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Datensicherung nach Insolvenz

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letzte Antwort vor 59 Minuten 13:08:21 von seb_ms
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marcow
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Guten Tag,

 

wir haben einige Mandanten im RZ gespeichert (Rewe und LODAS), die in der vergangenen Zeit aufgrund von Insolvenz nicht mehr bearbeitet werden.

Mittlerweile haben wir festgestellt, dass die Insolvenzverwalter kein Interesse mehr an den Buchhaltungsdaten haben.

Wie die sich einen Überblick verschaffen und die Insolvenz abwickeln bleibt deren Geheimnis und soll an dieser Stelle nicht weiter ein Problem sein.

 

Was aber ein "Problem" ist: Im RZ tickt die Gebührenuhr aber weiter. Das sind keine so hohen Kosten, aber da man dies definitiv nicht mehr an die Mandanten weiterberechnen kann, würden wir die Gebühren gerne sparen.

 

Wie geht ihr in diesen Fällen vor. ArchivDVD Rewe und Lohn verursacht ja wieder Gebühren.

Download der Rewe-Daten wäre eine Möglichkeit, aber mWn sind die Daten dann später nicht mehr importierbar, da es sich nur um einen Export für die steuerliche Außenprüfung handelt.

 

Die Daten im RZ löschen wäre natürlich jederzeit möglich, aber die Belege in DUO sind dann weg, da nützt auch der Bestand am PC nichts mehr.

 

Vielen Dank für etwas Input wie ihr in vergleichbaren Fällen vorgeht. 

cwes
Meister
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Nachricht 2 von 12
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@marcow  schrieb:

 

 

Wie geht ihr in diesen Fällen vor. ArchivDVD Rewe und Lohn verursacht ja wieder Gebühren.

Download der Rewe-Daten wäre eine Möglichkeit, aber mWn sind die Daten dann später nicht mehr importierbar, da es sich nur um einen Export für die steuerliche Außenprüfung handelt.

 


Sind schon importierbar, nur nicht in ein Datev-Produkt. Man muss schon ein spezielles Selbstverständnis als Softwareanbieter haben, wenn man ein standardisiertes Exportformat anbietet, aber den Import nicht zulässt...

 

 

dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 12
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Seitdem ich in der Bekanntschaft Leute hatte, die - sowohl als Angestellte im Fibu-Bereich, als auch als Schuldner - direkte persönliche Erfahrungen mit Insolvenzverwaltern machen mußten, rechne ich immer damit, daß mal einer vom Gericht gekickt wird. Deshalb hätte ich es nicht eilig damit, Arbeitsergebnisse zu verwerfen, für die man bezahlt wurde oder zumindest Forderungen zur Tabelle angemeldet hat.  

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VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 4 von 12
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Ich habe kürzlich mit unserem Ansprechpartner unseres Datenschutzbeauftragten gesprochen, weil wir uns mit diesem Thema auch schwer tun. Hatte hier in manchen Beiträgen Mal gelesen, dass die Daten exportiert und den Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Für die Belegaufbewahrung ist der Mandant ja eh verantwortlich. Der sagte aber, dass das nicht zulässig ist. Wir müssen die Daten nach  § 147 AO und GoBD mindestens 10 Jahre aufbewahren und auf Antrag herausgeben können. Wir werden also versuchen, jeden Mandanten in die Archivierung zu drücken. Bei Insolvenz wird das nur keiner zahlen 😅.

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mick
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 12
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@VerenaWied  schrieb:

Ich habe kürzlich mit unserem Ansprechpartner unseres Datenschutzbeauftragten gesprochen, weil wir uns mit diesem Thema auch schwer tun. Hatte hier in manchen Beiträgen Mal gelesen, dass die Daten exportiert und den Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Für die Belegaufbewahrung ist der Mandant ja eh verantwortlich. Der sagte aber, dass das nicht zulässig ist. Wir müssen die Daten nach  § 147 AO und GoBD mindestens 10 Jahre aufbewahren und auf Antrag herausgeben können. Wir werden also versuchen, jeden Mandanten in die Archivierung zu drücken. Bei Insolvenz wird das nur keiner zahlen 😅.


 

Nur weil man die Daten im RZ löscht, nachdem man dem Mandanten diese zur Verfügung gestellt hat (DVD/Export), heißt es ja nicht, dass man Sie lokal auf dem Server auch löschen muss. Somit wäre das Aufbewahren und mögliche Herausgeben trotzdem gewährleistet 🙂

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 12
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@mick  schrieb:

@VerenaWied  schrieb:

Ich habe kürzlich mit unserem Ansprechpartner unseres Datenschutzbeauftragten gesprochen, weil wir uns mit diesem Thema auch schwer tun. Hatte hier in manchen Beiträgen Mal gelesen, dass die Daten exportiert und den Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Für die Belegaufbewahrung ist der Mandant ja eh verantwortlich. Der sagte aber, dass das nicht zulässig ist. Wir müssen die Daten nach  § 147 AO und GoBD mindestens 10 Jahre aufbewahren und auf Antrag herausgeben können. Wir werden also versuchen, jeden Mandanten in die Archivierung zu drücken. Bei Insolvenz wird das nur keiner zahlen 😅.


