Hallo liebe Community,
ich bin gerade dabei eine Jahresbuchführung zu erstellen.
Da die Mandantin steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze erzielt, wird beim Jahresabschluss die Vorsteuer entsprechend aufgeteilt und unterjährig mit den Steuerschlüsseln 98 bzw. 99 gebucht.
Gibt es eine Möglichkeit, für die Bewirtungskosten einen individuellen Steuerschlüssel so anzulegen, dass die Vorsteuer auf dem entsprechenden Konto "Aufzuteilende Vorsteuer 7 bzw. 19%" steht und gleichzeitig die 30% nicht abziehbar automatisch umgebucht wird ?
Das können Sie über ind. angelegte Steuerschlüssel machen.
In der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004241 wird beschrieben, wie Sie das einrichten können.
Danke für die Rückmeldung, aber das Dokument hilft mir im Moment nicht, da ich erst am Ende der Buchführung ja den Prozentsatz kenne, der aufzuteilen ist. Oder verstehe ich im Dokument etwas falsch ?
Hallo @unbelievable1989,
um Ihr Anliegen besser bewerten zu können, wäre es hierzu sinnvoll sich an den Programmservice Rechnungswesen zu wenden.
Sie erreichen uns z.B. per Servicekontakt (zu eröffnen in den DATEV-Programmen über Menü Hilfe | Servicekontakt (Dok.-Nr. 1071593 ) oder telefonisch unter +49 911 319-38606 (für Unternehmen) / +49 911 319-38600 (für Kanzleien).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo zusammen,
gibt es da mittlerweile vielleicht eine Lösung? Wir haben gerade das gleiche Anliegen.