Wenn ich einen Buchungsstapel importiere über die Stapelverarbeitung - Postversanddaten kann ich einen Hacken setzen ob ich die Festschreibung beim einspielen des Stapels aufheben will.
Dieses Feld erscheint bei mir leider nicht.
Kann mir in diesem Fall jemand behilflich sein?
Hallo Frau Ochsenkühn,
das muss der Administrator in der Nuko gesondert freischalten. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Infos der Datev i.S. GoBD.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
im Informationsdokument Dok-Nr.: 1071073 zu „Rechte in Nutzungskontrolle einrichten für Übermittlung der UStVA und Import ohne Festschreibung", erhalten Sie eine Anleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Frau Schönweiß,
bei der Übertragung der USt VA mit dem Telemodul wird im Fall der Nichtfestschreibung ein Ausrufezeichen als Hinweis angezeigt. Wird die Information über die nicht erfolgte Festschreibung auch an das Finanzamt übermittelt?
Schöne Grüße
Willi Müller
Sofern die Daten im Übertragungsprotokoll vollständig sind, nein
Hallo Herr Müller,
über das Telemodul werden aktuell keine Festschreibeinformationen an die Finanzverwaltung weitergegeben. Beachten Sie bitte jedoch, dass die Finanzverwaltung eine Festschreibung bei der Datenübermittlung voraussetzt. Jede Abweichung hiervon wird in Ihrem Rechnungswesen-Programm unter Extras | Aktivitätenprotokoll dokumentiert. Bei Betriebsprüfungen ist dies nachvollziehbar zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Jordan
Service Kanzlei-Rechnungswesen (FIBU)
DATEV EG
Hallo Frau Jordan,
in diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die EB-Werte nicht in die Prüfung auf Journalisierung einbezogen werden.
EB-Werte sollten einfach nicht mit dazu gehören, da es ansonsten zu unsinnigen Stornobuchungen kommt ("Was habt ihr denn da gebucht!"). Ansonsten müssten nach der Logik auch die OP-Saldenvorträge mit einbezogen werden, was aber nicht zutrifft.
OP-Saldenvorträge stellen nur ein Unterkonto zum Forderungs bzw. Verbindlichkeitskonten dar. Also wenn, dann aber auch alle EB-Konten ohne Prüfung.
Gruß A. Martens
Ich hole den alten Thread mal aus der Versenkung. Gerade ASCII-Daten importiert der Haken war sicher gesetzt.
Stapel ist dennoch festgeschrieben. Ich bin berechtigt den Haken zu setzen. Wirkung des Haken wenn kein Hinweis oder formaler Fehler in den Daten vorliegt gleich Null.
@Simone_Jordan: Sind Sie für den Bereich noch zuständig?
Das Aufheben der Festschreibung funktioniert nur, wenn Sie beim ASCII-Import eine Spalte Festschreibung zugeordnet haben und in dieser Spalte bei den Datensätzen eine "1" für festgeschrieben steht.
Siehe auch Pkt. 2.2 : Festschreibung beim Import in die DATEV-Rechnungswesen-Programme
Ist die Spalte Festschreibung nicht wie beschrieben zugeordnet, wirkt der Haken "Festschreibung aufheben" nicht. Ist in diesem Fall die Datei technisch korrekt (ohne Fehler oder Hinweise) wird festgeschrieben.
@eliansawatzki merci für die schnelle Antwort.
die ASCII Daten bekomme ich seit über zwei Jahren in der Form.
Ich habe die Daten von vor einem Jahr mit den aktuellen Daten verglichen.
Die Struktur hat sich in keiner Weise geändert.
Die Kreditkartenläufe konnte ich bis jetzt immer importieren und später die Gebühren auf die richtige Seite umbuchen. (Kommen technisch leider aus dem Vorsystem immer im Haben...) Die waren früher genauso Fehler und Hinweislos wie der heutige Lauf. Nur wurden der heutige und der Lauf von vor meinem Urlaub festgeschrieben....😬
GU der Gebührenbuchungen .... ist aber einfach nervig.
Hallo @jjunker,
@eliansawatzki hat den Ablauf bereits beschrieben. Vielen Dank dafür👍
Sie schildern, dass sich an der Dateistruktur nichts geändert hat und trotz gesetztem Haken bei Festschreibung aufheben, bei Ihnen festgeschrieben wird.
Das möchten wir uns gerne ansehen. Bitte schicken Sie uns einen Servicekontakt (Programmservice Rechnungswesen) und tragen im Betreff die Kontakt-ID 56516330 ein. Ein Fachansprechpartner/in für den ASCII-Import meldet sich daraufhin bei Ihnen.