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Ist-Versteuerung mit OPOS - Datenübergabe an EÜR und USt

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letzte Antwort am 17.06.2025 13:23:21 von Sonne1978
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deusex
Allwissender
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Hallo,

UO-Mandate, auch Gewinnermittler, buchen wir stets debitorisch/kreditorisch. Nun fällt mir in zwei Fällen auf, dass die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse bei der Datenübergabe stark differieren.

 

In der Verprobung sieht man bei der Umsatzsteuer , dass die Grundlage für die umsatzsteuerpflichtigen Erträge zunächst aus den steuerpflichtigen Erlösen gebildet werden und dort wiederum, auf Grund der über das Jahr hinweg gebuchten "nicht fälligen Umsatzsteuern" Hinz- bzw. Abrechnungen erfolgen, die über die Zahlungen über die Personenkonten gesteuert werden.

In der Übergabe zur EÜR jedoch, wird dieser rechnerische Saldo nicht berücksichtigt, sodass die steuerpflichtigen Umsätze in der EÜR nicht mit steuerpflichtigen Umsätzen für die USt übereinstimmen.

Berechtigte Frage: Warum entsprechen die umsatzsteuerpflichtigen Werte der USt nicht denen, der EÜR ?

Gibt es hierzu ein erläuterndes Dokument oder eine Info von Kollegen.

 

Vielleicht stehe ich grade auch auf der Leitung, aber ich kann die Differenzen rechnerisch nicht herleiten.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
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Hallo deusex,

 

leider kann ich keine eindeutige Antwort geben. Vielleicht helfen Ihnen die Buchungsregeln für die Ist-Versteuerung sowie für die Gewinnermittlung.

 

 Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist-Versteuerung

 Buchungsregeln Jahresabschluss - Gewinnermittlung - Kapitel 03 - Buchen mit Forderungskonten

 Buchungsregeln Jahresabschluss - Gewinnermittlung - Kapitel 04 - Buchen mit Verbindlichkeitskonten

 

Andernfalls wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Mit freundlichen Gruß

 

 

Lukas Rudolph
PM und Service Jahresabschluss

bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 9
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Testen Sie mal den Unterschied, sie können im Kanzlei Rewe nach  Buchungssätzen ( ist glaube ich als Standard eingestsellt)  und aber auch nach Kontenwerten übergeben lassen. Im letzteren Fall wird das ganze stimmen. Im ersteren Fall kann es sein das händisch umgebucht  wurde oder niht in jedem Fall bei Zahlungseingang auf Pers. konto einen andere schlüssel als (alt 30)  verwendet wurde. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Sonne1978
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

wir buchen über DATEV Unternehmen online (DUO). Bei der automatisierten Übernahme der Daten aus dem Rechnungswesen in die Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung und Anlage EÜR) sind Abweichungen festgestellt worden.

Konkret weichen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR von den Erlösen 19 % in der Umsatzsteuererklärung ab. Die Werte stimmen inhaltlich nicht überein.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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jena
Erfahrener
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Es gibt Übergabeprotokolle sowohl zur EÜR als auch zur USt, dort mal nachsehen, denn da gibts auch den Kontennachweis.

RAHagena
Meister
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Nachricht 6 von 9
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@Sonne1978  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

Konkret weichen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR von den Erlösen 19 % in der Umsatzsteuererklärung ab. Die Werte stimmen inhaltlich nicht überein.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe


Erst einmal testen, ob es auch noch ein Differenz gibt, wenn die Umsatzsteuer nach Einzelwerten ermittelt wurde.

Anschließend wird der Fehler an nicht-korrekten Steuerschlüssel beim OPOS-Bankbuchen liegen. 

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Der_Busfahrer
Einsteiger
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Nachricht 7 von 9
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Bei uns tauchen Differenzen insbesondere dann auf, wenn USt-freie Forderungen gebucht sind und diese per Jahresende noch nicht ausgeglichen sind. Daraus entsteht dann regelmäßig eine Rückfrage des FA, weshalb die USt-pflichtigen abweichen, da der Saldo 1200 natürlich auch steuerfreie beinhaltet.

jena
Erfahrener
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hier einfach zum Jahresende die #1215ff bebuchen, dann klappt auch die Programmverbindung.

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Sonne1978
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
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ich habe §13b Umsätze

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8
letzte Antwort am 17.06.2025 13:23:21 von Sonne1978
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