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Erfahrungen Automatisierungsservice

144
letzte Antwort am 19.12.2023 09:09:01 von metalposaunist
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DiSo
Einsteiger
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Hallo @F_A , tatsächlich war es bei mir gestern so, als ich nur meinen SmartLogin zur Verfügung hatte. Bzw. habe ich nur gesehen, dass die "Ampelsymbole" nicht da waren und habe dann wieder aus gemacht. Heute mit SmartCard funktioniert es wieder. 

F_A
Beginner
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Vielen Dank😊

Nach einem kompletten Neustart klappt es wieder.

Jetzt werden auch die Werte übergeben.

jjunker
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jjunker_1-1701787462653.png

Hotel Rechnung Unternehmer. Da brauche ich vier Positionen zweimal Frühstück nicht abzugsfähig Logis und Internet. Warum erkennt der ASR nicht, dass das Konto nicht abzugsfähig bei den letzten 10 Hotelrechnungen in diesem Bestand relevant war? Mir wird wieder nur die Aufteilung nach USt-Sätzen angeboten. 🙄

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
eliansawatzki
Meister
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Weil der ASR dafür nicht gemacht ist. Nur weil Automatisierung drin steht heißt das nicht, dass die größten Probleme gelöst werden.

jjunker
Experte
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Es ist kein Problem. Es ist schlicht lästig. Der ASR soll ja soweit ich es verstanden habe lernfähig sein. Damit müsste zu dem speziellen Mandanten das Muster eigentlich erkannt werden. An anderer Stelle soll das System auslesen können ob Hartfaserplatten oder Spanplatten in einer Rechnungsposition drin stehen und diese auf zwei getrennte Konten buchen können. Hier macht man dem System deutlich, dass die Position Frühstück aus den Hotel Rechnungen heraus zu filtern ist.

Dafür müsste das System in einigen Fällen rechnen können.... Da liegt wohl der Hund begraben.

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eliansawatzki
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„Lernfähig“ bedeutet in diesem Kontext nicht, dass das System alles lernt von dem der Mensch glaubt, dass es das lernen können müsste, weil er das gern so hätte. 

Bei bestimmten Belegstrukturen funktioniert der ASR wirklich einwandfrei. Bei anderen Belegstrukturen, zum Beispiel bei Aufteilung von Belegen auf Sachkonten - funktioniert er nur bedingt. Letzteres ist auch nicht schlimm. Denn dort wo er gut funktioniert verschafft er Zeit zur Erledigung komplexerer Sachverhalte.

AKW
Erfahrener
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Werden Leerseiten eigentlich auch vom ASR bepreist oder nur wenn der auf dem Beleg was findet?

 

Grüße AKW

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eliansawatzki
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Es wird pro Beleg der im Belegkreis Rechnungseingang oder Rechnungsausgang im Posteingang landet ein Vorschlag erstellt. Ein leerer Beleg der diese Voraussetzungen erfüllt wird damit m. E. auch bepreist. 

 

Chris607
Fortgeschrittener
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@eliansawatzki  schrieb:

Es wird pro Beleg der im Belegkreis Rechnungseingang oder Rechnungsausgang im Posteingang landet ein Vorschlag erstellt. Ein leerer Beleg der diese Voraussetzungen erfüllt wird damit m. E. auch bepreist. 

 


Was m. E. ebenfalls ein großer Fehler darstellt. Sofern hier mal AGB oder Zahlungsavise aus Upload Mail miteingefangen werden, wird nur ein rotes Ausrufezeichen erzeugt. Dafür bezahlt man 5 ct. Eine Scharfstellung auf echte Rechnungen wäre sicher möglich. In der heutigen Form ist der ASR eigentlich das, was man als Buchungsassistent (ja so ist die OCR in DUO genannt), erwarten würde. "KI" konnte ich hier noch nicht ausmachen. Diese würde ja erkennen, ob es sich bei einem hochgeladenen Beleg tatsächlich um eine Rechnung handelt.

eliansawatzki
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Ganz ehrlich… dann bezahle ich halt die 5ct…. so what… Wenn ich mich wegen jeder Eventualität Neuem verschließe komme ich nicht voran. Das sind doch alles keine Massenphänomene…. 

