigen Sachkonto in Rewe hat imho sogar unmittelbaren Bezug zu DATEV, spätestens ist aber die Buchhaltung ein "damit verwandtes Thema" und damit weit innerhalb der Nutzungsbedingungen. 

 

Einen Ausschluss steuerlicher Beratung sehe ich damit auch da nicht. 

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alma82
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Alles gut, habe ich dann falsch verstanden und "päpstlicher als der Papst" gesehen bisher. Freut mich, wenn es ok ist - auch für andere Fälle. Und gut zu wissen, wen man für so qualifizierten Rat mal schnell fragen kann. Danke.

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letzte Antwort am 13.02.2024 12:56:48 von alma82
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