Hallo,
UO-Mandate, auch Gewinnermittler, buchen wir stets debitorisch/kreditorisch. Nun fällt mir in zwei Fällen auf, dass die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse bei der Datenübergabe stark differieren.
In der Verprobung sieht man bei der Umsatzsteuer , dass die Grundlage für die umsatzsteuerpflichtigen Erträge zunächst aus den steuerpflichtigen Erlösen gebildet werden und dort wiederum, auf Grund der über das Jahr hinweg gebuchten "nicht fälligen Umsatzsteuern" Hinz- bzw. Abrechnungen erfolgen, die über die Zahlungen über die Personenkonten gesteuert werden.
In der Übergabe zur EÜR jedoch, wird dieser rechnerische Saldo nicht berücksichtigt, sodass die steuerpflichtigen Umsätze in der EÜR nicht mit steuerpflichtigen Umsätzen für die USt übereinstimmen.
Berechtigte Frage: Warum entsprechen die umsatzsteuerpflichtigen Werte der USt nicht denen, der EÜR ?
Gibt es hierzu ein erläuterndes Dokument oder eine Info von Kollegen.
Vielleicht stehe ich grade auch auf der Leitung, aber ich kann die Differenzen rechnerisch nicht herleiten.
Hallo deusex,
leider kann ich keine eindeutige Antwort geben. Vielleicht helfen Ihnen die Buchungsregeln für die Ist-Versteuerung sowie für die Gewinnermittlung.
Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist-Versteuerung
Buchungsregeln Jahresabschluss - Gewinnermittlung - Kapitel 03 - Buchen mit Forderungskonten
Buchungsregeln Jahresabschluss - Gewinnermittlung - Kapitel 04 - Buchen mit Verbindlichkeitskonten
Andernfalls wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
PM und Service Jahresabschluss
Testen Sie mal den Unterschied, sie können im Kanzlei Rewe nach Buchungssätzen ( ist glaube ich als Standard eingestsellt) und aber auch nach Kontenwerten übergeben lassen. Im letzteren Fall wird das ganze stimmen. Im ersteren Fall kann es sein das händisch umgebucht wurde oder niht in jedem Fall bei Zahlungseingang auf Pers. konto einen andere schlüssel als (alt 30) verwendet wurde.
Hallo Zusammen,
wir buchen über DATEV Unternehmen online (DUO). Bei der automatisierten Übernahme der Daten aus dem Rechnungswesen in die Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung und Anlage EÜR) sind Abweichungen festgestellt worden.
Konkret weichen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR von den Erlösen 19 % in der Umsatzsteuererklärung ab. Die Werte stimmen inhaltlich nicht überein.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Es gibt Übergabeprotokolle sowohl zur EÜR als auch zur USt, dort mal nachsehen, denn da gibts auch den Kontennachweis.
@Sonne1978 schrieb:Hallo Zusammen,
Konkret weichen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR von den Erlösen 19 % in der Umsatzsteuererklärung ab. Die Werte stimmen inhaltlich nicht überein.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Erst einmal testen, ob es auch noch ein Differenz gibt, wenn die Umsatzsteuer nach Einzelwerten ermittelt wurde.
Anschließend wird der Fehler an nicht-korrekten Steuerschlüssel beim OPOS-Bankbuchen liegen.
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Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Bei uns tauchen Differenzen insbesondere dann auf, wenn USt-freie Forderungen gebucht sind und diese per Jahresende noch nicht ausgeglichen sind. Daraus entsteht dann regelmäßig eine Rückfrage des FA, weshalb die USt-pflichtigen abweichen, da der Saldo 1200 natürlich auch steuerfreie beinhaltet.
hier einfach zum Jahresende die #1215ff bebuchen, dann klappt auch die Programmverbindung.
ich habe §13b Umsätze