Das ist dann irgendwie so ähnlich wie beim Beginn von DUO:

  • meine Mandanten haben keinen Scanner
  • meine Mandanten wollen das nicht
  • das bekommen meine Mandanten nicht hin
  • usw.


Häufig wollte man es selbst nicht. Ist ja neu und das bedeutet für einen selbst Veränderung. 

 

Man muss es erstmal selbst wollen und machen. Und am Ende integriert es sich in den Alltag und man möchte bei geeigneten Szenarien nichts anderes mehr.

 

Meinen Standpunkt zu „Was die KI aus Menschensicht erkennen sollen müsste“ habe ich oben dargestellt. Es ist doch nachvollziehbar, dass die Maschine nicht als erste Ausbaustufe „Ich schmeiße alles raus was keine Rechnung ist“ beinhaltet. Am Anfang geht es um größtmögliche Unterstützung beim Buchen auf Basis eines sauber abgestimmten und gelebten Prozesses. Damit kann man schon wirklich viel erreichen. 

 

 

 

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jjunker
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Ich finde zumindest den Ansatz 5 Cent pro Beleg zu nehmen komisch.

Vorschlag grün 7 Cent Vorschlag gelb 3 Cent Rotes Aurufezeichen null... Damit würde das Team hinter dem ASR wenigstens einen Anreiz bekommen Verbesserungen schnell umzusetzen..... aktuell ist die Zielgrößenstellung verfehlt.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 102 von 145
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Vielleicht eine Anmerkung noch:


Andere Anbieter nehmen für laut deren Marketing vergleichbare Funktionen ab 20ct pro Beleg aufwärts…

 

Wer jetzt der Meinung ist, dass diese Anbieter auch 4x effizienter sind tritt bitte auch gleich den Beweis an.

 

Bei Diskussionen über Preise sollte meines Erachtens immer ein Blick in den Markt geworfen werden. 

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deusex
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Nachricht 103 von 145
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Ich habe den Austausch seit gestern mal mitgelesen und kann jeder Darstellung etwas abgewinnen.

 

Selbstverständlich habe ich an den ASR schon bestimmte Erwartungen, insbesondere wenn er sich bei größeren Mandanten auch markant in der Rechnung niederschlägt; natürlich muss das auch immer noch verhältnismäßig betrachtet werden und für mich persönlich daher nicht der ausschlaggebende Aspekt.

 

Seine Kosten holt der ASR über die Zeitersparnis bei der Bearbeitung mehrfach rein ! Insofern wäre m.E. hier eine Diskussion fehlgeleitet.

Wenn ich eine ordentliche Leistung erhalten möchte, muss ich dafür zahlen.

Wenn ein Produkt kostenlos angeboten wird, ist nicht das Produkt das Produkt, sondern ich bin das Produkt.

 

DATEV wirbt ja Automatisierungsservice Rechnungen (datev.de) offen dafür, dass bei dem ASR eine KI zum Einsatz kommt und da empfinde ich Relativierungen zur Leistung der KI etwas unangebracht @eliansawatzki .

Ich nehme die DATEV gerne auch mal in Schutz, wenn das bashing unbegründet erscheint. Wenn ich aber eine KI "kaufe", die mir nach diversen Verarbeitungsvorläufen meine Rechnung aufteilen können soll, dann erwarte ich das einfach und nicht einfach eine gepimpte OCR-Erkennung.

 

Ich möchte mir nach dem kurzen Einsatz bei uns noch kein Urteil bilden, dennoch sind wir mit dem ASR ganz zufrieden, aber es mehren sich eben auch die Stimmen, die da lauten:

Der ASR sollte doch langsam die Rechnung von der X-Lieferanten GmbH kennen und wissen, was da Material und was Kleinwerkzeug ist.

