Hallo liebe Community,
ich bin gerade dabei eine Jahresbuchführung zu erstellen.
Da die Mandantin steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze erzielt, wird beim Jahresabschluss die Vorsteuer entsprechend aufgeteilt und unterjährig mit den Steuerschlüsseln 98 bzw. 99 gebucht.
Gibt es eine Möglichkeit, für die Bewirtungskosten einen individuellen Steuerschlüssel so anzulegen, dass die Vorsteuer auf dem entsprechenden Konto "Aufzuteilende Vorsteuer 7 bzw. 19%" steht und gleichzeitig die 30% nicht abziehbar automatisch umgebucht wird ?
Das können Sie über ind. angelegte Steuerschlüssel machen.
In der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004241 wird beschrieben, wie Sie das einrichten können.
Danke für die Rückmeldung, aber das Dokument hilft mir im Moment nicht, da ich erst am Ende der Buchführung ja den Prozentsatz kenne, der aufzuteilen ist. Oder verstehe ich im Dokument etwas falsch ?
Hallo @unbelievable1989,
um Ihr Anliegen besser bewerten zu können, wäre es hierzu sinnvoll sich an den Programmservice Rechnungswesen zu wenden.
Sie erreichen uns z.B. per Servicekontakt (zu eröffnen in den DATEV-Programmen über Menü Hilfe | Servicekontakt (Dok.-Nr. 1071593 ) oder telefonisch unter +49 911 319-38606 (für Unternehmen) / +49 911 319-38600 (für Kanzleien).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo zusammen,
gibt es da mittlerweile vielleicht eine Lösung? Wir haben gerade das gleiche Anliegen.
Eine Aufteilung für Bewirtungskosten (SKR03) 4650 / 4655 30% mit gleichzeitiger aufzuteilende Vorsteuer 1566 bzw. 1561 scheint nicht möglich zu sein.
Oder kennt jemand eine Lösung?
Hallo @unbelievable1989 ,
eine automatisierte Möglichkeit gibt es im Programm nicht.
Für diesen Sachverhalt müssten zwei Buchungen abgebildet werden z.B. eine Buchung aufzuteilende Vorsteuer 19% und eine 7% Vorsteuer. (Steuerschlüssel 99= 19 und 98=7%)
Im Dokument aufzuteilende Vorsteuer - Absatz 2.1 finden Sie vielleicht eine Unterstützung zu Ihrem Sachverhalt.
ich frage mich warum immer die Funktionalität Aufzuteilende Vorsteuer empfohlen wird. So wie oben beschrieben und das selbst sogar von DATEV, da landet der nicht anrechenbare VSt-Anteil auf einem nichtssagenden neutralen Aufwandskonto.
Ich möchte jedoch den nicht anrechenbaren Anteil auf dem Aufwandskonto stehen haben, welches davon im Buchungssatz betroffen ist. Demzufolge kann die Lösung nur lauten: Individuellen Steuerschlüssel mit Faktor anlegen.
Hallo @Amadeus11,
es ist auch möglich, die nicht abzugsfähige Vorsteuer auf das im Buchungssatz verwendete Aufwandskonto buchen zu lassen. Um das zu erreichen, muss im Steuerschlüssel in den Angaben zum Faktor 2 das Konto für die nicht abzugsfähige Vorsteuer mit dem Eintrag 0000 erfasst werden.
Im Dokument Kontenfunktionen / Steuerschlüssel mit Faktor 2 einrichten finden Sie im Kapitel 3.1.2 ein entsprechendes Beispiel.
sorry, aber genau das meinte ich.