Nur weil man die Daten im RZ löscht, nachdem man dem Mandanten diese zur Verfügung gestellt hat (DVD/Export), heißt es ja nicht, dass man Sie lokal auf dem Server auch löschen muss. Somit wäre das Aufbewahren und mögliche Herausgeben trotzdem gewährleistet 🙂


Belege in Papierform verschwinden zunehmend und liegen womöglich nur noch als PDF-/XML-Dateien vor. Diese sind leider im DATEV-Rechenzentrum und nicht lokal gespeichert ...

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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@VerenaWied  schrieb:

Wir müssen die Daten nach  § 147 AO und GoBD mindestens 10 Jahre aufbewahren und auf Antrag herausgeben können.


§ 147 AO sagt doch nicht aus, dass im Steuerbüro aufbewahrt werden muss ...

seb_ms
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 12
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@durchschnittsbenutzer  schrieb:

§ 147 AO sagt doch nicht aus, dass im Steuerbüro aufbewahrt werden muss ...


Das sehe ich auch so. Daten exportieren (Mandatswechsel: Buchungen mit Belegbildern exportieren - DATEV Hilfe-Center). Auf geeignetem Transportmedium der Geschäftsführung (oder deren Rechtsnachfolger) zukommen lassen. Fertig.

VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 9 von 12
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@seb_ms  schrieb:

@durchschnittsbenutzer  schrieb:

§ 147 AO sagt doch nicht aus, dass im Steuerbüro aufbewahrt werden muss ...


Das sehe ich auch so. Daten exportieren (Mandatswechsel: Buchungen mit Belegbildern exportieren - DATEV Hilfe-Center). Auf geeignetem Transportmedium der Geschäftsführung (oder deren Rechtsnachfolger) zukommen lassen. Fertig.


Ja das dachte ich auch. Dem Mandanten die Wahl lassen -> Entweder Archivierung zahlen oder wir exportieren alles und stellen es dem Mandanten zur Verfügung. Das hatte ich hier auch Mal irgendwo so gelesen und fand das gut. Haben wir bei einem Mandanten so auch durchgezogen. 

 

Da ich (bzw. wir) uns aber mit der Löschung von Daten außerhalb gesetzlicher Fristen einfach schwer tun, habe ich nachgefragt. Mir gefällt das auch nicht. Und jetzt lese ich eure Antworten und bin wieder unsicher 😂.

 

Nur weil man die Daten im RZ löscht, nachdem man dem Mandanten diese zur Verfügung gestellt hat (DVD/Export), heißt es ja nicht, dass man Sie lokal auf dem Server auch löschen muss. Somit wäre das Aufbewahren und mögliche Herausgeben trotzdem gewährleistet 

Ja korrekt, aber mit zunehmendem Einsatz von DUO sind ja dann auch die Belege und Belegverknüpfungen fott. Ich will ja nicht auf ewig 3,74 für Belege online zahlen. Dasselbe gilt für im RZ gespeicherte Kontoumsätze, die verursachen 1,33 EUR/Monat.

 

 

mick
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 12
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@VerenaWied  schrieb:

@seb_ms  schrieb:

@durchschnittsbenutzer  schrieb:

§ 147 AO sagt doch nicht aus, dass im Steuerbüro aufbewahrt werden muss ...


Das sehe ich auch so. Daten exportieren (Mandatswechsel: Buchungen mit Belegbildern exportieren - DATEV Hilfe-Center). Auf geeignetem Transportmedium der Geschäftsführung (oder deren Rechtsnachfolger) zukommen lassen. Fertig.


Ja das dachte ich auch. Dem Mandanten die Wahl lassen -> Entweder Archivierung zahlen oder wir exportieren alles und stellen es dem Mandanten zur Verfügung. Das hatte ich hier auch Mal irgendwo so gelesen und fand das gut. Haben wir bei einem Mandanten so auch durchgezogen. 

 

Da ich (bzw. wir) uns aber mit der Löschung von Daten außerhalb gesetzlicher Fristen einfach schwer tun, habe ich nachgefragt. Mir gefällt das auch nicht. Und jetzt lese ich eure Antworten und bin wieder unsicher 😂.

 

Nur weil man die Daten im RZ löscht, nachdem man dem Mandanten diese zur Verfügung gestellt hat (DVD/Export), heißt es ja nicht, dass man Sie lokal auf dem Server auch löschen muss. Somit wäre das Aufbewahren und mögliche Herausgeben trotzdem gewährleistet 

Ja korrekt, aber mit zunehmendem Einsatz von DUO sind ja dann auch die Belege und Belegverknüpfungen fott. Ich will ja nicht auf ewig 3,74 für Belege online zahlen. Dasselbe gilt für im RZ gespeicherte Kontoumsätze, die verursachen 1,33 EUR/Monat.

 

 


Zumindest die Belege könnte man sich ja dann ins DMS ziehen. Kann aber pro Mandant natürlich auch einiges an Datenvolumen ausmachen. 😄

marcow
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Das Dokument habe ich gesucht. Ich denke damit kann man einen guten Workaround bei Insolvenz oder ähnlichen Fällen arbeiten.

 

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seb_ms
Fortgeschrittener
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Prima, das freut mich. So haben wir das bei den Insolvenzfällen in der Vergangenheit immer gehandhabt, und das wurde bisher nie beanstandet. 🙂

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letzte Antwort vor 59 Minuten 13:08:21 von seb_ms
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