Ganz genau das erwarten wir und das dürfte lt. o.g. Ankündigungen auch mindestens drin sein.

 

Er muss bspw. aus Tankbelegen, Snacks und Zigaretten erkennen und auf privat herauslösen können oder auch in o.g. Beispiel von @jjunker mal auch das Frühstück erkennen und es korrekt verbuchen.

 

Ob die KI rechnen kann, weiß ich nicht. Sie sollte es aber können, wenn Sie Rechnungen aufteilt, wenn die Grundlagen nicht aus dem Beleg erkennbar ist.

 

Ich bin da schon auch recht nachsichtig und erwarte bei einem neuen Beleg mit womöglich schlechter Darstellung nicht, dass der ASR hier alles richtig macht, aber bei den "Wiederkehrenden" erwarte ich das zweifellos.

 

Ich selbst buche bspw. auch private Ausgaben kreditorisch, aber auch nach sicherlich 30 Geschäftsvorfällen, schlägt mir der ASR den Steuerschlüssel 401 für Vorsteuerabzug vor, den Kreditoren und als Aufwandskonto 1800 privat. Sorry, aber da stimmt dann doch elementar etwas nicht und da kann man es auch nicht zählen lassen, dass die KI aj schließlich nicht wissen könne, dass ein Privatkonto keinen Vorsteuerabzug auslösen darf. Doch genau das muss die KI u.a. leisten können.

 

Mich interessieren auch die anderen Anbieter nicht wirklich, denn ich erwarte von der DATEV in diesem Bereich mindestens eine gleichwertige Leistung.

 

Im ASR steckt m.E. noch viel Optimierungspotential, welches noch erschlossen werden MUSS, denn er steckt definitiv noch in einer früheren Entwicklungsphase. Die Entwicklung einer KI ist nie abgeschlossen.

 

Nochmals zur Bepreisung eine Frage:

 

Eine Bepreisung erfolgt doch nur, wenn der Buchungsvorschlag auch gebucht wird oder bereits wenn er in der Buchungszeile erscheint; im letzteren Fall sollte die DATEV hier nochmals nachdenken, ob dies so sachgerecht ist.

 

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jjunker
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Nachricht 104 von 145
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Ein weiterer Kritikpunkt und sicher nicht als bashing gedacht.

 

Die Kreditkartenbelege mag man vielleicht auch OPOS gegen die Kreditoren und danach manuell gegen das Kreditkartenkonto buchen. Warum der ASR die Vorsortierung des Mandanten nach Belegtypen strickt ignoriert...

 

@deusex Bester Kommentar des letztens Monats den ich hier (in der COM in Summe) gelesen habe.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
eliansawatzki
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Nachricht 105 von 145
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DATEV wirbt ja Automatisierungsservice Rechnungen (datev.de) offen dafür, dass bei dem ASR eine KI zum Einsatz kommt und da empfinde ich Relativierungen zur Leistung der KI etwas unangebracht @eliansawatzki .

 

Das ist genau der Punkt. KI bedeutet eben nicht, dass ein damit ausgestattetes System alles kann und auch nicht das es alles besser kann. Realistisch betrachtet ist die ganze Entwicklung in diesem Bereich m. E. noch in den Kinderschuhen. Da wird in allen Lebensbereichen noch eine Menge kommen - alles zu seiner Zeit.

 

Und bis diese Zeit gekommen ist muss man m. E.  auch mal relativieren. Zum Beispiel um „Neulingen“ auf diesem Gebiet die Möglichkeit zu geben, ein realistisches Bild zu bekommen und um sie vor Enttäuschung zu bewahren. Oder um bereits „Enttäuschte“ neu zu motivieren, indem man versucht zu erklären, dass die KI eben für standardisierte Geschäftsvorfälle geeignet ist und (noch) nicht alles kann. 

Erwartungen darf natürlich jeder so viele haben wie er möchte. 

