Hallo,
UO-Mandate, auch Gewinnermittler, buchen wir stets debitorisch/kreditorisch. Nun fällt mir in zwei Fällen auf, dass die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse bei der Datenübergabe stark differieren.
In der Verprobung sieht man bei der Umsatzsteuer , dass die Grundlage für die umsatzsteuerpflichtigen Erträge zunächst aus den steuerpflichtigen Erlösen gebildet werden und dort wiederum, auf Grund der über das Jahr hinweg gebuchten "nicht fälligen Umsatzsteuern" Hinz- bzw. Abrechnungen erfolgen, die über die Zahlungen über die Personenkonten gesteuert werden.
In der Übergabe zur EÜR jedoch, wird dieser rechnerische Saldo nicht berücksichtigt, sodass die steuerpflichtigen Umsätze in der EÜR nicht mit steuerpflichtigen Umsätzen für die USt übereinstimmen.
Berechtigte Frage: Warum entsprechen die umsatzsteuerpflichtigen Werte der USt nicht denen, der EÜR ?
Gibt es hierzu ein erläuterndes Dokument oder eine Info von Kollegen.
Vielleicht stehe ich grade auch auf der Leitung, aber ich kann die Differenzen rechnerisch nicht herleiten.