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jjunker
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Nachricht 106 von 145
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dass die KI eben für standardisierte Geschäftsvorfälle geeignet ist

 

Zumindest in meiner Wahrnehmung ist der nicht abzugsfähige Anteil im Bereich Verpflegungen nicht wirklich was Außergewöhnliches.

--> Über Definitionsmengen ließe sich wieder vorzüglich streiten.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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eliansawatzki
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Nachricht 107 von 145
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Eine Bepreisung erfolgt doch nur, wenn der Buchungsvorschlag auch gebucht wird oder bereits wenn er in der Buchungszeile erscheint; im letzteren Fall sollte die DATEV hier nochmals nachdenken, ob dies so sachgerecht ist.

 

 

Die Bepreisung erfolgt m. E. mit Eingang des Beleges im DUO sobald der ASR aktiviert ist und die Belege im Posteingang vom Belegkreis Rechnungseingang bzw. Rechnungsausgang landen.

 

Also Belege in den Rechnungseingang laden und anschließend in die Kasse (Belegkreis „Sonstige“) schieben kostet Geld. 

Ob überhaupt gebucht wird spielt keine Rolle. Die KI arbeitet ja beim Upload. 

eliansawatzki
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Nachricht 108 von 145
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@jjunker 

 

Lassen wir doch einfach das zerhacken. Funktioniert in der aktuellen Ausbaustufe eben nicht.

 

Viele Autos fahren auch autonom. Wer wagt den Versuch im Großen Stern? Ein Kreisverkehr ist jetzt auch nichts ungewöhnliches. 

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deusex
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Nachricht 109 von 145
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@eliansawatzki  schrieb:

DATEV wirbt ja Automatisierungsservice Rechnungen (datev.de) offen dafür, dass bei dem ASR eine KI zum Einsatz kommt und da empfinde ich Relativierungen zur Leistung der KI etwas unangebracht @eliansawatzki .

 

Erwartungen darf natürlich jeder so viele haben wie er möchte. 


Meine Erwartungshaltung ist grundsätzlich zumeist auf niedrigstem Niveau, das erspart Enttäuschungen und fördert freudige, positive Überraschungen.

Ich habe nie behauptet, dass der ASR "Alles" können muss ! Zumindest aber das, für was er beworben wird.

 

Den Link habe ich bewusst gepostet und ich möchte Sie bitten, den Inhalt aufmerksam aufzunehmen und mir dann nochmals zu sagen, dass der ASR bzw. die Buchungs-KI von DATEV nur für einfach Standard-Geschäftsvorfälle aka OCR gedacht ist.

 

Genau das, was hier elementar bemängelt wird, wird von DATEV als funktional beschrieben.

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deusex
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@eliansawatzki  schrieb:

Ob überhaupt gebucht wird spielt keine Rolle. Die KI arbeitet ja beim Upload. 

 

Hmm, also das bezweifle ich jetzt offen gesagt auch.

 

Der ASR ist Bestandteil von Rechnungswesen und er analysiert den Beleg dann, wenn er in Rewe aus dem Posteingang geöffnet wird; nicht früher.

 

Die KI greift also auf Ebene von Rewe zu, nicht auf Ebene von UO. Es ist m.E. kompletter Unfug, wenn der ganze Belegmüll bepreist werden würde, was da hochgeladen wird.

 

Also hierzu hätte ich dann schon mal eine Stellungnahme von DATEV, da mir die Aussage nicht plausibel erscheint.

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eliansawatzki
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Ich hatte die Seite bereits überflogen. Ich habe keinen Passus gefunden, indem steht, dass nach Sachkonten aufgeteilt wird - nur nach steuerlichen Sachverhalten.

 

Und es ist immer die Rede von „der ASR verbessert“. Insofern finde ich mich mit meinem Standpunkt dort genau wieder. 

Von Standard-Geschäftsvorfällen wird dort nicht gesprochen. Aber welche Werbung weist denn auf Schwächen des Produktes hin?

 

Werbung macht neugierig. Man kommt aber nicht darum sich mit dem Produkt auseinanderzusetzen. 

Meine Darstellungen sind sich nicht an Sie persönlich gerichtet - Sie haben sich mit der Themenstellung auseinandergesetzt.

 

Ich habe mir von DATEV in einer Beratung einige Fragen zum ASR beantworten lassen. Die 90min waren gut investiert und die Belegschaft hat ein völlig neues Verständnis der Anwendung bekommen. Ich kann es jedem nur empfehlen. Denn dadurch erleichtert sich die Mandatsauswahl ungemein und damit wiederum steht und fällt die „Happiness“.

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eliansawatzki
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Der ASR ist Bestandteil von Rechnungswesen und er analysiert den Beleg dann, wenn er in Rewe aus dem Posteingang geöffnet wird; nicht früher.

 

Das stimmt m. E. nicht. Der ASR wird im Rechnungswesen aktiviert und deaktiviert und das Ergebnis des ASR wird im Rechnungswesen verarbeitet. Mehr findet im Rechnungswesen nicht statt.

 

Durch die Aktivierung wird eine Erstbestückung im RZ durchgeführt und alle Belege die ab dem nächsten Tag nach DUO  mit vorher genannten Voraussetzungen hochgeladen werden laufen in diesem Moment durch den ASR.

 

Es ist genauso wie beim digitalen Belegbuchen. Die Analyse der Belege und das versehen der Belege mit Informationen (Geschäftspartner wiederholen usw.) erfolgt zum Zeitpunkt der Uploads und nicht irgendwann später.

 

@Peter_Zwosta  Können Sie bitte kurz Stellung dazu nehmen?

 

 

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deusex
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Ich hatte die Seite bereits überflogen. Ich habe keinen Passus gefunden, indem steht, dass nach Sachkonten aufgeteilt wird - nur nach steuerlichen Sachverhalten

Also unter "steuerlichen" Sachverhalten ist durchaus die Würdigung zu verstehen, ob etwas privat, betrieblich, Wareneinkauf oder Betriebskosten oder Anlagevermögen ist.

Dies gilt es ja von der KI, anhand der Lernprozesse aus den vorigen Verarbeitungen und den Kenntnissen aus der DATEV-Cloud zu erkennen.

 

Würde hier nach lediglich nach "umsatzsteuerlichen" Sachverhalten gemeint sein, wäre dies auch so zu erwähnen und es verbliebe bei einer profanen, wenngleich gepimpten OCR, die nach 7% und 19% aus dem Beleg ausliest; also so einfach kommt mir die ASR hier dann nicht davon.

So ist das auch funktional sicher nicht angedacht, denn mit KI hätte das wenig zu tun.

 

@eliansawatzki  schrieb:

 

Ich habe mir von DATEV in einer Beratung einige Fragen zum ASR beantworten lassen. Die 90min waren gut investiert und die Belegschaft hat ein völlig neues Verständnis der Anwendung bekommen. Ich kann es jedem nur empfehlen. Denn dadurch erleichtert sich die Mandatsauswahl ungemein und damit wiederum steht und fällt die „Happiness“.

Hört sich hilfreich und sinnvoll an. Werde ich wohl bei nächster Gelegenheit tun, nachdem ich weitere Infos und Fragen zusammengetragen habe; insbesondere was den ASR denn zur KI macht.

 

 

@Peter_Zwosta  Können Sie bitte kurz Stellung dazu nehmen?

 

Ja, bitte, es wäre sehr gut, wenn hier Klarheit geschaffen würde. Danke.

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Chris607
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Wenn ich mich der Technik verschließen würde, würde ich den von mir genannten Sachverhalt überhaupt nicht wahrnehmen können. Ich probiere viel aus, was mir als sinnvoll erscheint, erlaube mir jedoch einen Kommentar zur Bepreisung - ganz unabhängig von der übrigen Qualität des ASR. Datev schreibt, dass die Bepreisung auf Buchungsvorschlagsebene (Preisliste) erfolgt, mein Eindruck ist jedoch die, auf Basis der hochgeladenen Belege, was dann am Ende wieder zur Bepreisung in Abhängigkeit der Qualität (keine Bepreisung bei rotem Vorschlag) führt. M. E. sind diese 5 ct x roten Vorschlägen einfach unberechtigt, mehr aus Prinzipien heraus, als der grundsätzlichen Bepreisung. Einen Marktvergleich würde ich mir hier nicht zutrauen.

 

Insofern schließe ich mich @deusex an. Ich warte auf hoffentlich ausführliche Auflösung durch Datev. 

 

Über die Qualität einer "KI" wird man lange streiten können, da Kontierungen häufig kontextabhängig sind. Mehr als ein gewisses Lernmuster pro Mandant erwarte ich persönlich daher zum heutigen Zeitpunkt nicht. 

jjunker
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Eben jenes Lernmuster lässt der ASR eben vermissen. Und eine Erleichterung darf auch was kosten... Nur Nichtleistung im Sinne von roten Kreisen bei den Vorschlägen nicht. Wir sind uns hier ja alle mehr oder weniger einig. 

 

Der ASR hat Potential ist aber in seiner jetzigen Form nicht ausgereift genug um alle Standardfälle zu berücksichtigen. Was man von einer echten KI aber erwarten dürfte.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Wehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

Peter Zwosta ist diese Woche nicht im Haus.

 

Zur Bepreisung: 

Ist genauso, wie eliansawatzki schreibt:

 

Auszug aus Dok. 1018720:

"Der DATEV Automatisierungsservice Rechnungen generiert (in dem Moment) Buchungsvorschläge, wenn digitale Belege in den Posteingang von DATEV Belege online im Belegkreis Rechnungseingang oder Rechnungsausgang übertragen werden.

Sobald Buchungsvorschläge vom DATEV Automatisierungsservice Rechnungen generiert werden, findet eine Berechnung pro erzeugtem Buchungsvorschlag statt."

 

Ergänzung:

Ein Buchungsvorschlag kann grün, gelb oder rot sein...

 

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wehner

DATEV eG

 

deusex
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@Wolfgang_Wehner  schrieb:

Hallo zusammen,

 

Peter Zwosta ist diese Woche nicht im Haus.

 

Zur Bepreisung: 

Ist genauso, wie eliansawatzki schreibt:

 

Auszug aus Dok. 1018720:

"Der DATEV Automatisierungsservice Rechnungen generiert (in dem Moment) Buchungsvorschläge, wenn digitale Belege in den Posteingang von DATEV Belege online im Belegkreis Rechnungseingang oder Rechnungsausgang übertragen werden.

Sobald Buchungsvorschläge vom DATEV Automatisierungsservice Rechnungen generiert werden, findet eine Berechnung pro erzeugtem Buchungsvorschlag statt."

 

Ergänzung:

Ein Buchungsvorschlag kann grün, gelb oder rot sein...

 

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wehner

DATEV eG

 


Vielen Dank für die Antwort, Herr Wehner, wenngleich sie nicht der Erwünschten entspricht.

 

Selbstverständlich werde ich dies so hinnehmen (müssen), möchte aber zum Ausdruck bringen, dass dieses starre Vorgehen (zu meinem jetztigen Kenntnisstand) unsachgemäß und als Berechnungsgrundlage unzutreffend, ja unfair ist.

 

Wenn das besagte "leere Blatt", das versehentlich hochgeladen wurde, als Buchungsvorschlag bepreist wird, stimmt die Berechnungssysstematik doch grundlegend nicht.

 

Einige Mandanten nutzen aus Vereinfachungsgründen "Rechnungseingang" auch für andere Dokumente, die wir dann löschen, in die DokAbl übernehmen oder in einen anderen Ordner in Belege online verschieben.

 

Ich lasse mir jegliches verwertbares Belegmaterial, dass den Weg in die Buchführung findet, mit der Bepreisung gefallen; keine Frage. Auch bspw. eine KK-Abrechnung . . . habe ich keinerlei Anstoß, aber dass alles was den Posteingang über Rechungseingang/Rechnungsausgang erreicht, zu bepreisen . . .

 

Nach o.g. Prinzip werden allerdings auch Rechnungen, die bspw. aus zehn Blättern bestehen und in den Posteingang hochgeladen und versehentlich nicht geheftet wurden, etwa als fünf Buchungsvorschläge gewertet ?

Sofern diese dann geheftet werden, wird mir dann Buchungsvorschlag # 11 berechnet? Grotesk.

 

Wir heften nämlich auch gerne mal für unsere Mandanten; nunmehr mit ASR natürlich nur noch direkt beim Buchen in Rechungswesen, wenn wir sehen, dass bspw. die zweite Seite nicht angeheftet war . . .

 

Mir ist es im Prinzip einerlei, ob hier nun zehn Belege mehr bepreist werden, als verarbeitet werden, aber professionell ist das Abrechnungssystem sicher nicht !

 

Last but not least: Warum ist die DATEV-Rechnung immer noch ein roter Buchungsvorschlag (7%-Posten, der immer gleich gebucht wird), obwohl Sie doch nun grün ist 😉 ???

 

 

 

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mdberlin
Beginner
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Hallo in die Runde,

 

ich habe heute die Erfahrung gemacht, dass die generierten Buchungsvorschläge der KI im ASR deutlich schlechter waren als bislang. Die Trefferquote beim gleichen Mandanten war schon höher. Buchungsverhalten wurde nicht geändert und auch sind keine neuen Sachverhalte zu "erlernen" gewesen. Ist das nur meine Einbildung? 

Chris607
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@deusex  schrieb:

Selbstverständlich werde ich dies so hinnehmen (müssen), möchte aber zum Ausdruck bringen, dass dieses starre Vorgehen (zu meinem jetztigen Kenntnisstand) unsachgemäß und als Berechnungsgrundlage unzutreffend, ja unfair ist.

 

Wenn das besagte "leere Blatt", das versehentlich hochgeladen wurde, als Buchungsvorschlag bepreist wird, stimmt die Berechnungssysstematik doch grundlegend nicht.

 

Einige Mandanten nutzen aus Vereinfachungsgründen "Rechnungseingang" auch für andere Dokumente, die wir dann löschen, in die DokAbl übernehmen oder in einen anderen Ordner in Belege online verschieben.


Eben das verstehe ich ebenfalls nicht. Wenn der ASR so schlau ist zu erkennen, dass er nichts erkennen kann, darf dies der Logik bei Berechnung nach Buchungsvorschlag nicht berechnet werden. Hochgeladene Belege und Buchungsvorschläge sind für mich zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Dabei gehe ich noch weiter und behaupte der ASR sollte Belege, die keine Rechnung darstellen erkennen und eben überhaupt keinen Buchungsvorschlag erzeugen wollen. 

 

Es gibt zwei Varianten: 

a) die Preisliste muss angepasst werden

b) der ASR muss angepasst werden.

 

 

martinkolberg
Meister
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Wartungen und Störungen (datev-status.de)

 

martinkolberg_0-1701883626327.png

 

Nichts ist korrekt erkannt. 

 

FRAGE an DATEV:

 

Ich mach jetzt gefrustet Schluß und werde morgen ALLE Ausgangsrechnungen als Ausgangsrechnungen und dann nochmals als Eingangsrechnungen umwidmen, um nochmals die Kennung anzustoßen.

 

Wie kann ich eine mehrmalige Bepreisung der Belegkennung verhindern, wenn ich einfach nur 1* eine korrekte Kennung haben möchte?

 

 

 

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letzte Antwort am 19.12.2023 09:09:01 von metalposaunist
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